Bauverein Wesel Aktiengesellschaft

Windstege 5, 46483 Wesel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 10515
Eingetragen
17.7.1908
Branche
BeteiligungsgesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diesen dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Norbert Haeser
seit 27.7.2018
Vorstandsmitglied
Thorsten Wellmann
seit 22.2.2018
Prokura
Jürgen Brinkhoff
seit 31.3.2003
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bauverein Wesel Aktiengesellschaft

Wesel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

1. Gegenstand des Unternehmens

Die Bauverein Wesel AG mit Sitz in Wesel wurde 1908 gegründet. Ziel war es, breite Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen. Vor allem durch eigene Bautätigkeit sollte preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden. Diesem Auftrag kommt die Gesellschaft auch nach über 100 Jahren nach. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Dabei liegt der Schwerpunkt der wohnungswirtschaftlichen Tätigkeit in der Vermietung von gutem und bezahlbarem Wohnraum sowie in der Entwicklung und dem Bau von Wohnungen für den eigenen Bestand. Darüber hinaus werden Immobilien für Dritte verwaltet.

2. Geschäftsverlauf

Rahmenbedingungen

Die Kreisstadt Wesel ist ein attraktiver Wirtschafts- und Einkaufsstandort mit hohem Wohn- und Freizeitwert durch die Lage an Rhein und Lippe. Mit über 60.000 Einwohnern bietet sie ein gutes Umfeld für den Mietwohnungsbau. In Verbindung mit der guten Verkehrsanbindung an die Rheinschiene und das Ruhrgebiet steigt die Nachfrage sowohl nach öffentlich gefördertem als auch nach freifinanziertem Wohnraum stetig an. Dabei spielt das Angebot an energetisch saniertem Wohnraum, aber auch das Angebot an altersgerechten Wohnungen eine zunehmende Rolle.

Darüber hinaus führen die attraktiven Mietpreise und der hohe Fachkräftebedarf in Wesel zu einer steigenden Zahl auswärtiger Wohnungssuchender.

Geschäftsergebnis

Die Bauverein Wesel AG konnte in 2023 einen Jahresüberschuss von T€ 1.144 erzielen. Damit konnte das Ergebnis gegenüber der Wirtschaftsplanung 2023 gesteigert werden.

Bestandsbewirtschaftung

Am 31.12.2023 verwaltete die Gesellschaft 2.395 eigene und gepachtete Wohnungen, 28 gewerbliche Einheiten und 368 Garagen. Von den eigenen Wohnungen unterliegen 467 Wohnungen der öffentlichen Bindung. Der gesamte Wohnungsbestand befindet sich in der Stadt Wesel. Die gesamte Wohn- und Nutzfläche beträgt insgesamt 157.802 qm, die bebaute und unbebaute Grundstücksfläche 282.713 qm. Darüber hinaus verwaltet die Gesellschaft 312 Wohnungen, 7 gewerbliche Einheiten und 127 Garagen für Dritte. Außerdem obliegt der Gesellschaft die Verwaltung von mehreren Eigentümergemeinschaften mit insgesamt 70 Eigentumswohnungen und 13 Garagen.

Vermietung

Im Jahr 2023 fanden 199 Vermietungen (Vorjahr 192) statt. Die Fluktuationsquote betrug 8,60 % (Vorjahr: 7,90 %) des Wohnungsbestandes. Wesentliche Gründe für die Fluktuation sind persönliche und private Gründe mit einem Anteil von rund 25 %. Weitere Fluktuationsgründe sind altersbedingt (Pflege-/Sterbefälle) mit 29 % und der Umzug in eine andere Stadt mit 14 %. Die durchschnittliche monatliche Nettokaltmiete pro qm für eine Wohnung bei der Bauverein Wesel AG betrug zum 31.12.2023 5,75 € (Vorjahr 5,70 €).

Zum Bilanzstichtag standen insgesamt 19 Wohnungen leer, davon 3 Wohnungen aufgrund von Modernisierungs- und umfangreichen In- standhaltungsmaßnahmen. Die Leerstandsquote betrug zum Stichtag 31.12.2023 0,78 % (Vorjahr 0,63 %).

Die gesamten Mietausfälle (Erlösschmälerungen, Mietminderungen, Ausbuchungen von Mietforderungen) beliefen sich nach Saldierung mit den Eingängen auf abgeschriebene Mietforderungen auf T€ 263. Dies entspricht einem Anteil von 1,7 % der Sollmieten und Umlagen und hat sich gegenüber dem Vorjahr (1,8 %) weiter verbessert.

Modernisierung und Instandhaltung im eigenen Bestand

Für die Modernisierung und Instandhaltung des eigenen Hausbestandes hat die Bauverein Wesel AG in 2023 einschließlich der Kosten für den Regiebetrieb und der anteilig verrechneten Verwaltungskosten insgesamt T€ 5.109 aufgewendet, was einem Betrag von 32,38 € je Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche (Vorjahr 28,84 € je qm) entspricht. Die Verpflichtung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) ist mit 2,58 € je qm enthalten.

Darüber hinaus wurden noch Herstellungskosten für Modernisierungen in Höhe von T€ 1.497 aktiviert.

Ein wesentlicher Teil des Maßnahmenpaketes "Modernisierung/Instandhaltung" wurde für die Sanierung von Wohnungen aufgewendet. Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 46 Wohnungen modernisiert. Diese gliedern sich in 27 Komplettmodernisierungen und 7 Teilmodernisierungen. In weiteren 12 Wohnungen wurden die Bäder saniert.

Neubautätigkeit

Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Bebauung des Projektes Fusternberger Straße/Bleicherstege mit insgesamt 62 Wohnungen, davon 11 öffentlich geförderte Wohnungen, fortgeführt. Von den drei Bauabschnitten wird der erste voraussichtlich ab Oktober 2024 bezugsfertig sein. Bis Anfang 2025 sollen die weiteren Bauabschnitte fertiggestellt sein.

Im Zitadellenviertel wurde mit der der neubaugleichen Modernisierung der Gebäude Leipziger Straße 12-30 mit insgesamt 10 öffentlich geförderten und 10 freifinanzierten Wohnungen begonnen. Die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts ist für Oktober 2024 geplant, der 2. Bauabschnitt soll Anfang 2025 bezugsfertig sein.

3. Darstellung der Lage

Vermögenslage

31.12.2023 31.12.2022 Abw.
T€ % T€ % T€
Vermögensstruktur
Anlagevermögen
Sachanlagen 73.716 90,1 68.364 89,6 +5.352
Finanzanlagen 13 0 13 0 0
Immaterielle Verm. 35 0 25 0 +10
Zwischensumme I 73.764 90,1 68.402 89,6 5.362
Umlaufvermögen
mittelfristig 88 0,1 88 0,1 0
kurzfristig 7.985 9,8 7.817 10,3 +168
Zwischensumme II 8.073 9,9 7.905 10,4 +168
Bilanzsumme 81.837 100,0 76.307 100,0 +5.530
Kapitalstruktur
Eigenkapital
langfristig 33.868 41,4 32.868 43,1 +1.000
kurzfristig 144 0,2 144 0,2 0
Zwischensumme I 34.012 41,6 33.012 43,3 +1.000
Fremdkapital
lang- u. mittelfristig 40.752 49,8 36.770 48,2 +3.982
kurzfristig 7.073 8,6 6.525 8,5 548
Zwischensumme II 47.825 58,4 43.295 56,7 +4.530
Bilanzsumme 81.837 100,0 76.307 100,0 +5.530

Die Bilanzsumme hat sich in 2023 um T€ 5.530 erhöht. Das Anlagevermögen hat sich bei Zugängen von T€ 7.608, Abschreibungen von T€ 2.126 und Abgängen von T€ 120, insgesamt um T€ 5.362 erhöht. Das mittelfristige Umlaufvermögen ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und das kurzfristige Vermögen, im Wesentlichen die liquiden Mittel, hat sich um T€ 168 erhöht.

Hinsichtlich der Vermögensstruktur enthält die Bilanz zum 31.12.2023 langfristige Vermögenswerte in Höhe von T€ 73.764, insbesondere Grundstücke des Anlagevermögens sowie kurz- und mittelfristige Vermögenswerte in Höhe von T€ 8.073. Die Finanzstruktur weist T€ 40.752 lang- und mittelfristiges Fremdkapital, T€ 7.073 kurzfristiges Fremdkapital und T€ 34.012 Eigenkapital aus. Dies entspricht einer langfristigen Eigenkapitalquote von 41,4 % (Vorjahr 43,1 %).

Finanzlage

2023 2022 Abw.
T€ T€ T€
Langfristiger Bereich
Vermögenswerte 73.764 68.402 +5.362
Finanzierungsmittel 74.620 69.638 +4.982
Deckung 856 1.236
Mittelfristiger Bereich
Vermögenswerte 88 88 0
Finanzierungsmittel 0 0 0
Deckung -88 -88
Kurzfristiger Bereich
Finanzmittelbestand Übrige 3.400 3.095 +305
Vermögenswerte Kurzfristige Verpflichtungen 4.585 4.722 -137
Stichtagsliquidität 768 1.148

Die langfristigen Vermögenswerte und die Vorlagen im Verkaufsbereich sind in voller Höhe mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert.

Die Neubaumaßnahmen sind fristenkongruent finanziert. Die Vermögens- und Kapitalverhältnisse sind geordnet. Die Gesellschaft konnte ihren finanziellen Verpflichtungen im Jahr 2023 jederzeit nachkommen.

Zur Finanzierung der Neubaumaßnahme "Fusternberger Straße/Bleicherstege", die im Herbst 2022 begonnen wurde, wurden Darlehen in Höhe von insgesamt 11.005 T€ aufgenommen. Der zusätzliche BEG-Zuschuss beträgt 1.688 T€.

Nach der Finanzplanung ist die Liquidität auch in Jahr 2024 gesichert.

Ertragslage

Die Ertragslage 2023 wurde nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet und wird im Wesentlichen durch das Ergebnis aus der Hausbewirtschaftung bestimmt.

Insgesamt wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.143.612,96 €erzielt.

Das Ergebnis aus der Hausbewirtschaftung ist gegenüber dem Vorjahr trotz gestiegener Sollmieten aufgrund der Erhöhung der Instandhaltungskosten (+T€ 667 gegenüber dem Vorjahr) gesunken. Die Erhöhung der Instandhaltungskosten beinhaltet u.a. die Verpflichtung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 EnSimiMaV.

2023 2022 Abw.
T€ T€ T€
Ergebnis aus a) Hausbewirtschaftung b) +745 +1.375 -630
Betreuungstätigkeit -4 -2 -2
c) sonstiger Bereich +53 +89 -36
Betriebsergebnis +794 +1.462 -668
Beteiligungs- und Finanzergebnis +4 -9 +13
Neutrales Ergebnis +346 +108 +238
Jahresüberschuss +1.144 +1.561 -417

Finanzielle Leistungsindikatoren

Im Vergleich zum Vorjahr stellen sich die für die Gesellschaft wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren wie folgt dar:

in 2023 2022
Jahresüberschuss T€ 1.144 1.561
Eigenkapitalquote % 41,4 43,1
Cashflow T€ 3.259 3.621
Wohnungsnettokaltmiete €/qm/mtl. 5,75 5,70
Instandhaltungskosten €/qm 32,38 28,84
Leerstandquote % 0,78 0,63
Fluktuationsquote % 8,70 7,90

4. Risiko- und Chancenbericht

Risiken der künftigen Entwicklung

Risikomanagement/Compliance

Die Bauverein Wesel AG verfügt über ein Risiko-/Prognosemanagementsystem, das es ermöglicht, wesentliche oder bestandsgefährdende Entwicklungen in den verschiedenen Geschäftsfeldern frühzeitig zu erkennen und entsprechende Steuerungsmaßnahmen einzuleiten. Es entspricht den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und ist auf die Auf- bau- und Ablauforganisation der Bauverein Wesel AG ausgerichtet. Es umfasst die Schritte der Risikoidentifikation, -analyse und -bewertung sowie die gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen. Soweit die Risiken und Prognosen quantifizierbar sind, werden sie mit den Planungssystemen verknüpft. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Das Risikomanagementsystem wird laufend umfassend analysiert und verbessert.

Auf Basis dieses Systems ist die Unternehmensleitung in der Lage, Risiken im Unternehmen und im Unternehmensumfeld frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die wichtigsten Bereiche des Unternehmens informiert. Fehlentwicklungen und Chancen können frühzeitig erkannt werden.

Das interne Kontrollsystem der Gesellschaft wird durch Compliance- Regelungen ergänzt. Diese umfassen neben den gesetzlichen Bestimmungen auch eigene Richtlinien und Anweisungen, die regelmäßig überprüft und angepasst werden. Unter anderem besteht die Möglichkeit, sich bei Hinweisen auf Verstöße im Unternehmen an eine Vertrauensperson zu wenden.

Die kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung des Risikomanagement- und Compliance- Systems ist eine permanente Aufgabe des Managements.

Risikoanalyse

Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war auch im Jahr 2023 durch die politischen Krisen in der Ukraine und zusätzlich im Nahen Osten beeinflusst und perspektivisch ist nur mit einem geringen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts zu rechnen. In der Bauwirtschaft machen sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Es fehlen attraktive und verlässliche Förderbedingungen und dem bemerkenswerten Abbau bürokratischer Hemmnisse um Wohnungsbauprojekte schnell und kosteneffizient umsetzen zu können. Der Anstieg der Inflationsrate hat sich im Verlauf des Jahres 2023 abgeschwächt, dennoch führen Preissteigerungen bei Energieprodukten und Nahrungsmitteln zu einer spürbaren Belastung der Realeinkommen der Gesellschaft.

Der demografische Wandel mit einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung und die Einkommensentwicklung hin zum geringeren Realeinkommen stellen Risiken für die Gesellschaft dar. Diesem Risiko begegnet die Gesellschaft durch eine intensive Modernisierungs- und Neubautätigkeit mit der Schaffung von barrierearmen Wohnraum. Die Einkommensentwicklung ist jedoch nicht beeinflussbar. Die Belastungen unserer Mieter konnten wir durch langfristige Energieverträge und moderater Nettokaltmietenanhebungen bis zum Ende des Berichtsjahres gering halten. Neben den neu abgeschlossenen Energieverträgen werden in den nächsten Jahren die steigende Co 2 -Bepreisung und die veränderte Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter zu zusätzlichen Belastungen für die Gesellschaft und die Mieter führen. Es besteht die Gefahr, dass sich Mieter die Gesamtmiete nicht mehr leisten können. Die weiterhin niedrige Fluktuations- und Leerstandsquote zum 31.12.2023 sind ein positiver Beleg für die Ausrichtung der Bauverein Wesel AG. Das stabile städtebauliche Umfeld in Verbindung mit der nachhaltig gesicherten Wettbewerbsposition lässt auch für die kommenden Jahre keine erhöhten Leerstands- und Fluktuationszahlen im Neubau- und Bestandsbereich erwarten. Eine wesentliche Veränderung der Mietausfälle ist daher nicht zu erwarten.

Bei jeder Neuvermietung wird eine Bonitätsprüfung der Mietinteressenten durchgeführt. Darüber hinaus werden durch ein aktives Vermietungsmanagement Leerstandskosten reduziert und vorhandene Mietpotenziale realisiert. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Immobilienportfolios in Verbindung mit einer nachhaltigen Bestandsmieterbetreuung sichert der Gesellschaft langfristige Mietverträge.

Das Forderungsmanagement überwacht die laufenden Zahlungseingänge unter Berücksichtigung der angespannten wirtschaftlichen Situation der Mieter und reagiert umgehend auf Zahlungsausfälle. Dennoch verbleibt ein Restrisiko von Forderungsausfällen, das jedoch insgesamt als gering und nicht bestandsgefährdend einzustufen ist.

Das Leerstandsrisiko im Neubau- und Bestandsbereich wird aufgrund der Knappheit an Neubauwohnungen und der positiven öffentlichen Resonanz auf die realisierten Projekte als gering eingeschätzt. Durch gesetzliche Änderungen können sich die Rahmenbedingungen kurzfristig ändern.

Im gesamten Neubau-, Sanierungs- und Instandhaltungsbereich sind neben den gestiegenen Finanzierungskosten die erheblichen Preissteigerungen für Bauleistungen und Baumaterialen problematisch. Die Gesellschaft überwacht diese Bereiche durch eine intensive Begleitung von der Planung bis zur Fertigstellung, um zeitnah auf Veränderungen reagieren zu können.

Die Finanzierung von Neubauten und Sanierungsmaßnahmen erfolgt durch langfristige Fremdmittel ausschließlich in Form von dinglich gesicherten Annuitätendarlehen. Die Konditionen für die aktuellen Neubau- und Sanierungsobjekte wurden bereits vor Beginn der Ukraine-Krise abgeschlossen. Das Zinsänderungsrisiko bei auslaufenden Krediten wird durch Refinanzierungen zu marktgerechten Konditionen bestmöglich minimiert. Insgesamt ist das Risiko aufgrund der langfristigen Zinsbindungsfristen vergangener Prolongationen als gering und nicht bestandsgefährdend einzustufen, da durch steigende Tilgungsanteile auch die absolute Verschuldung der Gesellschaft derzeit günstig ist.

Schließlich erhöhen sich die Risiken bei der Abwicklung von Neubau- und Modernisierungsprojekten durch hohe Preise für Bauleistungen und Baumaterialien sowie durch mögliche Verzögerungen aufgrund von Fachkräftemangel. Die Gesellschaft überprüft jedoch sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch die Rentabilität mittels dynamischer Wirtschaftlichkeitsberechnungen und berichtet dem Aufsichtsrat über bedeutsame Veränderungen.

Der Vorstand sieht zum Zeitpunkt der Berichtserstellung keine wesentlichen, insbesondere bestandsgefährdenden Risiken für die nächsten 12 Monate.

Chancen der zukünftigen Entwicklung

Ein hohes Potenzial sieht die Gesellschaft in dem in über 110 Jahren gewachsenen Vertrauen der Weseler Bevölkerung. In guten Lagen werden wohnungswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen auch in Zukunft ihre Abnehmer finden, wenn sie ökologisch, sozial und ökonomisch ausgewogen sind. Darüber hinaus wird bereits seit einigen Jahren der demografischen Entwicklung mit der Nachfrage nach seniorengerechten Wohnungen in der Geschäftspolitik angemessen Rechnung getragen. Dies betrifft sowohl den Bau barrierearmer Wohnungen als auch den altersgerechten Umbau von Bädern in Bestandswohnungen. Dies wird zu einer steigenden Nachfrage führen.

Zur Sicherung der Position auf dem lokalen Wohnungsmarkt sind die Vermietungs- und Instandhaltungsprozesse klar strukturiert und effizient gestaltet. Die Weiterentwicklung der Vermietungs- und Instandhaltungskompetenz stellt eine wichtige Säule der zukünftigen Geschäftsentwicklung dar.

Die Ausweitung der Investitionstätigkeit im Hinblick auf die Co 2 -Reduzierung in den vorgegebenen Zeitzielen stellt derzeit eine Hauptaufgabe der Bauverein Wesel AG dar.

Im Jahr 2023 hat das Unternehmen sein Co 2 -Management um ein spezielles Monitoring-Tool erweitert. Ziel ist die Entwicklung einer Klimastrategie unter Berücksichtigung des Ist-Zustandes und der individuellen Festlegung von baulichen Maßnahmen. Im Ergebnis können dann Investitionskosten für die kommenden Jahre ermittelt werden um zukunftsweisende und nachhaltige Investitionen in den Kernbestand an nachfragestarken Standorten zu tätigen. Damit verbunden werden langfristig Emissionen reduziert und die Co 2 -Bilanz des Unternehmens verbessert.

5. Prognosebericht

Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von T€ 1.144 liegt nur geringfügig über dem Ansatz im Wirtschaftsplan. Die Steigerung resultiert aus dem zusätzlichen Verkauf von unbebauten Grundstücken, die nach eigener Erschließung für den Bau von Einfamilienhäusern vorgesehen sind. Die Eigenkapitalquote ist aufgrund der notwendigen Fremdfinanzierung von Neubauprojekten bei gleichzeitiger Erhöhung der Bilanzsumme leicht gesunken. Der Anstieg der Instandhaltungsquote ergibt sich aus der Verpflichtung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der EnSimiMaV und beträgt 2,58 € je qm Wohnfläche. Die Leerstands- und Fluktuationsquote hat sich nur unwesentlich gegenüber 2022 verändert.

Nach dem Wirtschaftsplan für das laufende Geschäftsjahr 2024 erwartet die Gesellschaft bei vorsichtiger kaufmännischer Betrachtung einen Jahresüberschuss von T€ 1.100. Neben einer Eigenkapitalquote und einem Cashflow auf dem Niveau von 2023 geht die Gesellschaft von leicht steigenden Nettokaltmieten aus. Bei der Leerstands- und Fluktuationsquote rechnet die Gesellschaft nur mit geringfügigen Veränderungen, bei den Instandhaltungskosten mit T€ 3.000 und bei den aktivierungspflichtigen Modernisierungskosten mit T€ 4.000.

Die Neubautätigkeit auf dem unbebauten Grundstück "Fusternberger Straße/Bleicherstege" mit insgesamt 62 Wohnungen wird im Jahr 2024 fortgesetzt. Insgesamt entstehen 11 öffentlich geförderte und 51 freifinanzierte Wohnungen. Die Fertigstellung des ersten Bauabschnitts ist für Ende 2024 geplant, die weiteren Bauabschnitte werden Anfang 2025 fertiggestellt. Im Zitadellenviertel wird die neubaugleiche Modernisierung der Gebäude Leipziger Straße 12-30 mit insgesamt 10 öffentlich geförderten und 10 freifinanzierten Wohnungen fortgesetzt.

Die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts ist für Oktober 2024 geplant, der 2. Bauabschnitt soll Anfang 2025 bezugsfertig sein.

Die anhaltend hohen Energiepreise in Verbindung mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung der Inflationsrate werden auch im Jahr 2024 zu Einschnitten sowohl im sozialen als auch im wirtschaftlichen Leben führen. Es ist daher weiterhin von einer Belastung der gesamtwirtschaftlichen Situation auszugehen. Die nicht absehbare Dauer des Krieges in der Ukraine und der Auseinandersetzung im Nahen Osten erschwert eine verlässliche Einschätzung der Auswirkungen; es ist jedoch mit Risiken für die zukünftige Geschäftsentwicklung der Gesellschaft zu rechnen. Dazu gehören Risiken aus Verzögerungen bei der Durchführung von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen verbunden mit dem Risiko von Kostensteigerungen, Finanzierungskosten und der Verschiebung von geplanten Erträgen.

Hauptaufgabe der Gesellschaft wird die nachhaltige Bestandsentwicklung in Form der baulichen Erneuerung der Objekte durch umfassende Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sein. Grundlage hierfür ist ein Investitionsprogramm, mit dem gezielt in bedarfsgerechten Wohnraum investiert wird. Dazu gehört im Rahmen der Dekarbonisierung des Unternehmens der Neubau von klimaneutralen Gebäuden, vor allem aber die Sanierung der Bestandsgebäude mit den heute verfügbaren Technologien. Dies ist nur mit einem hohen finanziellen und personellen Aufwand zu bewältigen. Ebenso ist eine hohe Akzeptanz bei den Mietern erforderlich.

In den wesentlichen Geschäftsbereichen werden Digitalisierungsprozesse weiter ausgebaut.

Durch diese Maßnahmen werden zukünftig Bearbeitungsprozesse optimiert und damit Freiräume für die individuelle Kundenberatung geschaffen.

6. Weitere Angaben

a. Finanzinstrumente

Besondere Finanzinstrumente werden von der Gesellschaft nicht eingesetzt. Die zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit aufgenommenen langfristigen Darlehen sind dinglich gesichert. Finanzderivate sind nicht vorhanden.

b. Hinweis nach § 289 Abs. 2 S. 2 HGB

Die Gesellschaft hat im Anhang Angaben über den Bestand an eigenen Aktien nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG zu machen, worauf an dieser Stelle verwiesen wird.

c. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG

Der Bericht des Vorstands über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG für das Geschäftsjahr 2023 vom 19.03.2024 enthält folgende Schlusserklärung des Vorstands nach § 312 Abs. 3 AktG:

"Nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen worden sind, hat die Bauverein Wesel AG bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist nicht benachteiligt worden.

Berichtspflichtige Maßnahmen wurden im Geschäftsjahr 2023 weder getroffen noch unterlassen. Ferner sind im Geschäftsjahr 2023 keine Rechtsgeschäfte mit Dritten auf Veranlassung oder im Interesse der Stadt Wesel oder eines mit der Stadt Wesel verbundenen Unternehmen vorgenommen worden."

d. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289 f Abs. 4 Satz 1, Abs. 2 Nr. 4 HGB)

Der Vorstand der Bauverein Wesel AG hat die festgelegten Zielgrößen im Januar 2019 geprüft und gemäß § 76 Abs. 4 AktG im Januar 2019 für den Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands neue Festlegungen getroffen und als Zielvorgaben bis zum 31.12.2023 für den Frauenanteil dieser Führungsebene eine Quote von 0,00 % festgelegt, die dem Status quo des Frauenanteils zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgrößen entsprach.. Im Dezember 2023 hat der Vorstand die Zielvorgaben überprüft und als Zielvorgaben bis zum 31.12.2028 für den Frauenanteil eine Quote von 0,00 % festgelegt, was ebenso dem Status quo des Frauenanteils zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgrößen entsprach. Eine zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands existiert nicht, weswegen eine Festlegung gem. § 76 Abs. 4 AktG für diese Führungsebene jeweils entbehrlich war. Diese Zielvorgaben aus den vorgenannten Vorstandsbeschlüssen sind im Jahr 2023 erfüllt.

Im Dezember 2019 hat der Aufsichtsrat der Bauverein Wesel AG neue Festlegungen gemäß § 111 Abs. 5 AktG für den Aufsichtsrat getroffen und als Zielvorgabe bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Quote von 50,00 % festgelegt, die dem Status Quo des Frauenanteils im Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgröße entsprach. Im Jahr 2023 betrug der Frauenanteil im Aufsichtsrat 47,00 %. Diese Zielvorgabe konnte demnach im Jahr 2023 nicht vollständig erfüllt werden, da keine geeigneten Kandidatinnen für den Aufsichtsrat gewonnen werden konnten.

Ebenso hat der Aufsichtsrat der Bauverein Wesel AG im Dezember 2019 für den Vorstand neue Festlegungen gemäß § 111 Abs. 5 AktG getroffen und als Zielgröße bis zum 31.05.2023 für den Frauenanteil im Vorstand eine Quote von 50,00 % festgelegt, welche nach dem Aus- scheiden von Frau Annabelle Brandes aus dem Vorstand im Jahre 2022 nicht erfüllt werden konnte, da im Nachgang keine Kandidatin mit geeigneter Qualifikation für den Vorstand gefunden werden konnte. Im April 2023 wurde aufgrund der laufenden Bestellungsperioden der der- zeitigen beiden männlichen Vorstandsmitglieder eine Quote von 0 % bis zum 31.05.2028 festgelegt, was dem Status quo des Frauenanteils zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgrößen entsprach. Diese Zielgröße konnte im Jahr 2023 erreicht werden.

Aktiva

Geschäftsjahr Geschäftsjahr Vorjahr
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Lizenzen 34.525,32 24.608,23
Sachanlagen
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 64.753.679,37 63.180.895,83
Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 1.237.875,72 1.274.106,67
Grundstücke ohne Bauten 74.172,34 163.787,31
Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter 123.423,44 123.423,44
Technische Anlagen 78.507,90 83.735,53
Betriebs- und Geschäftsausstattung 200.549,51 260.499,82
Anlagen im Bau 7.248.173,65 3.171.302,35
Bauvorbereitungskosten 0,00 73.716.381,93 106.677,79
Finanzanlagen
Beteiligungen 12.500,00 12.500,00
Andere Finanzanlagen 330,00 12.830,00 330,00
Anlagevermögen insgesamt 73.763.737,25 68.401.866,97
Umlaufvermögen
Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte
Grundstücke ohne Bauten 88.409,95 88.409,95
Unfertige Leistungen 3.799.337,28 4.113.700,19
Andere Vorräte 135.464,92 4.023.212,15 151.630,60
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Vermietung 130.611,63 132.638,57
Sonstige Vermögensgegenstände 519.288,65 649.900,28 323.263,30
Flüssige Mittel und Bausparguthaben
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.399.900,86 3.095.184,61
Bilanzsumme 81.836.750,54 76.306.694,19

Passiva

Geschäftsjahr Geschäftsjahr Vorjahr
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 2.900.000,00 2.900.000,00
./. Eigene Aktien -290.000,00 2.610.000,00 -290.000,00
Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 1.450.000,00 1.450.000,00
Bauerneuerungsrücklage 24.738.309,80 23.529.725,17
Andere Gewinnrücklagen 4.642.262,25 30.830.572,05 4.642.262,25
Bilanzgewinn
Jahresüberschuss 1.143.612,96 1.560.656,29
Einstellungen in Rücklagen 571.806,48 571.806,48 780.328,14
Eigenkapital insgesamt: 34.012.378,53 33.012.315,57
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 653.256,75 320.932,86
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40.504.911,37 36.496.812,34
Erhaltene Anzahlungen 5.457.198,09 5.114.783,24
Verbindlichkeiten aus Vermietung 346.898,55 354.723,50
Verbindlichkeiten aus Betreuungstätigkeit 0,00 59.921,30
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 572.760,79 634.079,86
Sonstige Verbindlichkeiten 42.946,46 46.924.715,26 55.525,52
davon aus Steuern: 7.771,59 € (31.725,22)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 1.930,18 € (1.837,96)
Rechnungsabgrenzungposten 246.400,00 257.600,00
Bilanzsumme 81.836.750,54 76.306.694,19

2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1. bis 31.12.2023

Geschäftsjahr Geschäftsjahr Vorjahr
Umsatzerlöse
aus der Hausbewirtschaftung 15.033.512,61 14.729.241,77
aus Betreuungstätigkeit 97.329,34 99.854,69
aus anderen Lieferungen und Leistungen 138.627,39 15.269.409,34 144.876,95
Minderung des Bestandes an unfertigen Leistungen 314.302,91 73.054,63
Sonstige betriebliche Erträge 576.353,95 449.802,86
Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen
Aufwendungen für Hausbewirtschaftung 7.976.249,88 7.501.474,08
Personalaufwand
Löhne und Gehälter 1.831.857,65 1.708.039,11
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 507.606,05 2.339.463,70 400.722,06
davon für Altersversorgung 118.857,84 € (113.026,44)
Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.125.821,58 2.084.987,35
Sonstige betriebliche Aufwendungen 986.109,02 1.045.332,52
Erträge aus anderen Finanzanlagen 8,61 11,13
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.762,78 4.771,39 212,53
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 607.671,70 587.983.97
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -6,21 -2.08
Ergebnis nach Steuern 1.500.922,04 1.893.407,39
Sonstige Steuern 357.309,08 332.751,10
Jahresüberschuss 1.143.612,96 1.500.056,29
Einstellungen in Gewinnrücklagen
in die Bauerneuerungsrücklage 571.806,48 780.328,14
Bilanzgewinn 571.806,48 780.328,15

Anhang zum Jahresabschluss 2023

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen "Bauverein Wesel Aktiengesellschaft". Sie hat ihren Sitz in Wesel und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter der Nummer HRB 10515 eingetragen.

Der Jahresabschluss für 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes und der Satzung aufgestellt.

Die Bilanz zum 31.12.2023 und die Gewinn- und Verlustrechnung für 2023 wurden nach den aufgrund der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen herausgegebenen Anwendungsformblättern gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

In der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich im Vorjahresvergleich keine Veränderungen.

Die in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Vorjahresbeträge sind vergleichbar.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Es handelt sich um EDV-Software, die zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet wird. Die Nutzungsdauer wurde unverändert mit 5 Jahren zugrunde gelegt.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen ist zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.

Für die Sachanlagenzugänge 2023 sind als Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Fremdkosten angesetzt worden. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert.

Für Wohngebäude, die vor dem 21.06.1948 errichtet wurden, werden die Abschreibungen nach einer Gesamtnutzungsdauer von bis zu 60 Jahren linear ermittelt. Nachtrags- und Modernisierungskosten werden hierbei generell nach Maßgabe der buchmäßigen Restnutzungsdauer abgeschrieben.

Soweit die buchmäßige Restnutzungsdauer den tatsächlichen Verhältnissen nach Modernisierung nicht mehr entsprach, wurde die Restnutzungsdauer auf jeweils 25 Jahre neu festgesetzt; auf diesen Zeitraum werden Buchwerte vor Modernisierungen zuzüglich Modernisierungskosten je Objekt einheitlich linear abgeschrieben.

Wohnbauten, die nach dem 20.06.1948 erstellt wurden, werden auf Grundlage einer Gesamtnutzungsdauer von 75 Jahren planmäßig linear abgeschrieben. Dabei wurden bis 1959 fertiggestellte Neubauten wegen der schlechteren Bauausführung auf eine Gesamtnutzungsdauer von grundsätzlich 55 Jahren abgeschrieben. Das eigene Verwaltungsgebäude wird auf 50 Jahre planmäßig abgeschrieben. Schlichtwohnungen der Baujahre 1950 bis 1953 sind bereits in den Vorjahren bis auf den Grundstückswert abgeschrieben worden. Ein Mietwohngebäude wird auf der Grundlage einer Gesamtnutzungsdauer von 33 Jahren wegen Gebäudebesonderheiten abgeschrieben.

Auf Neubauten, die nach dem 01.01.1991 fertiggestellt wurden, werden degressive Abschreibungen mit den steuerlichen Sätzen vorgenommen. Diese Minderabschreibungen haben die Ertragslage 2023 mit T€ 55 entlastet. Bei den aktuellen Bauvorhaben werden keine degressiven Abschreibungen in Anspruch genommen.

Die in den Jahren 1994 bis 1998 und 2000 bis 2023 angeschafften bzw. hergestellten Gewerbe- und Mietwohneinheiten werden mit 2% p.a. abgeschrieben; darin enthaltene Altbauten mit 2,5% p.a. Ein im Jahr 2007 fertiggestelltes Altenpflegeheim wird mit 3 % p.a. abgeschrieben.

Separat stehende Garagen und Garagenanlagen werden auf eine Gesamtnutzungsdauer von 25 Jahren linear abgeschrieben.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear abgeschrieben, wobei die Gesamtnutzungsdauer nach Maßgabe der steuerlichen AfA-Tabellen bemessen wird.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Werte von 250,- € bis 1.000,- €/netto werden im Geschäftsjahr 2023 als Sammelposten erfasst und über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Umlaufvermögen

Verkaufsgrundstücke

Die unbebauten Verkaufsgrundstücke sind unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips im Sinne von § 253 HGB zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, wobei diese nach dem für das Anlagevermögen erläuterten Verfahren ermittelt werden. Zinsen für Fremdmittel im Sinne von § 255 Abs. 3 HGB wurden nicht aktiviert.

Unfertige Leistungen

Die noch nicht mit den Mietern abgerechneten umlagefähigen Betriebskosten werden ohne Ausfallrisikozuschlag nach einem Abzug für voraussichtlich nicht abrechenbare Kosten bei Wohnungsleerständen infolge Wohnungsmodernisierung und Mieterwechsel ausgewiesen.

Vorräte

Die Vorräte an Heizöl und Reparaturmaterial wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet

Forderungen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Risiken werden bei den Forderungen aus Vermietung durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt und aktivisch abgesetzt.

Flüssige Mittel

Der Kassenbestand die Guthaben bei Kreditinstituten und die Bausparguthaben sind mit den Nennwerten angesetzt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden gemäß § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Sie beinhalten F Rückstellungen für Jahresabschluss-, Prüfungs- und Steuerberatungskosten sowie Wärmemessgebühren. Darüber hinaus wurde eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gebildet, die innerhalb von 3 Monaten im folgenden 2 Geschäftsjahr nachgeholt wird. Ebenso wurde die Verpflichtung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für passivisch abgegrenzte Tilgungsnachlässe der NRW.Bank gebildet.

C. Erläuterungen zur Bilanz- und zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanz

1. Entwicklung des Anlagevermögens

Bruttowerte
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungs-/ Herstellungskasten 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Lizenzen 467.508,63 19.170,90 17.310,00 469.369,53
Sachanlagen
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 123.170.525,13 3.479.873,28 51.061,76 +106.677,79 126.706.014,44
Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 2.541.183,16 2.541.183,16
Grundstücke ohne Bauten 163.787,31 560,55 90.175,52 74.172,34
Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter 123.423,44 123.423,44
Technische Anlagen 165.893,47 4.480,35 170.373,82
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.496.718,15 27.334,15 10.952,15 1.513.100,15
Anlagen im Bau 3.171.302,35 4.076.871,30 7.248.173,65
Bauvorbereitungskosten 106.677,79 -106.677,79 0,00
130.939.510,80 7.589.119,63 152.189,43 0,00 138.376.441,00
Finanzanlagen
Beteiligungen 12.500,00 12.500,00
Andere Finanzanlagen 330,00 330,00
12.830,00 0,00 0,00 0,00 12.830,00
Anlagevermögen insgesamt 131.419.849,43 7.608.290,53 169.499,43 0,00 138.858.640,53
Abschreibungen
Kumulierte Abschreiburgen 01.01.2023 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abschreibungen auf Abgänge Kumulierte Abschreiburgen 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Lizenzen 442.900,40 9.253,81 17.310,00 434.844,21
Sachanlagen
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 59.989.629,30 1.983.344,38 20.638,61 61.952.335,07
Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 1.267.076,49 36.230,95 1.303.307,44
Grundstücke ohne Bauten
Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter
Technische Anlagen 82.157,94 9.707,98 91.865,92
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.236.218,33 87.284,46 10.952,15 1.312.550,64
Anlagen im Bau
Bauvorbereitungskosten
62.575.082,08 2.116.567,77 31.590,76 64.660.059,07
Finanzanlagen
Beteiligungen
Andere Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,00
Anlagevermögen insgesamt 63.017.982,48 2.125.821,58 48.900,76 65.094.903,28
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Lizenzen 34.525,32 24.608,23
Sachanlagen
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 64.753.679,37 63.180.895,83
Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 1.237.875,72 1.274.106,67
Grundstücke ohne Bauten 74.172,34 163.787,31
Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter 123.423,44 123.423,44
Technische Anlagen 78.507,90 83.735,53
Betriebs- und Geschäftsausstattung 200.549,51 260.499,82
Anlagen im Bau 7.248.173,06 3.171.302,35
Bauvorbereitungskosten 0,00 106.677,79
73.716.381,96 68.384.428,74
Finanzanlagen
Beteiligungen 12.500,00 12.500,00
Andere Finanzanlagen 330,00 330,00
12.830,00 12.830,00
Anlagevermögen insgesamt 73.763.737,25 68.401.866,97

2. In der Position "Unfertige Leistungen" sind 3.799.337,28 € noch nicht abgerechnete Betriebskosten enthalten.

3. Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr stellen sich wie folgt (Vorjahreszahlen in Klammern) dar:

Forderungen insgesamt davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
(EURO) (EURO)
Forderungen aus Vermietung 130.611,63 77.293,81
(132.638,57) (104.462,26)

4. Rücklagenspiegel - (Vorjahreszahlen in Klammern)

Bestand am Ende des Vorjahres Einstellung der Hauptversammlung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres Einstellung aus dem Jahresüberschuß des Geschäftsjahres Bestand am Ende des Geschäftsjahres
Gesetzliche Rücklage 1.450.000,00 1.450.000,00
(1.450.000,00) (1.450.000,00)
Bauerneuerungsrücklage 23.529.725,17 636.778,15 571.806,48 24.738.309,80
(21.999.792,21) (749.604,82) (780.328,14) (23.529.725,17)
4.642.262,25 4.642.262,25
Andere Gewinnrücklagen (4.642.262,25) (4.642.262,25)
29.621.987,42 636.778,15 571.806,48 30.830.572,05
(28.092.054,46) (749.604,82) (780.328,14) (29.621.987,42)

5. In den "Sonstige Vermögensgegenstände" sind folgende Rückstellungen mit einem nicht unerheblichen Umfang enthalten:

Rückstellungen für

- Wärmemessgebühren 65.000,00 €
- Unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden 65.000,00 €
- Jahresabschluss-, Prüfungs- und Steuerberatungskosten 120.000,00 €
Hydraulischer Abgleich gemäß § 3 Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) 360.000,00 €

6. In den Verbindlichkeiten sind keine Beträge enthalten, die nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

7. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sowie die zur Sicherheit gewährten Pfandrechte oder ähnliche Rechte stellen sich wie folgt dar:

Verbindlichkeiten (Vorjahreszahlen in Klammern) insgesamt Davon
Restlaufzeit
unter 1 Jahr mehr als 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40.504.911,37 1.805.803,28 38.699.108,09 7.651.274,62 31.047.833,47
(36.496.812,34) (1.600.257,72) (34.896.554,62) (6.604.970,26) (28.291.584,36)
Erhaltene Anzahlungen 5.457.198,09 5.457.198,09
(5.114.783,24) (5.114.783,24)
Verbindlichkeiten aus Vermietung 346.898,55 346.898,55
(354.723,50) (354.723,50)
Verbindlichkeiten aus Betreuungstätigkeit 0,00 0,00
(59.921,30) (59.921,30)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 572.760,79 572.760,79
(634.079,86) (634.079,86)
Sonstige Verbindlichkeiten 42.946,46 42.948,46
(55.525,52) (55.525,52)
Gesamtbetrag 46.924.715,26 8.225.607,17 38.699.108,09 7.651.274,62 31.047.833,47
(42.715.845,76) (7.819.291,14) (34.896.554.62) (6.604.970,28) (28.291.584,36)
Verbindlichkeiten (Vorjahreszahlen in Klammern)
gesichert Art der Sicherung
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40.491.023,37 GPR
(36.496.812,34)
Erhaltene Anzahlungen
Verbindlichkeiten aus Vermietung
Verbindlichkeiten aus Betreuungstätigkeit
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag 40.491.023,37
(36.496.812,34)

GPR = Grundpfandrechte

II. Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 344.401,33 € Buchgewinne aus Anlageverkäufen enthalten. (Vorjahr: 139.780,51 €)

D. Sonstige Angaben

1. Es bestehen ausschließlich Haftungsverhältnisse für andere Finanzanlagen in Höhe von 260,00 € (Vorjahr 260,00 €).

2. Es bestehen folgende nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die nach § 285 Nr. 3a HGB für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

a)

Bestehende Erbbauzinsverpflichtungen werden aus den Mieten gedeckt.

b)

Für die in der Durchführung befindlichen Neubauprojekte bestehen nicht bilanzierte Verpflichtungen in Höhe von T€ 12.487. Zur Finanzierung bestehen zugesagte aber noch nicht valutierte Darlehen in Höhe von T€ 10.356.

3. Die Stadt Wesel hat der Gesellschaft mit Schreiben vom 27.09.1979 das Bestehen einer Mehrheitsbeteiligung nach § 20 Abs. 4 AktG angezeigt. Diese Mitteilung ist im Bundesanzeiger vom 07.06.1980, Jahrgang 32, Nr. 103, dort unter lfd. Nr. 18069 gem. § 20 Abs. 6 AktG wie folgt bekannt gemacht worden:

"Gemäß § 20 Abs. 6 AktG geben wir bekannt, dass eine Mehrheitsbeteiligung der Stadt Wesel an der Gemeinnützigen Bauverein Wesel AG besteht."

Zudem hat die Stadt Wesel der Gesellschaft mit Schreiben vom 31.10.2016 das Bestehen einer Beteiligung gem. § 20 Abs. 1 AktG sowie das Bestehen einer Beteiligung nach § 20 Abs. 4 AktG angezeigt. Diese Mitteilung ist im elektronischen Bundesanzeiger am 09.11.2016 gemäß § 20 Abs. 6 AktG wie folgt bekannt gemacht worden:

"Die Stadt Wesel hat der Bauverein Wesel AG unter Bezugnahme auf § 20 Abs. 1 AktG und § 20 Abs. 4 AktG folgende Mitteilung gemacht:

1.

Die Stadt Wesel hält mehr als den vierten Teil der Aktien der Bauverein Wesel AG, was wir hiermit gem. § 20 Abs. 1 AktG mitteilen.

2.

Die Stadt Wesel hält unmittelbar (direkt) ebenfalls die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung) an der Bauverein Wesel AG. Dies teilt die Stadt Wesel hiermit gem. § 20 Abs. 4 AktG mit".

4. Die Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigen Arbeitnehmer betrug 21 kaufmännische Mitarbeiter (davon 10 Teilzeitbeschäftigte), 5 technische Mitarbeiter, 2 Mitarbeiter im Regiebetrieb und 3 Hauswarte (davon 1 Teilzeitbeschäftigte). Außerdem wurden 3 Auszubildende beschäftigt.

5. Die Vorstandmitglieder haben für das Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge erhalten:

Bei Herrn Norbert Haeser setzten sich die erhaltenen Gesamtbezüge in Höhe von 185.840,49 € aus einer fixen Vergütung in Höhe von 149.166,69 € und einer Sonderzahlung für das Geschäftsjahr 2022 gemäß Aufsichtsratsbeschluss vom 17.04.2023 in Höhe von 7.000,00 € zusammen. Darüber hinaus erhält Herr Haeser Nebenleistungen in Form eines Zuschusses zur Rentenversicherung (14.846,80 €) und eines geldwerten Vorteils aus der Dienstwagennutzung (14.827,40 €).

Bei Herrn Rainer Benien setzen sich die Gesamtbezüge aus einer festen Vergütung in Höhe von 24.000,00 € zusammen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben in 2023 folgende Vergütungen erhalten:

Ulrike Westkamp, Vorsitzende 8.700,00 €
Jürgen Linz, stell. Vorsitzender ab 08.05.2023 6.300,00 €
Sebastian Hense, stell. Vorsitzender bis 05.05.23 1.550,00 €
Tobias Geerißen ab 04.09.2023 600,00 €
Dirk Giesen 1.600,00 €
Marie-Luise Hillefeld 3.850,00 €
Ludgerus Hovest 8.449,00 €
Rene Kühn 2.450,00 €
Jürgen Lantermann 2.700,00 €
Ilse Ruth 3.850,00 €
Michael Stein 5.800,00 €
Björn Boland 2.150,00 €
Sabrina Bruns 2.150,00 €
Petra Hesse 1.900,00 €
Sara Panzog 1.900,00 €
Jaqueline Sengbusch 1.850,00 €

6. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands, Aufsichtsrats und ehemaligen Organmitgliedern wurden nicht gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstand und Aufsichtsrat eingegangen.

7. Vorschlag zur Gewinnverwendung:

Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 571.806,48 €. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

5,5 Bardividende auf ein Grundkapital von 2.610.000,00 € für alle dividendenberechtigten Aktionäre 143.550,00 €
Zuweisung zur Bauerneuerungsrücklage 428.256,48 €

8. Zum Stichtag 31.12.2023 waren Mietkautionen in Höhe von 2.336.750,84 (Vorjahr: 2.277.967,63 €) auf Treuhandkonten angelegt.

9. Für die Mitarbeiter besteht eine zusätzliche Altersversorgung durch die Mitgliedschaft der Gesellschaft in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse Köln (RZVK). Der Umlagesatz beträgt 4,25%. Hinsichtlich der weiteren voraussichtlichen Entwicklung ist mit einer Erhöhung des Umlagesatzes zu rechnen. Die Summe der umlagepflichtigen Entgelte betrug im Jahr 2023 insgesamt 1.533.516,14 €. Auch im Jahr 2023 wurde zusätzlich von der RZVK ein Sanierungsbeitrag erhoben. Die Gesellschaft hat im Jahr 2023 insgesamt 118.903,53 € an Umlage gezahlt. Für den Fehlbetrag aus dieser mittelbaren Altersversorgungsverpflichtung würde in Ausübung des Wahlrechtes nach Art. 28 Abs.1 S. 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet.

10. Nachtragsbericht: Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.

11. Vorstand

Norbert Haeser Dipl.-Ingenieur /Architekt
Rainer Benien Beigeordneter

12. Mitglieder des Aufsichtsrates

Ulrike Westkamp, Vorsitzende Bürgermeisterin
Jürgen Linz, stell. Vorsitzender, ab 08.05.2023 Kommunalbeamter
Sebastian Hense, stell. Vorsitzender, bis 05.05.2023 Dipl. Mathematiker, Lehrer
Tobias Geerißen, ab 04.09.2023 Trainer für E-Learning und Qualitätsmanagement
Dirk Giesen Rechtsanwalt
Marie-Luise Hillefeld Rentnerin
Ludgerus Hovest Rentner
Rene Kühn Diplom Sozialpädagoge
Jürgen Lantermann Ilse Ruth Polizeihauptkommissar i. R. Hausfrau
Michael Stein Dipl. Volkswirt (VWA)
Björn Boland Gas- und Wasserinstallateur
Sabrina Bruns Immobilienkauffrau
Petra Hesse Immobilienfachwirtin
Sara Panzog Immobilienkauffrau
Jaqueline Sengbusch Bilanzbuchhalterin

13. Das Grundkapital von 2.900.000,00 € ist in 56.500 nennwertlose und auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Die Hauptversammlung 2002 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien in Höhe von 10% des Grundkapitals (2.900.000,00 €) zu erwerben. Im Jahr 20023 wurde der Ankauf von insgesamt 5.650 Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von 290.000,00 € durch die Gesellschaft abgewickelt. Der Erwerb eigener Aktien dient dem Zweck, Aktien für Akquisitionszwecke oder für die Gewinnung eines strategischen Partners zur Verfügung zu haben. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Vorstand die eigenen Aktien diesem Zweck nicht zuführen können, da sich eine entsprechende Möglichkeit nicht ergeben hat.

 

Wesel, 19. März 2024

Der Vorstand

Haeser

Benien

Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der Bauverein Wesel Aktiengesellschaft, Wesel, unter dem Datum vom 22. März 2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Bauverein Wesel Aktiengesellschaft, Wesel

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bauverein Wesel Aktiengesellschaft, Wesel, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bauverein Wesel Aktiengesellschaft, Wesel, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zu Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise aus- reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern die nicht tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungs- nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, 22. März 2024

DOMUS AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Prof. Dr. Hillebrand, Wirtschaftsprüfer

Wollschläger, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrates

der Bauverein Wesel AG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat informiert im folgenden Bericht über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023:

Überwachung und Beratung des Vorstandes

Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die Führung der Geschäfte gemäß den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgaben laufend überwacht und beratend begleitet. Er war in allen wesentlichen Entscheidungen der Unternehmensleitung stets frühzeitig eingebunden und hat sich mit der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Unternehmens sowie aller Sonderthemen befasst.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, über deren Risikolage einschließlich der Unternehmensplanung und der weiteren strategischen Entwicklung. Um den regelmäßigen Informationsaustausch zu gewährleisten, stand ich als Vorsitzende des Aufsichtsrates auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand stets in Verbindung.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat tagte im Jahre 2023 in insgesamt acht Sitzungen. Kein Mitglied des Aufsichtsrates hat im Geschäftsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.

In seiner Sondersitzung am 11. Januar 2023 befasste sich der Aufsichtsrat abschließend mit der Frage, ob seitens der Gesellschaft Schadenersatzansprüche gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied geltend zu machen sind und fasste darüber Beschluss. Weiterhin willigte der Aufsichtsrat in die Tätigkeit des Vorstandes Rainer Benien als Geschäftsführer der Wesel Marketing GmbH ein.

In seiner Sitzung am 13. Februar 2023 erteilte der Aufsichtsrat dem Vorstand die Zustimmung, die ordentliche Hauptversammlung 2023 der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Vorschriften als virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. Ebenso befasste sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit Finanzierungsfragen betreffend die Modernisierung Leipziger Straße 12-30 sowie dem Stand der Breitbandkabelversorgung. Ebenso wurde der Aufsichtsrat in dieser Sitzung durch den Vorstand über den Stand der aktuellen Bauvorhaben informiert.

Wesentlicher Bestandteil der Sitzung am 17. April 2023 waren der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 sowie das Ergebnis der von den Wirtschaftsprüfern der DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, durchgeführten Abschlussprüfung. Die Abschlussprüferin, welche über ihre abschließenden Prüfungsergebnisse berichtete, nahm ebenfalls an der Sitzung teil. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat überzeugen, dass die Prüfung ordnungsgemäß erfolgt war und erteilte in der Sitzung dem Ergebnis der Abschlussprüfung seine Zustimmung. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhob der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 und billigte den Abschluss.

Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus den Abhängigkeitsbericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG für das Geschäftsjahr 2022 geprüft. Der betreffende Bericht des Vorstandes war Gegenstand der Beratungen dieser Aufsichtsratssitzung.

Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat Beschluss über den Ankauf der Mehrfamilienhäuser Drosselstraße 23-33 sowie über dessen Finanzierung.

Nachdem der Aufsichtsrat Sebastian Hense sein Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft und damit auch seine Ämter als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Vorsitzender des Prüfungsausschusses sowie stellvertretender Vorsitzender des Vergabeausschusses am 05.05.2023 niederlegte, befasste sich der Aufsichtsrat in einer Sondersitzung am 08.05.2023 mit der Neubesetzung dieser Ämter. So wurde der Aufsichtsrat Jürgen Linz als neuer stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates gewählt. Zum neuen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie stellvertretenden Vorsitzenden des Vergabeausschusses wurde jeweils der Aufsichtsrat Michael Stein gewählt.

In seiner Sitzung am 12. Juni 2023 fasste der Aufsichtsrat Beschluss über den Verkauf einer Eigentumswohnung in der Esplanade 41 und sprach sich für eine Befürwortung des Kandidaten Tobias Geerißen als neues Aufsichtsratsmitglied für den ausgeschiedenen Aufsichtsrat Sebastian Hense aus. Weiterhin wurde der Aufsichtsrat über den aktuellen Stand der Vorbereitungen der ordentlichen Hauptversammlung 2023 sowie der laufenden Bauvorhaben informiert.

In seiner Sitzung am 04. September 2023 befasste sich der Aufsichtsrat mit der zukünftig beabsichtigten strategischen Portfolioentwicklung der Gesellschaft, mit den Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft bezüglich der Verwaltung von Eigentümergemeinschaften sowie mit den von der Gesellschaft ergriffenen zinssichernden Finanzierungsmaßnahmen.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 04. September 2023 wurde auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft Herr Tobias Geerißen anstelle des ausgeschiedenen Herrn Sebastian Hense zum Aufsichtsrat der Gesellschaft bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft 2024 bestellt.

Das vorläufige Jahresergebnis 2023 wurde dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 06. November 2023 vorgestellt. Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse über den Verkauf eines unbebauten Grundstückes sowie zur Prüfung der Machbarkeit eines neuen Wohnungsbauprojekts. Der Vorstand berichtete ferner über aktuelle Bauvorhaben.

In seiner Jahresabschlusssitzung am 13. Dezember 2023 prüfte der Aufsichtsrat den ihm vom Vorstand vorgestellten Wirtschaftsplan 2024 sowie das vom Vorstand vorgestellte Wohnungsbauprogramm 2024 und fasste hierzu jeweils zustimmende Beschlüsse.

Ausschüsse des Aufsichtsrates

Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 einen Prüfungsausschuss und einen Vergabeausschuss gebildet. Die beiden Ausschüsse haben jeweils die Aufgabe, die Prüfungen, Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates von Gegenständen aus ihrem Sachgebiet vorzubereiten.

Die Ausschussvorsitzenden des Vergabe- und des Prüfungsausschusses haben den Aufsichtsrat regelmäßig im Berichtsjahr über ihre Arbeit in den Ausschüssen und deren Arbeitsergebnisse informiert.

Der Prüfungsausschuss, der sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, der Compliance sowie der Prüfung einzelner Geschäftsführungsmaßnahmen befasst, ist im Berichtsjahr zweimal zusammengekommen.

In seinen Sitzungen befasste sich der Prüfungsausschuss u.a. mit der Frage, ob die Bauverein Wesel AG eine öffentliche Auftraggeberin im Sinne des Vergaberechts ist. Der Prüfungsausschuss hat sich zudem umfassend durch den Vorstand über die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022 unterrichten lassen. Der Jahresabschluss 2022 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, der Lagebericht des Vorstandes sowie der Abhängigkeitsbericht des Vorstandes wurden umfassend erörtert und geprüft.

Der Vergabeausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr in sechs Sitzungen. In diesen Sitzungen prüfte und beriet der Vergabeausschuss über insgesamt 34 von der Gesellschaft zu vergebende Aufträge mit einem Volumen ab 50.000 Euro u. a. zur Ausführung von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen und großen Instandhaltungsmaßnahmen an Liegenschaften der Gesellschaft sowie der Beauftragung diverser Gewerke für Neubau- und Modernisierungsprojekte. Der Vergabeausschuss fasste unter anderem Beschluss über die Strom- und Gasbeschaffung für die Jahre 2024 und 2025. Ferner wurde der Vergabeausschuss über insgesamt sechs Auftragsvergaben in 2022 mit einem Auftragsvolumen von 20.000 Euro bis 50.000 Euro durch den Vorstand informiert.

Prüfung des Jahresabschlusses 2023

In der Hauptversammlung am 16. Juni 2023 wurde die DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt und der Aufsichtsrat hat der DOMUS AG daraufhin einen entsprechenden Prüfungsauftrag erteilt, wobei sich der Aufsichtsrat zuvor von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der handelnden Personen überzeugt hat.

Die DOMUS AG hat den von der Gesellschaft aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2023 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts 2023 gemäß §§ 316 ff. HGB geprüft und hierfür am 22. März 2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Abschlussprüferin hat bei ihrer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 und 2 HGrG (Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse) und der hierzu veröffentlichten Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG beachtet. Ihre Prüfung schloss weiterhin auch die Einhaltung der Richtlinien für zugelassene Betreuungsunternehmen gemäß § 37 Abs. 1 II. WoBauG gemäß Runderlass des Ministeriums für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02. Mai 1991 ein.

Die Unterlagen zum Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vom 22. März 2024 sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig vor und waren jeweils Gegenstand der Sitzung des Aufsichtsrates am 09. April 2024.

In seiner Sitzung am 09. April 2024 wurden dem Aufsichtsrat die Unterlagen und Sachverhalte zum Jahresabschluss 2023 und zum Lagebericht des Vorstandes zu diesem Jahr vom Vorstand und der teilnehmenden Abschlussprüferin umfassend vorgestellt und erörtert. Der Vorstand hat den Jahresabschluss 2023 und seinen Lagebericht in der Sitzung ausführlich erläutert. Die Abschlussprüferin berichtete über die Ergebnisse ihrer Prüfung des Jahresabschlusses.

Insbesondere hat sie Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft gegeben und darüber berichtet, dass ihr im Rahmen ihrer Prüfungen des Jahresabschlusses 2023 und des Lageberichts keine Unregelmäßigkeiten oder berichtspflichtigen Themen bekannt geworden sind und nach dem abschließenden Ergebnis ihrer Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren.

Der Aufsichtsrat hat den Ergebnissen der Abschlussprüfung und der Prüfung des Lageberichts in seiner Sitzung am 09. April 2024 zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfungen hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben und sowohl den Jahresabschluss 2023 als auch den Lagebericht 2023 in seiner Sitzung am 09. April 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat hält den Vorschlag des Vorstandes, von dem Bilanzgewinn in Höhe von 571.806,48 € einen Betrag in Höhe von 143.550,00 € als 5,5 %ige Dividende an alle dividendenberechtigten Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von 428.256,48 € der Bauerneuerungsrücklage zuzuweisen, für sachgerecht. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Sitzung am 09. April 2024 beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von 571.806,48 € wie folgt zu verwenden:

- 5,5 % Dividende an alle dividendenberechtigten Aktionäre: 143.550,00 €
- Zuweisung zur Bauerneuerungsrücklage: 428.256,48 €.

Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Aufsichtsrat hat ferner den Abhängigkeitsbericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Der Bericht des Vorstandes war Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 09. April 2024, an welcher auch die Abschlussprüferin teilgenommen hat.

Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht in seiner Sitzung vom 09. April 2024 eingehend mit dem Vorstand erörtert. Die vom Aufsichtsrat an den Vorstand gestellten Fragen zu einzelnen im Bericht genannten Rechtsgeschäften wurden vom Vorstand umfassend und zufriedenstellend beantwortet.

Die Abschlussprüferin der DOMUS AG hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 313 AktG für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und hierüber ihren Prüfbericht vom 22. März 2024 erstellt, der dem Aufsichtsrat vorlag. Sie hat dem Aufsichtsrat berichtet, dass ihr im Rahmen ihrer Prüfung keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen seid. Sie hat gegenüber dem Aufsichtsrat weiterhin bestätigt, dass ihr keine berichtspflichtigen Themen im Rahmen der Prüfung bekannt geworden sind und nach dem abschließenden Ergebnis ihrer Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren.

Die Abschlussprüferin der DOMUS AG hat nach ihrer Prüfung des Abhängigkeitsberichts des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG am 22. März 2024 bestätigt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1.

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2.

bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Aus Sicht des Aufsichtsrates deuten keine Umstände darauf hin, dass der Abhängigkeitsbericht des Vorstandes gemäß § 312 AktG unvollständige oder unrichtige Angaben enthält oder dass die Abschlussprüferin bei ihrer Prüfung des Berichts wesentliche Gesichtspunkte nicht berücksichtigt hat.

Der Aufsichtsrat gelangt aufgrund seiner Prüfung zu der Auffassung, dass der Bericht des Vorstandes über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrates sind Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstandes in seinem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben.

Der Aufsichtsrat hat des Weiteren in seiner Sitzung am 09. April 2024 über diesen Bericht an die ordentliche Hauptversammlung des Jahres 2024 beschlossen und seinen Bericht fristgemäß dem Vorstand zugeleitet.

 

Wesel, den 09.04.2024

Ulrike Westkamp, Aufsichtsratsvorsitzende

Vorschlag zur Gewinnverwendung

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 ist mit 571.806,48 Euro festgestellt. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

5,5 % Bardividende auf ein Grundkapital von 2.610.000,- Euro für alle dividendenberechtigten Aktionäre 143.550,00 Euro
Zuweisung zur Bauerneuerungsrücklage 428.256,48 Euro

Gewinnverwendung

Die Hauptversammlung hat am 14.06.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Der Bilanzgewinn in Höhe von 571.806,48 Euro des Geschäftsjahres 2023 wird wie folgt verwendet:

5,5 % Bardividende auf ein Grundkapital von 2.610.000,- Euro für alle dividendenberechtigten Aktionäre 143.550,00 Euro
Zuweisung zur Bauerneuerungsrücklage 428.256,48 Euro

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