CMG -
Consulting GmbH
Berlin
(vormals: Borna)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.508,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
262,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.246,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.387,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.224,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
163,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.866,47 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
48.967,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
94.729,55 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
25.307,69 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
49.224,16 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
48.967,26 |
| B.
Rückstellungen |
1.150,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
93.579,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
67.242,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
94.729,55 |
Anhang
1.
Anwendung des Bilanzrichtliniengesetzes
Am 01. Januar 1986 ist das
Bilanzrichtliniengesetz, das insbesondere die vierte und
siebente EG-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, in Kraft
getreten. Jahresabschlüsse, die für
Geschäftsjahre erstellt werden, die nach dem 31.
Dezember 1986 beginnen, sind nach Art. 23 Abs. 1 EGHGB nach
Maßgabe der Vorschriften des
Bilanzrichtliniengesetzes aufzustellen. Dieses ist für
die CMG Consulting GmbH geschehen.
Die Gesellschaft ist nach den
Größenklassenmerkmalen des § 267 Absatz 1
HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die besonderen (auf
diese Gesellschaften anzuwendenden) Vorschriften des HGB in
der Fassung des Bilanzrichtliniengesetzes, wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008
beachtet.
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung
sind -soweit zulässig- in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefaßt und im
Anhang gesondert ausgewiesen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das im deutschen Rechtskreis gebräuchliche
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 1 und 2 HGB)
angewandt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB angesetzt. Der Umfang der
Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.
Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch
planmäßige Abschreibungen vorgenommen, die auf
der Grundlage steuerrechtlich anerkannter Richtsätze
bemessen werden. Dabei wurde die lineare
Abschreibungsmethode gemäß § 7 Abs. 1 EStG
zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauer der
Betriebsausstattung wurde mit fünf bis zehn Jahren
unterstellt.
Zuschreibungen auf
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens waren nicht erforderlich.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden gemäß § 253
Abs. 3 HGB angesetzt. Abschreibungen gemäß
§ 253 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 waren nicht
vorzunehmen.
Die "Rückstellungen" berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten,
der Ansatz erfolgte gemäß § 253 Abs.
1 Satz 2 HGB auf der Grundlage vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem Betrag der
voraussichtlichen Inanspruchnahme. Eine Abzinsung ist nicht
erfolgt.
Die Verbindlichkeiten wurden gemäß
§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB alle zum
Abschlußstichtag erforderlichen Abgrenzungen.
Das gezeichnete Kapital ist gemäß
§ 283 HGB zum Nennwert angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen in
"Euro".
Geschäftsführer der Gesellschaft
Geschäftsführer der Gesellschaft ist der
Kaufmann Achim Stolze.
Gesellschafterbewegungen, Erklärung nach § 40
Satz 2 GmbHG
Die Stammeinlagen, Stammanteile und die
Zusammensetzung der Gesellschafter haben sich in 2008 nicht
geändert.
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