Wohndesign Hipp GmbHLiquidiert
02708 Löbau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hubert Hipp seit 10.12.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wohndesign Hipp GmbHLöbauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Bilanz
AnhangGrundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss der Wohndesign Hipp GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Wohndesign Hipp GmbH ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden sowohl bei der Aufstellung als auch beim Umfang der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 326 HGB gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der Wohndesign Hipp GmbH zum 31.12.2008 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote beachtet. Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des steuerlichen Bilanzierungsgebotes ausgeübt worden. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern) ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften nach der linearen Methode abgeschrieben. Erhöhte Abschreibungen und Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung wurden nicht vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 150 EUR wurden entsprechend dem Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr vollständig abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 150 bis 1.000 EUR wurde ein Sammelposten gebildet, welcher nach § 6 Abs. 2a EStG im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Dem Rechnungsabgrenzungsposten liegen entsprechende Aufstellungen zugrunde. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussRückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten in Höhe von 32.132,17 EUR durch Sicherungsübereignung und 209.018,52 EUR durch eine Grundschuldeintragung im Grundbuch Löbau gesichert. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Hubert Hipp. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Ergebnisverwendungsvorschlages aufgestellt. Löbau, den 19.05.2011 Hubert Hipp Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.5.2011. |
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