Ingenieurbüro Reedwisch GmbH
Niedernhausen
(Engenh.-Wildp.)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.143,02 |
249,02 |
| I.
Sachanlagen |
1.143,02 |
249,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
188.238,99 |
139.212,74 |
| I.
Vorräte |
|
9.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
174.170,82 |
127.652,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.068,17 |
2.560,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
226,33 |
1.302,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
189.608,34 |
140.764,14 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
155.720,41 |
123.936,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
98.336,33 |
87.990,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
31.784,08 |
10.345,71 |
| B.
Rückstellungen |
27.525,84 |
8.403,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.362,09 |
8.424,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
189.608,34 |
140.764,14 |
Anhang für
das Wirtschaftsjahr 2010
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010
wurde nach den aktuellen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB
angegebenen Größenklassen eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
1.
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind - soweit gesetzlich nicht
anders bestimmt - sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten.
Eine Vollständigkeitserklärung der Firma
liegt vor.
Saldierungen zwischen Posten der Aktivseite und
Passivseite sowie Aufwendungen und Erträgen sind nicht
vorgenommen worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und
hinreichend gegliedert.
2.
Bewertungsvorschriften
Der Bewertung lag die Unternehmensfortführung
zugrunde.
Gegenteilige tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten stehen dem nicht entgegen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Das Vorsichtsprinzip wurde beachtet.
Insbesondere sind Risiken und Verluste, die zum
Bilanzstichtag entstanden und bis zum Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt waren, berücksichtigt worden.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
zum Abschlussstichtag realisiert waren.
Erläuterungen zu ausgewählten Posten der
Bilanz:
Immaterielle und materielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Planmäßige Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear oder
degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Soweit erforderlich, wurde der zum Abschlussstichtag
voraussichtlich auf Dauer niedrigere Wert angesetzt.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungs-, Herstellungskosten bis 410,-- EUR) wurde von
der gesetzlichen Möglichkeit der Sofortabschreibung
Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden mit dem Nennwert, soweit erforderlich vermindert um
zulässige pauschale oder individuelle
Wertberichtigungen, angesetzt. Nach Versicherung der
geschäftsführenden Gesellschafterin Roswitha
Reedwisch sind Forderungen der GmbH gegenüber dem
Geschäftsführer Jörg Reedwisch durch
Bürgschaft der Ehefrau gesichert und werthaltig.
Vorräte und unfertige Arbeiten wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, sofern die Tageswerte
am Bilanzstichtag voraussichtlich auf Dauer niedriger waren,
zum niedrigeren Tageswert angesetzt.
Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB
entsprechend üblicher kaufmännischer
Beurteilung unter Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften
gebildet worden.
Alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt.
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Wirtschaftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern
und basieren ggf. auf dem Verwendungsvorschlag für das
Jahresergebnis.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Soweit die Tageswerte voraussichtlich auf Dauer
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
1.
Ergebnisverwendung
Auf das Protokoll der Gesellschafterversammlung (
Anlage 1 zum Anhang ) wird verwiesen.
2. Sonstige
Erläuterungen
entf.
IV. Sonstige
Pflichtangaben
1. Namen der
Geschäftsführer
Geschäftsführer
sind:
Herr Jörg Reedwisch, alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Frau Roswitha Reedwisch, alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Angaben
nach § 42 III GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
folgenden Rechte und Pflichten:
| Grundlage |
EUR |
| Forderungen gegenüber
R. Reedwisch |
39.191,60 |
|