JENOPTIK Optical Systems GmbH
Selbe AdresseHerstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Henrik Leps seit 8.5.2023 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
JENOPTIK Optical Systems GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hörsel GmbHJenaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Eisenach, 12. April 2022 Hubertus Möller, Liquidator Anhang für das Geschäftsjahr 2021A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt zum Stichtag 31. Dezember 2021 die Größenkriterien für eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Von dem Recht gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichts zu verzichten, wurde für das Geschäftsjahr 2021 Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist unter der Firma HÖRSEL GmbH (vormals: Photonic Sense GmbH) mit Sitz in Eisenach im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 405874 eingetragen. Die Gesellschaft wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 7. Dezember 2021 mit Wirkung zum 1. Januar 2022 0.00 Uhr aufgelöst. Gemäß § 68 Abs. 2 GmbHG wird die Firma der aufgelösten Gesellschaft ab dem 1. Januar 2022 um den Namenszusatz "i.L." ergänzt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen Im Geschäftsjahr 2021 hat sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf TEUR 870 verringert. Zur Abwendung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung hat die JENOPTIK AG einen Rangrücktritt für bestehende Cash-Pool-Forderungen erklärt. Die vom Rangrücktritt erfassten Forderungsbeträge decken mindestens den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag der Gesellschaft. Zur Fortführung der Finanzierung wird auf Abschnitt "D.5. Finanzierung" verwiesen. Der operative Geschäftsbetrieb der Gesellschaft wurde mit Wirkung zum 31. August 2021 veräußert. Ein Vergleich der Werte des Geschäftsjahres mit den Vorjahreswerten ist aufgrund dieser Änderungen nur begrenzt möglich. Aufgrund der Veräußerung des Geschäftsbetriebs ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht mehr gegeben, sodass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 - wie schon im Vorjahr - nicht unter der Fortführungsprämisse des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt wurde. Die Bewertung der Vermögensgegenstände infolgedessen primär nach den Verhältnissen des Absatzmarktes. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ggf. vermindert um planmäßige Abschreibungen bilden weiterhin die Obergrenze der Bewertung. Soweit der Buchwert von Vermögensgegenständen über dem Wert liegt, der ihnen unter Liquidationsgesichtspunkten am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Im Übrigen waren für die Aufstellung des Jahresabschlusses (im Wesentlichen) die nachfolgenden grundsätzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten auf Basis eines gleitenden Durchschnittspreisess oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Unfertige und fertige Erzeugnisse wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips entsprechend ihres Fertigungsgrads mit anteiligen Herstellungskosten bewertet. Diese enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten, Sonderkosten der Fertigung, angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie anteilige Abschreibungen des Anlagevermögens. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, wurden durch die Abwertung berücksichtigt. Zinsen für Fremdkapital werden nicht mit angesetzt. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde beachtet. Waren sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit pauschalierten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen erfasst. Der Kassenbestand im Vorjahr ist zum Nennwert bewertet. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die Verpflichtung zu erfüllen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Auf fremde Währung lautende Forderungen, Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB am Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. C. Erläuterungen zur Bilanz C.1. Vorräte Die zum Bilanzstichtag bilanzierten Vorräte von TEUR 20 (i.Vj. TEUR 2.251) enthalten Wertberichtigungen in Höhe von TEUR0 (i. Vj. TEUR 264). Diese Wertberichtigungen berücksichtigen sowohl verlustfreie Bewertung, wirtschaftliche Nutzbarkeit als auch die Reichweite der jeweiligen Bestände. Die Bewertung erfolgte aufgrund der im Geschäftsjahr erfolgten Veräußerung des Geschäftsbetriebs vorrangig nach den Verhältnissen des Absatzmarktes. C.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. C.3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben grundsätzlich alle eine vertragliche Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. In den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling in Höhe von TEUR 2.000 (i. Vj. in Höhe von TEUR 3.725) enthalten. Soweit die Gesellschaft insolvenzrechtlich überschuldet ist, liegt deren voraussichtliche Fälligkeit aufgrund des erklärten Rangrücktritt bei mehr als einem Jahr. D. Sonstige Angaben D.1. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. D.2. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
D.3. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft im Berichtsjahr 2021 waren:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022, 0.00 Uhr wurde Herr Möller zum Liquidator der Gesellschaft bestellt. D.4. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft ist gemäß § 271 Abs.2 HGB i.V.m. § 290 HGB verbundenes Unternehmen der JENOPTIK AG, Jena, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. D.5. Finanzierung Im Geschäftsjahr 2012 erfolgte die Umschuldung des bisherigen Gesellschafterdarlehens, welches mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2012 ausgestattet war. In diesem Zusammenhang erfolgte der Abschluss einer Cashpool-Vereinbarung mit der JENOPTIK AG. Die Vereinbarung wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist mit einer Frist von einer Woche kündbar. Verbindlichkeiten im Rahmen des Cashpools sind täglich fällig. Die Gesellschaft wäre bei einer Kündigung des Cashpool nicht in der Lage die Verbindlichkeiten vollständig zu begleichen. Die weitere Entwicklung und der Fortbestand der Gesellschaft hängen daher davon ab, dass die JENOPTIK-Gruppe auch weiterhin die erforderliche Finanzierung zur Verfügung stellt. Zur Absicherung des entstehenden Liquiditätsbedarfes der Gesellschaft wurde mit Datum vom 9. Juni 2021 durch die JENOPTIK AG im Rahmen einer Patronatserklärung mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 unwiderruflich erklärt, die Gesellschaft derart mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass sie jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nachkommen kann. Dies gilt auch für einen Zeitraum nach dem 31. Dezember 2022 sofern bis dahin ein Gesellschafterbeschluss über die Liquidation der Gesellschaft gefasst wird. Die Geschäftsführung geht insoweit davon aus, dass eine Kündigung der Cashpool-Vereinbarung nicht erfolgt oder dass bei einer Kündigung eine andere adäquate Finanzierung durch die JENOPTIK AG erfolgt.
Eisenach, den 12. April 2022 Möller, Liquidator |
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