Merkur
Zeitarbeit GmbH
Osnabrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.599,00 |
17.389,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
13.598,00 |
17.387,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
638.274,06 |
4.312.363,92 |
| I.
Vorräte |
9.833,71 |
12.277,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
529.428,40 |
744.584,97 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
174,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
99.011,95 |
3.555.501,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.038,86 |
5.645,34 |
| Aktiva |
653.911,92 |
4.335.398,26 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.177,06 |
3.090.145,38 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
6.577,06 |
3.064.545,38 |
| davon
Gewinnvortrag |
0,35 |
2.499.344,98 |
| B.
Rückstellungen |
198.808,57 |
364.076,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
422.926,29 |
881.176,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
422.926,29 |
881.176,25 |
| Passiva |
653.911,92 |
4.335.398,26 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Merkur Zeitarbeit GmbH hat ihren Sitz in
Osnabrück und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Osnabrück (HRB 16535).
Die Merkur Zeitarbeit GmbH ist zum Bilanzstichtag
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
1. Allgemeine Angaben
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Soweit
die beizulegenden Werte einzelner immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren
Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Wirtschaftsgüter wird
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6
Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut 800,00 € nicht übersteigen.
Die
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder den
niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei Wegfall der
Gründe für die Abschreibungen werden
entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und/oder niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt. In allen
Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die
voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum
Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren
beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende
Abwertungen vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen sind so bemessen, dass die
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in
Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zu Bilanzposten
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene und voll
eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt 25.600,00
€.
IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
In den Abschreibungen ist ein Betrag in Höhe von
319.574,71 € für eine Abschreibung auf eine
Forderung enthalten.
V. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Es waren durchschnittlich 170 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Unterschrift der Geschäftsführung
Osnabrück, den 6.
November 2024
gez.
Lorenz Werner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.11.2024
festgestellt.
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