Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 11324
Eingetragen
23.9.2010
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Steinen, Beton und sonstigen mineralischen StoffenBe- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und NatursteinenHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
die industrielle Maßanfertigung von Naturund Kunststeinen sowie der Handel mit diesen oder artverwandten Produkten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martin Heim
seit 23.9.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Miltenberg
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heim Steintechnik GmbH

Bürgstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 381.101,37 272.239,86
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 5,00
II. Sachanlagen 312.643,50 208.979,00
III. Finanzanlagen 68.452,87 63.255,86
B. Umlaufvermögen 1.880.365,07 1.760.812,08
I. Vorräte 1.694.855,64 1.629.390,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 153.851,94 108.516,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 31.657,49 22.905,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.687,21 4.446,74
Summe Aktiva 2.264.153,65 2.037.498,68

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 671.947,36 785.405,11
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 760.405,11 674.898,70
III. Jahresfehlbetrag 113.457,75 -85.506,41
B. Rückstellungen 74.977,32 71.903,32
C. Verbindlichkeiten 1.517.228,97 1.180.190,25
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.026.929,67 697.269,51
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 490.299,30 482.920,74
Summe Passiva 2.264.153,65 2.037.498,68

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).

Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:

Firmenname laut Registergericht: Heim Steintechnik GmbH

Firmensitz laut Registergericht: 63927 Bürgstadt

Registergericht: Aschaffenburg

Register-Nr.: HRB 11324

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.

Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmenden Vermerke ebenso wie
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, soweit dies zulässig ist, vorzugsweise im Anhang aufgenommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. §§ 264, 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde auf die Bewertungsstetigkeit geachtet. Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

IV. Angaben zur Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu den historischen Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten planmäßigen und außerplan-mäßigen Abschreibungen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert.

Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear oder degressiv nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

6. Wertpapiere des Umlaufvermögens

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind nicht vorhanden.

7. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

8. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.


9. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag wurden dabei berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

10. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

11. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind nicht vorhanden.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Das gezeichnete Kapital von EUR 25.000,00 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Pensionsverpflichtungen aus unmittelbaren und mittelbaren Zusagen im Sinne von Artikel 28 Abs. 2 EGHGB beläuft sich auf EUR 118.714,26.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) lagen in Höhe von EUR 3.770,47 vor.

D. Sonstige Angaben

I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse

EUR
davon gegenüber ver-bundenen Unternehmen

EUR
davon durch Pfandrechte
oder sonstige
Sicherheiten gesichert
EUR
Bestellungen von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 1.287.884,59 0,00 0,00
II. Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.

III. Arbeitnehmer

Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug: 40.

 

Bürgstadt, den 28.08.2024

Gez. Martin Heim, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.8.2024.

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