FSO GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Paul Hell seit 22.7.2021 | Geschäftsführer |
Oliver Rüdiger Möckl seit 22.7.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Energieversorgung Oberhausen AG | 83.33% |
| 16.67% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Oberhausener Netzgesellschaft mbHOberhausenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024der Oberhausener Netzgesellschaft mbHUnternehmen, gesellschaftsrechtliche Situation und RahmenbedingungenUnternehmen und gesellschaftsrechtliche Situation Die Oberhausener Netzgesellschaft mbH (OB-Netz) ist eine 100-prozentige Tochter der Energieversorgung Oberhausen AG (evo). Das Kerngeschäft der Netzgesellschaft ist darauf ausgerichtet, das in ihrem Eigentum befindliche Strom- und Gasnetz entsprechend den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen. Die Netzgesellschaft übernimmt zudem die Funktion des grundzuständigen Messstellenbetreibers in Oberhausen. Um vorhandene Synergiepotenziale zu nutzen, ist in die Gesellschaft zusätzlich der Betrieb und der Ausbau für das Fernwärmenetz integriert. Darüber hinaus gehört der technische Betrieb der öffentlichen Beleuchtung für die Stadt Oberhausen zur Geschäftstätigkeit der Netzgesellschaft. Mit der evo besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (EAV); ferner ist die Gesellschaft in den Konzern der FSO GmbH & Co. KG und als Organgesellschaft in eine ertragsteuerliche Organschaft eingebunden. Rahmenbedingungen Die Netzgesellschaft betreibt mit ihrem Strom- und Gasnetz eine sog. kritische Infrastruktur (KRITIS) von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen im Sinne des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Die operativen und wirtschaftlichen Herausforderungen aller Verteilnetzbetreiber sind durch die sich verändernden Rahmenbedingungen deutlich gestiegen. Die Energiewende hat sich u. a. durch die mit dem Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise beschleunigt. Es kommt zu einem verstärkten Ausbau dezentraler Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen und auch die Mobilitätswende mit einer steigenden Elektrifizierung ist durch Verteilnetzbetreiber strategisch zu berücksichtigen. Im Hinblick auf das Klimaschutzgesetz und die Verpflichtung Deutschlands zur der Treibhausgasneutralität werden die Investitionstätigkeiten im Bereich der Gasnetze deutlich vermindert. In der Vergangenheit wurde die sogenannte "Retrofit-Strategie" im Bereich der Versorgungsnetze verfolgt; d.h. es wurde beispielsweise "vorbeugende" Investitionen zur Modernisierung vorgenommen. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen wird der Fokus bei OB-Netz jedoch auf Instandhaltungsmaßnahmen gelegt, was zu verminderten Investitionsaktivitäten im Bereich der Gasnetze führt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden diverse Gesetzesentwürfe (u.a. ein Artikelgesetz zur Novellierung von EnWG, MsbG und EEG) veröffentlicht und sind aufgrund der Regierungskrise und des Austritts der FDP aus der "Ampel"-Regierung nicht mehr beschlossen. Zudem bestehen Unsicherheiten, inwieweit und wie lange die bereits beschlossenen Regelungen (z.B. Gebäudeenergiegesetz) Bestand haben werden, weil unklar ist, welche Impulse/Richtungswechsel eine neue vermutlich eher konservative Regierung setzen wird und welche Gesetze wieder rückabgewickelt werden. Die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden (C-718/18) sorgte für eine Novellierung des EnWG. Die Behörden haben nun sehr große Handlungsspielräume durch Festlegungen zu regulieren. Die BNetzA hat eine Große Beschlusskammer (GBK) gegründet, in der die wesentlichen Festlegungen zusammen mit den Landesregulierungen erlassen werden sollen. Im Jahr 2024 hat diese GBK den sog. "NEST" (Netze. Effizient. Sicher. Transparent.) Prozess gestartet, der zu einer Weiterentwicklung der Anreizregulierung unter Abschaffung diverser Verordnungen (ARegV, StromNEV, GasNEV, NAV, NDAV etc.) führen soll. Dieser Prozess soll lt. des Präsidenten der BNetzA, Herrn Müller, Ende 2025 abgeschlossen sein. Diese Änderungen werden ab der fünften Regulierungsperiode wirksam. In der derzeit laufenden 4. RP gelten hingegen weiterhin die bestehenden Verordnungen (insb. Netzzugangs-, Netzentgelt- und Anreizregulierungsverordnung). Netzbetreiber haben durch die im November 2023 erlassene Festlegung der BNetzA zum § 14a EnWG zu den Steuerbaren Verbrauchseinheiten (SteuVE) eine anspruchsvolle Aufgabe erhalten. Ab dem Geschäftsjahr 2024 darf der Anschluss keiner neuen SteuVE, wie z. B. Wärmepumpen oder private Ladeinrichtungen, aus netztechnischen, insb. engpassbedingten Gründen mehr abgelehnt werden. Im Gegenzug können die Anlagen bei Netzengpässen aber gesteuert werden und der Betreiber einer SteuVE erhält dafür eine finanzielle Gegenleistung in Form einer Reduzierung auf die Netzentgelte. Dazu muss die Steuerbarkeit durch die Betreiber der Anlagen und den Netzbetreiber sichergestellt, die Messtechnik in den Niederspannungsnetzen (NSP-Netz) verbaut, Netzberechnungen automatisiert und Steuerungsbefehle zeitnah verteilt werden. Bis spätesten 2029 sind so alle kritischen Bereiche des NSP-Netzes auf die netzorientierte Steuerung auszulegen. Gleichzeitig besteht das Ziel des bedarfsorientierten Netzausbaus, um eine Überlastung des Niederspannungsnetzes zu vermeiden. Damit dieser gelingt, ist die Schaffung von Transparenz, die Erhebung von Daten aus der Niederspannung unerlässlich. Die OB-Netz beteiligt sich am Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) unter der Leitung des DVGW, um mittels eines strukturierten Prozesses eine Transformation des Gasverteilnetzes zur Klimaneutralität zu erreichen. Dazu wurden im Jahr 2024 insb. die Gas RLM-Kunden im Netzgebiet Oberhausen hinsichtlich Ihrer zukünftigen energieträgerbezogenen Ausrichtung befragt. Über 50 % der Befragten haben an der Umfrage teilgenommen. Die zukünftige Ausrichtung der Gas RLM-Kunden in Oberhausen wird maßgeblich durch die Energiewende und die damit verbundenen Dekarbonisierungsziele geprägt. Es besteht eine überwiegende Zustimmung zur Verwendung von Wasserstoff und es lassen sich bereits erste Einschätzungen hinsichtlich der benötigten Leistungen und Bedarfe ableiten. Die Hauptanwendungsmöglichkeiten, die die Befragten identifizieren, sind die Nutzung von Wasserstoff für die Gebäudeheizung, die Stromerzeugung sowie die Erzeugung von Prozesswärme. Fast alle Befragten planen, zwischen 2030 und 2039 Wasserstoff in ihrem Unternehmen einzusetzen. Die treibenden Faktoren für diese Entwicklung sind der Druck zur Dekarbonisierung, hervorgerufen durch den EU-Emissionshandel und die EU-Taxonomie-Verordnung, sowie Aspekte der Nachhaltigkeit und der Verfügbarkeit sowie der Planbarkeit von Wasserstoff. Die Mehrheit der RLM-Kunden strebt zunächst eine gesicherte Versorgung und Planbarkeit an, gefolgt von grünen Marktanreizen. Zudem beschäftigt sich die Netzplanung mit den Implikationen des Wasserstoffkernnetzes. Es wird eine Anbindung an das H2-Kernnetz im Norden Oberhausens projektiert, um eine Option zur zukünftigen Versorgung insbesondere von Industriekunden zu erhalten. Es fanden bereits erste Gespräche mit dem Vorlieferanten statt, in denen das vorgesehene T-Stück als Möglichkeit zur Errichtung einer GDRM-Anlage zur Verteilung von Wasserstoff im Oberhausener Norden identifiziert wurde. Der Vorlieferant wird den Grundstückseigentümer des von OB-Netz vorgesehenen Standorts kontaktieren und den ersten Austausch zwischen dem Grundstückseigentümer und der Oberhausener Netzgesellschaft initiieren. Ziel ist es, die bestehenden Kontakte zwischen dem Vorlieferanten und dem Grundstückseigentümer zu nutzen, um ein erstes Stimmungsbild hinsichtlich der Grunddienstbarkeit zur Errichtung unserer GDRM-Anlage einzuholen. Ein wesentlicher Teil des Geschäftes der Netzgesellschaft wird in den regulierten Sparten Strom und Gas erzielt. Daher werden die wichtigsten regulatorischen Rahmenbedingungen im Folgenden dargestellt: Kostenantrag Erdgas Für jeweils eine Regulierungsperiode (RP) wird jedem Netzbetreiber eine individuelle Erlösobergrenze für seine Erlöse zugestanden, die er aus Netzentgelten erzielen darf. Für die Bestimmung der individuellen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode wurde durch die Landesregulierungskammer (LRegK) NRW eine Kostenprüfung startend im Jahr 2021 durchgeführt. Man erzielte im Geschäftsjahr 2022 eine Übereinkunft über das als sachgerecht erachtete Ausgangsniveau nach § 6 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) in Höhe von 17,1 Mio. €. Der Entwurf des Beschlusses der LRegK NRW wurde der OB-Netz am 27.01.2025 elektronisch zugestellt und enthält die vereinbarte Kostenbasis und den Effizienzwert, wir baten um die Einbeziehung der Anpassungszusage für die EK-Zinsen. Die Daten zur Ermittlung des Effizienzwertes Gas wurden in einem aufwändigen Prozess erhoben. Es wurden im Erhebungsprozess vier Datenveröffentlichungen im Internet seitens der BNetzA (die letzte am 21.06.2023) vorgenommen sowie eine Branchenkonsultation durchgeführt. Die OB-Netz hat sich an dieser Konsultation beteiligt und die Bereinigung von großen Netzbetreibern gefordert, die in hohem Maße Transportnetzfunktionen innehaben und insbesondere Sonderanschlüsse wie Speicher und große Kraftwerke betreiben. Diese Netzbetreiber verfälschen den Benchmark und sollten entsprechend gesondert betrachtet werden. Im Entwurf des Gutachtens der frontier economics vom 20.06.2023 im Auftrag der BNetzA wurde ein Best-of-four Effizienzwert von 87,94 % für die OB-Netz ausgewiesen (Verbesserung ggü. 82,75 % aus 3. RP). Am 26.09.2023 erging vor dem BGH ein Urteil zum Effizienzvergleich der 3. RP (EnVR 37/21), das wegen der Berücksichtigung von ehemaligen regionalen Fernleitungsnetzbetreibern (siehe vorheriger Abschnitt) in den Effizienzvergleich auch Auswirkungen auf die Kalkulation der Effizienzwerte für die 4. RP hat. Die BNetzA ist derzeit bei der Erstellung der Gutachten. Am 11.10.2024 erhielt die OB-Netz eine E-Mail-Nachricht der LRegK NRW mit einem Effizienzwert von 90,03 %. Dieser Wert wurde aber zwischenzeitlich durch ein neues Gutachten vom 27.11.2024 in Höhe von 89,96 % zur Anhörung gebracht und wird im Entwurf des Beschlusses ebenfalls zugrunde gelegt. Kostenantrag Strom Die Netzgesellschaft hat den Kostenantrag für die vierte Regulierungsperiode (2024 bis 2028) zum 30.06.2022 fristgerecht übermittelt. Der Beginn der offiziellen Anhörung erfolgte im Januar 2023, eine erste Stellungnahme wurde bis zum 10. Februar 2023 fristgerecht übermittelt. Nach ausführlicher Erörterung und Verhandlung konnte Anfang Juni eine Übereinkunft über die Ausgangsbasis für die 4. RP in Höhe von 35,5 Mio. € erzielt werden. Das finale Gutachten zum Effizienzvergleich wurde Ende April 2024 zur Verfügung gestellt, die OB-Netz erzielt hierbei 95,84 % (3. RP: 94,70 %). Ein Beschluss ist am 31.05.2024 von der Beschlusskammer 8 ergangen. Beschwerden Die Netzgesellschaft hat gegen die Festlegung der BNetzA zur Eigenkapitalverzinsung für Gas und Strom vom 20.10.2021 im Rahmen einer Prozesskostengemeinschaft der Kanzlei Becker Büttner Held beim OLG Düsseldorf Einspruch (Strom: VI-3 Kart 371/21 (V), Gas: VI-3 Kart 351/21 (V)) eingelegt. Das Verfahren vor dem OLG Düsseldorf wurde am 30.08.2023 mit der Aufhebung der Festlegungen der Bundesnetzagentur zu den Eigenkapitalzinssätzen und einer Neufestlegung abgeschlossen. Dagegen hat die BNetzA Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. In der mündlichen Verhandlung am 17.12.2024 zu den EK-Zinsen im Stromnetz tendiert der BGH abermals dem Einspruch der BNetzA stattzugeben, so dass eine Niederlage in diesem Verfahren wahrscheinlich ist. Die Richter entscheiden dabei nicht inhaltlich, sondern auf formaler Ebene in der Form, dass der Behörde auch aufgrund des EuGH-Urteils Spielräume zur unabhängigen Entscheidung eingeräumt werden, die sie dann auch nutzen darf. Flankierend zur Beschwerde zu den EK-Zinsen wurden im Dezember 2023 vorsorglich noch Anträge nach § 29 Abs. 2 EnWG bei der Bundesnetzagentur eingereicht mit dem Ziel der Neufestlegung der Zinssätze und insb. einer angemessenen Berücksichtigung der Zinswende ab 2022. Zum Zeitpunkt der Festlegung der Zinssätze ist die Nichteinbeziehung der Zinswende gem. OLG-Urteil rechtlich nicht zu beanstanden. Da sich aber in der Zwischenzeit die Verhältnisse am Kapitalmarkt deutlich verändert haben, würde eine erneute Festlegung diese Veränderungen mit einbeziehen müssen und den risikolosen Basiszinssatz als eine Komponente des EK-Zinses deutlich erhöhen. Die Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf erfolgt im Jahr 2025. Die OB-Netz strengte zudem eine Beschwerde gegen die Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatzes für Betreiber von Verteilernetzen im Kapitalkostenaufschlag beim OLG Düsseldorf (VI-3 Kart 466/23 [V]) an. Die Beschwerde gegen den X-Gen Strom für die 3. RP wurde seitens der OB-Netz im November 2023, nachdem das BGH-Urteil EnVR 28-22 die Beschwerde gegen die BNetzA Festlegung zurückgewiesen hatte, zurückgenommen. Der Vorteil von Prozesskostengemeinschaften besteht darin, dass die Kosten überschaubar bleiben, da nur wenige Musterverfahren geführt werden und die Kosten auf alle Teilnehmer aufgeteilt werden. Das Chance-Risiko-Verhältnis ist hierbei sehr gut. Leistungsindikatoren und GeschäftsverlaufFinanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Für die Unternehmenssteuerung wird ein quartalsweises, centerbezogenes Berichtswesen eingesetzt, das in eine differenzierte Erfolgsrechnung mündet. Für die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage der OB-Netz werden regelmäßig die Umsätze, die Kostenstruktur und das Ergebnis vor Gewinnabführung beobachtet sowie analysiert; all dies unter Beachtung der regulatorischen Rahmenbedingungen. Als wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden durchgeleitete Energiemengen und die Verfügbarkeit der Strom- und Gasnetze herangezogen. Weitere Aspekte in Bezug auf die Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("ESG - Environment Social Governance") werden aktuell aufgenommen und künftig mit in die Berichterstattung einfließen. Geschäftsverlauf und Ergebnis Der Jahresüberschuss (nach Steuerumlage) vor Ergebnisabführung 2024 an die evo beläuft sich auf 4,2 Mio. € und sinkt um 2,6 Mio. € gegenüber dem Budgetansatz (6,8 Mio. €). Die Umsatzerlöse 2024 (121,4 Mio. €) liegen dabei mit +14,3 Mio. € über der Planung (107,1 Mio. €). Die Materialaufwendungen (70,6 Mio. €) des Geschäftsjahres unterschreiten dagegen den prognostizierten Betrag (65,4 Mio. €) um 5,2 Mio. €. Auf Grund der vergleichsweisen milden Witterung (Gas) und der gestiegenen vorgelagerten Netzkosten im Bereich Strom sind die Ergebnisbeiträge des regulierten Netzgeschäfts für das Jahr 2024 geringer als geplant ausgefallen. Dieser Rückgang kann teilweise durch gegenüber der Planung (18,5 Mio. €) um -0,6 Mio. € niedrigere Personalkosten (17,9 Mio. €) infolge unbesetzter Stellen kompensiert werden. Dagegen übersteigen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (28,9 Mio. €) die Planung für 2024 von 24,8 Mio. €. Durchgeleitete Energiemengen und Verfügbarkeit Die Entwicklung der durchgeleiteten Energiemengen im Oberhausener Netzgebiet stellt sich für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt dar:
Die Zunahme der durchgeleiteten Energiemengen im Strom gegenüber 2023 ergibt sich im Wesentlichen im Bereich der Mittelspannung. Der Anstieg der durchgeleiteten Gasmengen an Kunden in 2024 ist auf ein geändertes Verbrauchsverhalten bei milder Witterung zurückzuführen. Im Bereich der Kraftwerke ergibt sich eine Abnahme im Vergleich zum Vorjahr; die evo-Kraftwerke wurden weniger zur Wärmeerzeugung eingesetzt, da externe Wärmequellen günstiger waren. Im Bereich der Fernwärme ist eine leichte Zunahme zu verzeichnen. Da in 2024 Turbinenprüfläufe durch die MAN Energy Solutions SE durchgeführt wurden, waren seitens evo Dampflieferungen erforderlich. In Bezug auf die Verfügbarkeit im Stromnetz liegt die OB-Netz leicht über dem Branchendurchschnitt, sodass im Qualitätselement ein Bonus entstanden ist. In allen Netzen war die Versorgungssicherheit zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Vermögens-, Finanz-, und ErtragslageErtragslage In Ergänzung zu den Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses stellen sich die wesentlichen GuV-Positionen für das Geschäftsjahr 2024 m Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: Die Umsatzerlöse betragen 121,4 Mio. €. Hierin sind Netznutzungsentgelte Strom (76,1 Mio. €) und die Netznutzungsentgelte Gas (21,1 Mio. €) enthalten. Der Anstieg der Umsatzerlöse um 9,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr (111,9 Mio. €) ist u. a. auf höhere Erlöse im Stromnetz aufgrund gestiegener Preise zurückzuführen. Weiter enthält diese Position die Abrechnung von Fernwärme-Netz-Investitionsprojekten an die evo, Erlöse aus konzerninternen Vertragsbeziehungen und erfolgsneutrale Ökologietransfererlöse (Erstattungen im Rahmen des EEG; diese Erlöse liegen ebenfalls über dem Vorjahr. Der Materialaufwand von 70,6 Mio. € (Vorjahr 68,4 Mio. €) ist maßgeblich durch die vorgelagerten Netzkosten bestimmt und umfasst neben den an die vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber abzuführenden Entgelte ebenso die Aufwendungen für die vermiedene Netznutzung an dezentrale Erzeuger, Umlagen (gleichlautend in den Netznutzungsentgelten enthalten) und Aufwendungen aus der Mehr-Mindermengenabrechnung. Ferner enthält die Position Kosten für abzurechnende Fernwärme-Investitionsprojekte an die evo, für die Unterhaltung sowie Reparaturen der Strom- und Gasnetze, interne Vertragsbeziehungen zur evo, die Kosten der Verlustenergie und die mit den Umsatzerlösen korrespondierenden Ökologietransferkosten für an Kunden gezahlte Vergütungen aus der Einspeisung erneuerbarer Energien. Der Anstieg um 2,2 Mio. € ist hauptsächlich auf höhere vorgelagerte Netzkosten im Bereich Strom zurückzuführen. Der Personalaufwand mit 17,9 Mio. € erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Mio. € und liegen leicht über Vorjahresniveau (17,7 Mio. €). Der zugrunde liegende durchschnittliche Bestand der Beschäftigten liegt mit 173 auf Vorjahresniveau (171). Die Abschreibungen betragen 3,1 Mio. €; der Anstieg zum Vorjahr (2,8 Mio. €) resultiert aus dem höheren Investitionsvolumen in 2024. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 28,9 Mio. € erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Mio. € und enthalten vor allem die Fakturierung der internen Verträge für die Gebäude-, Fahrzeug- und Arbeitsplatzmiete sowie die Dienstleistungen der evo für die OB-Netz mit 16,9 Mio. € (Vj: 15,4 Mio €). Die an die Stadt Oberhausen abzuführenden Konzessionsabgaben belaufen sich auf 8,3 Mio. €. Für die OB-Netz ist dieser Aufwand erfolgsneutral, da die Konzessionsabgaben als Preiskomponente vom "Endkunden" gezahlt und an die Stadt Oberhausen weitergeleitet werden. Zusätzlich werden die Anschaffungskosten für Smart Meter, Aufwendungen für Beratungsleistungen, Jahresabschlussprüfungen, Wirtschaftsprüfer-Testate, Mieten und Pachten, Qualifizierungsmaßnahmen, Verbandsbeiträge sowie übrige Aufwendungen in dieser Position ausgewiesen. Aufgrund der Ergebnisentwicklung ergibt sich für die OB-Netz eine an die evo zu leistende Gewerbesteuerumlage in Höhe von 1,1 Mio. € (Vj: 0,004 Mio. €). Das Ergebnis nach Steuern beträgt vor Gewinnabführung an die evo 4,2 Mio. € (Vorjahr -0,2 Mio. € Verlustübernahme durch die evo). Vermögenslage Die Vermögenslage ist im Wesentlichen durch das Anlagevermögen geprägt. Die Entwicklung wird im Anlagespiegel dargestellt. Die immateriellen Vermögens-, Sach- und Finanzanlagen (93.430.347,51 EUR, Vorjahr 84.646.504,06 EUR) haben einen Anteil von 85,4 Prozent an der Bilanzsumme. Niedrigere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (13.498.723,37 EUR, Vorjahr 15.167.962,41 EUR) kompensieren den Anstieg des Anlagevermögens geringfügig und führen gesamtgesehen zu einer Erhöhung der Bilanzsumme (109.386.824,22 EUR, Vorjahr 102.394.720,97 EUR). Die Passivseite wird durch das Eigenkapital der Gesellschaft in Höhe von 55.249.795,01 EUR geprägt, es gab im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderung. Die Eigenkapitalquote sinkt in 2024 durch die gestiegene Bilanzsumme auf 50,5 Prozent (Vorjahr 54,0 Prozent). Zudem verminderten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (6.051.940,00 EUR, Vorjahr 7.820.660,00 EUR) aufgrund der vertraglich vereinbarten Tilgungen. Die technisch-wirtschaftliche Optimierung der Strom- und Gasnetze wurde im Berichtsjahr weiter vorangetrieben. Der Anteil der dafür notwendigen Investitionen im Jahr 2024 für die Verteilungsanlagen der Sparten Strom und Gas bei der Netzgesellschaft an den gesamten Investitionen des Sachanlagevermögens und der Immateriellen Vermögensgegenstände betrug 94 %.
Neben Investitionen in Höhe von TEUR 10.472 für die Erneuerung des Stromnetzes sowie TEUR 2.165 zur Erneuerung des Gasnetzes sah das Investitions-Budget 2024 weitere Erneuerungen im Bereich der Gemeinsamen Anlagen von TEUR 1.310 vor. Die Investitionen betrugen TEUR 12.037 und teilen sich wie folgt auf:
Die Investitionen in die Erneuerung der Netze der Strom- und Gasversorgung waren die wesentlichen Anlagenzugänge im Jahr 2024. Finanzlage In den kommenden Geschäftsjahren wird die vorhandene Liquidität nicht vollständig zur Deckung der erforderlichen Investitionen zur Umsetzung der Energiewende ausreichen. Bereits im Jahr 2025 wird der Fremdkapitalbedarf der Netzgesellschaft zur Finanzierung der Investitionen in die Strom- und Gasversorgung durch die evo aufgenommen und die entsprechende Liquidität über das Cash-Pooling an die Netzgesellschaft weitergereicht. Falls es zukünftig aus regulatorischen Gesichtspunkten für den Konzern von Vorteil ist, Teile des benötigten Fremdkapitalbedarfs unmittelbar bei der Netzgesellschaft aufzunehmen, wird dies unterjährig geprüft und entsprechend umgesetzt. Finanzstrategie Im Rahmen einer zentralen Anlagestrategie wurde eine Cash-Pooling-Vereinbarung mit der evo getroffen, wobei die Verzinsung sowohl der Forderungen als auch der Verbindlichkeiten zu Geldmarktsätzen am Frankfurter Bankenplatz erfolgt. Die wesentlichen Mittelabflüsse ergeben sich aus der Investitionstätigkeit, dem zahlungswirksamen Rückgang der Rückstellungen, der Instandhaltung der Netze sowie der jährlichen Gewinnabführung an die evo. Eventuelle Jahresfehlbeträge werden durch die evo ausgeglichen. Aus den Finanzplanungen für die kommenden Jahre ergibt sich ein zusätzlicher Kapitalbedarf mit der Folge, dass zukünftig Teile der Investitionen durch Fremdkapital finanziert werden müssen, hierbei können die erforderlichen Mittel sowohl direkt am Kapitalmarkt oder aber auch über die evo beschafft werden. Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Netzgesellschaft wird im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses aufgrund der Cash-Pooling-Vereinbarung und des vorhandenen EAV mit der evo als zufriedenstellend betrachtet. Angaben zu Tätigkeitsabschlüssen nach § 6b EnWGVertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen sind nach § 6b Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1-7 EnWG und i.V.m. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG verpflichtet, für jede ihrer dort genannten Tätigkeiten einen gesonderten Tätigkeitsabschluss zu erstellen. In der Netzgesellschaft werden vier Tätigkeitsbereiche ausgewiesen. Dies sind die Verteilnetze Strom und Gas, Messstellenbetrieb sowie die Sonstigen Aktivitäten. Für die Bereiche Verteilnetze Strom und Gas sowie Messstellenbetrieb wurden gesonderte Tätigkeitsabschlüsse entsprechend dem Rechnungslegungsstandard des Fachausschusses für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (RS ÖFA 2) erstellt und damit den Empfehlungen der Bundesnetzagentur und des IDW gefolgt. Die sonstigen Tätigkeiten umfassen die nicht regulierten Bereiche wie das Verteilnetz Fernwärme, die Netzdokumentation, Öffentliche Beleuchtung und weitere sonstige Dienstleistungen für Dritte außerhalb des Strom- und Gasbereichs. Die Tätigkeit Messstellenbetrieb betrifft das Zählerdatenmanagement. Risiko- und ChancenberichtRisikobericht Zur Sicherung der Unternehmensziele, des künftigen Erfolges des Unternehmens sowie zur Senkung der Risikokosten führt die evo halbjährlich eine Risikoinventur durch. Diese Aufgabe wird auch für die OB-Netz und BSO wahrgenommen. Damit Risiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig angemessene Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden können, ist bei der evo ein Risikomanagementsystem gemäß dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) implementiert. Alle erfassten Risiken werden durch Risikopaten hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit (unmöglich bis akut) und Schadenshöhe (unbedeutend bis existenzvernichtend) eingestuft. Die Risiken werden dabei nicht nur auf die mit den Risiken verbundenen Kosten, Erlöseinbußen, Margenverluste oder Betriebsunterbrechungen untersucht, es wird auch der Einfluss auf Ressourcen, wie z. B. Personenschäden oder Imageverlust analysiert. Das bestehende Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) für den Geltungsbereich Netzleittechnik wurde im März 2021 rezertifiziert. Weiterhin werden geeignete Steuerungsmaßnahmen ergriffen, um Netzausfälle zu vermeiden. In der letzten Risikoinventur wurden 11 Risiken erfasst. Die Risiken wurden bewertet und mit einer Ausnahme den niedrigen Risikoklassen zugeordnet. Das Risiko Ausfall der Stromnetze ist von rechtlich/technischer Art. Bei einem Ausfall bzw. Störfall könnte es unter bestimmten Umständen zu Schadensersatzansprüchen von einigen wenigen Kunden in unbegrenzter Höhe kommen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird jedoch als gering erachtet, sodass es insgesamt zu einer mittleren Risikoeinstufung kommt. Im Rahmen des Netz-Asset-Managements wurden Maßnahmen zur Schadensminimierung und Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit definiert und laufend durchgeführt. Bei den halbjährlich durchgeführten Risikoinventuren wurden für den Berichtszeitraum keine neuen Risiken erfasst und 1 Risiko abgemeldet. Hierbei handelt es sich um das Risiko "7,5 GWh (Delta zwischen Netznutzungsabrechnung und -netzlast/Regulierungskonto)". Hierzu wurden mehrere Maßnahmen ergriffen und die Prozesse optimiert, wodurch die Differenz signifikant reduziert werden konnte und zukünftig kein nennenswertes Risiko mehr besteht. Aus den Vorjahren bleiben folgende Risiken weiterbestehen: Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen, Ausfall Gasnetz und Haftung nach NDAV, Ausfall Stromnetz und Haftung nach NAV, Diebstahl von Kupferkabeln, Einführung Smart Meter Technologie, Forderungsausfälle durch Insolvenzen von Strom- oder Gashändlern, Leckageortung Fernwärme, grundsätzliche Änderung des Regulierungsrahmens aufgrund EuGH-Urteil C-718/18, Schaden an verschiedenen Anlagen des Netzes, Gasmangellage und Materialbeschaffung, Preissteigerungen und Lieferzeiten. Der OB-Netz sind zurzeit keine erhöhten Umweltrisiken bekannt. Gesamtrisiko Die beiden halbjährlichen Risikoinventuren haben keine Risiken mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und keine bestandsgefährdenden Risiken aufgezeigt. Auch für die Zukunft sind keine derartigen Risiken erkennbar. Chancenbericht Neben den beschriebenen Risiken bestehen auch Chancen für das Geschäft. Diese können sich grundsätzlich aus regulatorischen Änderungen ergeben. Ferner ist durch den voranschreitenden Wechsel von Öl- auf Gasheizungen sowie Fernwärmeanschlüsse mit einer Steigerung von Netzanschlüssen zu rechnen. Dies trägt zu einer Stabilisierung der Netzlast bei. Die für 2045 durch den Gesetzgeber beschlossene Klimaneutralität wird unweigerlich die fortschreitende Dekarbonisierung beschleunigen und die Konnektivität der Energienetzte vorantreiben. Der Stromverbrauch und damit die Netzlast für die OB Netz werden dadurch zunehmen. Die Netzgesellschaft arbeitet weiterhin intensiv an grundsätzlichen Strukturveränderungen mit dem Ziel einer deutlichen Effizienzsteigerung und gleichzeitiger Erhöhung der Kundenzufriedenheit. PrognoseberichtDie Gesellschafterversammlung der OB Netz hat am 21.11.2024 dem Budget sowie der Finanzplanung 2025 zugestimmt. Auch im Jahr 2025 werden die Umsatzerlöse hauptsächlich durch die genehmigten Erlösobergrenzen in den regulierten Sparten Strom und Gas bestimmt. Es werden Umsätze in Höhe von ca. 119,0 Mio. € sowie eine Netzlast auf dem Niveau des Vorjahres erwartet. Unter Berücksichtigung von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen wird für 2025 bei erwarteten Materialaufwendungen von 62,0 Mio. €, Personalaufwendungen von 20,1 Mio € und sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 31,2 Mio. € ein Jahresüberschuss vor Gewinnabführung an die evo in Höhe von 4,8 Mio.€ angenommen. Für die Jahre 2026 und 2027 wird ein positiver Jahresüberschuss in Höhe von 2,7 bzw. 8,6 Mio. € erwartet. Einen wesentlichen Einfluss auf die Kosten- und damit in der Folge auch Erlöspositionen kommt den kalkulatorischen Kostenbestandteilen zu. Dabei stellt die Eigenkapitalverzinsung als regulatorisch zugestandener Gewinn eine wichtige Position dar. Das Ergebnis der Netzgesellschaft ist im Kontext des Gesamtkonzerns zu betrachten. Die Netzgesellschaft arbeitet zusammen mit der evo an Lösungen und Methoden, um auch weiterhin eine hohe Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Oberhausen, den 18. Februar 2025 Oberhausener Netzgesellschaft mbH Der Geschäftsführer Bernd Hell Bilanz zum 31. Dezember 2024AKTIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
ANHANGMit der Energieversorgung Oberhausen AG (evo), Oberhausen, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, nach welchem die Oberhausener Netzgesellschaft mbH (OB-Netz, Amtsgericht Duisburg, HRB 18886), Oberhausen, ihren gesamten Gewinn an die evo abführt. Die evo hat sich in gleichem Rahmen dazu verpflichtet, bei OB-Netz entstandene Jahresfehlbeträge auszugleichen. Gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG hat die FSO KG der evo mit Schreiben vom 13. Februar 2004 mitgeteilt, dass die FSO KG nunmehr unmittelbar die Mehrheit der Anteile an der evo hält. Die OB-Netz wird über die evo als deren Alleingesellschafterin als verbundenes Unternehmen in den Konzernabschluss der FSO GmbH & Co. KG (FSO KG), Oberhausen, einbezogen (§ 290 Absatz 1 in Verbindung mit § 264 a HGB). Die evo als Tochtergesellschaft der FSO KG und Muttergesellschaft der OB-Netz stellt keinen Teilkonzernabschluss auf. Der Konzernabschluss der FSO KG (zgl. kleinster und größter Konsolidierungskreis) wird entsprechend der handelsrechtlichen Vorschriften im Bundesanzeiger offengelegt (Amtsgericht Duisburg, HRA 9180). Zur Sicherstellung des operativen Geschäftes der OB-Netz wurden zum 31. Dezember 2006 auf Basis einer Ausgliederungsbilanz diejenigen Aktiva und Passiva, die den früheren Netzaktivitäten der evo zuzuordnen waren, auf die OB-Netz übertragen. Ausgenommen von dieser Regelung waren alle immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen, welche auf der Grundlage von Pachtverträgen der OB-Netz überlassen wurden. Zur wirtschaftlichen und regulatorischen Optimierung des Netzgeschäftes der OB-Netz wurden von der evo zum 1. Januar 2020 das Strom- und Gasnetz (Betriebsteil Strom- und Gasnetz) auf der Grundlage eines Ausgliederungs- und Übernahmevertrages mit allen Aktiva und Passiva auf die OB-Netz gegen Gewährung eines neuen Geschäftsanteils ausgegliedert. Zeitgleich wurden die Pachtverträge Strom und Gas beendet. Die Ausgliederung wurde am 30. Dezember 2020 in das Handelsregister (HRB 18886) des Amtsgerichts Duisburg eingetragen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAKTIVA Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden linear entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 Jahre) abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet, hierbei werden teilweise Nutzungsdauern nach amtlichen AfA Tabellen, die der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entsprechen, zwischen 3 und 50 Jahren angesetzt. Bei den Verteilanlagen und Stationen im Bereich Strom und Gas werden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 30 bis 45 Jahren angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten, Planungskosten, Kosten der Netzdokumentation sowie angemessene Gemeinkosten; die Herstellungskosten enthalten keine Fremdkapitalzinsen. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind zum Nennwert bilanziert. Die Abschreibungen wurden linear nach § 253 Abs. 3 HGB ermittelt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über EUR 250,00 bis EUR 1.000,00, die steuerlich nach § 6 Abs. 2 a EStG in einem Sammelposten zu erfassen und über 5 Jahre abzuschreiben sind, werden handelsrechtlich im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen sonstigen Ausleihungen wurden im Geschäftsjahr mit 1,68 % (Vj: 1,45%) abgezinst. Sie sind mit dem Barwert aktiviert. Zinserträge aus der Aufzinsung sind unter den Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen aus der Abzinsung sind unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Die Vorräte werden unter Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren und Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch anteilige angemessene Gemeinkosten; aufgrund der ausschließlichen Innenfinanzierung enthalten die Herstellungskosten keine Fremdkapitalzinsen. Nicht mehr benötigte bzw. verwertbare Lagermaterialien werden verschrottet und aus dem Lagerbestand ausgebucht. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und der aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Rahmen der Jahresverbrauchsabgrenzung mit den erhobenen monatlichen pauschalen Abschlagszahlungen in Höhe von EUR 6.693.496,85 (Vj: EUR 5.103.561,28) saldiert worden. Die Netzentgelte werden zählerscharf hochgerechnet unter Berücksichtigung von Gewichtungsfaktoren. Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert ausgewiesen. PASSIVA Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennwert passiviert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G und unter Berücksichtigung des von der Bundesbank veröffentlichten Diskontierungssatz auf Basis eines 10-jährigen Durchschnitts in Höhe von 1,90 % (Vj: 1,82 %) gebildet, dieser wurde für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Es wurde ein Rententrend von 2,5 % (Vj: 2,5 %) berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag zur Bewertung nach einem Rechnungszins auf Basis eines 7-jährigen Durchschnitts von 1,96 % (Vj: 1,75 %) wird unter dem Punkt Pensionsrückstellungen erläutert. Sonstige Personalrückstellungen (Jubiläum, Beihilfe, Deputate) werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G und unter Berücksichtigung des von der Bundesbank veröffentlichten Diskontierungssatz auf Basis eines 7-jährigen Durchschnitts in Höhe von 1,96 % (Vj: 1,75 %) gebildet, dieser wurde für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Bei den Deputaten wird von einer Preissteigerung von 2,00 % (Vj: 2,00 %) und bei den Jubiläumsrückstellungen von Gehaltssteigerungen von 2,75 % p. a. ab 2025 (Vj: EUR 200,00 plus 5,5 % im Jahr 2024 und 2,3 % p. a. ab 2025) ausgegangen. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen werden gemäß der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Handelsrechtliche Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen" (IDW RS HFA 3) im Blockmodell bewertet. Für die Berechnung wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G mit einem Rechnungszins gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB in Höhe von 1,45 % (Vj: 1,00 %) entsprechend der durchschnittlichen Restlaufzeit sowie ein Einkommenstrend von 2,75 % p. a. ab 2025 (Vj: 2,3 % ab 2025) zugrunde gelegt. Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen; sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Des Weiteren werden hier noch ausstehende Rechnungen zurückgestellt. Rückstellungen mit einer Laufzeit größer einem Jahr wurden entsprechend ihrer Fristigkeit mit den nach der Abzinsungsverordnung gültigen veröffentlichten Zinssätzen abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Im Nachgang zur Ausgliederung des Betriebsteils Strom- und Gasnetz wurden per Aufhebungsvertrag zum 30. September 2020 die seit dem 1. Januar 2003 vereinnahmten BKZ wieder auf die OB-Netz zurückübertragen. Sie werden als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und ratierlich über einen Zeitraum vom 20 Jahren aufgelöst. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden mit ihrem Nennwert ausgewiesen. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist als Anlage beigefügt. Vorräte In den Vorräten werden der Bestand des Zentrallagers, nicht abgerechnete unfertige Leistungen und Strom-Reservestationen in Höhe von TEUR 2.000,3 (Vj: TEUR 1.435,1) ausgewiesen. Die Erhöhung ist insbesondere darin begründet, dass der Wert der neu angeschafften Reservestationen sich im Vergleich zu den entnommenen stark erhöht hat. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Netznutzungsentgelten, Mehr-/Mindermengenabrechnungen, Forderungen aus der Erstellung von Hausanschlüssen sowie aus dem Betrieb der öffentlichen Beleuchtung und belaufen sich auf TEUR 10.549,0 (Vj: TEUR 6.567,5). Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (Vj: TEUR 6.669,7) in Höhe von TEUR 0,5 bestehen ausschließlich gegenüber der FSO KG. Aufgrund des Verbindlichkeiten Überhangs gegenüber der evo werden die entsprechenden Positionen in die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt TEUR 2.949,2 (Vj: TEUR 1.930,8) enthalten im Wesentlichen sonstige Forderungen aus der Umsatzsteuer mit TEUR 2.563,3 (Vj: 1.718,6). Eigenkapital Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 50.000,00 (Vj: EUR 50.000,00) und den Kapitalrücklagen EUR 55.199.795,01 (Vj: EUR 55.199.795,01). Rückstellungen Pensionsrückstellungen Aufgrund der durch BilRuG geänderten Vorschriften für die Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wurde der Zeitraum der Berechnung des Durchschnittszinssatzes für die Abzinsung von Pensionsrückstellungen von 7 auf 10 Jahre verlängert. Der Unterschied zwischen den beiden Bewertungsansätzen zum Abschlussstichtag beträgt im Geschäftsjahr 2024 EUR -14.180,00. Sonstige Rückstellungen
Diese Position enthält Rückstellungen für alle weiteren erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Verbindlichkeiten
*) RLZ = Restlaufzeit Verbindlichkeiten wurden nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind aufgrund der regelmäßigen Tilgung auf TEUR 6.051,9 gesunken (Vj: TEUR 7.820,7). Es wurden keine neuen Darlehen aufgenommen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 5.346,4 (Vj: TEUR 3.788,8) und beinhalten im Wesentlichen Rechnungen der Amprion GmbH mit TEUR 556,1 (Vj: TEUR 154,3) sowie die Abgrenzung der Rechnungen der Westnetz GmbH für Dezember 2024 in Höhe von EUR 2,5 Mio. (Vj: EUR 1,4 Mio. Westnetz GmbH). Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 9.225,2 bestehen vollumfänglich gegenüber der evo (Vj: Forderung TEUR 6.670). In diesem Posten sind Forderungen und Verbindlichkeiten saldiert ausgewiesen. Sie enthalten mit TEUR 11.044,0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 20.269,1 sonstige Verbindlichkeiten. Die enthaltenen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Netznutzungsentgelte sowie die Kostenerstattung und Investitionen für den Bereich Fernwärme Die sonstigen Verbindlichkeiten TEUR 20.269,1 enthalten hauptsächlich die Ergebnisabführung und die Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten bestehen ausschließlich aus Baukostenzuschüssen und werden ratierlich über 20 Jahre aufgelöst. Zum 31.12.2024 wurden TEUR 17.897,6 (Vj: TEUR 18.218,5) ausgewiesen. Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Das Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen beträgt EUR 150.313,15. Die OB-Netz ist Mitglied in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK), Köln. Die hierüber versicherten Mitarbeiter der Gesellschaft bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Versorgungs- und Versicherungsrenten, Sterbegelder sowie Abfindungen. Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der RZVK besteht möglicherweise eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen, auf die OB-Netz entfallenden Vermögen der RZVK. Die für eine Rückstellungsberechnung erforderlichen Daten der ausgeschiedenen Mitarbeiter werden von der Gesellschaft nicht vorgehalten. Der Umlagesatz beträgt 4,25 % der umlagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme. Zusätzlich wird ein Sanierungsgeld von 3,5 % (Vj: 3,5 %) der umlagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme erhoben. Die weitere Entwicklung des Umlagesatzes ist derzeit nicht absehbar. Tendenziell ist aufgrund der demographischen Entwicklung von steigenden Umlagesätzen auszugehen. Die umlagepflichtigen Löhne und Gehälter betrugen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt EUR 13.073.665,55 (Vj: EUR 11.675.101,70). Soweit das Deckungsvermögen der RZVK zur Zeit der Pensionszahlungen nicht ausreicht, besteht aufgrund des Subsidiärhaftungs-Prinzips die Möglichkeit, dass das Arbeitgeberunternehmen haftet. Derzeit werden die Versorgungsbeträge durch die RZVK gezahlt, da sie über ausreichende Mittel verfügt. Daher wird derzeit mit keiner Inanspruchnahme gerechnet. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse
Die im Inland erzielten Umsatzerlöse beinhalten die von der OB-Netz an die evo und an andere Netznutzer weiterberechneten Netznutzungsentgelte sowie sonstige Leistungen. In den sonstigen Umsatzerlösen ist im Wesentlichen die Leistungsbeziehung mit der evo enthalten. Andere aktivierte Eigenleistungen Die anderen aktivierten Eigenleistungen, die auf das Strom- und Gasnetz entfallen, liegen mit TEUR 3.294,6 über dem Vorjahr (TEUR 2.409,7). Sonstige betriebliche Erträge Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 308,9 (Vj: TEUR 438,4), Mieterträgen TEUR 216,5 (Vj: TEUR 15,4) sowie Erträgen aus Schadensfällen TEUR 171,5 (Vj: TEUR 143,9), sie erhöhen sich um TEUR 20,8 auf TEUR 824,1 im Berichtsjahr. Materialaufwand Der Materialaufwand ist maßgeblich durch die vorgelagerten Netzkosten bestimmt und umfasst neben den an die vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber abzuführenden Entgelte ebenso die Aufwendungen für die vermiedene Netznutzung an dezentrale Erzeuger, Umlagen (gleichlautend in den Netznutzungsentgelten enthalten) und Aufwendungen aus der Mehr-/ Mindermengenabrechnung. Er liegt mit TEUR 70.605,2 über dem Vorjahreswert (Vj: TEUR 68.420,6). Der Anstieg um 2,2 Mio. € ist hauptsächlich auf höhere vorgelagerte Netzkosten im Bereich Strom zurückzuführen. Personalaufwand Der Personalaufwand steigt im abgeschlossenen Geschäftsjahr um TEUR 207,0 auf TEUR 17.870,0. Dies resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Abgaben für Sozialversicherungen. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Abschreibung wird im Anlagespiegel dargestellt. Sonstige betriebliche Aufwendungen Der sonstige betriebliche Aufwand beinhaltet im Wesentlichen die Leistungsbeziehung mit der evo (EUR 16,9 Mio.) und die Konzessionsabgaben (EUR 8,3 Mio.), sie erhöhen sich um TEUR 1.993,4 auf TEUR 28.938,5. Die Erhöhung spiegelt sich im Wesentlichen in der Abrechnung des Mietvertrags mit der evo wider. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Zinsaufwand (TEUR 104,0) ergibt sich aus den Zinszahlungen für langfristige Kredite (TEUR 62,9), den Zinsaufwendungen (Abzinsung und Änderung des Rechnungszinses) aus den Personalgutachten (TEUR 26,2), Zinsaufwand aus dem Cash-Pooling mit der evo (TEUR 12,4) sowie der Abzinsung von an Arbeitnehmer ausgereichten Darlehen (TEUR 2,5). Die Gesamthöhe im Vorjahr belief sich auf TEUR 113,1. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die an die Organgesellschaft OB-Netz umgelegte Gewerbesteuer für den Veranlagungszeitraum 2024 beliefen sich auf TEUR 1.071,6 (Vj: TEUR 4,1). Aufwendungen aus Gewinnabführung Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages wurde der Gewinn in Höhe von TEUR 4.194,2 an die evo abgeführt (Vj: Verlustübernahme evo TEUR 192,6). Periodenfremde Erträge und Aufwendungen In den Umsätzen sind periodenfremde Erlöse in Höhe von EUR 7.164.497,30 enthalten, die sich überwiegend aus der Abgrenzung und der Mehr-/Mindermengenabrechnung ergeben. Der Materialaufwand beinhaltet periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 4.894.720,72, welche ebenfalls hauptsächlich aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung sowie aus der vermiedenen Netznutzung resultieren. Im Zeitverlauf ist die Mehr-/Mindermengenabrechnung für die OB-Netz weitgehend erfolgsneutral. In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 309.391,81 ausgewiesen, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren. Weiterhin wurden für Konzessionsabgaben der Vorjahre EUR 117.003,28 Aufwendungen eingebucht, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen dargestellt wurden. Abzinsungseffekte Aus der Abzinsung von Rückstellungen und Arbeitnehmerdarlehen ergeben sich Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 28.715,70 (Vj: EUR 33.654,29). Darüber hinaus wurden EUR 9.088,09 (Vj: EUR 16.924,95) Zinserträge aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen erfasst. Sonstige Angaben
Der Geschäftsführer ist nach § 10 Absatz 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags verpflichtet, im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr seine gewährten Gesamtbezüge nach Maßgabe von § 108 Absatz 1 Nr. 9 der Gemeindeordnung NRW im Anhang auszuweisen: Aktive Organmitglieder, § 285 Nr. 9a HGB Herr Bernd Hell erhielt im Berichtsjahr eine Festvergütung von EUR 151.289,04. Für die Nutzung eines Dienst-PKWs wurden für Herrn Hell EUR 10.685,88 erfasst. Des Weiteren wurden Tantiemen für das Vorjahr in Höhe von EUR 42.390,09 ausgezahlt. Ergänzend wurden für Herrn Hell im Hinblick auf eine betriebliche Altersvorsorge EUR 106.506,50 aufgewendet. Für den Geschäftserfolg des Berichtsjahres 2024 wurden für Herrn Hell EUR 41.600,00 zurückgestellt. Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG und Sonstiges Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, getätigt: OB-Netz empfängt Leistungen von verbundenen Unternehmen:
Die geschlossenen Verträge zwischen evo und OB-Netz verlängern sich um jeweils drei Jahre, wenn diese nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von einem Jahr zum Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt werden. Hiervon hat bisher keine Vertragspartei Gebrauch gemacht, sodass die Verträge zurzeit bis zum 31. Dezember 2028 laufen und sich aus den oben aufgeführten Verträgen sonstige Verpflichtungen in der aufgeführten Größenordnung auch im Folgejahr ergeben. Abschlussprüferhonorar Das Abschlussprüferhonorar wird im Konzernanhang der FSO KG angegeben. Konzernabschluss Die FSO KG hat als Mutterunternehmen der evo (zugleich oberstes Mutterunternehmen) einen Konzernabschluss aufgestellt, der im elektronischen Bundesanzeiger einsehbar ist. Die OB-Netz wird in diesen Konzernabschluss einbezogen. Die evo als Tochtergesellschaft der FSO KG und Muttergesellschaft der OB-Netz stellt keinen Teilkonzernabschluss auf. Die OB-Netz hat keine Tochtergesellschaften. Nachtragsbericht Es sind keine Ereignisse vom Geschäftsjahres-Ultimo bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 aufgetreten oder bekannt geworden, welche die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage wesentlich beeinflusst haben. Geschäftsführung Geschäftsführer war Herr Dipl.-Ing. (FH) Bernd Hell, Kalkar.
Oberhausen, den 18. Februar 2025 Oberhausener Netzgesellschaft mbH Der Geschäftsführer Bernd Hell Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 (in EUR)
Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024Unbundling-Bilanz Verteilnetz Gas zum 31. Dezember 2024AKTIVSEITE
Unbundling-Gewinn- und Verlustrechnung für dieZeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024Verteilnetz Gas
Unbundling-Anlagespiegel derOberhausener Netzgesellschaft mbH zum 31. Dezember 2024Verteilnetz Gas
Unbundling-Bilanz Verteilnetz Strom zum 31. Dezember 2024AKTIVSEITE
Unbundling-Gewinn- und Verlustrechnung für dieZeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024Verteilnetz Strom
Unbundling-Anlagespiegel derOberhausener Netzgesellschaft mbH zum 31. Dezember 2024Verteilnetz Strom
Unbundling-Bilanz Messstellenbetrieb zum 31. Dezember 2024AKTIVSEITE
Unbundling-Gewinn- und Verlustrechnung für dieZeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024Messstellenbetrieb
Unbundling-Anlagespiegel derOberhausener Netzgesellschaft mbH zum 31. Dezember 2024Messstellenbetrieb
Ergänzende Erläuterungen zur Rechnungslegung und internen Buchführunggemäß § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)und § 3 MsbG für das Geschäftsjahr 2024Allgemeine ErläuterungenGesetzliche Vorgaben Gemäß § 6b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz n. F. (EnWG) haben Energieversorgungsunternehmen ungeachtet ihrer Eigentumsverhältnisse und ihrer Rechtsform einen Jahresabschluss nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264 ff. HGB) aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen. Da die OB-Netzgesellschaft mbH (OB-Netz) die Voraussetzungen für Energieversorgungsunternehmen i. S. d. § 3 Nr. 18 EnWG erfüllt, finden gemäß § 114 EnWG seit dem Geschäftsjahr 2006 die Entflechtungsbestimmungen des § 6b EnWG Anwendung. Aufgrund des § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG hat die OB-Netz, die im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden ist, zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten aus den Bereichen Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb sowie für die Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors zu führen. Tätigkeitsabschlüsse der Netzbetriebe der OB-Netz Vorbemerkung: Zur Verwirklichung der rechtlichen Entflechtung "Legal Unbundling" ab dem 01. Januar 2007 wurde mit notarieller Urkunde vom 16. Oktober 2006 die OB-Netz durch die evo als Alleingesellschafterin gegründet. Die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister beim Amtsgericht Duisburg unter der Nummer HRB 18886 erfolgte am 10. November 2006. Zur Gewährleistung des operativen Geschäftes ab dem 01. Januar 2007 wurden auf Basis einer Ausgliederungsbilanz zum 31. Dezember 2006 diejenigen Aktiva und Passiva, die den bisherigen Netzaktivitäten Strom, Erdgas und Fernwärme der evo zuzuordnen waren, auf die OB-Netz übertragen. Ausgenommen waren sämtliche Assets des Sachanlagevermögens, die den Netzbereich betreffen. Diese wurden seit dem Geschäftsjahr 2007 auf der Grundlage von Verträgen an die OB-Netz verpachtet bzw. vermietet. Zur wirtschaftlichen und regulatorischen Optimierung des Netzgeschäftes der OB-Netz wurden von der evo zum 1. Januar 2020 das Strom- und Gasnetz (Betriebsteil Strom- und Gasnetz) auf der Grundlage eines Ausgliederungs- und Übernahmevertrages mit allen Aktiva und Passiva auf die OB-Netz gegen Gewährung eines neuen Gesellschafteranteils ausgegliedert. Zeitgleich wurden die Pachtverträge Strom und Gas beendet. Die evo erklärt sich bereit, zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen der OB-Netz Darlehen zu gewähren, wobei die Höhe dieses Gesellschafterdarlehens auf einen maximalen Betrag von Mio. € 7,0 begrenzt ist. Die Verzinsung der Darlehen erfolgt zu den Tages-Geldmarktsätzen am Frankfurter Bankplatz. Analog zu den vorgenannten Regelungen, Modalitäten und Konditionen wird die OB-Netz ihre freie Liquidität (d. h. Geldmittel, welche nicht kurzfristig für den laufenden Zahlungsverkehr benötigt werden) an die evo im Wege einer Ausleihung transferieren (sog. "Cash-Pooling"). Das Cash-Pooling gewährleistet ein konzentriertes und einheitliches Finanzmanagement sowie Auftreten am Geld- und Kapitalmarkt in den Interessen der evo als auch der OB-Netz. Zur Regelung der weiteren Rechtsbeziehungen zwischen der OB-Netz und der evo ab dem 01. Januar 2007 wurden darüber hinaus Verträge über die Arbeitnehmerüberlassung und die Erbringung von gegenseitigen Dienstleistungen abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des EnWG wurde ebenfalls mit Wirkung zum 01. Januar 2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag unterzeichnet, nach welchem sich die OB-Netz verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an die evo abzuführen. Ebenso ist die evo korrespondierend hierzu zur Verlustübernahme an die OB-Netz verpflichtet. Sowohl im Hinblick auf die Tätigkeitsabschlüsse der Netztätigkeiten, als auch für die verbleibenden Tätigkeiten wurde bereits seit dem Geschäftsjahr 2006 diese (gesellschafts-) rechtliche Ausprägung unterstellt. Damit wurde für die folgenden Geschäftsjahre die handelsrechtlich gebotene Stetigkeit gemäß § 6b Absatz 4 EnWG sichergestellt. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und der weiteren Vorgaben durch das EnWG werden bei der OB-Netz die folgenden zusätzlichen Tätigkeitsabschlüsse erstellt: Verteilnetz Strom Elektrizitätsverteilung (§ 6b Abs. 3 Nr. 2 EnWG) Verteilnetz Gas Gasverteilung (§ 6b Abs. 3 Nr. 4 EnWG) Messstellenbetrieb MsbG (§ 3 Abs. 4 MsbG) Für jeden der Tätigkeitsbereiche ist gemäß § 6b Abs. 3 S. 6 EnWG jeweils eine interne Bilanz sowie interne Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Grundsätzlich sind die §§ 264 ff. HGB anzuwenden. Zu beachten ist, dass die ausgeübten Wahlrechte bei der Erstellung des Jahresabschlusses maßgebend sind für die Bilanzen der einzelnen Tätigkeitsbereiche. Gemäß § 3 Abs. 4 MSBG wurden für die Tätigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme von den anderen Tätigkeiten separate Konten eingerichtet. Hierzu gehören insbesondere die Aufgaben im Rahmen des Einbaus, Betriebs und der Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen, die mess- und eichrechtskonforme Messung inkl. Messwertaufbereitung und die Datenübertragung. Bis zum Geschäftsjahr 2024 wurden insgesamt 58.194 moderne Zähler verbaut. Grundsätze der Zuordnung Soweit möglich werden die wesentlichen Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge den Unternehmensaktivitäten auf Basis von Einzelkonten und Kostenstellen direkt zugeordnet. Die verbleibenden Positionen beziehungsweise Posten werden nach betriebswirtschaftlich sinnvoll gebildeten Schlüsselgrößen wie beispielsweise dem Umsatzschlüssel, dem Personalschlüssel oder dem Generalschlüssel verteilt. In die einzelnen Tätigkeitsbilanzen werden die Gegenstände der Vermögens- und Schuldposten anhand direkter Kontenzuordnung, Zuordnung durch Kostenstellen und durch Schlüsselung unter Berücksichtigung des Stetigkeitsgebotes ermittelt. Das Eigenkapital der Tätigkeit wird über einen sachgerechten Kapitalbedarfsschlüssel berechnet. Es existiert ausdrücklich kein bilanzieller Ausgleichsposten oder ähnlicher Posten, der dem Ausgleich der Tätigkeitsbilanz dient. Alle Leistungsbeziehungen zur evo und die hieraus entstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden über Personenkonten debitorisch/kreditorisch bzw. im Hauptbuch abgewickelt und im Gesamtsaldo analog der Umsatzerlöse aufgeteilt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden im Rahmen der Jahresverbrauchsabgrenzung nach Aufrechnung mit den erhaltenen monatlichen Abschlagszahlungen ermittelt. Die Leistungsbeziehungen innerhalb der OB-Netz zwischen den Tätigkeitsabschlüssen werden über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung ergebniswirksam gebucht (Aufwendungen an Erträge). Aufwendungen und Erträge werden den einzelnen Tätigkeitsgewinn- und Verlustrechnungen zugeordnet. Es liegen keine getrennten Hauptbuchkonten vor. Die einzelnen Tätigkeitenabschlüsse werden durch die Zusammenfassung von Centern ermittelt. Die Center sind definiert durch eine Zusammenfassung von Kostenstellen (Aufwendungen) und Spartenaufträgen (Erträge), welche hierarchisch und eindeutig ist. Eine Zuordnung zu den jeweiligen Tätigkeitenabschlüssen ist somit gewährleistet. Die Umlage der Verwaltungscenter und die Darstellung der ILV werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Die Aufteilung des Personalrückstellungsbestandes erfolgte analog zur Vorgehensweise bei den erfolgswirksamen Zuführungen. Diese werden auf der Sozialkostenstelle gebildet und anhand der Mitarbeiteräquivalente verteilt. Hierdurch wird eine sachgerechte Zuordnung der Aufwendungen und Erträge gewährleistet. Abweichende Regelungen hierzu werden lediglich bei den Finanzanlagen und den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag vorgenommen. Die liquiden Mittel werden durch sachgerechte Schlüsselung auf die einzelnen Aktivitäten verteilt. Die Ertragsteuern werden im Verhältnis der Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit umgelegt. Ab dem Geschäftsjahr 2024 werden die sonstigen Steuern gesondert nach dem Ergebnis ausgewiesen. In 2023 waren diese noch in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 4 im Bereich Strom enthalten. Zwischen den Gesellschaften FSO GmbH & Co. KG (FSO), evo und OB-Netz besteht seit 2007 eine gewerbesteuerliche Organschaft, wobei die FSO als Organträger der Schuldner der Gewerbesteuer ist. Aus diesem Grund wurde im März 2007 eine Vereinbarung zwischen diesen Gesellschaften getroffen, dass die Gewerbesteuer eines Geschäftsjahres im Verhältnis der anteiligen Gewerbeerträge und unter der Fiktion eigenständiger Steuersubjekte einer jeden Gesellschaft aufgeteilt wird (Gewerbesteuerumlage). Schlüsselung Gemäß § 6b Abs. 3 S. 5 EnWG hat eine Schlüsselung der Konten zu erfolgen, soweit eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre. Diese Schlüsselung muss sachgerecht und für Dritte nachvollziehbar sein. Bei der OB-Netz werden beispielsweise diese Schlüssel verwendet: Umsatz-, Personal- und Generalschlüssel. Der vorgenannten Prämisse folgend werden Schlüsselungen weitgehend vermieden und beschränken sich auf diejenigen Restgrößen, bei welchen zwischen dem Aufwand für eine direkte Zuordnung und dem hierdurch erreichten Informationsgewinn ein deutliches Missverhältnis besteht. Im Bereich der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten hat sich eine Änderung des verwendeten Schlüssels ergeben. Bisher wurde an der Stelle der S07 (Generalschlüssel) angewandt, welcher auf S01 (Umsatz Energieverkauf) geändert wurde. Dies resultiert daraus, dass sich die bilanzierten Guthaben im Wesentlichen aus Energieverkäufen ergeben. Erläuterung der Bereichsabschlüsse im EinzelnenDie allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind dem Anhang der OB-Netz nach HGB zu entnehmen. Erläuterungen zu den einzelnen Tätigkeitsbilanzen Die einzelnen Tätigkeitsbilanzen der Netzbetriebe (Netzaktivitäten und Messstellenbetrieb) mit den handelsrechtlich erforderlichen Angaben sind in den Anlage III.1, III.4 und III.7 beigefügt. Beim Anlagevermögen wird eine sachgerechte, separate Darstellung auf einzelne Anlagenspiegel gewählt. Die Pensionsrückstellungen und die sonstigen personalbezogenen Rückstellungen wurden nach dem Schlüssel für die Umlage der Sozialkostenstelle und dem Schlüssel für die Leitungslänge verteilt. Die sonstigen Rückstellungen werden zum großen Teil direkt zugeordnet. Neben den Personalrückstellungen werden lediglich die Rückstellungen für Jahresabschlusskosten, laufende Buchführung, für den Kommunalen Schadenausgleich und für die Lohnsteueraußenprüfung geschlüsselt (Leitungslängenschlüssel). Als wesentliche Rückstellung im Bereich der sonstigen ist die Rückstellung für Energieleitungen zu nennen, welche dem sonstigen Bereich (Fernwärme) zugeordnet ist. Darüber hinaus ebenfalls die Rückstellung für Marktraumumstellungskosten (Gas), Lieferanteninsolvenz (Strom) und die Rückstellung für das Regulierungskonto (Strom und Gas). Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.
*) RLZ = Restlaufzeit Aus den Leistungsbeziehungen zwischen der OB-Netz und der evo ergeben sich jährlich sonstige finanzielle Verpflichtungen aus dem Dienstleistungs-, Personalgestellungs- und Mietvertrag für den Bereich Strom in Höhe von EUR 10.647.094,80 und für den Bereich Gas in Höhe von EUR 4.232.913,53. Erläuterungen zu den einzelnen Tätigkeitsgewinn- und Verlustrechnungen Die einzelnen Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnungen der Netzbetriebe (Netzaktivitäten) mit den handelsrechtlich erforderlichen Angaben sind in der Anlage III.2, Anlage III.5 und Anlage III.8 beigefügt. In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse in Höhe von EUR 5.084.307,51 - das Stromnetz betreffend - enthalten und auf den Gasbereich entfallen EUR 2.047.252,31 sowie EUR 32.937,48 auf moderne Messeinrichtungen. Der Materialaufwand beinhaltet periodenfremde Aufwendungen für den Bereich Strom in Höhe von EUR 3.960.536,70 und für den Bereich Gas EUR 934.184,02. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Werte ihm Rahmen der Konzessionsabgaben (Strom EUR 82.966,83, Gas EUR 34.036,45).
Oberhausen, den 18. Februar 2025 Oberhausener Netzgesellschaft mbH Der Geschäftsführer Hell BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Oberhausener Netzgesellschaft mbH, Oberhausen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Oberhausener Netzgesellschaft mbH, Oberhausen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Oberhausener Netzgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGund § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Stromverteilung", "Gasverteilung" und "Messstellenbetrieb" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Düsseldorf, den 17. März 2025 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Stephan Schims, Wirtschaftsprüfer ppa. Jasmin Schubert, Wirtschaftsprüferin Zusätzliche Angaben gemäß § 325 HGBIn der Gesellschafterversammlung der Oberhausener Netzgesellschaft mbH am 03. April 2025 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 festgestellt. Der Gewinn der Netzgesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 beträgt EUR 4.194.224,48 und wird aufgrund des mit der Energieversorgung Oberhausen AG bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in voller Höhe abgeführt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde am 3. April 2025 festgestellt. |
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