Tischlerei Ernst GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Ernst seit 13.7.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tischlerei Ernst GmbHFriedrichswerthJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 20131. Erläuterung zum Jahresabschluss1.1. Allgemeine Erläuterung 1. Der Jahresabschluss der Firma Tischlerei Ernst GmbH in Friedrichswerth vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die zu einer Vermutung Anlass geben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). 2. Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den gesetzlichen Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. 3. Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) wurden im Bericht ausführlich erläutert. 4. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1.2. Erläuterungen zur Bilanz 1. Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB wurden nicht angewendet. 2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). 3. Der Anlagenspiegel ist dem Bilanzbericht als Anlage beigefügt, die Entwicklungen der einzelnen Posten des Anlagevermögens wurde entsprechend § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB in der Bilanz dargestellt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Gliederung nach § 268 Abs. 2 Satz 3 HGB wurden im anliegenden Anlagenspiegel im Einzelnen aufgeführt. 4. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 3 und 4 HGB waren nicht vorzunehmen. 5. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen bilanzieren Steuererstattungsansprüche für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von EUR 1.446,09. Die Prüfung ergab keine Anhaltspunkte für das Bestehen von anderen sonstigen Vermögensgegenständen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 HGB). 6. Als sonstige Rückstellungen wurden im Wesentlichen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von EUR 2.300,00, Rückstellungen für Aufwendungen im Rahmen der Aufbewahrungspflichten in Höhe von EUR 1.650,00 sowie Steuerrückstellungen in Höhe von EUR 4.878,17 bilanziert. 7. Fristigkeit der Verbindlichkeiten
Die Angaben erfolgen gem. § 285 Abs. 1 und 2 HGB. 8. Unter der Position "Verbindlichkeiten" sind keine Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB). 9. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten. 10. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB anzugeben waren, bestehen nicht (§ 285 Nr.3 HGB). 11. Bei der Tischlerei Ernst GmbH wurde die versicherungsmathematische Berechnung zur Ermittlung der Pensionsrückstellung unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertes vorgenommen. Dabei wurde ein Zinssatz von 4,880 sowie eine erwartete Lohn - und Gehaltssteigerung von 0,00% und ein Rententrend von 2,00% zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln Heubeck 2005G verwendet. 1.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Es bestehen keine Erträge und Aufwendungen von nicht unerheblicher Bedeutung, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB). 2. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 sowie Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB wurden im Berichtszeitraum nicht vorgenommen (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB). 3. Im Berichtszeitraum wurden Abschreibungen nach steuerlichen Vorschriften, nach § 6 Abs. 2 EStG, § 7 EStG (§ 281 Abs. 2 Satz 1 HGB) vorgenommen. Die steuerlichen Abschreibungen entsprechen dem Werteverzehr des Anlagevermögens. 4. Auf den ausgewiesenen Jahresüberschuss fallen Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 6.068,69 € an. 5. Im Durchschnitt beschäftigte das Unternehmen im Wirtschaftsjahr 2013 7 Arbeitnehmer. 6. Geschäftsführer der GmbH ist Herr Michael Ernst. 7. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich auf 25.564,59 €. Die Anteile werden von Herrn Michael Ernst in Höhe von 255,64 € und von Herrn Patrick Ernst in Höhe von 25.308,95 € gehalten. sonstige Berichtsbestandteile
Gotha, den 09.12.2014 gez. Michael Ernst Patrick Ernst Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2014 festgestellt. |
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