Querdenker
Impuls GmbH
(vormals:
Querdenker GmbH)
Kirchzarten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
179.036,00 |
127.824,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
3.602,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.836,00 |
19.222,00 |
| III.
Finanzanlagen |
177.200,00 |
105.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
490.852,45 |
343.663,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
400.411,85 |
254.825,09 |
| II.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
90.440,60 |
88.838,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
575,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
1.090,00 |
1.618,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
670.978,45 |
473.680,62 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
370.521,59 |
262.761,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.300,00 |
102.300,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
268.221,59 |
160.461,17 |
| B.
Rückstellungen |
136.843,00 |
84.807,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
163.613,86 |
126.112,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
670.978,45 |
473.680,62 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410 Euro wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden saldiert angesetzt (§ 274 I
3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete
Ertragsteuersatz liegt bei 26,855 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 315 %.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I
2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit
von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).
Die Rückstellung wurde mit Planvermögen
(246 II 2 HGB) in Höhe von 208.189 Euro verrechnet.
Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen dem
Zeitwert.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Angaben zur Bilanz
Zum 31.12.2011 bestehen ausschüttungsgesperrte
Beträge in Höhe von insgesamt 1.090 Euro (§
285 Nr. 28 HGB), die in voller Höhe auf die
Aktivierung latenter Steuern entfallen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von 120.058 Euro eine Restlaufzeit von über
1 Jahr (Vorjahr: 116.985 Euro).
Von den sonstigen Vemögensgegenständen
bestehen am Abschlussstichtag Forderungen gegen
Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) in Höhe von
21.711,12 Euro (Vorjahr: 1.254 Euro).
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde nach der "Projected
Unit Credit Method" gebildet. Es wurden folgende Annahmen
für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr.
24 HGB):
Durchschnittlicher Marktzins von 5,15% für eine
Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank
bekanntgemacht wurde
Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden nicht
berücksichtigt, da es sich um eine Festzusage handelt
Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005
G"
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von 11.373 Euro. Von der Übergangsregelung
gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem
Betrag wurde demgemäß 1/15, also 758 Euro der
Pensionsrückstellung zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2011
beträgt 9.857 Euro (Art. 67 II EGHGB).
Gegenüber Gesellschaftern ( § 42 III GmbHG)
bestanden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
in Höhe von 71,76 Euro (Vorjahr: 6.800,68 EUR) sowie
sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 0 Euro
(Vorjahr: 1.277,17 Euro).
In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag i.H.v.
160.461,17 Euro einbezogen.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch Herrn Dipl. Ing. Leo
Pröstler, Kaufmann.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Kirchzarten, 9. August 2012
Querdenker GmbH
Leo Pröstler
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.08.2012 festgestellt.
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