FFF-Dental
GmbH
Eisenhüttenstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
397.489,00 |
399.045,00 |
| I.
Sachanlagen |
397.489,00 |
399.045,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
756.780,70 |
690.930,09 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
55.067,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.974,11 |
263.396,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
732.806,59 |
372.465,99 |
| Summe
Aktiva |
1.154.269,70 |
1.089.975,09 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.072.387,55 |
1.016.304,38 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
817.006,81 |
660.522,30 |
| III.
Jahresüberschuss |
155.380,74 |
255.782,08 |
| B.
Rückstellungen |
2.850,00 |
3.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
79.032,15 |
69.970,71 |
| Summe
Passiva |
1.154.269,70 |
1.089.975,09 |
Anhang
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs.1 HGB
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274, 276 und 288 HGB teilweise in
Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach
§ 264 Abs. Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die
Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der FFF-Dental GmbH
zum 31.12.2015 wurden unverändert als
Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer
angesetzt.
Die beweglichen Anlagengüter werden entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata
temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs.
2a EStG bewertet
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken
durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko
durch eine Pauschalwertberichtigung,
berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen (soweit vorhanden) beinhalten
sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist
auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages
erfolgt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Anteilsbesitz
Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Abs. 11
HGB:
Es besteht kein Anteilsbesitz von mindestens 20 %
an anderen Unternehmen.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, sowie
übrige Rückstellungen.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben
zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag
die Führung der Geschäfte bei Herrn Dr. Dirk
Weßlau
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige,
nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Die Bilanz und der Anhang wurden unterzeichnet am
18.05.2017 in Eisenhüttenstadt von Herrn Dirk
Weßlau.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 1.6.2017.
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