MVZ Hersbruck GmbH
Selbe AdresseArztpraxen für Allgemeinmedizin
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jasmin Cornelia Schmelmer seit 23.6.2025 | Geschäftsführer |
Michael Alexander Strauß seit 15.11.2024 | Geschäftsführer |
Ludwig Klitzsch seit 7.11.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
HD Hausdienstleistungs-GmbHAufgelöst | 100.00% |
CS Clinic-Service-GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PSORISOL Hautklinik GmbHHersbruckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. ALLGEMEINE FESTSTELLUNG / GESUNDHEITSWIRTSCHAFTLICHE GESAMTSITUATION Im Jahr 2023 steht die Gesundheitswirtschaft in Deutschland vor einer Vielzahl von Herausforderungen und Chancen, insbesondere im Hinblick auf die Situation der Krankenhäuser. Die COVID-19-Pandemie hat die Belastungen für das Gesundheitssystem aufgezeigt und verstärkt, doch darüber hinaus gibt es langfristige strukturelle Probleme, die einer Lösung bedürfen. Ein zentrales Thema ist die finanzielle Situation der Krankenhäuser. Viele Einrichtungen kämpfen mit einem angespannten Kosten-Nutzen-Verhältnis, welches durch angestiegene Betriebskosten, Fachkräftemangel und einen erhöhten Druck auf die Entgelte weiter verschärft wird. Die Kosten für Personal und medizinische Technologien steigen kontinuierlich, während die Einnahmen oft stagnieren. Insbesondere kleine und mittelgroße Krankenhäuser sehen sich gezwungen, ihre Strukturen zu überdenken und sich auf Kernkompetenzen zu konzentrieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Fachkräftemangel, der die Qualität der Patientenversorgung gefährdet. Viele Krankenhäuser berichten von Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl zu gewinnen und langfristig zu halten. Dies führt nicht nur zu erhöhten Arbeitsbelastungen für bestehendes Personal, sondern auch zu längeren Wartezeiten für Patienten. Um diesem Trend entgegenzuwirken, sind innovative Ansätze nötig, wie etwa die Implementierung flexibler Arbeitszeitmodelle und gezielte Ausbildungsinitiativen. Digitalisierung und Technologisierung sind zwei der größten Chancen, die die Gesundheitswirtschaft in den kommenden Jahren bieten. Der Einsatz elektronischer Patientenakten, Telemedizin und anderer digitaler Lösungen hat während der Pandemie an Fahrt gewonnen. Krankenhäuser, die diese Technologien implementieren und sinnvoll nutzen, können ihre Abläufe optimieren und die Patientenzufriedenheit steigern. Dennoch ist die vollständige Digitalisierung oft noch eine Herausforderung, die mit hohen Investitionen und umfangreichen Schulungsmaßnahmen verbunden ist. Zusätzlich stehen die Krankenhäuser in Deutschland vor der Herausforderung, einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen zu entwickeln. Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit gewinnen an Bedeutung und könnten auch im Krankenhaussektor einen Wandel anstoßen. Der Einsatz von umweltfreundlichen Materialien, Energieeffizienzmaßnahmen und nachhaltige Beschaffungsstrategien sind wichtige Schritte, um die ökologischen Fußabdrücke von Krankenhäusern zu reduzieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gesundheitswirtschaft in Deutschland aktuell vor komplexen, aber auch potenziell transformierenden Herausforderungen steht. Die Krankenhäuser müssen sowohl kurzfristige finanzielle Engpässe als auch langfristige strukturelle Herausforderungen angehen, während sie gleichzeitig die Möglichkeiten der Digitalisierung und Nachhaltigkeit nutzen. Ein koordiniertes Handeln von Politik, wirtschaftlichen Akteuren und den Krankenhäusern selbst wird entscheidend sein, um die Gesundheitsversorgung der Zukunft zu sichern. Neue Gesetze zur Weiterentwicklung der Versorgung und Sicherung der wirtschaftlichen Lage waren u.a.:
II . GESCHÄFTSJAHR IM ÜBERBLICK - WESENTLICHE FAKTOREN Im Geschäftsjahr 2023 standen die deutschen Krankenhäuser vor erheblichen Herausforderungen, die durch steigende Kosten und eine zunehmende Zahl von Insolvenzen gekennzeichnet waren. Steigende Betriebskosten, Finanzierungsengpässe und Fachkräftemangel sind hierbei wesentliche Faktoren. Die Diskussion über Reformen im Gesundheitswesen und mögliche Lösungen zur Stabilisierung der finanziellen Lage von Krankenhäusern hat an Bedeutung gewonnen. Es wurden verschiedene Vorschläge diskutiert, wie z.B. Anpassungen im Finanzierungssystem, stärkere staatliche Unterstützung oder innovative Modelle der Versorgung, um die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu sichern. 1. Änderungen bei den Erlösen aus allgemeinen Krankenhausleistungen Im Bereich der Dermatopsychosomatik konnten die Erlöse im Vergleich zum Vorjahr aufgrund einer Langzeiterkrankung im ärztlichen Bereich nicht fortgeführt werden. Es ist weiterhin nicht gelungen, die Oberarztstelle durch einen Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie beziehungsweise einen Facharzt für Psychiatrie nachzubesetzen. Das Behandlungsteam wird, außer im ärztlichen Bereich weiterhin für die Versorgung von 24 Betten vorgehalten. Sollte die Nachbesetzung weiterhin nicht möglich sein, muss im Folgejahr ein Personalabbau in Erwägung gezogen werden. Aufgrund der Einstellung einer Ärztin in Weiterbildung mit Facharztstandard erhöhten sich die Leistungen (Fallzahl, CM-Wert) der Dermatochirurgie um 18% gegenüber dem Vorjahr. Inklusive der Steigerung des Landesbasisfallwertes von EUR 3.825,44 auf EUR 3.994,59 erhöhte sich der DRG-Umsatz in der Dermatochirurgie damit um 346 TEUR. In der konservativen Dermatologie ist die Fallzahl um 3,0% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, gleichzeitig jedoch der effektive Casemixindex um 1,8% gesunken. Der DRG-Umsatz hat sich trotz gegenläufiger Effekte um 329 TEUR im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Allerdings sinkt die stationäre Behandlungsnotwendigkeit durch die vermehrte Anwendung zielgerichteter Therapien. Zum 1. Februar 2023 wurde die dermatologische Tagesklinik mit 8 Plätzen eröffnet. Seit Eröffnung der Tagesklinik konnten Umsatzerlöse i.H.v. 283 TEUR erwirtschaftet werden. Erlösverbessernd im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 wirkte sich der Telematikzuschlag für stationäre Patienten (+229 TEUR) sowie der Zuschlag gem. §4a KHEntgG für Kinder- und Jugendmedizin (+71 TEUR) aus. Dagegen entfielen in 2023 die Coronapauschalen (-297 TEUR). Gesetzgeberisch steht die bevorstehende Krankenhausreform, das Krankenhaustransparenzgesetz sowie das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz kurzfristigen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen entgegen. 2. Sonstige Erlöseffekte Die Erlöse aus Wahlarztleistungen sind annähernd gleichgeblieben (+0,1%) wohingegen die Erlöse aus ambulanten Leistungen (-13,5%) im Vergleich zum Vorjahr gesunken sind. Im Jahr 2023 erhielt die Klinik hohe Energiekostenerstattungen des Bundes und des Landes. 3. Ambulante Tätigkeit Die Hautärztliches MVZ Hersbruck GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der PSORISOL Hautklinik GmbH und stellt eine wichtige Funktion in der Vernetzung zwischen stationärem und ambulantem Bereich dar. Das Geschäftsjahr war insbesondere durch die allgemeine wirtschaftliche Lage, den damit verbundenen inflationsbedingten Kostenanstiegen und den Auswirkungen des Fachkräftemangels gekennzeichnet. Die Entwicklung der Umsatzerlöse verlief analog des Leistungsgeschehens. Das Geschäftsjahr konnte nicht an die Erlöse des Vorjahres anknüpfen. Im April 2024 hat das MVZ die Nebenfiliale in der PSORISOL Hautklinik bezogen und die Hauptbetriebsstätte dorthin verlegt. Durch den Abschluss eines Unterpachtvertrags konnte eine erhebliche Mietersparnis erreicht werden. Aufgrund der aktuell zu erwartenden Uneinbringlichkeit hat die PSORISOL Hautklinik GmbH außerplanmäßige Wertberichtigungen der Beteiligungen und Ausleihungen an der MVZ Hersbruck GmbH vorgenommen (siehe III.1. Ertragslage). 4. Wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen Aufgrund der Planbettenreduktion von 153 auf 150 im Jahr 2020 hat der Freistaat Bayern die Anpassung der sog. "Pauschalen Fördermittel" gem. Art. 12 BayKrG in 2021 vorgenommen. Ein Großteil der aufgewendeten Mittel entfiel auf Investitionen im Bereich der Umsetzung des Krankenhausdigitalisierungsgesetzes KHZG. 5. Interne Organisation und Verträge mit Dritten Das organschaftlich gebundene Unternehmen CS GmbH (Clinic Service GmbH) hat seine Tätigkeit in einem fordernden Jahr erfolgreich fortgeführt. Die HD GmbH (Hausdienstleistungs GmbH) konnte durch kurze Personalbindungszeiten und Bewerbermangel freie Stellen nicht dauerhaft neu besetzen, so dass nach einem Ausschreibungsverfahren die Reinigungsdienstleistungen an die Fürst GmbH vergeben wurden, welche die verbliebenen Mitarbeitenden übernommen und die Reinigung als externes Dienstleistungsunternehmen zum 1.10.2023 übernommen hat. In der HD GmbH (Hausdienstleistungs GmbH) findet kein aktiver Geschäftsbetrieb mehr statt. Es ist vorgesehen, die GmbH zu liquidieren. Des Weiteren ist die PSORISOL Hautklinik GmbH an folgenden MVZ-Strukturen beteiligt: MVZ Garbátyplatz GmbH (zu 92,5%) und MVZ Dentalzentrum Plus GmbH (zu 100%), die zum Zeichnungsdatum beide einem Insolvenzverfahren unterliegen. Die Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG hat die PSORISOL Hautklinik GmbH mit Schreiben vom 20.12.2023 (Posteingang 29.12.2023) zur Rückzahlung des von ihr unter dem Rahmenkreditvertrag in Anspruch genommenen Betrags aufgefordert und die Geschäftsverbindung insgesamt gekündigt. Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung der Schuldnerin für die von der (i) MVZ Garbátyplatz GmbH und der (ii) MVZ Dentalzentrum Plus GmbH unter dem APO-Bank- Rahmenkreditvertrag in Anspruch genommenen Mittel hat die Deutschen Apotheker und Ärztebank eG insgesamt die Rückzahlung eines Betrags in Höhe von 7.871.769,10 EUR verlangt. Inzwischen wurden die Praxen im Wege von Asset Deals verkauft. Die PSORISOL Hautklinik GmbH ist weiterhin Gesellschafterin. 6. Wesentliche personelle Veränderungen Die Geschäftsführung wurde ab dem 15. März 2023 von Frau Prof. Dr. med. Rogalski im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit der Firma Hospital Management Group GmbH, Schleswig, wahrgenommen. Die Stelle der Pflegedienstleitung wurde in der Probezeit gekündigt und die Stationsleitungen neu aufgestellt. Der leitende Oberarzt in der Psychodermatologie ist langzeitkrank und konnte bisher nicht ersetzt werden. Urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfälle wurden bei Bedarf durch Vertretungsärzte kompensiert. 7. Marketing Ziel der Marketing Maßnahmen in 2023 war es insbesondere den Bekanntheitsgrad der Klinik wieder zu stärken, die Belegungszahlen zu steigern und die im Februar 2023 neu eröffnete Tagesklinik zu bewerben. Seitens der Dermatopsychosomatik wurden diverse Tagungen und Kongresse besucht, mit dem Ziel, potenzielle Einweisende für die Abteilung zu interessieren. Die Dermatochirurgie richtete am 10.2023 das 3. dermatochirurgische Symposium zum Thema "Systemtherapie bei Akne inversa - Ausblick auf die neue Leitlinie mit Praxistipps" und "Non-melanoma skin cancer - Therapeutische Optionen in der Praxis" unter der Leitung von Herrn Dr. med. F. Heppt aus. Der Schwerpunkt des Marketings lag auf der Bekanntmachung der Neueröffnung der Tagesklinik zum 01.02.2023. 8. Wesentliche Sondereffekte Im Kalenderjahr 2023 können folgende Sondereffekte konstatiert werden. Folgende Beträge, welche in den Vorjahren nicht oder nicht in diesem Umfang zum Tragen kamen, wurden ergebnissteigernd berücksichtigt:
Folgende Beträge wurden ergebnismindernd berücksichtigt:
9. Räumliche Veränderungen/Planungen Für die Tagesklinik wurden kleinere bauliche Maßnahmen im alten Essbereich des Bestandsbaus überwiegend in Eigenregie durchgeführt. III. GESCHÄFTSENTWICKLUNG GESAMT 1. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 3.703 (Vj. 3.555) Fälle stationär behandelt, davon 3.585 (Vj. 3.400) im DRG-Bereich, 186 (Vj. 195) teilstationär und 119 (Vj. 155) im PEPP-Bereich. Die Auslastung im PEPP-Bereich sank um 16,0% von 87,7% in 2022 auf 71,6% in 2023 (Basis 18 Plätze). Die Auslastung im DRG-Bereich sank auf 56,3% (Vj. 60,4%). Neu hinzugekommen sind die 8 tagesklinischen Plätze ab dem 01.02.2023, die zu 94,6% ausgelastet wurden. Das Geschäftsjahr 2023 schließt bei 12.263 TEUR (Vj. 11.297 TEUR) Erlösen aus Krankenhausleistungen und Personalaufwand von 7.648 TEUR (Vj. 7.521 TEUR) mit einem Ergebnis von - 5.941 TEUR (Vj. - 8.670 TEUR) nach Steuern ab. Die Personalaufwandsquote lag im Jahr 2023 bei 51,3 % (Vj. 55,2 %), die Materialaufwandsquote bei 21,8 % (Vj. 22,3 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 9.580 TEUR, wobei hier insbesondere sonstige betriebliche Aufwendungen für die Haftungsrückstellung i.H.v. 5.500 TEUR sowie die Mieten und Pachten mit 1.746 TEUR ausschlaggebend waren. Das Jahresergebnis ist maßgeblich durch die Risikorückstellung i.H.v. 5.500 TEUR, den Forderungsverlusten von Tochtergesellschaften i.H.v. 540 TEUR sowie die außerplanmäßige Wertberichtigung von Beteiligungsbuchwerten i.H.v. 392 TEUR geprägt. Im Geschäftsjahr erhielt das Klinikum insbesondere Förderungen für die Steigerung der Energie und Sachkosten nach § 26 f KHG in Höhe von 878 TEUR sowie Energieentlastungbeiträge in Höhe von 96 TEUR. 2. Vermögens- und Finanzlage Beeinflusst durch die Wertberichtigung der Beteiligungen an der MVZ Hersbruck GmbH und der HD Hausdienstleistungs-GmbH, auf jeweils 1,00 EUR, beträgt das Anlagevermögen im Geschäftsjahr 2023 3.379 TEUR (Vj. 4.250 TEUR). Die pauschalen Fördermittel nach Art. 12 BayKrG im Geschäftsjahr 2023 betrugen 375 TEUR, die Mietförderung nach Art. 13 BayKrG betrug 550 TEUR. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2023 Investitionen in Sachanlagen i.H.v. 240 TEUR vorgenommen, wobei ein Großteil der Investitionen KHZG-Projekte betraf Die liquiden Mittel beliefen sich zum Jahresende auf 1.541 TEUR. Unterjährig erfolgte eine regelmäßige Überwachung der Liquidität. Der Liquiditätsgrad II beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 229,7 %. Der Liquiditätsgrad II stellt die liquiden Mittel zzgl. der kurzfristigen Forderungen in das Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten, ohne Berücksichtigung von kurzfristigen Rückstellungen, insbesondere der neu gebildeten Rückstellung für Haftungsrisiken. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 aufgrund des Jahresfehlbetrags i.H.v. 5.941 TEUR einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i.H.v. 3.366 TEUR aus, dies steht der Unternehmensfortführung jedoch nicht entgegen. Mit Beendigung des Insolvenzverfahren wurde das Stammkapital auf Null unter Ausschluss des Bezugsrechts für den bisherigen Gesellschafter herabgesetzt und ein Stammkapital in Höhe von 25 TEUR von der KIRINUS Health GmbH übernommen und durch einen Forderungsverzicht seitens der Gläubiger die bilanzielle Überschuldung vermieden. Wir verweisen auf weitere Ausführungen im Nachtragsbericht im Anhang sowie des Risikobericht im Lagebericht. 3. Kapazitäten und Leistungen Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich folgende Leistungsdaten:
4. Mitarbeiter Die Zahl der im Unternehmen tätigen MitarbeiterInnen hat sich wie folgt verändert.
Die Aufstellung beinhaltet nicht die Bereiche Reinigung und Küchenservice, welche mittels Werkverträge über die CS GmbH und HD GmbH (seit 01.10.2023 über die Fürst GmbH) abgebildet werden. IV. Risikomanagement Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, Risiken rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Diese Risiken hat die Geschäftsführung laufend im Blick; mit den Führungskräften werden die Risiken im Rahmen von turnusmäßig stattfindenden Sitzungen erörtert. Regelmäßige unterjährige Controlling-Aktivitäten der Geschäftsführung führen dazu, dass finanzielle Risiken rechtzeitig erkannt werden. Des Weiteren hat der Umgang mit PatientInnen oberste Priorität - hierzu sind entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen in allen Prozessschritten implementiert. Letzteres wird durch die erfolgreiche Absolvierung zahlreicher Audits unterstrichen. V. Prognose / Chancen und Risiken Die finanzielle Lage der Krankenhäuser in Deutschland und insbesondere von Fachkliniken wie der PSORISOL Hautklinik GmbH wird zunehmend ernster. Die Nachfrage nach stationären dermatologischen Leistungen nimmt weiterhin ab. Aufgrund der verkürzten stationären Verweildauer in der Klinik, sind PatientInnen zunehmend nicht mehr bereit, weite Anreisen in Kauf zu nehmen. Zudem halten moderne Therapien zunehmend Einzug in die dermatologische Behandlung. Durch den Einsatz monoklonaler Antikörper (Biologicals) sinkt die Anzahl der Schübe bei chronischen Hauterkrankungen wie atopischer Dermatitis (Neurodermitis) und Psoriasis vulgaris (Schuppenflechte), welche die Erforderlichkeit einer stationären Behandlung weiter einschränken. Eine positive Entwicklung ist im Bereich der Behandlung von Kindern mit chronischen Dermatosen zu verzeichnen, da die PSORISOL Hautklinik GmbH sich insbesondere durch Kortison-freie Therapien einen Namen gemacht hat. In der Dermatochirurgie ist die Zunahme des ambulanten Potenzials deutlich ersichtlich. Möglicherweise lässt sich durch Prozessoptimierungen eine günstigere Erlössituation zukünftig darstellen. Obwohl die Anzahl psychosomatischer Erkrankungen in der Bevölkerung auch aufgrund der postpandemischen Belastung erheblich gestiegen ist, ist es nicht gelungen, die stationäre Fallzahl der dermatopsychosomatischen Patientinnen zu steigern. Trotz intensiver Kontaktaufnahme zu potentiellen Einweisern sind die Fallzahlen nicht steigerbar gewesen, so dass die Vermutung nahe liegt, dass das Marktpotenzial erschöpft sein könnte. Es besteht weiterhin in der Klinik ein erheblicher Fachkräftemangel in der Dermatopsychosomatik. Eine Nachfolgeregelung für die Abteilungsleiterin wurde trotz intensiver Recruiting-Aktivitäten bislang nicht gefunden. Zudem ist die Vakanz der Oberarztstelle in der Dermatopsychosomatik weitergegeben. Diese Situation stellt keine Besonderheit für die PSORISOL Hautklinik GmbH dar, sondern ist vielmehr ein Ausdruck der allgemeinen Entwicklung der Facharztzahlen in der Psychosomatik. 85 % aller Fachärzte für Psychosomatik sind über 60 Jahre alt. Es werden aufgrund der hohen Hürden in der Weiterbildung nur wenige junge Ärzte und Ärztinnen als Fachärzte für Psychosomatik und Psychotherapie ausgebildet. In allen anderen Bereichen werden Stellen zeitnah wieder besetzt. Auch im pflegerischen und therapeutischen Bereich gibt es keine freien Stellen. Die Personalstärke wird vorübergehend weiterhin für 150 Patienten vorgehalten in der Hoffnung, dass Marketing-Aktivitäten wirken und die stationären Fallzahlen wieder steigen und das Niveau von 2019 mindestens erreicht wird. Die neu eröffnete Tagesklinik hat sehr guten Anklang gefunden. Seitens der Patienten werden hierfür Anfahrtswege von über 60 Kilometer in Kauf genommen. Neue Technologien wie laserbasierte Behandlung oder weniger invasive Verfahren konnten aufgrund des Liquiditätsmangels in der PSORISOL Hautklinik GmbH nicht als Behandlungsoption angeboten werden. Dieses wäre ein gutes Instrument gewesen, um Patienten anzuziehen und die Patientenbindung zu erhöhen. Die PSORISOL Hautklinik GmbH ist weiterhin eine der größten Hautkliniken in Deutschland und Europa. Ein wesentlicher Wettbewerb im stationären Bereich ist aufgrund des speziellen Behandlungsspektrums eher weniger gegeben. Die Hautkliniken in Nürnberg und Erlangen bieten ähnliche Leistungen mit einem anderen Behandlungsansatz im konservativen Bereich an. Die Patientenzufriedenheit sowie die Patientenbindung sind weiterhin hoch. Die Weiterempfehlungsquote liegt bei über 80 %. Weiterhin gibt es im stationären Behandlungsklientel noch immer eine hohe Rate an so genannten Wiederkehrern. Des Weiteren bestehen Überlegungen, strategische Kooperationen mit Nachbar Kliniken einzugehen, um die räumlichen Strukturen besser auszulasten. Hinaus wurde die Erweiterung des Dienstleistungsangebots im Sinne des Aufbaus eines Wundzentrums in Erwägung gezogen. VI. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024 Ausgehend vom Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes, steht die PSORISOL Hautklinik GmbH vor einem wirtschaftlich sehr fordernden Jahr 2024, welches zum einen durch das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung und zum anderen durch verschiedene Einflüsse und Ereignisse geprägt wird. Wie nahezu jede andere Klinik in Deutschland auch sieht sich die Klinik mit den besonderen Herausforderungen des Gesundheitssystems konfrontiert: So wurde die wirtschaftliche Lage der PSORISOL Hautklinik GmbH in den vergangenen Jahren maßgeblich dadurch beeinflusst, dass die fallpauschalierte Vergütung (Diagnosis Related Groups, DRG-System) im Bereich der Dermatologie deutlich abgewertet wurde. Der vereinbarten Tariferhöhung für medizinisches Personal wurde nicht in gleichem Maße durch eine Erhöhung des Landesbasisfallwerts Rechnung getragen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der multidisziplinäre Behandlungsansatz der Klinik mit dem therapeutischen Schwerpunkt - statt dem in anderen Kliniken oftmals üblichen pflegerischen Schwerpunkt - nicht in der Kostenerstattung widerspiegelt. Hinsichtlich des Auslastungsgrads konnte die PSORISOL Hautklinik - wie viele andere Kliniken in Deutschland auch - nach der Covid-Pandemie nicht mehr die gleichen stationären Patientenzahlen erreichen wie dies zuvor der Fall war. Negative Auswirkungen auf das Geschäft ergeben sich auch zunehmend aus dem gesellschaftlichen Problem des Fachkräftemangels. So ist es der Gesellschaft etwa trotz intensiver Suche bisher nicht gelungen, einen Facharzt für Psychosomatik zu gewinnen, so dass die zugehörige Abteilung die zusätzlich beantragten Betten nach wie vor nicht betreiben kann. Trotz dieses schwierigen gesundheitswesenspezifischen Umfelds konnte sich die Gesellschaft stets am Markt behaupten. Die im Januar 2024 erfolgte Einleitung des Insolvenzverfahrens war auf andere Faktoren zurückzuführen: Ausschlaggebend war insoweit eine der Klinik auf Betreiben früherer (indirekter) Gesellschafter auferlegte Mithaftung für die Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen. Die PSORISOL Hautklinik GmbH hat die CMC GmbH, Dresden, mit dem Controlling beauftragt, um für sich selbst, dem (vorläufigen) Sachwalter und den Mitgliedern des (vorläufigen) Gläubigerausschusses jederzeit ein von einem unabhängigen Experten erstelltes Bild über die wirtschaftliche Entwicklung der Schuldnerin liefern zu können. Die seither von der CMC GmbH erstellten Controlling-Berichte zeigen, dass die Insolvenz der Klinik, zumindest bis Juni 2024, keine spürbaren negativen Auswirkungen hatte. So lag der Umsatz der Klinik in den ersten sieben Monaten seit Einreichung des Insolvenzantrags (19.01.2024 bis 11.08.2024) ca. 9% über dem in der Eigenverwaltungsplanung ausgewiesenen Niveau. Das Umsatz-Plus betrifft vor allem den Bereich diagnosebezogene Fallgruppierung (Diagnosis Related Group - DRG). Ursache hierfür ist eine zufriedenstellende Belegungsquote von durchschnittlich 65%. VII. Insolvenzverfahren und Fortbestehensprognose Seit dem Insolvenzantrag am 19.01.2024 wurde der Geschäftsbetrieb im Rahmen einer positiven Fortführungsprognose normal fortgesetzt. Die Geschäftsführung hat dabei in enger Abstimmung mit dem von ihr für das Insolvenz(antrags)verfahren bestellten Generalbevollmächtigten und dem von dem Insolvenzgericht am 25.01.2024 bestellten (vorläufigen) Sachwalter das Ziel verfolgt, dass ein Fortbestehen der Klinik auch nach Beendigung des Insolvenzverfahrens gesichert ist, unabhängig davon, ob mit oder ohne neuen Investor. Es wurden zwei Szenarien beplant, zum Einen ein Szenario mit einem externen Planinvestor, nach dem intensiv in Abstimmung mit Sachwalter und dem von dem Insolvenzgericht eingesetzten Gläubigerausschuss über einen darauf spezialisierten Berater gesucht wurde, zum Anderen ein Szenario ohne einen solchen externen Planinvestor, bei dem ein zeitiger Abschluss des Insolvenzverfahrens über einen Insolvenzplan hätte erfolgen sollen; auch in diesem zweiten Szenario war planerisch sichergestellt, dass nach Aufhebung eines Insolvenzverfahrens mittels eines Insolvenzplans die Gesellschaft zumindest für die nächsten achtzehn Monate durchfinanziert gewesen wäre. Zu einem solchen zweiten Szenario kommt es jedoch nicht, da ein Planinvestor gefunden wurde. In dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fand ein diskriminierungsfreier Investorenprozess statt, aus dem sich ein Erwerber herauskristallisiert hat. Mit der KIRINUS Health GmbH wurde am 04.09.2024 ein Übernahmevertrag beurkundet, der unter bestimmten Bedingungen vorsieht, dass die Geschäftsanteile an der PSORISOL Hautklinik GmbH auf diesen Planinvestor übergehen. Eine der Bedingungen war, dass die Gläubiger in einem Abstimmungstermin einem Insolvenzplan zustimmen und das Insolvenzgericht nachfolgend rechtskräftig einen Planbestätigungsbeschluss erlassen wird. Der mit dem Planinvestor abgestimmte Insolvenzplan wurde am 06.09.2024 bei dem aufsichtführenden Insolvenzgericht von der PSORISOL Hautklinik GmbH eingereicht. Das Amtsgericht Nürnberg hat den Insolvenzplan mit Beschluss vom 12.09.2024 zugelassen und zu einem Erörterungs- und Abstimmungstermin am 16.10.2024 geladen. Die Gläubiger und Gesellschafter stimmten diesem Insolvenzplan einstimmig zu. Insbesondere wurde dieser Insolvenzplan vorab auch mit den wesentlichen Gläubigern abgestimmt, so dass deshalb auch mit einer Zustimmung gerechnet wurde. Dieser Insolvenzplan sieht vor, dass
Wir fassen tabellarisch nachfolgend die wesentlichen Daten und Ereignisse des Insolvenz(antrags)verfahrens zusammen:
Der weitere zeitliche Ablauf wird sich wie folgt voraussichtlich gestalten:
Während des Insolvenzverfahrens war permanent eine Durchfinanzierung für das Verfahren gesichert. Die Eigenverwaltung wäre nicht angeordnet worden ohne eine Eigenverwaltungsplanung, deren Kern ein Finanzplan unter Beachtung der insolvenzspezifischen Besonderheiten ist. Ein solcher Finanzplan wurde mit dem Insolvenzantrag dem Insolvenzgericht zur Prüfung vorgelegt. Dieser wurde einmal monatlich auf Basis der jeweils aktuellen Erkenntnisse angepasst und verfeinert und schließlich auch der Prognosezeitraum auf einen Zeitraum bis 31.12.2024 ausgedehnt. Die Durchfinanzierung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft im Insolvenzverfahren war jederzeit gesichert. Der Finanzplan wurde von der CMC GmbH aufgestellt. Die CMC GmbH ist eine auf das Insolvenzcontrolling spezialisierte Gesellschaft, die aus vielen anderen Verfahren mit den Besonderheiten des deutschen Krankenhauswesens vertraut ist. Der Finanzplan wurde nicht nur regelmäßig dem Sachwalter, sondern auch dem Gläubigerausschuss vorgelegt, erläutert und diskutiert. Fortbestehensprognose nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Für den Zeitraum ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens besteht eine positive Fortbestehensprognose, die der Planinvestor aufgestellt hat und den die Geschäftsführung mitträgt. Zur Frage, ob aufgrund der beabsichtigten Gläubigerverzichte ein ertragssteuerlich relevanter Sanierungsgewinn entstehen würde, wurde eine Verbindliche Auskunft des Finanzamts Nürnberg eingeholt. Vorzulegen war dafür auch ein Beleg dafür, dass die Gesellschaft nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fortbestehen kann ("Sanierungsfähigkeit"). Des Weiteren hat der Planinvestor für die Insolvenzgläubiger die Zahlung eines Betrages in Höhe von 1 Mio. EUR zugesagt und bereits an einen Treuhänder nachweislich geleistet. Dies hätte der Planinvestor nicht zugesagt und eingehalten, würde er nicht von einer Fortführung der Gesellschaft überzeugt sein. Grundlage zur Beurteilung der Fortbestehensprognose ist der aus einer integrierten Finanzplanung abgeleitete Liquiditätsplan des Planinvestors ("Investorenplan"). Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 besteht aufgrund des Jahresfehlbetrags i.H.v. 5.941 TEUR ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 3.366 TEUR, der jedoch der Unternehmensfortführung nicht entgegensteht. Mit Beendigung des Insolvenzverfahren wurde das Stammkapital herabgesetzt und durch einen Forderungsverzicht seitens der Gläubiger die bilanzielle Überschuldung vermieden. Im Insolvenzplan wurde der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Verfahrensende eine Mindestliquidität von 1,2 Mio. EUR zugesichert (nach Auszahlung aller Verfahrenskosten, inkl. Vergütung des Sachwalters und sonstigen insolvenzspezifischen Kosten). Damit ist als Aufsatzpunkt des Liquiditätsplans mit einem Kontostand von mind. 1,2 Mio. EUR zu rechnen. Als Planungshorizont halten wir die beiden folgenden Geschäftsjahre 2025 und 2026 für sachgerecht, da durch den im Insolvenzplan festgelegten Forderungsverzicht keine Finanzverbindlichkeiten mehr bestehen bleiben, die einen längeren Betrachtungshorizont notwendig machen würden. Der Investorenplan sieht für die folgenden beiden Jahre einen operativen Gewinn vor Abschreibungen, Steuern und Finanzergebnis ("EBITDA") von 1,1 Mio. EUR in 2025 und 1,6 Mio. EUR in 2026 vor. Für das restliche Rumpfgeschäftsjahr 2024 ist mit einem negativen Ergebnis zu rechnen aufgrund der typischen schwachen Belegung zwischen den Jahren. Die Ergebnisverbesserung in den beiden Planjahren resultiert im Wesentlichen aus folgenden Treibern: Umsatzsteigerung durch (i) schrittweise Verbesserung der Auslastung auf über 80% der 150 Betten im Krankenhausplan bis 2026 sowie (ii) eine moderate Steigerung der Wahlleistungserlöse. Zur Erreichung der Umsatzsteigerung ist gegenläufig ein Personalaufbau v.a. mit Fachärzten vorgesehen. Zur Erreichung der Umsatzsteigerung arbeitet der Planinvestor bereits mit der Gesellschaft an einem ganzheitlichen Vertriebs- und Marketingkonzept. Reduktion der Sachkosten durch eine geminderte Miete (Vereinbarung mit Vermieter) und Synergien mit den zentralen Abteilungen der KIRINUS-Gruppe (z.B. IT). Im Wirtschaftsjahr 2025 geht der Planinvestor davon aus, dass der wesentliche Teil der operativen Gewinne zum Abbau des über die letzten Jahre aufgelaufenen Investitionsrückstaus verwendet werden muss. Dies betrifft den EDV-Bereich (z.B. Einführung eines neuen KIS-Systems) aber auch die Immobilie. Dabei ist vorgesehen, dass diese Investitionen z.T. auch durch pauschale Fördermittel finanziert werden können. Neben den künftigen Fördermitteln sind auch die während des Insolvenzverfahrens zurückgehaltene Mittel zu erwarten. Für das Folgejahr 2026 wird die Gesellschaft dann auch nach Investitionen einen positiven Netto-Cashflow erzielen, sodass der Investorenplan von einem Kontostand von 2,0 Mio. EUR zum Jahresende ausgeht. Unterjährig ist mit keinen wesentlichen Liquiditätsschwankungen zu rechnen, sodass eine Jahresbetrachtung sachgerecht scheint. Aus der Investorenplanung ist deshalb davon auszugehen, dass zu jedem Zeitpunkt im Planungshorizont ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die jeweils fälligen Verbindlichkeiten bedienen zu können. Damit ist eine positive Fortbestehensprognose auch nach Verfahrensende aus Sicht der Geschäftsführung und des Planinvestors gegeben. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023PSORISOL HAUTKLINIK GMBH, HERSBRUCKAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der PSORISOL Hautklinik GmbH, Hersbruck, für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (KHBV) in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft befindet sich seit 1. April 2024 im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Im Geschäftsverkehr wird auf das Verfahren und auf die Fortführung des Geschäftsbetriebs hingewiesen. Eine gesonderte Kennzeichnung erfolgt aufgrund des Eigenverwaltungsverfahrens nicht. Die Gesellschaft stellt eine sogenannte "mittelgroße Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB dar. Sie hat teilweise von den Erleichterungen des § 288 HGB Gebrauch gemacht. Die Gliederung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagennachweis erfolgt nach den Vorschriften der KHBV. Posten, die nach den Vorschriften der KHBV über die handelsrechtlichen Regelungen hinaus erforderlich sind, sind nach diesen Vorschriften und nach den Vorschriften des Krankenhausfinanzierungsrechts ermittelt und angesetzt bzw. vermerkt. Sitz der Gesellschaft ist Hersbruck. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg unter der Nummer HRB 9104 eingetragen. 2. Angaben Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gesellschaft hat, soweit nachfolgend keine anderslautenden Ausführungen erfolgen, die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 beibehalten. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Entscheidung der Geschäftsführung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit stützt auf einem Finanzplan bis Beendigung des Insolvenzverfahrens sowie der Übernahme der Geschäftsanteile mittels Sharedeal durch einen Planinvestor. Für den Zeitraum ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens besteht eine positive Fortbestehensprognose, die der Planinvestor aufgestellt und die Geschäftsführung zugestimmt hat. Diese Prognose liegt eine Finanzplanung bis 2026 zu Grunde. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Nachtragsbericht. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer), vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden durchweg nach der linearen Methode, unter Zugrundelegung von Nutzungsdauern von drei bis zehn Jahren, errechnet. Mietereinbauten in Gebäuden werden bis maximal zum Ende des Mietvertrages abgeschrieben. Entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften der AbgrV werden Anlagegegenstände mit einem Anschaffungswert zwischen € 150,00 bis € 1.000,00 (jeweils netto) in einem Sammelposten aktiviert und auf eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen werden mit Ihren Anschaffungskosten bilanziert und erst ab Inbetriebnahme planmäßig abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte werden grundsätzlich zu Einstandspreisen und der Verwertbarkeit am Bilanzstichtag bewertet. Die unfertigen Leistungen beinhalten noch nicht abgerechnete, linear abgegrenzte aDRG-Pauschalen von Patienten, die zum Stichtag noch in Behandlung waren (sogenannte "Überlieger"). Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Vermögensgegenständen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bilanzierung erfolgte zu Nennwerten. Soweit der Eingang von Forderungen zweifelhaft war, wurden auf diese Forderungen Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Auf die Bildung einer Pauschalwertberichtigung wurde verzichtet. Kassenbestände und das Bankguthaben wurden jeweils mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit diese Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Aufwendungen werden entsprechend ihrer tatsächlichen Laufzeit abgegrenzt. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag sowie der Handelsregistereintragung und ist voll eingezahlt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens sind aus den bis zum 31. Dezember 2023 verfügten Gesamtbewilligungen abzüglich der für die geförderten Sachanlagen bis zu diesem Zeitpunkt vorgenommenen Abschreibungen und Anlagenabgängen ermittelt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung des notwendigen Erfüllungsbetrages der voraussichtlichen Verpflichtungen bzw. der zu erwartenden Aufwendungen angesetzt. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellung erfolgte mit Hilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Firma Wenzel-Teuber & Schwarz Aktuar-GmbH, Nürnberg. Die Sollrückstellungen wurden entsprechend der in § 253 HGB enthaltenen Bestimmungen mit dem Erfüllungswert berechnet. Die Berechnung erfolgte nach der Projected Unit Credit Methode unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck mit einem Zinssatz von 1,74 % (Vj. 1,44 %). Im Rahmen der Berechnung wurden Aufwendungen für Jubiläen bei 10, 15, 20, 25 und 30-jähriger Betriebszugehörigkeit einbezogen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen bilanziert. 3. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Eine von den gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist als Anlage zu diesem Anhang beigefügt. Finanzanlagen
Die MVZ Garbátyplatz GmbH sowie die Dentalzentrum Plus GmbH haben am 30.08.2023 bzw. 01.09.2023 einen Antrag auf Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt; beide Insolvenzverfahren wurden am 01.11. bzw. 01.12.2023 eröffnet und sind noch nicht beendet. Zur Vermeidung der Überschuldung der MVZ Hersbruck GmbH, Hersbruck, ist die Gesellschaft mit Rangrücktrittsvereinbarung vom 16.07.2018 mit einem Teilbetrag in Höhe von T€ 300 aus einem an die MVZ Hersbruck GmbH, Hersbruck, gewährten Darlehen einschließlich auf diesen Betrag entfallenden Zinsen und eventuell anfallenden Kosten im Insolvenzverfahren im Sinne von §§ 39 Abs. 2, 19 Abs. 2 S. 2 InsO hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigern der Gesellschaft und im Rang hinter die Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurückgetreten. Aufgrund der bilanziellen Überschuldung wurde im Geschäftsjahr von einer dauerhaften Wertminderung der Beteiligung am MVZ Hersbruck GmbH, Hersbruck, ausgegangen und die Beteiligung auf einen Erinnerungswert von € 1,00 abgeschrieben. Darüber hinaus wurden die gewährten Ausleihungen vollständig um T€ 342 sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ebenfalls vollständig um T€ 540 wertberichtigt. Da die HD Hausdienstleistungen-GmbH, Hersbruck, ihren aktiven Geschäftsbetrieb eingestellt hat, wurde auch hier von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen und die Beteiligung auf einen Erinnerungswert von € 1,00 abgeschrieben. Die Forderung aus Lieferungen und Leistungen wurde vollständig um T€ 1 wertberichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden insgesamt um € 540.063,70 wertberichtigt und belaufen sich auf € 5.231,32 (Vj. € 451.260,18). Die sonstigen Vermögenstände betragen € 730.915,88 (Vj. € 520.573,46). Darin enthalten sind € 220.000,00 (Vj. € 220.000,00) für die Mietkaution und € 501.739,22 (Vj. € 283.927,84) für sonstige Forderungen die im Wesentlichen aus Rückerstattungen bzgl. der Körperschaftssteuer und des Solidaritätszuschlages aus 2022, 2023 (insgesamt € 288.651,11) und Energiezuschüssen (€ 208.757,37) Resultieren. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - mit Ausnahme der Mietkaution - haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 605.269,00. Der Bilanzgewinn entwickelt sich wie folgt:
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen insbesondere folgende Rückstellungen:
In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für die mögliche Rückzahlung des Härtefallfonds sowie die variable Vergütung für die Geschäftsführung enthalten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind ausschließlich solche aus Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von € 39.364,72 (Vj. € 469.111,72), davon gegenüber der CS Clinic-Service-Gesellschaft € 26.500,00 (Vj. € 7.500,00). Die Verbindlichkeiten resultieren überwiegend aus Darlehenszinsen gegenüber dem Gesellschafter und Aufwandsverrechnungen mit der Tochtergesellschaft. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer in Höhe von € 79.930,68 (Vj. € 83.538,24) sowie Verbindlichkeiten ggü. Mitarbeitern in Höhe von € 90.058,71(Vj. € 145.167,17). Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen aus einem Darlehen der APO-Bank über € 1.944.444,44 (Vj. € 2.083.333,33), das mit Schreiben vom 20.12.2024 fällig gestellt wurde. Das Kreditinstitut hat von seinem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Insolvenz der übrigen Kreditnehmer Gebrauch gemacht. 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten sonstige periodenfremde Erträge in Höhe von € 131.010,55 (Vj. € 147.334,82) und sonstige Erträge in Höhe von € 11.562,33(Vj. € 389.088,58). Im Vorjahr beinhaltete der sonstige Ertrag insbesondere die Freihaltepauschale (T€ 189), Entschädigung Betten (T€ 124) sowie Ausgleichszahlungen der Energiekosten (T€ 75). Letztere wurden im Geschäftsjahr unter den Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand ausgewiesen. Eine Anpassung der Vorjahreswerte erfolgte nicht. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand Die Zuschüsse beinhalten insbesondere Förderungen für die Steigerung der Energie und Sachkosten nach § 26 f KHG in Höhe von T€ 878 sowie Energieentlastungbeiträge in Höhe von T€ 96. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen In dieser Position sind Erträge aus Fördermitteln nach dem KHG in Höhe von € 1.013.990,66 (Vj. € 956.887,25) enthalten. Personalaufwendungen In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von € 21.505,12 (Vj. € 21.802,86) enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten neben Forderungsausbuchungen in Höhe von € 551.165,40 (Vj. € 210.494,96), welche die Wertberichtigung der Forderungen auf die Tochtergesellschaften beinhalten, auch sonstige periodenfremde Aufwendungen in Höhe von € 20.799,10 (Vj. € -8.760,97). Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den Zinserträgen sind solche aus verbundenen Unternehmen in Höhe von € 6.000,00 (Vj. € 6.049,99) enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsaufwendungen sind Kontokorrentzinsen in Höhe von € 1.123,00 (Vj. € 875,00) sowie Zinsen auf langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von € 135.199,70 (Vj. € 83.125,18) sowie Zinsen aus Verbund in Höhe von € 11.390,42 (Vj. € 1.474,30) enthalten. Steuern Die Steuern beinhalten Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von € -104.507,04 (Vj. € -349.185,18). Die Steuererstattung ergibt sich aufgrund des steuerlichen Verlustrücktrages. Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen Im Geschäftsjahr sind nochmals folgende Erträge und Aufwendungen, welche von außergewöhnlicher Bedeutung bzw. Größe sind, besonders zu erwähnen:
5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch mit der Dentabene Holding GmbH, der Dentabene GmbH, der MVZ Dentalzentrum Plus GmbH und der MVZ Garbátyplatz GmbH für einen Rahmenkreditvertrag bei der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG in Höhe von € 8.300.000,00 (achtmillionendreihunderttausend). Zur Insolvenztabelle wurde ein Kreditbetrag in Höhe von insgesamt € 7.871.769,10 angemeldet. Zum 31.12.2023 sind € 1.944.444,44 als Verbindlichkeiten der PSORISOL Hautklinik GmbH ausgewiesen. Rückblickend ist anzumerken, dass die PSORISOL Hautklinik GmbH sich unerwartet seit dem 25.01.2024 in einem Insolvenzverfahren in vorläufiger Eigenverwaltung und seit 01.04.2024 in Eigenverwaltung befindet aufgrund der außerordentlichen Kündigung des benannten Kredits durch die Deutsche Ärzte- und Apothekerbank. Das Risiko aus der Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung wird als überwiegend wahrscheinlich eingeschätzt, so dass zum 31.12.2023 erstmals eine Rückstellung für dieses Risiko i.H.v. € 5.500.000,00 gebildet wurde. Die Einschätzung der Rückstellungshöhe erfolgte auf Basis wertaufhellender Tatsachen zum Bilanzstichtag. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf den Nachtragsbericht. Die PSORISOL Hautklinik GmbH hat die Klinikgebäude von der Sartoriusmühle Hersbruck GmbH gemietet. Für Darlehen, welche durch die Bank für Sozialwirtschaft an die Sartoriusmühle Hersbruck GmbH zur Finanzierung der Klinikgebäude gewährt wurden, hat die PSORISOL Hautklinik GmbH eine Mithaft gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft erklärt. Als Sicherheit wurde die Mietförderung der an die Sartoriusmühle Hersbruck GmbH zu zahlenden Miete durch den Freistaat Bayern nach dem BayKrG an die Vermieterin abgetreten. Zudem wurden alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Deutsche Apotheker- und Ärztebank AG abgetreten. Die planmäßig getilgten Darlehen wurden mit einem Wert von € 15.624.394,18 zur Insolvenztabelle angemeldet. Die Mithaft besteht auch für ein Kontokorrentdarlehen über € 100.000,00, das zum 31.12.2023 nicht in Anspruch genommen ist. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Mithaft gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft wird trotz Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle als unwahrscheinlich eingestuft worden. Grund ist folgender: Teil der Insolvenzplanlösung ist, dass nach rechtskräftiger Planbestätigung die Bank für Sozialwirtschaft ihre Forderung wieder zurücknehmen wird; im Gegenzug soll die Mithaft der PSORISOL Hautklinik GmbH wieder eingeräumt werden für die Verbindlichkeiten der Vermieterin gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft. Aufgrund des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung waren Mietzahlungen in 2024 zunächst ausstehend, wurden aber später aufgrund der notwendigen Ablösung des in selber Höhe entstandenen Vermieterpfandrechts geleistet. Die Gesellschaft hat ihrer MVZ Hersbruck GmbH finanzielle Unterstützung zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit zugesichert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat die Klinikgebäude von der Sartoriusmühle Hersbruck GmbH gepachtet. Die jährliche Pacht für das gemietete Gesamtobjekt beträgt zum 31.12.2023 € 1.746.044,40. Das Pachtverhältnis ist auf 15 Jahre fest abgeschlossen und endet am 31.01.2036. Die Miete ist ab 01. Juni 2021 um € 175.000 jährlich reduziert. Die Reduzierungsvereinbarung gilt so lange, bis die Gesellschaft entsprechende öffentliche Mietförderung erhält. Für Leasingverhältnisse von Pkw und Geschäftsausstattung besteht ein jährlicher Aufwand von rd. € 78.000 wobei davon rd. € 53.000 über pauschale Fördermittel nach BayKrG gefördert werden. Die Restlaufzeit beträgt zwischen einem und drei Jahren. Für die Miete eines Lagerraumes beträgt die jährliche Miete € 20.706,00. Der Mietvertrag ist mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jährlich kündbar. 6. Sonstige Angaben Anzahl der Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt 2023 waren folgende Mitarbeiter beschäftigt:
Gesellschaftsorgane Die Geschäftsführung lag im Geschäftsjahr 2023 bei: Christian Reichenberger, Kaufmann, Seligenstadt, bis 31.03.2023. Stefan Prager, Kaufmann, München, bis 31.03.2023. Nikolai Engel, Kaufmann, Schwalmstadt, war vom 09.05.2023 bis 10.11.2023 als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen. Frau Prof. Dr. Christina Rogalski, Dermatologin, Leipzig, war vom 15.03.2023 bis 07.11.2024 Geschäftsführerin. Seit dem 1.11.2024 ist Herr Ludwig Klitzsch, Manager, als Geschäftsführer bestellt. Zum 07.11.2024 wurde Herr Michael Alexander Strauß, Manager, München, als weiterer Geschäftsführer bestellt und ins Handelsregister eingetragen. Verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen sowie Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen/Personen Wegen der Angaben zu Unternehmen, an denen eine Beteiligung mit einer Beteiligungsquote von mindestens 20 % besteht, wird auf die Angaben weiter oben zu den Finanzanlagen unter Nr. 3 "Angaben zur Bilanz" verwiesen. Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu marktüblichen Bedingungen verrechnet. Die Gesellschaft wird zum Bilanzstichtag zu 100 % von der Dentabene GmbH, Berlin, gehalten. Im Rahmen eine Investorenprozess wurde ein neuer Gesellschafter gefunden. Diese erwarb alle Anteile mittels Share Deals. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust i. H. v. € 13.788.237,66 auf neue Rechnung vorzutragen. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die Gesellschaft hat beim Amtsgericht Nürnberg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Das Amtsgericht hat am 25. Januar 2024 den Beschluss zur vorläufigen Eigenverwaltung gem. § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO, mit Bestellung eines vorläufigen Sachwalters erlassen. Das Insolvenzverfahren wurde am 1. April 2024 in Eigenverwaltung eröffnet und ein Sachwalter bestellt. Im Rahmen der Durchführung eines diskriminierungsfreien Investorenprozesses hat sich ein Erwerber herauskristallisiert, mit dem am 04.09.2024 ein Übernahmevertrag beurkundet wurde, der eine Übernahme der Geschäftsanteile durch einen Planinvestor nach Rechtskraft eines gerichtlichen Planbestätigungsbeschlusses vorsieht. Das Amtsgericht Nürnberg hat den Insolvenzplan mit Beschluss vom 12.09.2024 zugelassen und zu einem Erörterungs- und Abstimmungstermin am 16.10.2024 geladen. Die Geschäftsführung und der Gesellschafter konnten das Insolvenzverfahren bis Anfang November beenden. Das Amtsgericht hat das Verfahren zum 1. November 2024 aufgehoben und es erfolgte die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans. Über den eingereichten Insolvenzplan wurde bereits am 16.10.2024 entschieden. Der neue Gesellschafter hat umfassende Maßnahmen geplant, um den Geschäftsbetrieb weiter fortzuführen. Die Gläubiger haben dem Insolvenzplan zugestimmt. Diese sieht unter anderem vor, dass die Gläubiger auf einen wesentlichen Teil ihrer Forderungen verzichten. Dies umfasst auch die genannte Rückstellung für Haftungsrisiko i.H.v. T€ 5.500, welche folglich nach Beendigung des Insolvenzverfahrens nur noch mit Höhe ihrer vereinbarten Gläubigerquote weiter besteht. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i.H.v. 3.366 TEUR aus. Die bilanzielle Überschuldung wird mit Beendigung des Insolvenzplanverfahrens u.a. aufgrund des Forderungsverzichts seitens der Gläubiger behoben. Für weitere Informationen bezüglich der Entwicklung der Gesellschaft verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht.
Hersbruck, 12. Dezember 2024 gez. Ludwig Klitzsch, Geschäftsführer gez. Michael Alexander Strauß, Geschäftsführer
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023An die PSORISOL Hautklinik GmbH, Hersbruck Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der PSORISOL Hautklinik GmbH, Hersbruck, der zugleich der Jahresabschluss des Krankenhauses ist, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PSORISOL Hautklinik GmbH, Hersbruck, für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter der PSORISOL Hautklinik GmbH ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 12. Dezember 2024 Rödl
& Partner GmbH
gez. Vogel, Wirtschaftsprüfer gez. Schwabe, Wirtschaftsprüfer Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 21. Januar 2025. |
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