Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 131778
Eingetragen
26.6.2000
Branche
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
alle Tätigkeiten, die unter § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1.a), Nr. 2.a) und b) Gewerbeordnung fallen, also Vermittlung und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, oder Wohnräumen, nicht jedoch Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Darlehensverträgen. Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten Dritter oder als Baubetreuer wirtschaftlich im fremden Namen für fremde Rechnung.

Historie

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Management

NameRolle
Franz Wolfgang Zanker
seit 5.10.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Franz Wolfgang Zanker
Seeuferstraße 57, 82541 Münsing
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

F.W.Z. GmbH

Münsing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Umlaufvermögen 322,48 239,72
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 322,48 239,72
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 33.154,18 31.421,94
Bilanzsumme, Summe Aktiva 33.476,66 31.661,66

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 56.421,94 54.704,66
III. Jahresfehlbetrag 1.732,24 1.717,28
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 33.154,18 31.421,94
B. Rückstellungen 1.200,00 1.200,00
C. Verbindlichkeiten 32.276,66 30.461,66
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 32.276,66 30.461,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 33.476,66 31.661,66

Anhang

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden, soweit gegeben, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde, soweit erforderlich, in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Gezeichnetes Kapital 25.000 Euro
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0 Euro
Eingefordertes Kapital 25.000 Euro

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 32276 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen Forderungen Euro
Verbindlichkeiten 32276 Euro

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

 

Herr Franz Zanker

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2017 festgestellt.

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