Verkehrsgesellschaft Pfaff mbH

Am Langen Stein 12a, 35274 Kirchhain, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Marburg HRB 6511
Eingetragen
20.11.2014
Branche
Personenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßeBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenVermittlungstätigkeiten für die Personenbeförderung
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringungen von Dienstleistungen jeder Art im Verkehrs- und Transportbereich, insbesondere der Betrieb eines Taxiunternehmens sowie die Beförderung von Schülern, Behinderten etc.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sandra Gojic
seit 3.11.2023
Prokura
Katharina Pfaff
seit 20.11.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kirchhain
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Verkehrsgesellschaft Pfaff mbH

Kirchhain

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Bilanz

Aktiva

30.9.2023
EUR
30.9.2022
EUR
A. Anlagevermögen 7.622,00 6.186,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 7.621,00 6.185,00
B. Umlaufvermögen 95.244,72 50.526,85
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 90.302,24 49.305,28
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.942,48 1.221,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.868,35
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 32.946,45 137.262,30
Aktiva 135.813,17 195.843,50

Passiva

30.9.2023
EUR
30.9.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 148.724,30 182.569,99
III. Jahresüberschuss 90.777,85 20.307,69
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 32.946,45 137.262,30
B. Rückstellungen 22.520,70 24.781,24
C. Verbindlichkeiten 113.292,47 171.062,26
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 111.457,47 171.062,26
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.835,00  
Passiva 135.813,17 195.843,50

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG
II. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen
II. Bildung von Bewertungseinheiten

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz
II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2)     In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin sind in der Bilanz  gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.
9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3)  Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

5) Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Die im Geschäftsjahr per 30.09.2023 vorgenommenen Abschreibungen sind dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. Für steuerliche Zwecke werden vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800,00 EUR im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafterin Forderungen in Höhe von 14 T€.

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte als Davon - Vermerk,  bzw. sind in den "sonstigen Verbindlichkeiten" bzw. "sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten.

3) Eine Verzinsung erfolgte bei den Gesellschafterkonten entsprechend den vorliegenden Verträgen.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen wurden nicht vorgenommen.

II. Bildung von Bewertungseinheiten

Gemäß § 254 HGB waren zum Bilanzstichtag keine Bewertungseinheiten zu bilden.

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Katharina Pfaff-Gojic, Kirchhain, geführt.

III. Größenabhängige Erleichterungen

Von den Größenabhängigen Erleichterungen des § 288 I HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht.

Kirchhain, im September 2024, Katharina Pfaff-Gojic, Geschäftsführerin


sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2024 festgestellt.

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