Osterkamp
GmbH
Wrestedt-Nienwohlde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.231,00 |
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.125,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
4.106,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
462.611,37 |
24.337,79 |
| I.
Vorräte |
418.540,66 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.530,29 |
255,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.540,42 |
24.082,70 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
19.096,30 |
|
| Aktiva |
486.938,67 |
24.337,79 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
23.496,70 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.253,30 |
|
| III.
Jahresfehlbetrag |
41.843,00 |
1.503,30 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
19.096,30 |
|
| B.
Rückstellungen |
8.700,00 |
|
| C.
Verbindlichkeiten |
478.238,67 |
841,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
478.238,67 |
841,09 |
| Passiva |
486.938,67 |
24.337,79 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss der Osterkamp GmbH
wurde nach den maßgeblichen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Er besteht aus der
Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach
dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB.
Sitz: Wrestedt
Anschrift: Am Masch 1, 29559 Wrestedt
Eintragung in das
Handelsregister: Lüneburg, HRB210182
Gegenstand des
Unternehmens: Installationsbetrieb für
Sanitär und Heizung
Geschäftsjahr: 1. Januar
bis 31. Dezember
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
entgeltlich erworbene
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
bzw. zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung
linearer bzw. außerplanmäßiger
Abschreibung bewertet. Für die im Geschäftsjahr
angeschafften Wirtschaftsgüter wurde von der
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EstG auch im
handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch gemacht.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert
bewertet.
Die
Vorräte umfassen die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie die Waren. Die Bewertung erfolgt zu
Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten. Die Bewertung der unfertigen und
fertigen Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken
durch Einzelwertberichtigungen oder durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nominalwert
angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben oder
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie
Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen. Das Wahlrecht gemäß
§ 5 Abs. 5 Satz 2 EStG wurde einheitlich
ausgeübt. Die Bildung erfolgte somit nur soweit die
jeweilige Einnahme bzw. Ausgabe den Betrag gemäß
§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG überstiegen hatte.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken. Die ungewissen Verbindlichkeiten sind in der
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Forderungen und
Verbindlichkeiten in
fremder Währung sind mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gem. §
274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung
latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ergibt sich aus dem
Anlagespiegel.
Forderungen
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Forderungen gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
bestehen Forderungen in Höhe von 0,00 EUR.
Es liegen gewährte Vorschüsse und Kredite
zu Gunsten einzelner Geschäftsführer in Höhe
von 0,00 EUR vor.
Gegenüber verbundenen Unternehmen liegen
Ausleihungen in Höhe von 0,00 EUR und Forderungen in
Höhe von 0,00 EUR vor.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und Vorjahre betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Der
Ansatz erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken zum notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Ausleihungen gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG in
Höhe von 0,00 EUR sowie Verbindlichkeiten in Höhe
von 36.967,98 EUR.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
0,00 EUR.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Der Bilanzverlust/Bilanzgewinn per 31.12.2022
beträgt 41.843,00 EUR.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag bilanziell
überschuldet. Zur Vermeidung der Insolvenzreife wurde
eine Rangrücktrittsvereinbarung zwischen der
Gesellschaft und dem Gesellschafter Herrn Michael Osterkamp
vereinbart. Herr Osterkamp verpflichtet sich seine
bestehenden Forderungen im Umfang von 35.000 EUR so lange
nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder
vollständige Befriedigung dieser Forderungen zu einer
Überschuldung der Gesellschaft im Sinne des § 19
Insolvenzordnung oder zur Zahlungsunfähigkeit im Sinne
des § 17 Insolvenzord-nung führen würde.
Am Bilanzstichtag bestanden Haftungsverhältnisse
nach § 251 HGB in Form von
Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von 0,00 EUR
(Vorjahr 0,00 EUR), Verbindlichkeiten aus
Gewährleistungsverpflichtungen in Höhe von 0,00
EUR (0,00 EUR) sowie Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00
EUR).
Am Bilanzstichtag bestanden jährliche sonstige
finanzielle Verpflichtungen aus mehrjährigen
Leistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen,
langfristigen Abnahmeverpflichtungen in Höhe von
insgesamt 0,00 EUR.
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
außerplanmäßige Abschreibungen in
Höhe von 0,00 EUR vorgenommen.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine
Erträge von außergewöhnlicher
Größenordnung enthalten.
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 0 Arbeitnehmer in Vollzeit und
0 Arbeitnehmer in Teilzeit (voll berücksichtigt).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei Herrn Michael Osterkamp.
Wrestedt, den 10.07.2024
……………………............................................
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Suderburg, 10.07.2024
gez.
Michael Osterkamp
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.07.2024
festgestellt.
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