Gruber
Automaten GmbH
Waiblingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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124773,50
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164497,50
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II. Finanzanlagen
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50,00
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50,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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370896,94
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188424,12
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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113108,01
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119767,89
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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7806,83
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22819,87
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Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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693670,40
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500805,36
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Summe Aktiva
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1310305,68
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996364,74
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25564,59
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25564,59
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II. Verlustvortrag
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-526369,95
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-183343,84
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III. Jahresfehlbetrag
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-192865,04
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-343026,11
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Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
|
|
693670,40
|
|
500805,36
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B. Rückstellungen
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148028,78
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157252,37
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C. Verbindlichkeiten
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1162276,90
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839112,37
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Summe Passiva
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1310305,68
|
|
996364,74
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ANHANG
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes
beachtet. Größenabhängige Erleichterungen
bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB)
und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327
HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem
Vorjahr nicht abgewichen.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Sachanlagen
| ― |
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
|
| ― |
Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
|
| ― |
Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden
gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr
des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
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| ― |
In den Jahren 2008 und 2009
wurden Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-kosten
von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro als
Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter
erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift
des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.
Dieser Sammelposten wurde fortgeführt
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2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände
| ― |
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende
Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
|
| ― |
Die Bewertung der
Darlehensforderungen und der Forderungen aus
Abrechnungsguthaben mit Gastwirten oblag dem
Geschäftsführer. Aus der
Einzelwertberichtigung von Forderungen aus
ausbezahlten Darlehen an Gastwirten ist ein Verlust
in Höhe von EUR 107.213,49 entstanden.
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3. Verbindlichkeiten
| ― |
Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die
Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
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4. Rückstellungen
| ― |
Die Rückstellungen wurden
nach vernünftiger kaufmännischer
Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken.
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B. Ergänzende Angaben
Geschäftsführer. Familienname. Vorname.
Berufsbezeichnung. Vertretungsbefugnis.
Gruber. Klaus Diplom Kaufmann.
Einzel-Vertretungsberechtigt.
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge und der Bezüge
des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4
HGB verzichtet.
Unter den Verbindlichlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von EUR
119.472,62 ausgewiesen, die gem. § 361 AO nicht
fällig sind. Der Geschäftsführer erwartet,
dass diese Verbindlichkeiten im Hinblick auf das
anhängige Verfahren vor dem EUGH C-58/09 auch nicht
fällig werden.
Grundlage dieses Verfahrens ist der Beschluss vom 17.
Dezember 2008 XI R 79/07 des Bundesfinanzhofes (BFH), der
dem europäischen Gerichtshof die Frage zur
Vorabentscheidung vorgelegt hat, ob es mit Art. 135 Abs. 1
Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über
das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MWStSystRL) vereinbar
ist, dass nach deutschem Recht nur bestimmte Wetten und
Lotterien von der Umsatzsteuer befreit und sämtliche
"sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der
Steuerbefreiung ausgenommen sind.
Weiterhin bestehen bei der Stadt Stuttgart
Verbindlichkeiten aus Vergnügungssteuern und
Säumniszuschläge deren Entstehung teilweise bis
zum Jahr 2004 zurück reichen.
Insgesamt sind in der Bilanz Verbindlichkeiten bei der
Stadt Stuttgart aus Vergnügungssteuern und
Nebenforderungen in Höhe von EUR 174.765,75
berücksichtigt die zu großen Teilen Gegenstand
des Verfahrens 8K1672/12 vor dem Verwaltungsgericht
Stuttgart sind. Das Verwaltungsgericht hat mit Schreiben
vom 21.05.2012 der Stadt Stuttgart mitgeteilt: "Das Gericht
geht davon aus, dass bis zur Entscheidung über den
Eilantrag von Vollzugsmaßnahmen abgesehen wird."
Weiterhin sind in der Bilanz Verbindlichkeiten bei der
Firma NSM-Löwen-Entertainment GmbH aus Miete und
Nebenforderungen in Höhe von 363.397,95 ausgewiesen.
Auch hinsichtlich dieser Forderung ist der
Geschäftsführer der Ansicht dass diese zu Unrecht
bestehen.
Verbindlichkeiten beim Gesellschafter sind in Höhe
von EUR 133.667,84 ausgewiesen.
D. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis Jahresfehlbetrag EUR 192.865,04 wie folgt zu
verwenden:
Vortrag auf neue Rechnung EUR 192.865,04.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
E. Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag bestanden folgende in der Bilanz
nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB:
Bürgschaften EUR 20.452,00.
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