Gruber Automaten GmbHLiquidiert

71332 Waiblingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 262788
Eingetragen
17.7.1992
Branche
Spielhallen und Betrieb von GlücksspielautomatenHerstellung von SpielwarenHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Aufstellen und der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsautomaten.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Gruber Automaten GmbH

Waiblingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

124773,50

164497,50

II. Finanzanlagen

50,00

50,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

370896,94

188424,12

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

113108,01

119767,89

C. Rechnungsabgrenzungsposten

7806,83

22819,87

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

693670,40

500805,36

Summe Aktiva

1310305,68

996364,74



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25564,59

25564,59

II. Verlustvortrag

-526369,95

-183343,84

III. Jahresfehlbetrag

-192865,04

-343026,11

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

693670,40

500805,36

B. Rückstellungen

148028,78

157252,37

C. Verbindlichkeiten

1162276,90

839112,37

Summe Passiva

1310305,68

996364,74

ANHANG

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.


I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

In den Jahren 2008 und 2009 wurden Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-kosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben. Dieser Sammelposten wurde fortgeführt

2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Bewertung der Darlehensforderungen und der Forderungen aus Abrechnungsguthaben mit Gastwirten oblag dem Geschäftsführer. Aus der Einzelwertberichtigung von Forderungen aus ausbezahlten Darlehen an Gastwirten ist ein Verlust in Höhe von EUR 107.213,49 entstanden.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

4. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.


B. Ergänzende Angaben
Geschäftsführer. Familienname. Vorname. Berufsbezeichnung. Vertretungsbefugnis.
Gruber. Klaus Diplom Kaufmann. Einzel-Vertretungsberechtigt.


Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Unter den Verbindlichlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von EUR 119.472,62 ausgewiesen, die gem. § 361 AO nicht fällig sind. Der Geschäftsführer erwartet, dass diese Verbindlichkeiten im Hinblick auf das anhängige Verfahren vor dem EUGH C-58/09 auch nicht fällig werden.
Grundlage dieses Verfahrens ist der Beschluss vom 17. Dezember 2008 XI R 79/07 des Bundesfinanzhofes (BFH), der dem europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, ob es mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MWStSystRL) vereinbar ist, dass nach deutschem Recht nur bestimmte Wetten und Lotterien von der Umsatzsteuer befreit und sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind.

Weiterhin bestehen bei der Stadt Stuttgart Verbindlichkeiten aus Vergnügungssteuern und Säumniszuschläge deren Entstehung teilweise bis zum Jahr 2004 zurück reichen.

Insgesamt sind in der Bilanz Verbindlichkeiten bei der Stadt Stuttgart aus Vergnügungssteuern und Nebenforderungen in Höhe von EUR 174.765,75 berücksichtigt die zu großen Teilen Gegenstand des Verfahrens 8K1672/12 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart sind. Das Verwaltungsgericht hat mit Schreiben vom 21.05.2012 der Stadt Stuttgart mitgeteilt: "Das Gericht geht davon aus, dass bis zur Entscheidung über den Eilantrag von Vollzugsmaßnahmen abgesehen wird."

Weiterhin sind in der Bilanz Verbindlichkeiten bei der Firma NSM-Löwen-Entertainment GmbH aus Miete und Nebenforderungen in Höhe von 363.397,95 ausgewiesen. Auch hinsichtlich dieser Forderung ist der Geschäftsführer der Ansicht dass diese zu Unrecht bestehen.

Verbindlichkeiten beim Gesellschafter sind in Höhe von EUR 133.667,84 ausgewiesen.

D. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis Jahresfehlbetrag EUR 192.865,04 wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue Rechnung EUR 192.865,04.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.


E. Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag bestanden folgende in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB:
Bürgschaften EUR 20.452,00.

 

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