AKATJA GmbH
47mGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Fischer seit 8.5.2013 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WE-TEC Werbe- und Lackiertechnik GmbHOberhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGA. Allgemeines Der Jahresabschluß der Firma We-Tec Werbe-und Lackiertechnik GmbH für das Geschäftsjahr 2011 ist nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes erstellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Den Auftrag haben wir im August und November 2012 durchgeführt, den Bericht im Dezember 2012 erstellt. Der Jahresabschluss wurde von uns unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt. Er entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich keine ergänzenden Bilanzierungsvorschriften. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. Es wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge von Anlagevermögen erfolgt grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen sind zum Nennwert, die Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt am 31.Dezember 2011 unverändert EUR 25.000,00 Das Kapital ist vollständig einbezahlt. Verbindlichkeiten Die ausgewiesenen Schuldsalden stimmen- unter Berücksichtigung zeitlicher Buchungsdifferenzen - mit den Rechnungsabschlüssen der Institute zum Bilanzstichtag überein. Der Bilanzposten beinhaltet sämtliche gegenüber Kreditinstituten vorhandenen Verbindlichkeiten. Angabe zu Verbindlichkeiten
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
E. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Zur Geschäftsführung ist Herr Christian Fischer einzelvertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vertretungsfugnis ist im Handelsregister eingetragen.
Kreut, den 28.12.2012 gez. Christian Fischer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.11.2012 |
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