Heibi-Metall Birmann GmbH
Schopfloch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
820.123,68 |
725.785,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.050,00 |
10.618,00 |
| II.
Sachanlagen |
814.473,68 |
714.567,50 |
| III.
Finanzanlagen |
600,00 |
600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.481.269,76 |
2.773.479,16 |
| I.
Vorräte |
1.737.196,21 |
1.906.812,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
325.221,96 |
695.019,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
418.851,59 |
171.647,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
53.335,88 |
52.869,57 |
| D.
Abgrenzungsposten für latente Steuern |
445.578,00 |
469.529,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
549.170,52 |
613.501,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.349.477,84 |
4.635.164,45 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
409.033,50 |
409.033,50 |
| II.
Kapitalrücklage |
200.596,16 |
200.596,16 |
| III.
Verlustvortrag |
1.223.130,88 |
1.615.241,20 |
| IV.
Jahresüberschuss |
64.330,70 |
392.110,32 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
549.170,52 |
613.501,22 |
| B.
Rückstellungen |
3.283.735,05 |
3.359.201,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.065.742,79 |
1.275.962,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.349.477,84 |
4.635.164,45 |
Anhang
1. Allgemeine Erläuterungen
Die Heibi-Metall Birmann GmbH hat ihren Sitz in
Schopfloch und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Ansbach (HRB 314).
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind nach
den Vorschriften des 3. Buches des HGB unter
Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften
für eine kleine Kapitalgesellschaft (§ 267
Absatz 1 HGB) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und
275 HGB, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer pro rata
temporis vorgenommen. Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden ebenfalls
linear abgeschrieben.
Die Zugänge von abnutzbaren, selbständig
nutzungsfähigen, beweglichen Wirtschaftsgütern
mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis € 250,00
wurden aus Vereinfachungsgründen im Berichtsjahr
entsprechend dem Bewertungsgebot des § 6 Abs. 2 EStG
in voller Höhe abgeschrieben. Die Zugänge von
abnutzbaren, selbstständig nutzungsfähigen,
beweglichen Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungs- und
Herstellungskosten € 250,00, aber nicht €
1.000,00 übersteigen, wurden gemäß dem
Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2a EStG aus
Vereinfachungsgründen mit 20 % abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen enthalten Genossenschaftsanteile,
die mit den Anschaffungskosten bewertet werden.
Vorräte
DieRoh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind
mit den Anschaffungskosten gemäß
§ 255 Abs. 1 HGB bewertet.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse
erfolgte zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2
S. 1, 2 HGB, gegebenenfalls zum niedrigeren beizulegenden
Wert, der ausgehend vom Verkaufspreis am Absatzmarkt
retrograd ermittelt wurde. Bei den Herstellungskosten wurde
von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, angemessene Teile der
Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie für soziale
Einrichtungen des Betriebs, freiwillige soziale Leistungen
und betriebliche Altersvorsorge zu berücksichtigen.
Die unfertigen Erzeugnisse werden mit bestimmten
Prozentsätzen in Abhängigkeit des Artikels und
der Fertigungsstufe bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
mit dem Nennwert, gegebenenfalls mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten
ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch
pauschale Abschläge in Höhe von T€ 2
berücksichtigt. Der Ansatz der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
Forderungen in fremder Währung werden zum
Tageskurs im Zeitpunkt der Buchung und mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Jahresende bewertet.
Liquide Mittel
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
ebenfalls mit dem Nominalwert ausgewiesen. Liquide Mittel
in Fremdwährungen werden ebenfalls entsprechend §
256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB.
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB).
Rückstellungen
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit
dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 800.000 DM.
Pensionsrückstellungen
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich aus den
noch bilanzierten Pensionsrückstellungen ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von T€ 117. Von der Übergangsregelung
gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von
diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also T€
8 den Pensionsrückstellungen zugeführt. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31. Dezember
2023 beträgt T€ 8 (Art. 67 Abs. 2
EGHGB).
Es bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge
nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von T€ 40
(Vorjahr T€ 183) aus dem Unterschiedsbetrag zwischen
dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
Abs. 5 S. 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben
sich wie folgt:
|
Restlaufzeit
|
Summe
|
Art und
Form der
Sicherheit (Höhe)
|
|
bis 1 Jahr (Vorjahr)
|
> 1 Jahr
|
davon > 5 Jahre
|
|
|
Verbindlichkeiten
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
78
(VJ 122)
|
0
(VJ 78)
|
0
(VJ 0)
|
78
(VJ 201)
|
Sicherungsübereignung (T€ 60)
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
115
(VJ 159)
|
0
(VJ 0)
|
0
(VJ 0)
|
115
(VJ 159)
|
Eigentumsvorbehalt
(T€ 115)
|
gegenüber
Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht
|
716
(VJ 697)
|
0
(VJ 0)
|
0
(VJ 0)
|
716
(VJ 697)
|
Sicherungsübereignung (T€ 716)
|
erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
|
5
(44)
|
0
(VJ 0)
|
0
(VJ 0)
|
5
(44)
|
|
sonstige
|
147
(Vorjahr 176)
|
0
(VJ 0)
|
0
(VJ 0)
|
147
(Vorjahr 176)
|
|
Summe
|
1.061
(VJ 1.198)
|
0
(VJ 78)
|
0
(VJ 0)
|
1.061
(VJ 1.276)
|
|
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Zinsaufwendungen
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen
in Höhe von T€ 31 (Vorjahr T€ 116)
enthalten.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind
Aufwendungen aus der Auflösung latenter Steuern in
Höhe von T€ 24 (Vorjahr Erträge aus der
Zuführung latenter Steuern T€ 18) enthalten.
5. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum 31.
Dezember 2023 aus Leasingverträgen in Höhe von
T€ 549 (Laufzeit zwischen 1 bis 3 Jahre), aus einem
Mietvertrag über unbewegliches Anlagevermögen in
Höhe von T€ 2.236 (Laufzeit bis 31.12.2032) und
einem Pachtvertrag über bewegliches
Anlagevermögen in Höhe von T€ 720 (Laufzeit
bis 31.12.2032).
Arbeitnehmer (im Jahresdurchschnitt 2023)
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 91
Mitarbeiter beschäftigt.
Bestandsgefährdende Risiken und Maßnahmen zu
deren Behebung
Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren eine Phase
der Ertragsschwäche erfahren, sodass signifikante
Verluste erwirtschaftet wurden. Im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag in Höhe von € 549.170,52 ausgewiesen.
Im Vorjahr wurde ein nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag in Höhe von € 613.501,22
bilanziert. Zur Abwendung einer insolvenzrechtlichen
Überschuldung liegen qualifizierte
Rangrücktrittserklärungen in ausreichender
Höhe vor.
Wir erachten es dennoch als dringend erforderlich,
weiterhin Maßnahmen zur Behebung der in der
Vergangenheit defizitären Situation zu treffen, um die
Gesellschaft wieder in eine nachhaltige Gewinnsituation zu
bringen. Entsprechende Maßnahmen wie zum Beispiel zur
Kostenreduktion haben bereits Wirkung gezeigt, wodurch wir
in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 einen
Jahresüberschuss in Höhe 392.110,32 bzw. €
64.331 erzielen konnten.
Schopfloch, 16. Mai 2023
gez.
Ralph Michael Birmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2024
festgestellt.
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