PentaCom
GmbH
Butzbach
(vormals:
Ranstadt)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.819,00 |
3.692,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.819,00 |
3.692,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
100.977,80 |
101.263,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
81.086,68 |
96.960,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
81.037,47 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.891,12 |
4.302,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
104.796,80 |
104.955,28 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
79.482,33 |
66.037,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.217,70 |
-12.217,70 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,30 |
12.782,30 |
| II.
Gewinnvortrag |
53.255,03 |
43.914,53 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.445,00 |
9.340,50 |
| B.
Rückstellungen |
19.987,83 |
35.785,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.326,64 |
3.132,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.326,64 |
3.132,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
104.796,80 |
104.955,28 |
Anhang
B. Rechtliche Verhältnisse - Angaben gem.
§§ 284-295 HGB
Sitz der Gesellschaft: Rabenbergstrasse 9, 63691
Ranstadt
Gründung: 21.04.1999 - Vertrag 252 UR 1999,
Notar Kunze
Eintragungen: HR B - Nr. 4893 - beim AG Friedberg
(vorher Nidda HRB 661)
Stammkapital: 25.000,00 €
Gesellschafter: Michael Janz *20.12.1963
24.500,00 € (98%) davon ausstehend: 11.967,70 €
Hans-Günther Schmidt *26.08.1967 500,00 €
(2%) davon ausstehend: 250,00 €
Geschäftsführer: Michael Janz,
Rabenbergstrasse 9, 63691 Ranstadt (Gesellschafter, s.o.)
Der Gesellschafter-Geschäftsführer hat
Einzelvertretungsbefugnis und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit (§9 Nr.
II des Gesellschaftsvertrages).
Die Tätigkeit der GmbH ist Hard- und
Softwaresupport inklusive Handel, Vertrieb und
gleichgestellten Dienstleistungen sowie die Führung
aller damit in Zusammenhang stehender
Nebengeschäfte.
sonstige Berichtsbestandteile
C. Gesetzliche Grundlagen / Angaben zu Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150,-- Euro wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben und als Anlageabgang
ausgewiesen. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert von 150,-- Euro bis
1.000,-- Euro wurden in einen Sonderposten eingestellt und
gemäß den gesetzlichen Regelungen anteilig
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tages- werte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
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