H-Flachs GmbHLiquidiert

83395 Freilassing, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 20451
Eingetragen
16.3.2006
Branche
Herstellung von Türen und Fenstern aus HolzGroßhandel mit Roh- und SchnittholzHerstellung von Paletten und anderen Ladungsträgern aus Holz
Gegenstand
der Handel mit und die Produktion von Produkten aus Flachsplatten und sonstigen Holzwerkstoffen, insbesondere die Produktion von Möbeln, Möbelteilen und Türen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Hagenauer
seit 14.10.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Pfarrer-Breindl-Str. 85, 92364 Deining
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

H-Flachs GmbH

Freilassing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 888.090,48 830.571,17
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 403.077,31 338.169,00
II. Sachanlagen 480.035,00 487.424,00
III. Finanzanlagen 4.978,17 4.978,17
B. Umlaufvermögen 1.984.360,92 1.691.619,56
I. Vorräte 905.167,85 558.133,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.079.193,07 1.108.478,08
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 25.008,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.986,00 8.077,85
Summe Aktiva 2.876.437,40 2.530.268,58

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 920.271,77 819.508,97
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 895.271,77 794.508,97
B. Rückstellungen 11.737,00 56.072,63
C. Verbindlichkeiten 1.944.428,63 1.654.686,98
Summe Passiva 2.876.437,40 2.530.268,58

Anhang für das Geschäftsjahr 01.01.2022 bis 31.12.2022

H-Flachs GmbH, 83395 Freilassing

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Firma: H-Flachs GmbH
Sitz: 83395 Freilassing, Reichenhaller Straße 25
Registergericht: Amtsgericht Traunstein; HRB 20451

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, den einschlägigen Vorschriften des GmbHG, dem EGHGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder dem Anhang zu machen sind, werden weitgehend im Anhang (§ 284 (1) S. 1) dargestellt. Bei den Pflichtangaben im Anhang wurde nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz verfahren.

Der vorliegende Jahresabschluss ist ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt. Die Bilanz enthält die bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Schulden und Wagnisse.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatzwahlrechte und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung.

Ansatzwahlrechte

- Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt.

- Von Bilanzierungshilfen wurde nicht Gebrauch gemacht.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten, d.h. mit den bei der Entwicklung anfallenden Aufwendungen, diese entsprechen den Vollkosten.

III. Angaben zur Bilanz

Aktiva

A. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu zehn Jahren), bewertet.

Für ein selbst geschaffenes immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens wurden bereits seit dem Wirtschaftsjahr 2018 Abschreibungen vorgenommen, obwohl dieses noch nicht fertiggestellt bzw. nutzungsfähig war. Aufgrund der unwesentlichen Bedeutung des Vorgangs wurde eine Bilanzberichtigung unterlassen. In der Folge wird der Buchwert für dieses Wirtschaftsgut so lange beibehalten, bis der rechnerisch korrekte Buchwert bei Abschreibungsbeginn bzw. Nutzungsbeginn im Oktober 2022 erreicht ist. Für den Betrag in Höhe des Buchwerts besteht eine Ausschüttungssperre. Die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts wird mit 8 Jahren angegeben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bei einer Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.

Die Abschreibungszeiträume orientieren sich an den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.

Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von ab 2018 € 250 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt, da diese Werte von untergeordneter Bedeutung sind.

Die im Berichtsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter ab 2018 € 250 bis € 800 wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben, da diese Werte von untergeordneter Bedeutung sind.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

B. Umlaufvermögen

Die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert angesetzt, abzüglich entsprechender Absetzungen für erkennbare Wertminderungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände betragen € 1.079.193,07 und werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf € 716.014,49.

Die laufenden Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 765.211,77, der Zinssatz beträgt 1 % /1,5 % , die Tilgung € 0,00. Davon beträgt die Laufzeit von € 0,00 mehr als 1 Jahr.

Die gewährten Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans betragen € 765.211,77 Zinssätze 1 %,/ 1,5 % Laufzeit weniger 1. Jahr, davon im Geschäftsjahr zurückbezahlt € 0,00 im Geschäftsjahr erlassen € 0,00, Restlaufzeit größer ein Jahr € 0,00.

Kasse, Bank

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

C. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Passiva

A. Eigenkapital

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Der Gewinnvortrag wurde iHv € 794.508,97 in den Bilanzgewinn einbezogen.

B. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

C. Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 0,00.

Von den Verbindlichkeiten haben € 1.384.428,63 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Von den Verbindlichkeiten haben € 560.000,00 eine Restlaufzeit größer 1 Jahr; davon haben € 12.500,00 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten aus betrieblichen Steuern belaufen sich auf € 74.986,80 (§ 266 (3) C Nr. 8 HGB).

Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit belaufen sich auf € 312,44 (§ 266 (3) C Nr. 8 HGB).

Haftungsverhältnisse

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 347.500,00 durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Nicht in der Bilanz enthaltene Verpflichtungen, die für finanzielle Beurteilungen von Bedeutung sind.

IV. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter betrug neun.

Nicht auf der Passivseite auszuweisende Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen und Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten i.S.d. §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB bestehen in Höhe von € 0,00.

Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der Gesellschaft an die Geschäftsführer ausgereichten Vorschüsse und Kredite (§ 285 Nr. 9c HGB) auf € 765.211,77. Die Kredite sind mit 1 % / 1,5 % zu verzinsen. Davon haben eine Laufzeit von größer 1 Jahr € 0,00. Im Geschäftsjahr 2022 wurden hiervon insgesamt € 0,00 zurückgezahlt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2022 in voller Höhe in den Bilanzgewinn einzustellen.

Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zusätzliche Erläuterungen zum Anhang sind nicht erforderlich, da alle Sachverhalte, soweit sie einer Erläuterung bedürften, bereits in den vorangegangenen Abschnitten dargestellt wurden.

 

Freilassing, 21.12.2023

Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.1.2024.

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