H-Flachs GmbHLiquidiert
83395 Freilassing, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Hagenauer seit 14.10.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
H-Flachs GmbHFreilassingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 01.01.2022 bis 31.12.2022H-Flachs GmbH, 83395 FreilassingI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, den einschlägigen Vorschriften des GmbHG, dem EGHGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder dem Anhang zu machen sind, werden weitgehend im Anhang (§ 284 (1) S. 1) dargestellt. Bei den Pflichtangaben im Anhang wurde nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz verfahren. Der vorliegende Jahresabschluss ist ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt. Die Bilanz enthält die bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Schulden und Wagnisse. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatzwahlrechte und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Ansatzwahlrechte - Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt. - Von Bilanzierungshilfen wurde nicht Gebrauch gemacht. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten, d.h. mit den bei der Entwicklung anfallenden Aufwendungen, diese entsprechen den Vollkosten. III. Angaben zur Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu zehn Jahren), bewertet. Für ein selbst geschaffenes immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens wurden bereits seit dem Wirtschaftsjahr 2018 Abschreibungen vorgenommen, obwohl dieses noch nicht fertiggestellt bzw. nutzungsfähig war. Aufgrund der unwesentlichen Bedeutung des Vorgangs wurde eine Bilanzberichtigung unterlassen. In der Folge wird der Buchwert für dieses Wirtschaftsgut so lange beibehalten, bis der rechnerisch korrekte Buchwert bei Abschreibungsbeginn bzw. Nutzungsbeginn im Oktober 2022 erreicht ist. Für den Betrag in Höhe des Buchwerts besteht eine Ausschüttungssperre. Die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts wird mit 8 Jahren angegeben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bei einer Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die Abschreibungszeiträume orientieren sich an den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von ab 2018 € 250 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt, da diese Werte von untergeordneter Bedeutung sind. Die im Berichtsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter ab 2018 € 250 bis € 800 wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben, da diese Werte von untergeordneter Bedeutung sind. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. B. Umlaufvermögen Die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert angesetzt, abzüglich entsprechender Absetzungen für erkennbare Wertminderungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Forderungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände betragen € 1.079.193,07 und werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf € 716.014,49. Die laufenden Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 765.211,77, der Zinssatz beträgt 1 % /1,5 % , die Tilgung € 0,00. Davon beträgt die Laufzeit von € 0,00 mehr als 1 Jahr. Die gewährten Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans betragen € 765.211,77 Zinssätze 1 %,/ 1,5 % Laufzeit weniger 1. Jahr, davon im Geschäftsjahr zurückbezahlt € 0,00 im Geschäftsjahr erlassen € 0,00, Restlaufzeit größer ein Jahr € 0,00. Kasse, Bank Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. C. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Passiva A. Eigenkapital Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Gewinnvortrag wurde iHv € 794.508,97 in den Bilanzgewinn einbezogen. B. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. C. Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 0,00. Von den Verbindlichkeiten haben € 1.384.428,63 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten haben € 560.000,00 eine Restlaufzeit größer 1 Jahr; davon haben € 12.500,00 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten aus betrieblichen Steuern belaufen sich auf € 74.986,80 (§ 266 (3) C Nr. 8 HGB). Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit belaufen sich auf € 312,44 (§ 266 (3) C Nr. 8 HGB). Haftungsverhältnisse Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 347.500,00 durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Nicht in der Bilanz enthaltene Verpflichtungen, die für finanzielle Beurteilungen von Bedeutung sind. IV. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter betrug neun. Nicht auf der Passivseite auszuweisende Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen und Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten i.S.d. §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB bestehen in Höhe von € 0,00. Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der Gesellschaft an die Geschäftsführer ausgereichten Vorschüsse und Kredite (§ 285 Nr. 9c HGB) auf € 765.211,77. Die Kredite sind mit 1 % / 1,5 % zu verzinsen. Davon haben eine Laufzeit von größer 1 Jahr € 0,00. Im Geschäftsjahr 2022 wurden hiervon insgesamt € 0,00 zurückgezahlt. Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2022 in voller Höhe in den Bilanzgewinn einzustellen. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zusätzliche Erläuterungen zum Anhang sind nicht erforderlich, da alle Sachverhalte, soweit sie einer Erläuterung bedürften, bereits in den vorangegangenen Abschnitten dargestellt wurden.
Freilassing, 21.12.2023 Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.1.2024. |
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