Breitenfelder Vermietungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan-Christian Ihns seit 12.9.2018 | Geschäftsführer |
Nina, geb. Stoltenberg Gerson seit 12.9.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Breitenfelder Immobiliengesellschaft mbHBreitenfeldeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht gem. § 264 Abs. 1a HGB
Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurde die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen des § 326 HGB Gebrauch gemacht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gewinn-und Verlustrechnung wird auf der Basis des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr (§ 265 Abs. 2 HGB). Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Wertansätze der Eröffnungsöffnungsbilanz der Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Jahres überein. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögegensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 250,00 € bis 800,00 € wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch die Auftraggeberin und wurde ungeprüft übernommen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Unfertige und fertige Leistungen wurden zu Herstellungskosten einschließlich der Material- und Fertigungsgemeinkosten bewertet und aktiviert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und zum Nennbetrag angesetzt. Bei der Bewertung dieser Posten wurden individuelle Einzelrisiken durch Wertabschläge (Einzelwertberichtigungen) und das allgemeine Kreditrisiko durch angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Angaben zu § 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 HGB (Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern): Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 73.320,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 1.347,00 € (Vorjahr: 37.410,00 €). Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz (Bilanzvermerke) Angaben zur Restlaufzeiten § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB - Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 172.000,00 € (Vorjahr 0,00 €) § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB - Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 364.428,72 € (Vorjahr: 2.925.388,70 €). § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB - Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB - Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 € (Vorjahr: 2.526.921,00 €). Sonstige Anhangangaben § 285 Nr. 1 HGB - Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Angaben zu § 285 Nr. 1b HGB (Sicherung der Verbindlichkeiten durch Pfandrechte u. ä. Rechte) Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind, beträgt 298.401,35 € (Vorjahr: 312.663,00 €). Angaben zu §§ 251, 268 Abs. 7 HGB (Haftungsverhältnisse) Liegen nicht vor. Es sind keine Angaben zu machen. Angaben zu § 285 Nr. 7 HGB Die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2023 beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer gem. § 264 Abs. 1 HGB i.V.m. § 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer vergebenen Krediten wird berichtet: Gewährte Kredite bzw. Vorschüsse im Geschäftsjahr:
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2024 festgestellt. |
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