GE-Planung
GmbH
Sauerlach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.087,00 |
27.956,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
18.082,00 |
27.951,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
746.947,29 |
484.466,41 |
| I.
Vorräte |
55.800,00 |
202.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
385.767,85 |
82.241,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.195,00 |
9.195,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
305.379,44 |
199.724,95 |
| C.
Aktive latente Steuern |
31.750,02 |
20.871,62 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
|
57.781,00 |
| Aktiva |
796.784,31 |
591.075,03 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
455.447,89 |
452.825,06 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
430.447,89 |
427.825,06 |
| davon
Gewinnvortrag |
427.825,06 |
183.605,83 |
| B.
Rückstellungen |
272.253,05 |
103.133,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
69.083,37 |
35.116,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
61.847,59 |
22.623,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.235,78 |
12.493,15 |
| Passiva |
796.784,31 |
591.075,03 |
Anhang
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleine
Kapitalgesellschaft.
Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung,
Währungsumrechnung und Konsolidierung
Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der GE-Planung GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs unter Beachtung der Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Wert von Euro 150,-- bis
1.000,-- werden planmäßig über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Rückstellung und die Vermögensgegenstände
wurden - entsprechend § 246 Abs. 2 HGB - saldiert
ausgewiesen.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewandt.
Bei der Verwendung des Rechnungszinssatzes wird die
Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB
angewendet. Es wird der von der Bundesbank bekanntgegebene
durchschnittliche 10-jährige Marktzinssatz angesetzt,
der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt.
Bei der Bewertung wurden die Richttafeln nach
K.Heubeck 2018 zugrunde gelegt. Die geänderte
Berechnung wird über 3 Jahre zugeführt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Das Wahlrecht zum Ausweis aktiver latenter Steuern
wurde ausgeübt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Informationen zur Bilanz
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine
Forderungen oder Verbindlichkeiten.
Gesonderte Angabe eines Gewinn- oder Verlustvortrages
bei teilweiser Ergebnisverwendung
In den Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von
427.825,06 EUR einbezogen.
Organe, Organkredite und Aufwendungen für
Organe
Angabe aller Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Geschäftsführer während des
abgelaufenen Geschäftsjahrs war Frau Birgit Scharff.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Birgit Scharff - Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2024
festgestellt.
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