gitoo GmbHLiquidiert

91599 Dentlein am Forst, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 4547
Eingetragen
27.4.2004
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Der Vertrieb und Handel jeglicher Art von Waren, insbesondere Elektromotoren, Textilien, Marmor und Möbel.

Historie

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Management

NameRolle
Bülent Öztürk
seit 22.5.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (4)

NameAnteil
25.00%
Piero Paciarella
25.00%
25.00%

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

6.250 €
25.00%
Piero Paciarella
6.250 €
25.00%
6.250 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

gitoo GmbH

Dentlein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

31.12.2012
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

1,00

1,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

21.228,00

20.094,00

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

17,00

35,00

Summe Aktiva

21.246,00

20.130,00



PASSIVA

31.12.2012
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Bilanzgewinn

-6.334,00

-7.320,00

B. Rückstellungen

2.580,00

2.450,00

Summe Passiva

21.246,00

20.130,00

ANHANG

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, die größenabhängigen Erleichtungen nach § 288 HGB werden in Anspruch genommen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäss §§ 266 und 275 HGB erstellt.

Die gewählte Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz, wurde beibehalten (§ 223 Abs. 1 HGB).

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar (§ 223 Abs. 2 HGB).

Abweichungen aufgrund der für einen Geschäftszweig vorgeschriebenen Gliederung liegen nicht vor (§ 223 Abs. 3 HGB).

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Dieser Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschiften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Erworbene immatrielle Anlagegüter wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens werden bis zu dem gesetzlich zulässigen Höchstwert im Jahr des Zugangs als geringwertige Anlagegüter aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennabren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Sonstiges:

Aktiverte Zinsen für Fremdkapital im Sinne des § 203 Abs. 4 HGB liegen nicht vor.

Aktiverte Verwaltungs- und Vertriebskosten im Sinne des § 206 Abs. 3 HGB sind nicht vorhanden.

Haftungsverhältnisse und sonstige Angaben

Am Bilanzstichtag bestanden keine aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Bezüglich der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 281 Abs. 1 HGB sind von der Gesellschaft gemäss § 288 S. 1 HGB keine Angaben zu machen.

Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses:

Das Jahresergebnis wird auf die Folgejahre vorgetragen.

gez. der Geschäftsführer

 

Dentlein, den 28. Dezember 2013

gez. Bülent Öztürk

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.12.2013

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