Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 1786
Eingetragen
16.3.1992
Branche
Reparatur und Instandhaltung von MetallerzeugnissenHerstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Ausbauelementen aus Metall
Gegenstand
Der Betrieb des Flaschnerhandwerks sowie der Metallbau und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ferner gehört dazu der Handel und die Reparatur von Landmaschinen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Günther Höger
seit 24.10.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hirschlach 30, 91732 Merkendorf
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Höger Metallbau GmbH

Merkendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2,00

3,00

II. Sachanlagen

82.703,00

97.149,00

III. Finanzanlagen

1,00

1,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

254.110,41

15.998,10

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

333.725,99

330.302,79

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

279,71

115.332,96

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.816,50

2.634,05

Summe Aktiva

673.638,61

561.420,90



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

-12.782,30

-12.782,30

III. Bilanzgewinn

130.284,87

217.446,48

B. Rückstellungen

247.498,38

239.393,29

C. Erhaltene Anzahlungen

230.400,00

20.000,00

D. Verbindlichkeiten

52.673,07

71.798,84

E. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

673.638,61

561.420,90

ANHANG

Allgemeine Angaben:

Die Höger Metallbau GmbH hat ihren Sitz in Merkendorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amsgericht Ansbach HRB 1786.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Ge-winn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Größenabhängige Erleichterungsvorschriften für den Anhang wurden in Anspruch genommen.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalge-sellschaft.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilan-zierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Her-stellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 Euro netto wurden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abgang gebracht.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Unverzinsliche Ausleihungen sind mit ihrem Barwert angesetzt.

Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Die Bewertung erfolgt gemäß den Vorschriften des HGB. Als Rechnungszinssatz für die Pensionsverpflichtung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde ein Rechnungszinssatz von 3,21 % angesetzt (gem. RückAbzinsV, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank); der ermittelte 7-Jahres-Durchschnittszins beträgt 2,02%. Als Bewertungsverfahren wurde die "Teilwert"-Methode gewählt.

Aus der Anwendung der unterschiedlichen Durchschnittszinssätze ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 29.986,00. Dieser Betrag unterliegt gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre.

Für die Pensionsverpflichtung wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die an den Berechtigten verpfändet ist. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB erfolgt eine Verrechnung der Pensionsverpflichtung mit dem Wert des Deckungsvermögens.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Erläuterungen zur Bilanz

Angabe zu Forderugen gegenüber Gesellschaftern

Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 174.458,87 (Vorjahr: EUR 167.848,28) Es erfolgt eine angemessene Verzinsung.

Ergebnisverwendung

Im Bilanzgewinn wird ein Gewinnvortrag aus den Vorjahren in Höhe von EUR 217.446,48 mit einbezogen.

Ausschüttungssperre

Das im Rahmen von Pensionsrückstellungen bestehende Deckungsvermögen wurde mit der korrespondierenden Pensionsverpflichtung verrechnet. Der daraus entstehende passive Überhang in Höhe von EUR 197.178,38 wird gesondert ausgewiesen. Von der Bilanzierung latenter Steuern ist die Kapitalgesellschaft gem. § 274a Abs. 5 HGB befreit bzw. besteht ein Wahlrecht. Auf den Ansatz von aktiven Steuerlatenzen wird verzichtet.

Aus der Anwendung der unterschiedlichen Durchschnittszinssätze bei der Bewertung der Pensionsrückstellung ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 29.986,00. Dieser Betrag unterliegt gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre .

Pensionsrückstellungen

Bei den Rückstellungen für Altersversorgung ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 29.986,00. Dies entspricht dem oben genannten ausschüttungsgesperrten Betrag

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögensgegenständen wurden folgende Werte ermittelt:

Zeitwert Rückdeckungsversicherung 69.452,62 EUR

Pensionsrückstellungen 266.631,00 EUR

Differenz 169.949,29 EUR

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte:

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00).

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt ebenfalls EUR 0,00.

Sonstige Angaben

Arbeitnehmer:

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 12 Arbeitnehmer.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB:

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungsverträgen, Auftragsverhältnissen und aus der Bestellung von Sicherheiten, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind, bestehen nicht.

 

Merkendorf-Hirschlach, den 18. Februar 2022

gez. Günther Höger

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18. Februar 2022

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