Großhandel mit Photovoltaikmodulen
Höger Metallbau GmbH
Hirschlach 30, 91732 Merkendorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Günther Höger seit 24.10.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Höger Metallbau GmbHMerkendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
ANHANGAllgemeine Angaben: Die Höger Metallbau GmbH hat ihren Sitz in Merkendorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amsgericht Ansbach HRB 1786. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages beachtet. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Ge-winn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Größenabhängige Erleichterungsvorschriften für den Anhang wurden in Anspruch genommen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalge-sellschaft. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilan-zierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Her-stellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 Euro netto wurden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abgang gebracht. Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Unverzinsliche Ausleihungen sind mit ihrem Barwert angesetzt. Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die Bewertung erfolgt gemäß den Vorschriften des HGB. Als Rechnungszinssatz für die Pensionsverpflichtung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde ein Rechnungszinssatz von 3,21 % angesetzt (gem. RückAbzinsV, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank); der ermittelte 7-Jahres-Durchschnittszins beträgt 2,02%. Als Bewertungsverfahren wurde die "Teilwert"-Methode gewählt. Aus der Anwendung der unterschiedlichen Durchschnittszinssätze ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 29.986,00. Dieser Betrag unterliegt gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre. Für die Pensionsverpflichtung wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die an den Berechtigten verpfändet ist. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB erfolgt eine Verrechnung der Pensionsverpflichtung mit dem Wert des Deckungsvermögens. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Erläuterungen zur Bilanz Angabe zu Forderugen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 174.458,87 (Vorjahr: EUR 167.848,28) Es erfolgt eine angemessene Verzinsung. Ergebnisverwendung Im Bilanzgewinn wird ein Gewinnvortrag aus den Vorjahren in Höhe von EUR 217.446,48 mit einbezogen. Ausschüttungssperre Das im Rahmen von Pensionsrückstellungen bestehende Deckungsvermögen wurde mit der korrespondierenden Pensionsverpflichtung verrechnet. Der daraus entstehende passive Überhang in Höhe von EUR 197.178,38 wird gesondert ausgewiesen. Von der Bilanzierung latenter Steuern ist die Kapitalgesellschaft gem. § 274a Abs. 5 HGB befreit bzw. besteht ein Wahlrecht. Auf den Ansatz von aktiven Steuerlatenzen wird verzichtet. Aus der Anwendung der unterschiedlichen Durchschnittszinssätze bei der Bewertung der Pensionsrückstellung ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 29.986,00. Dieser Betrag unterliegt gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre . Pensionsrückstellungen Bei den Rückstellungen für Altersversorgung ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 29.986,00. Dies entspricht dem oben genannten ausschüttungsgesperrten Betrag Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögensgegenständen wurden folgende Werte ermittelt: Zeitwert Rückdeckungsversicherung 69.452,62 EUR Pensionsrückstellungen 266.631,00 EUR Differenz 169.949,29 EUR Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte: Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt ebenfalls EUR 0,00. Sonstige Angaben Arbeitnehmer: Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 12 Arbeitnehmer. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB: Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungsverträgen, Auftragsverhältnissen und aus der Bestellung von Sicherheiten, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind, bestehen nicht.
Merkendorf-Hirschlach, den 18. Februar 2022 gez. Günther Höger Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18. Februar 2022 |
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