BS Konzept
GmbH
Hagenow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.325,00 |
19.523,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.348,00 |
4.659,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.977,00 |
14.864,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.555,63 |
33.321,26 |
| I.
Vorräte |
1.319,76 |
9.365,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.579,78 |
11.518,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.656,09 |
12.437,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
308,00 |
308,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
45.501,59 |
38.131,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
79.690,22 |
91.283,92 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
70.501,59 |
63.131,66 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
45.501,59 |
38.131,66 |
| B.
Rückstellungen |
4.681,00 |
5.065,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
75.009,22 |
86.218,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
79.690,22 |
91.283,92 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der BS Konzept GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
Satz 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist aus im
Jahresabschluss der Gesellschaft dargestellt.
Die
unfertigen Leistungen wurden gem. § 255 Abs. 2
HGB bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von
€ 14.549,78 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: T€ 12).
Die
Verbindlichkeiten haben in Höhe von €
75.009,22 (Vorjahr: T€ 86) eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Frau Bianca Beyer-Seehase
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Hagenow, den 16. August 2011
gez. Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2011 festgestellt.
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