Sport Buck
GmbH
Kempten
(Allgäu)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
42.867,14 |
48.603,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.314,00 |
17.261,00 |
| II.
Sachanlagen |
38.553,14 |
31.342,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
725.374,28 |
600.856,27 |
| I.
Vorräte |
661.258,89 |
512.814,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.895,61 |
45.768,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.219,78 |
42.273,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.801,59 |
6.653,57 |
| Aktiva |
773.043,01 |
656.112,84 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
120.959,28 |
107.364,61 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
95.959,28 |
82.364,61 |
| B.
Rückstellungen |
44.155,50 |
46.277,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
604.665,23 |
502.470,74 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.263,00 |
|
| Passiva |
773.043,01 |
656.112,84 |
Anhang
Firma und Rechtsform: Sport Buck
GmbH
Registergericht: Amtsgericht Kempten
Handelsregisternummer: HRB 9344
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1.1. Vorbemerkung
Der Jahresabschluss 2022 entspricht den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung.
Für die Gliederung und Bewertung wurden die
handelsrechtlichen Vorschriften beachtet.
Bilanzsteuerrechtliche Vorschriften wurden, soweit
zulässig, ebenfalls berücksichtigt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 HGB sowie das Wahlrecht zum
Unterlassen von Angaben nach § 286
Abs. 3 Nr. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
1.2. Änderung der Bewertungs- und
Abschreibungsmethoden
Änderungen der angewandten Bewertungs- und
Abschreibungsmethoden wurden nicht vorgenommen.
1.3. Anlagevermögen
Auf die Erstellung eines Anlagenspiegels wurde nach
§ 288 Absatz 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten vermindert um die Absetzung
angesetzt.
Die Abschreibungen wurden nach der linearen oder,
soweit steuerrechtlich zulässig, nach der degressiven
Abschreibungsmethode entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.
Außerplanmäßige Abschreibungen
aufgrund einer technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung
sind nicht vorgenommen worden.
Der Zugang von sogenannten geringwertigen
Wirtschaftsgütern wurde nach § 6 Absatz 2 EStG
voll abgeschrieben.
1.4. Umlaufvermögen
1.4.1 Vorräte
Der Ansatz der Vorräte erfolgte unter
Beachtung des sogenannten "Strengen Niederstwertprinzips"
zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw.
Kurswerten.
Wertminderungen wurden durch Abschläge
zutreffend berücksichtigt.
1.4.2 Sonstiges Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bilanziert.
Ausfallrisiken wurden, soweit erforderlich,
entsprechend berücksichtigt.
1.5. Rückstellungen
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages
gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen
Verpflichtungen erforderlich sein wird
(Erfüllungsbetrag).
Rückstellungen zur Erfassung latenter
Steuerbelastungen waren nicht zu bilden.
1.6. Verbindlichkeiten
Genau bestimmbare Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
2. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne § 251
HGB sind nicht gegeben.
3. Forderungsfristigkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen
beinhalten keine Beträge mit Restlaufzeiten von
über einem Jahr (Vorjahr: EUR 0,00).
4. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von über 5
Jahren bestehen in Höhe von EUR 280.000,00 (Vorjahr:
EUR 300.000,00).
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von über 1
Jahr bestehen in Höhe von EUR 280.000,00 (Vorjahr:
EUR 300.000,00).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1
Jahr bestehen in Höhe von EUR 324.665,23 (Vorjahr:
EUR 202.470,74).
5. Sonstige Anhangvorschriften gemäß
§ 285 ff HGB
5.1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3 HGB
Es besteht ein langfristiger
Mietvertrag über Immobilien mit einer jährlichen
Mietverpflichtung in Höhe von rd. TEUR 35.
Darüber hinaus bestehen nur Leasing- und
Mietverträge, deren Angabe für die Beurteilung
der Finanzlage nicht von Bedeutung sind.
5.2. Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans gemäß §
285 Nr. 10 HGB:
Herr
Alexander Buck, Diplom-Ingenieur (FH)
Frau Petra Buck, Kauffrau 5.3. Anzahl der
Arbeitnehmer gem § 285 Abs. 7 HGB:
In 2022 waren durchschnittlich 8 Arbeitnehmer
beschäftigt (Vorjahr: 8 Arbeitnehmer).
5.4. Forderungen/Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern und
Geschäftsführern gem § 42 Abs. 3 GmbHG:
Am 31.12.2022 bestanden gegenüber
Gesellschaftern Forderungen in Höhe von EUR 3.002,24
(Vorjahr EUR 1.332,51).
Davon entfallen auf Forderungen gegenüber
Geschäftsführern EUR 3.002,24 (Vorjahr EUR
1.332,51).
Am 31.12.2022 bestanden gegenüber
Gesellschaftern keine Verbindlichkeiten (Vorjahr:
EUR 0,00).
Davon entfallen auf Verbindlichkeiten
gegenüber Geschäftsführern EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
sonstige Berichtsbestandteile
Kempten, den 19.12.2023
Gez. Geschäftsleitung, Herr Alexander Buck und
Frau Petra Michaela Buck
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2023 festgestellt.
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