Sidoma
Systeme GmbH
Babenhausen
(vormals: Babenhausen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.983,00 |
12.128,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.983,00 |
12.128,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
130.380,27 |
85.640,21 |
| I.
Vorräte |
2.565,61 |
2.621,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
119.933,29 |
82.737,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.881,37 |
281,33 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
42.163,71 |
86.535,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
181.526,98 |
184.304,16 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
111.535,95 |
130.974,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
44.372,24 |
19.438,81 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
42.163,71 |
86.535,95 |
| B.
Rückstellungen |
52.129,26 |
49.103,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
129.397,72 |
135.200,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
181.526,98 |
184.304,16 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Sidoma Systeme GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
erforderlichen Erläuterungen. Die Gesellschaft hat die
größenabhängige Erleichterung für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§
274a, 288 HGB in Anspruch genommen. So verzichtet die
Berichtsfirma auf die Aufstellung eines Lageberichts
(§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB) und die Aufstellung eines
Anlagespiegels (§ 274a Nr. 1 HGB).
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für die Offenlegung des
Jahresabschlusses gem. §§ 326, 327 HGB hat die
Gesellschaft ebenfalls Gebrauch gemacht.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
Euro 150,00 aber nicht mehr als Euro 1.000,00 wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Passive latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Da in den Folgejahren die Steuerbilanz entsprechend
einen höheren Gewinn ausweisen wird, wurden latente
Steuerrückstellungen gebildet.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung
vor:
Der Jahresüberschuss beträgt Euro
44.372,24.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Verlustvortrags in Höhe von Euro 111.535,95 ergibt
sich kein Betrag der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung wird ein Verlustvortrag in
Höhe von Euro 67.163,71 vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Alexander Alik
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
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Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Gemäß § 288 i. V. m. § 285 Nr. 7
HGB ist die Angabe bei kleinen Kapitalgesellschaften nicht
erforderlich.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2012 festgestellt.
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