Ahrens
Service GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
160,00 |
7.466,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
6.957,00 |
| II.
Sachanlagen |
160,00 |
509,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
0,00 |
1.976,62 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
872,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
2,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
1.102,17 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
54.130,51 |
45.435,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
54.290,51 |
54.878,56 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
70.435,94 |
65.267,60 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.694,57 |
5.168,34 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
54.130,51 |
45.435,94 |
| B.
Rückstellungen |
1.950,00 |
1.950,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
52.340,51 |
52.928,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
139,69 |
396,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
54.290,51 |
54.878,56 |
Anhang
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
angewandten Bilanzierungsmethoden entsprechen den
gesetzlichen Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter
Einbeziehung der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff HGB.
Die Gliederung entspricht den Vorschriften des §
266 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
(§ 267 I HGB) bei der Aufstellung der Bilanz zum
31.12.2011 gem. § 266 I Satz 3 HGB sowie für den
Anhang § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Gegenstände des Anlagevermögen sind mit
den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibung bewertet worden.
Bei der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibung kam die lineare als Abschreibungsmethode zur
Anwendung. Die Abschreibungsdauer wurde anhand der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer geschätzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Eine Pauschalwertberichtigung zu den Forderung
aus Lieferungen und Leistungen zur Berücksichtigung
des allgemeinen Kreditrisikos wurde nicht gebildet.
Die Verbindlichkeiten am 31.12.2010 sind zu den
Rückzahlungsbeträgen, die
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
jeweils in Höhe des Betrages bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännische Beurteilung notwendig
ist.
Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern
aufgrund sich ergebender Steuerentlastung nach
§ 274 Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch
gemacht.
Gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden
Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG
angepasst.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungsätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinsinssätze
der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie von der
Deutschen Bundesbank gem.
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
bekannt gegeben werden. Aufgrund Geringfügikeit wurden
im laufenden Geschäftsjahr keine Abzinsungen
vorgenommen.
Der Geschäftsbetrieb ruhte während des
gesamten Kalenderjahres.
Sonstige Angaben
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren bestehen per 31.12.2011 nicht.
Im Geschäftsjahr 2011 war Herr Matthias Ahrens
alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft.
Gegenüber Herrn Ahrens bestehen per 31.12.2011
Verbindlichkeiten in Höhe € 52.200,82.
Mit Herrn Ahrens wurde hinsichtlich dieser
Verbindlichkeit eine Rangrücktrittsvereinbarung
getroffen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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