Okuma Europe GmbH
Europark Fichtenhain A 20, 47807 Krefeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Keiichi Kuno seit 13.6.2024 | Prokura |
Olaf Honscha seit 26.5.2020 | Prokura |
Takeshi Yamamoto seit 13.5.2014 | Geschäftsführer |
Norbert Teeuwen seit 20.5.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Okuma Corporation | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Okuma Europe GmbHKrefeldJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024KONZERNBILANZ zum 31.03.2024AKTIVA
PASSIVA
Datum der Feststellung: 27.09.2024 KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 01.04.2023 bis 31.03.2024
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023/2024Allgemeine Hinweise Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und einzelne Davon-Vermerke in diesem Konzernanhang gemacht. In Ergänzung des gesetzlichen Gliederungsschemas haben wir zudem aus dem gleichen Grund innerhalb der immateriellen Vermögensgegenstände gemäß § 298 Abs. 1 HGB i.V.m. § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB die Position "Entgeltlich erworbener Kundenstamm" ergänzt. Die Gesellschaft ist unter der Okuma Europe GmbH ("OEG") mit Sitz in Krefeld im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter der Nummer HRB 4265 eingetragen. Zum 1. September 2019 übernahm die OEG sämtliche Anteile an ihrem bis dahin eigenständigen Vertriebspartner für Deutschland, der Hommel CNC Technik GmbH, Köln, die als Tochtergesellschaft der OEG in Okuma Deutschland GmbH ("ODG") umfirmiert wurde. Durch diesen Erwerb war die OEG gem. § 290 HGB erstmals zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Erstkonsolidierungszeitpunkt war der Erwerbszeitpunkt. Ferner hat die OEG zum 15. Mai 2020 sämtliche Anteile an ihrem bis dahin eigenständigen Vertriebspartner für Benelux, die Gelderblom B.V., Houten, Niederlande übernommen und in Okuma Benelux B.V. ("OBB") umfirmiert. Erstkonsolidierungszeitpunkt ist der Erwerbszeitpunkt gewesen. Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst zum Bilanzstichtag die OEG als Mutterunternehmen sowie die ODG und OBB als einbezogene Tochterunternehmen. Das Tochterunternehmen ODG wurde zum 1. September 2019 erworben. Bei der erstmaligen Einbeziehung der ODG wurden die in den Konzernabschluss aufgenommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertet respektive angesetzt. Stille Reserven wurden in den Vorräten aufgedeckt und zusätzlich wurden die Kundenbeziehungen und ein Geschäfts- oder Firmenwert in der Konzernbilanz als Vermögensgegenstände angesetzt. Das Tochterunternehmen OBB wurde zum 15. Mai 2020 erworben und somit für den Zeitraum von 10,5 Monaten im Jahr 2020/2021 vollkonsolidiert. Bei der erstmaligen Einbeziehung der OBB wurden die in den Konzernabschluss aufgenommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertet respektive angesetzt. Zusätzlich wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert in der Konzernbilanz als Vermögensgegenstand zusätzlich angesetzt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Konzernjahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden überwiegend maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um zeitanteilige, planmäßige Abschreibungen vermindert. Der im Rahmen der Erstkonsolidierung aktivierte Kundenstamm der ODG wird über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer wurde auf Basis des Wiederkehrens bestimmter Kunden ermittelt. Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Erstkonsolidierungen werden in Anlehnung an die Nutzungsdauer des Kundenstamms über einen Zeitraum von 15 Jahren linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um zeitanteilige, planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter, die bis zum Bilanzstichtag 31.03.2022 erworben wurden, mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250 bis EUR 1.000, wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten, dessen Höhe jeweils insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, wird pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p.a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren aufgelöst. Ab dem Wirtschaftsjahr 2022/2023 werden die geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 800 im Jahr der Anschaffung sofort voll abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt. Beim Anlagevermögen werden grundsätzlich außerplanmäßige Abschreibungen auf den jeweiligen beizulegenden Wert vorgenommen, wenn von dauerhaften Wertminderungen auszugehen ist. Fertige Erzeugnisse und Waren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach dem Stichtag entsprechen. Die Rückstellungen für Pensionen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels des Anwartschaftsbarwertverfahrens errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird der von der Deutschen Bundesbank vorgegebene durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre in Höhe von 1,83 % (Vorjahr 1,79 %) bei der Bewertung zugrunde gelegt. Dabei wurde gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB bei den langfristigen Personalrückstellungen pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Künftige Gehaltssteigerungen wurden mit 2,70 % (Vorjahr 2,70 %), künftige Rentensteigerungen mit 2,20 % (Vorjahr 2,20 %) und Fluktuationsraten altersabhängig mit 0 % bis 8 % (Vorjahr 0 % bis 8 %) angenommen. Zum 31. März 2024 ergibt sich gem. § 253 Abs. 6 HGB ein Unterschieds- und damit ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 21). Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr würden mit einem laufzeitadäquaten Zinsfuß abgezinst. Im vorliegenden Abschluss waren keine Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr zu berücksichtigen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen aus den Einzelabschlüssen werden grundsätzlich saldiert ausgewiesen. Der Berechnung wird grundsätzlich ein unternehmensindividueller Steuersatz von rund 32 % zugrunde gelegt. Der Steuersatz in Deutschland für die Okuma Europe GmbH beträgt ca. 32,5 % (15,825 % Körperschaftssteuer inklusive 5,5 % Solidaritätszuschlag und ca. 16,7 % Gewerbesteuer). In den Niederlanden beträgt der Steuersatz für die ersten 200.000 Euro Gewinn 19 % und der Gewinn darüber hinaus wird mit einem Steuersatz von 25,8 % belastet. Aufgrund der Anwendung der unterschiedlichen Steuersätze in den beiden Ländern Deutschland und Niederlande und unter Berücksichtigung steuerlich abziehbarer bzw. nichtabziehbarer Aufwendungen ergibt sich für den Konzernabschluss eine gemischte Steuerquote von 32,2 %. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisations- (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke zur Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss der Okuma Europe GmbH wurde auf den 31. März 2024, den Abschlussstichtag des Mutterunternehmens, erstellt. Die Kapitalkonsolidierung für Erstkonsolidierungen wurde nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB vorgenommen. Es wurde der Zeitpunkt des Erwerbs (1. September 2019 für ODG und 15. Mai 2020 für OBB) als Stichtag der Erstkonsolidierung zugrunde gelegt. Dabei wurde der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wurde mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten entsprach. Der nach der Verrechnung verbliebene Unterschiedsbetrag wurde als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und wird ergebniswirksam über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises wurden eliminiert. Latente Steuerabgrenzungen nach § 309 HGB wurden für alle wesentlichen Konsolidierungsmaßnahmen einschließlich der Anpassung von Einzelabschlüssen an die konzerneinheitliche Bewertung vorgenommen. Die sich hieraus ergebenden aktiven und passiven Steuerabgrenzungen werden grundsätzlich mit den aus den Einzelabschlüssen übernommenen latenten Steuern zusammengefasst. Erläuterungen zur Konzernbilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt. Die Geschäfts- oder Firmenwerte resultieren aus der Erstkonsolidierung der Anteile an der ODG und der OBB. Angaben zum Anteilsbesitz Die nachfolgend aufgeführten Tochtergesellschaften wurden gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht konsolidiert, da sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind.
Das Geschäftsjahr der OTR Makina Sanayi ve Ticaret Ltd. Sirketi, Istanbul, Türkei, entspricht dem Geschäftsjahr der Okuma Europe GmbH, Krefeld. Die Daten der Okuma Europe RUS LLC, Moskau, Russland, beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Die Okuma Austria GmbH, Wien, Österreich hatte ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. März 2024. Forderungen Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt wie im Vorjahr weniger als ein Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen und enthalten in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr TEUR 73) Forderungen gegen die Gesellschafterin. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Personalkosten (TEUR 3.133; Vorjahr TEUR 2.923), ausstehende Rechnungen (TEUR 1.744; Vorjahr TEUR 1.542), Urlaubsansprüche (TEUR 835; Vorjahr TEUR 838) und ausstehende Gutschriften (TEUR 672; Vorjahr TEUR 625) gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen solche gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 48.481 (Vorjahr TEUR 67.790), die ein gewährtes Darlehen in Höhe von TEUR 6.704 (Vorjahr TEUR 10.432) beinhalten. Mit Ausnahme dieses Darlehens beinhalten die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wie im Vorjahr ausschließlich solche aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 1.586 (Vorjahr TEUR 1.332) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 29). Sämtliche Verbindlichkeiten mit Ausnahme des Darlehens haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Für das Darlehen sind TEUR 3.728 innerhalb eines Jahres und TEUR 2.976 zwischen einem und drei Jahren fällig. Passive latente Steuern Im Geschäftsjahr ergaben sich aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 208, welche mit passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.605 saldiert wurden (saldiert: TEUR 1.397). Die aktiven latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf temporären Unterschieden in der Bewertung von Rückstellungen. Die passiven latenten Steuern resultieren vor allem aus dem Kundenstamm sowie aus der Nutzung der "Digital-AfA" gem. BMF-Schreiben in der Steuerbilanz.
Haftungsverhältnisse Aus Garantieverhältnissen bestanden am Bilanzstichtag Verpflichtungen in Höhe von maximal TEUR 9.789 (Vorjahr TEUR 7.368), davon TEUR 0 (Vorjahr TEUR 148) in russischen Rubel. Das Risiko einer Inanspruchnahme bei den Vertragserfüllungsverpflichtungen wird aufgrund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der begünstigten Vertragspartner als gering eingeschätzt. Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Geschäftsjahresende bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen von Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung zum Zweck der Nutzung und Schonung der Liquidität in Höhe von TEUR 2.863 (Vorjahr TEUR 2.152). Diesem Vorteil steht das Risiko der Bindung an eine festgelegte Vertragslaufzeit gegenüber. Davon sind fällig:
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 30; Vorjahr TEUR 26) und Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen (TEUR 37; Vorjahr TEUR 29), aus Einkommensteuererstattungen für Vorjahre (TEUR 46; Vorjahr TEUR 327), aus Schadenersatz (TEUR 433; Vorjahr TEUR 40) sowie sonstige periodenfremde Erträge (TEUR 47; Vorjahr TEUR 26) enthalten. Erträge aus der Währungsumrechnung betragen TEUR 36 (Vorjahr TEUR 28). Ferner wurden Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten in Höhe von TEUR 1.783 generiert. Personalaufwand Die Personalaufwendungen beinhalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 707 (Vorjahr TEUR 645). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Verwaltungs- (TEUR 4.825; Vorjahr TEUR 4.624) und Vertriebsaufwendungen (TEUR 9.664; Vorjahr TEUR 8.866) sowie übrige betriebliche Aufwendungen (TEUR 1.792; Vorjahr TEUR 2.371). Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen TEUR 8 (Vorjahr TEUR 15). Sonstige Angaben Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr Takeshi Yamamoto, Diplom-Betriebswirt, Aichi-ken, Japan Norbert Teeuwen, Diplom-Ingenieur, Nettetal. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Hinweis auf § 314 Abs. 3 S. 2 HGB verzichtet. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter ohne Geschäftsführung:
Konzernverhältnisse Die Okuma Corporation, Oguchi-cho, Japan, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, in den der Jahresabschluss der OEG einbezogen wird. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Die OEG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. Abschlussprüferhonorar Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für
Befreiungsvorschriften nach HGB Das Tochterunternehmen Okuma Deutschland GmbH, Köln, nimmt für das Geschäftsjahr 2023/24 die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB (teilweise) in Anspruch.
Krefeld, 9. August 2024 Die Geschäftsführung gez. Takeshi Yamamoto gez. Norbert Teeuwen Entwicklung des Konzernanlagevermögens 2023/2024
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr Vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024
Konzern-Eigenkapitalspiegel für den Zeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2024
Konzernlagebericht 2023/20241. Geschäft und Rahmenbedingungen Der Okuma Europe Konzern besteht aus der Muttergesellschaft, der Okuma Europe GmbH (im Folgenden "OEG" genannt) und den vollkonsolidierten Tochtergesellschaften Okuma Deutschland GmbH (in Folgenden "ODG" genannt) und Okuma Benelux B.V. (im Folgenden "OBB" genannt". Die OEG vertreibt im Wesentlichen die Produkte der Muttergesellschaft Okuma Corporation, Japan (im Folgenden "OCJ" genannt), mit Schwerpunkt im europäischen Markt. Nationale Teilmärkte werden in der Regel über selbständige Zwischenhändler von OEG bedient. Das Produktprogramm umfasst CNC-Werkzeugmaschinen im Premiumsegment mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen, Automatisierungslösungen sowie dazugehörige Ersatzteile und produktbezogene Serviceleistungen. In Deutschland, Benelux und in der Türkei werden Vertrieb und Service durch Tochterfirmen der OEG durchgeführt. Zum 1.1.2024 wurde die langjährige Vertriebspartnerin für Okuma in Österreich, die precisa CNC Werkzeugmaschinen GmbH mit Sitz in Wien, Österreich, übernommen. Die nun 100%ige Tochter der OEG wurde umfirmiert in Okuma Austria GmbH. Andere europäische Märkte werden in der Regel über selbständige Zwischenhändler von OEG bedient. Die OEG-Tochterfirma in Russland ist noch existent, aber der Geschäftsbetrieb wurde unmittelbar nach dem russischen Angriff auf die Ukraine gänzlich eingestellt. Das zugehörige Technologiezentrum in Moskau wurde ebenfalls aufgegeben. Der Hauptsitz der OEG ist in Krefeld. In Langenau bei Ulm und in Parndorf/Österreich betreibt OEG Technik-Center mit entsprechenden Ausstellungsräumen. Der Hauptsitz des vollkonsolidierten Tochterunternehmens ODG ist in Köln mit Zweigstellen in Langenau bei Ulm und in Possendorf bei Dresden mit entsprechenden Ausstellungsräumen und dort ansässigen Mitarbeitern in den Bereichen Vertrieb, Anwendungstechnik und Verwaltung. Der Hauptsitz des vollkonsolidierten Tochterunternehmens OBB ist in Houten, Niederlande, mit entsprechenden Ausstellungsräumen und dort ansässigen Mitarbeitern in den Bereichen Vertrieb, Anwendungstechnik und Verwaltung. Durch zunehmende geopolitische Spannungen verlangsamte sich in 2023 das globale Wirtschaftswachstum. So reduzierte sich das Wachstum in Europa von 3,4% in 2022 auf 0,6% in 2023 1). Zur Bekämpfung der Inflation im Euroraum erhöhte die europäische Zentralbank sukzessiv die Leitzinsen auf 4,5%. Dadurch bedingt erhöhten sich die Finanzierungskosten, was die Investitionstätigkeit der Industrie zusätzlich zurückgehen ließ. Das wirkte sich auch auf die Nachfrage nach Werkzeugmaschinen aus. So ging z. B. der Auftragseingang der deutschen Werkzeugmaschinenindustrie in 2023 um 11% im Vergleich zum Vorjahr zurück 2). Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023/2024 konnte die Gruppe noch ein hohes Auftragseingangsniveau halten. Im zweiten Halbjahr war jedoch ebenfalls ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. 2. Ertragslage Trotz eines leichten Umsatzrückgangs im Bereich Maschinen konnte durch sehr gute Umsätze im Bereich Parts und Service im Geschäftsjahr 2023 eine leichte Steigerung des EBIT erzielt werden. Als Leistungsindikatoren zur Steuerung der Gruppe werden die Umsatzerlöse und das EBIT herangezogen. Der Jahresumsatz lag abschließend mit EUR 264,8 Mio. rund 3,3 % bzw. EUR 7,1 Mio. unter dem Umsatz des Vorjahres. Die Umsatzerlöse im Geschäftsbereich Maschinen sind von EUR 231,7 Mio. auf EUR 222,4 Mio. gefallen und für Ersatzteile, Serviceleistungen, Retrofits sowie Mieteinnahmen von EUR 40,2 Mio. auf EUR 42,5 Mio. gestiegen. In Deutschland, den EU-Ländern und im übrigen Europa sind die Umsatzerlöse um EUR 8,3 Mio. auf EUR 257,8 Mio. gefallen. Darüber hinaus wurden im übrigen Ausland Umsatzerlöse in Höhe von EUR 7,0 Mio. erzielt (Vj. EUR 5,8 Mio.). Der Materialaufwand ist um rund 4,1 % bzw. EUR 8,4 Mio. und damit überproportional zu den Umsatzerlösen auf EUR 196,0 Mio. gefallen. Dies wurde u. a. durch positive Wechselkurseffekte begünstigt. Der Personalaufwand ist von EUR 30,8 Mio. auf EUR 32,5 Mio. gestiegen. Ursächlich hierfür ist vor allem die tarifliche Lohnsteigerung und der Anstieg der Mitarbeiterzahl. Der sonstige betriebliche Aufwand ist von EUR 15,9 Mio. auf EUR 16,3 Mio. gestiegen. Der Hauptgrund liegt an der allgemeinen Inflation und der Teilnahme an der EMO-Messe in Hannover. In diesem Jahr weisen wir Beteiligungserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 0,06 Mio. (Vj. EUR 0,4 Mio.) aus. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit EUR 19,8 Mio. leicht unter dem des Vorjahres (EUR 20,4 Mio.). Der Konzernjahresüberschuss belief sich auf EUR 13,2 Mio. gegenüber EUR 13,1 Mio. im Vorjahr. 3. Finanzlage Die Gruppe finanziert sich grundsätzlich über Darlehen der Muttergesellschaft OCJ. Der Bezug von Maschinen und Ersatzteilen erfolgt unverändert nahezu ausschließlich über verbundene Unternehmen. Diese gewähren mehrmonatige Zahlungsziele und damit die erforderliche Vorfinanzierung der vertriebenen Maschinen. Insgesamt bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe EUR 48,5 Mio. (Vj. EUR 57,4 Mio.) gegenüber OCJ aus Warenlieferungen und darüber hinaus EUR 6,7 Mio. aus Darlehen (Vj. EUR 10,4 Mio.). Die vorhandenen Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 34,1 Mio. und sind somit gegenüber dem Vorjahr um EUR 13,7 Mio. gesunken. 4. Vermögenslage Die Bilanzsumme der Gruppe ist im von EUR 199,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 187,8 Mio. im Berichtsjahr gefallen. Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände sind im Vergleich zum Vorjahr um EUR 1,5 Mio. gesunken. Die Finanzanlagen bestehen aus Anteilen an der Okuma Europe RUS LLC, Moskau, Russland, der OTR Makina Sanayi ve Ticaret Ltd. Sirketi, Istanbul, Türkei, und seit dem 01.01.2024 der Okuma Austria GmbH, Wien, Österreich. Der Warenbestand ist gegenüber dem Vorjahr von EUR 79,9 Mio. auf EUR 77,7 Mio. gesunken. Dabei ist der enthaltene Maschinenbestand von EUR 62,9 Mio. auf EUR 60,2 Mio. gesunken. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um EUR 3,7 Mio. gestiegen. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 6,4 Mio. (Vj. EUR 5,9 Mio.) wurden wie im Vorjahr im Wesentlichen für sonstige Personalkosten, ausstehende Jahresabschlusskosten, ausstehende Gutschriften sowie für Urlaubsansprüche gebildet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen von EUR 2,1 Mio. um EUR 0,7 Mio. auf EUR 2,8 Mio. Die Eigenkapitalquote ist von 46,1 % auf 53,9 % gestiegen. 5. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023/2024 beschäftigte die Gruppe durchschnittlich insgesamt 341 Mitarbeiter (Vorjahr: 317 Mitarbeiter). Im Berichtsjahr ergab sich keine nennenswerte Mitarbeiterfluktuation. Damit kann die Gruppe weiterhin auf die wesentlichen Knowhow-Träger zurückgreifen und die in der Vergangenheit aufgebauten Kundenbeziehungen weiter vertiefen. 6. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Im Verlauf des Jahres 2024 wird eine geringe Konjunkturerholung in Europa erwartet. Die EU-Kommission erwartet für die wichtigsten Absatzmärkte der OEG in Zentraleuropa ein Wachstum von max. 1% 3). Ebenfalls wird erwartet, dass die EZB schrittweise den Leitzins reduziert, da die Inflation im Euroraum tendenziell rückläufig ist. Durch die erwartete Zinssenkung der EZB im Juni 2024 erwartet die Gruppe ab Herbst 2024 eine deutliche Belebung des Auftragseingangs. Daraus resultierend wird mit einem Umsatz auf etwas geringerem Niveau als im Geschäftsjahr 2023/2024 gerechnet. Durch weiterhin steigende Kosten, insbesondere im Bereich Personal, und einem zunehmenden Preisdruck, rechnet die Gruppe mit einem deutlichen Rückgang des EBITs um ca. 60%. Risikobericht Risikomanagementsystem Die Gruppe ist bestrebt, unangemessene Risiken weitestgehend zu vermeiden. Aufgrund dessen wird das Risikomanagementsystem der Gruppe stetig auf mögliche Verbesserungen überprüft. Daher werden relevante Geschäftsrisiken identifiziert und mit Hilfe eines Risikomanagement- und Kontrollsystems gesteuert. Wesentliche Bestandteile dieses Systems sind die Unternehmensplanung, das interne Berichtswesen an die Muttergesellschaft OCJ sowie unser Controlling. Hierzu gehören auch ein aktives Forderungsmanagement sowie eine enge Verbindung und Schnittstelle über die vor Ort tätigen japanischen Mitarbeiter zur Muttergesellschaft in Japan. Sowohl Geschäfts- als auch mögliche Liquiditätsrisiken sollen hierdurch minimiert werden. Daten, Geschäftsgeheimnisse und innovative Entwicklungen sollen durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen gegen unberechtigte Zugriffe geschützt werden. Eine niedrige Fluktuation minimiert zudem das Risiko eines Knowhow-Verlusts. Als länderübergreifend agierendes Unternehmen ist auch Okuma mit einer Vielzahl möglicher Risiken konfrontiert, die allerdings nur dann bewusst eingegangen werden, wenn dadurch der Unternehmenswert gesteigert werden kann. Geschäftsführung und Gesellschafter werden regelmäßig über Risiken informiert. Risiken Unsere Gruppe ist im Rahmen ihrer Aktivitäten naturgemäß einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Zur Erfassung der Risiken und zum Umgang mit diesen nutzen wir wirksame Steuerungs- und Kontrollinstrumente. Die einzelnen Risken werden nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit dargestellt. Falls das prognostizierte schwache Wirtschaftswachstum innerhalb der EU in eine Rezession abrutschen würde, hätte dies wahrscheinlich einen unmittelbaren Rückgang der Anlageinvestitionen zur Folge. Dadurch könnte der Auftragseingang der Gesellschaft signifikant zurückgehen. Dies hätte zur Folge, dass auch der geplante Umsatz kaum zu erreichen wäre. Ebenso würde das EBIT sinken. Eine drastische Zunahme der geopolitischen Spannungen (Ausweitung des Krieges in der Ukraine, Konflikt China-Taiwan) birgt das Risiko einer Weltwirtschaftskrise, die auch für die Gruppe ein erhebliches wirtschaftliches Risiko darstellen würde. Weitere Risiken bestehen in einer möglichen ansteigenden Inflation und Kostensteigerung sowie in der Gewinnung neuer Mitarbeiter. Aufgrund der soliden finanziellen Basis der Gesellschaft sind existenzielle Risiken derzeit nicht absehbar. Chancenbericht Um der Stagnation in Europa zu entgegenzuwirken und die Dekarbonisierung voranzutreiben, planen einzelne EU-Länder in 2024 neue Förderprogramme. Oft werden Investitionen gefördert, die die Energieeffizienz in der Fertigung erhöhen (z.B. in Italien das Förderprogramm "Transizione 5.0"). Da Okuma Maschinen mit innovativen Features zur Energieeinsparung konzipiert sind, erfüllen sie in der Regel die Kriterien für die entsprechenden Fördermaßnahmen. Dies könnte die Nachfrage in den betreffenden Regionen spürbar beleben. Aufgrund des Fachkräftemangels sowie daraus steigenden Personalkosten werden die Fertigungsanlagen verstärkt automatisiert und digitalisiert. Sowohl im Bereich Automatisierung als auch im Bereich Softwarelösungen wurden in den letzten Jahren von Okuma bereits neue innovative Produkte auf den Markt gebracht. Dies könnte die Nachfrage unserer Maschinen auch künftig spürbar beleben.
Krefeld, 9. August 2024 Die Geschäftsführung gez. Takeshi Yamamoto gez. Norbert Teeuwen Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Okuma Europe GmbH Wir haben den Konzernabschluss der Okuma Europe GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Krefeld, 9. August 2024 BPG
Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH
gez. S. Venkitasseril, Wirtschaftsprüfer gez. B. Krantz, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. März 2024AKTIVA
PASSIVA
Datum der Feststellung: 27.09.2024 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. April 2023 bis 31. März 2024
Anhang 2023/2024Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und einzelne Davon-Vermerke in diesem Anhang gemacht. Die Gesellschaft ist unter der Okuma Europe GmbH mit Sitz in Krefeld im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter der Nummer HRB 4265 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto- Einzelwert von EUR 250 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter, die bis zum Bilanzstichtag 31.03.2022 erworben wurden, mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250 bis EUR 1.000, wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten, dessen Höhe jeweils insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, wird pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren aufgelöst. Ab dem Wirtschaftsjahr 2022/2023 werden die geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 800 im Jahr der Anschaffung sofort voll abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Fertige Erzeugnisse und Waren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Vorräte sind frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach dem Stichtag betreffen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr würden mit einem laufzeitadäquaten Zinsfuß abgezinst. Im vorliegenden Abschluss waren keine Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr zu berücksichtigen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden grundsätzlich saldiert ausgewiesen. Der Berechnung wird grundsätzlich ein unternehmensindividueller Steuersatz von rund 32 % zugrunde gelegt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisations- (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Davon-Vermerke Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage A zum Anhang) dargestellt. Angaben zum Anteilsbesitz
Die Daten von Okuma Europe RUS LLC, Moskau/Russland, beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023. Das Geschäftsjahr der OTR Makina Sanayi ve Ticaret Ltd. Sirketi, Istanbul/Türkei, der Okuma Deutschland GmbH und Okuma Benelux B.V., entspricht dem Geschäftsjahr der Okuma Europe GmbH, Krefeld. Die Okuma Austria GmbH hatte ein Rumpfwirtschaftsjahr von Januar bis März 2024. Forderungen Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt wie im Vorjahr weniger als ein Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen und enthalten in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr TEUR 73) Forderungen gegen die Gesellschafterin. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen (TEUR 2.237; Vorjahr TEUR 2.577) wurden im Wesentlichen für Personalkosten (TEUR 1.381; Vorjahr TEUR 1.731) und Urlaubsansprüche (TEUR 311; Vorjahr TEUR 339) gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen solche gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 48.481 (Vorjahr TEUR 67.790), die ein im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährtes Darlehen in Höhe von TEUR 6.704 (Vorjahr TEUR 10.432) beinhalten. Mit Ausnahme dieses Darlehens beinhalten die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wie im Vorjahr ausschließlich solche aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 406 (Vorjahr TEUR 417). Sämtliche Verbindlichkeiten mit Ausnahme des Darlehens haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Für das Darlehen sind TEUR 3.728 innerhalb eines Jahres und TEUR 2.976 zwischen einem und drei Jahren fällig. Latente Steuern Im Geschäftsjahr ergaben sich aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 208, welche mit passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 234 saldiert wurden (saldiert: TEUR 27) Die aktiven latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf temporären Unterschieden in der Bewertung von Rückstellungen. Die passiven latenten Steuern resultieren vor allem aus der Nutzung der "Digital-AfA" gem. BMF-Schreiben in der Steuerbilanz.
Haftungsverhältnisse Aus Garantieverhältnissen bestanden am Bilanzstichtag Verpflichtungen in Höhe von maximal TEUR 1.805 (Vorjahr TEUR 1.204), davon TEUR 0 (Vorjahr TEUR 148) in russischen Rubel (TRUB 0; Vorjahr TRUB 12.500). Für die Okuma Austria GmbH wurde eine Patronatserklärung über EUR 1,2 Mio. und eine Mietbürgschaft über TEUR 21,8 abgegeben und für die Okuma Deutschland GmbH eine Bürgschaft über EUR 10,0 Mio. Bei beiden Gesellschaften handelt es sich um Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen. Das Risiko einer Inanspruchnahme der Garantien wird aufgrund der guten Produktqualität und der Erfahrungswerte als gering eingeschätzt. Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Geschäftsjahresende bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen von Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung zum Zweck der Nutzung und Schonung der Liquidität in Höhe von TEUR 661 (Vorjahr TEUR 362). Diesem Vorteil steht das Risiko der Bindung an eine festgelegte Vertragslaufzeit gegenüber. Davon sind fällig:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus Lohnsteuererstattungen und Kindergeld für Vorjahre (TEUR 46; Vorjahr TEUR 327), aus Schadenersatz (TEUR 51; Vorjahr TEUR 31) sowie sonstige periodenfremde Erträge (TEUR 2; Vorjahr TEUR 11) enthalten. Personalaufwand Die Personalaufwendungen beinhalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 318 (Vorjahr TEUR 317). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Vertriebsaufwendungen (TEUR 5.711; Vorjahr TEUR 4.669), Verwaltungsaufwendungen (TEUR 2.879; Vorjahr TEUR 2.744), sowie übrige betriebliche Aufwendungen (TEUR 1.152; Vorjahr TEUR 1.732). Letztere betreffen vor allem Garantieaufwendungen (TEUR 188; Vorjahr TEUR 82) sowie Aufwendungen, die an die Gesellschafterin weiterbelastet wurden (TEUR 258; Vorjahr TEUR 19) und TEUR 174 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen gegenüber Okuma Europe RUS. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 5 enthalten (Vorjahr TEUR 43). Abschreibung auf Finanzanlagen Im Berichtszeitraum gab es eine außerplanmäßige Abschreibung auf die Beteiligung an der russischen Tochtergesellschaft Okuma Europe RUS über TEUR 176. Sonstige Angaben Geschäftsführung
Norbert Teeuwen, Diplom-Ingenieur, Nettetal. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter ohne Geschäftsführung:
Konzernverhältnisse Die Okuma Corporation, Oguchi-Cho/Japan, stellt einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird. Dieser ist über die Webseite der Okuma Corporation abrufbar. Die Okuma Europe GmbH stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. Abschlussprüferhonorar Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für
Krefeld, 17. Juni 2024 Die Geschäftsführung gez. Takeshi Yamamoto gez. Norbert Teeuwen Entwicklung des Anlagevermögens 2023/2024
Lagebericht 2023/2024Wirtschaftsbericht Die Okuma Europe GmbH (im Folgenden auch "OEG" genannt) vertreibt im Wesentlichen die Produkte der Muttergesellschaft Okuma Corporation, Oguchi-Cho, Japan (im Folgenden auch "OCJ" genannt), mit Schwerpunkt im europäischen Markt. Das Produktprogramm umfasst CNC-Werkzeugmaschinen im Premiumsegment mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen, Automatisierungslösungen sowie dazugehörige Ersatzteile und produktbezogene Serviceleistungen. In Deutschland, Benelux und in der Türkei werden Vertrieb und Service durch Tochterfirmen der OEG durchgeführt. Zum 1.1.2024 wurde die langjährige Vertriebspartnerin für Okuma in Österreich, die precisa CNC Werkzeugmaschinen GmbH mit Sitz in Wien, übernommen. Die nun 100%ige Tochter der OEG wurde umfirmiert in Okuma Austria GmbH. Andere europäische Märkte werden in der Regel über selbständige Zwischenhändler von OEG bedient. Die OEG-Tochterfirma in Russland ist noch existent, aber der Geschäftsbetrieb wurde unmittelbar nach dem russischen Angriff auf die Ukraine gänzlich eingestellt. Das zugehörige Technologiezentrum in Moskau wurde ebenfalls aufgegeben. Der Hauptsitz der OEG ist Krefeld. In Langenau bei Ulm und in Parndorf/Österreich betreibt OEG-Technologiezentren mit entsprechenden Ausstellungsräumen. Sie dienen der Verbesserung der Marktpräsenz in der jeweiligen Region. Durch zunehmende geopolitische Spannungen verlangsamte sich in 2023 das globale Wirtschaftswachstum. So reduzierte sich das Wachstum in Europa von 3,4% in 2022 auf 0,6% in 2023 1). Zur Bekämpfung der Inflation im Euroraum erhöhte die europäische Zentralbank sukzessiv die Leitzinsen auf 4,5%. Dadurch bedingt erhöhten sich die Finanzierungskosten, was die Investitionstätigkeit der Industrie zusätzlich zurückgehen ließ. Das wirkte sich auch auf die Nachfrage nach Werkzeugmaschinen aus. So ging z.B. der Auftragseingang der deutschen Werkzeugmaschinenindustrie in 2023 um 11% im Vergleich zum Vorjahr zurück 2). Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023/2024 konnte die OEG noch ein hohes Auftragseingangsniveau halten. Im zweiten Halbjahr war jedoch ebenfalls ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Ertragslage Trotz eines leichten Umsatzrückgangs im Bereich Maschinen konnte durch sehr gute Umsätze im Bereich Parts und Service im Geschäftsjahr 2023 eine leichte Steigerung des EBIT erzielt werden. Als Leistungsindikatoren zur Steuerung des Unternehmens werden die Umsatzerlöse und das EBIT herangezogen. Der Jahresumsatz lag mit EUR 227,8 Mio. rund 4,4 % bzw. EUR 10,4 Mio. unter dem Umsatz des Vorjahres. Die Umsatzerlöse im Geschäftsbereich Maschinen sind von EUR 212,1 Mio. auf 200,4 EUR Mio. gesunken und für Ersatzteile, Serviceleistungen, Retrofits sowie Mieteinnahmen und Weiterbelastungen von EUR 26,1 Mio. auf EUR 27,4 Mio. gestiegen. In Deutschland, den EU-Ländern und im übrigen Europa sind die Umsatzerlöse um EUR 11,7 Mio. auf EUR 220,8 Mio. gesunken. Darüber hinaus wurden im übrigen Ausland Umsatzerlöse in Höhe von EUR 7,0 Mio. erzielt (Vj. EUR 5,8 Mio.). Der Materialaufwand ist um rund 5,5 % bzw. EUR 10,7 Mio. und damit überproportional zu den Umsatzerlösen auf EUR 185,9 Mio. gefallen. Die Entwicklung wurde u. a. durch positive Wechselkurseffekte begünstigt. Der Personalaufwand ist von EUR 14,8 Mio. auf EUR 15,2 Mio. gestiegen. Ursächlich hierfür ist vor allem die tarifliche Lohnsteigerung. Der sonstige betriebliche Aufwand ist von EUR 9,1 Mio. auf EUR 9,7 Mio. gestiegen. Der Hauptgrund liegt an der allgemeinen Inflation und der Teilnahme an der EMO-Messe in Hannover. Die Beteiligungserträge betragen EUR 0,4 Mio. (Vj. EUR 0,4 Mio.). Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von EUR 2,5 Mio. (Vj. EUR 2,6 Mio.) resultieren von der Okuma Deutschland GmbH. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit EUR 19,8 Mio. etwas unter dem des Vorjahres (EUR 20,6 Mio.). Der Jahresüberschuss belief sich analog zum Vorjahr auf EUR 13,5 Mio. Finanzlage OEG finanziert sich grundsätzlich über langfristige Darlehen der Muttergesellschaft OCJ. Der Bezug von Maschinen und Ersatzteilen erfolgt unverändert nahezu ausschließlich über verbundene Unternehmen. Diese gewähren mehrmonatige Zahlungsziele und damit die erforderliche Vorfinanzierung der durch OEG vertriebenen Maschinen. Insgesamt bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe EUR 48,5 Mio. (Vj. EUR 57,4 Mio.) gegenüber OCJ aus Warenlieferungen und darüber hinaus EUR 6,7 Mio. aus Darlehen (Vj. EUR 10,4 Mio.). Die vorhandenen Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 17,7 Mio. und sind somit gegenüber dem Vorjahr um EUR 14,2 Mio. gesunken. Vermögenslage Die Bilanzsumme der OEG ist von EUR 190,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 175,7 Mio. im Berichtsjahr gesunken. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erklärt im Wesentlichen den Rückgang der Bilanzsumme. Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände sind im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,2 Mio. gesunken. Die Finanzanlagen bestehen aus Anteilen an der Okuma Deutschland GmbH, Köln, der Okuma Europe RUS LLC, Moskau, Russland, der OTR Makina Sanayi ve Ticaret Ltd. Sirketi, Istanbul, Türkei, der Okuma Benelux B.V, Houten, Niederlande und seit dem 01.01.2024 der Okuma Austria GmbH, Wien, Österreich. Der Warenbestand sank gegenüber dem Vorjahr von EUR 77,0 Mio. auf EUR 75,3 Mio. Dabei ist der Maschinenbestand von EUR 60,9 Mio. auf EUR 58,5 Mio. gesunken. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um EUR 0,8 Mio. gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 2,2 Mio. (Vj. EUR 2,6 Mio.) wurden im Wesentlichen für Personalkosten, ausstehende Jahresabschlusskosten sowie für Urlaubsansprüche gebildet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen von EUR 1,4 Mio. um EUR 0,6 Mio. auf EUR 2,0 Mio. Die Eigenkapitalquote ist von 51,0 % auf 60,6 % gestiegen. Mitarbeiter Die OEG beschäftigt insgesamt 146 Mitarbeiter (Vorjahr: 142 Mitarbeiter). Im Berichtsjahr ergab sich bei OEG keine größere Mitarbeiterfluktuation. Damit kann OEG weiterhin auf die wesentlichen Knowhow-Träger zurückgreifen und die in der Vergangenheit aufgebauten Kundenbeziehungen weiter vertiefen. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Im Verlauf des Jahres 2024 wird eine geringe Konjunkturerholung in Europa erwartet. Die EU-Kommission erwartet für die wichtigsten Absatzmärkte der OEG in Zentraleuropa ein Wachstum von max. 1% 3). Ebenfalls wird erwartet, dass die EZB schrittweise den Leitzins reduziert, da die Inflation im Euroraum tendenziell rückläufig ist. Durch die erwartete Zinssenkung der EZB im Juni 2024 erwartet die OEG ab Herbst 2024 eine deutliche Belebung des Auftragseingangs. Daraus resultierend wird mit einem Umsatz auf etwas geringerem Niveau wie im Geschäftsjahr 2023/2024 gerechnet. Durch weiterhin steigende Kosten, insbesondere im Bereich Personal, und einem zunehmenden Preisdruck, rechnet die OEG mit einem deutlichen Rückgang des EBITs um über 60%. Risikobericht Risikomanagementsystem OEG ist bestrebt, unangemessene Risiken weitestgehend zu vermeiden. Aufgrund dessen wird das Risikomanagementsystem von OEG stetig auf mögliche Verbesserungen überprüft. Daher werden relevante Geschäftsrisiken identifiziert und mit Hilfe eines Risikomanagement- und Kontrollsystems gesteuert. Wesentliche Bestandteile dieses Systems sind die Unternehmensplanung, das interne Berichtswesen an die Muttergesellschaft OCJ sowie unser Controlling. Hierzu gehört auch ein aktives Forderungsmanagement sowie eine enge Verbindung und Schnittstelle über die vor Ort tätigen japanischen Mitarbeiter zur Muttergesellschaft in Japan. Sowohl Geschäfts- als auch mögliche Liquiditätsrisiken sollen hierdurch minimiert werden. Daten, Geschäftsgeheimnisse und innovative Entwicklungen sollen durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen gegen unberechtigte Zugriffe geschützt werden. Eine niedrige Fluktuation minimiert zudem das Risiko eines Knowhow-Verlusts. Als länderübergreifend agierendes Unternehmen ist auch Okuma mit einer Vielzahl möglicher Risiken konfrontiert, die allerdings nur dann bewusst eingegangen werden, wenn dadurch der Unternehmenswert gesteigert werden kann. Geschäftsführung und Gesellschafter werden regelmäßig über Risiken informiert. Risiken Unser Unternehmen ist im Rahmen seiner Aktivitäten naturgemäß einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Zur Erfassung der Risiken und zum Umgang mit diesen nutzen wir wirksame Steuerungs- und Kontrollinstrumente. Die einzelnen Risiken werden nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit dargestellt. Falls das prognostizierte schwache Wirtschaftswachstum innerhalb der EU in 2024 wieder in eine Rezession abrutschen würde, könnte die erwartete Steigerung des Auftragseingangs in der zweiten Hälfte des Fiskaljahres ausfallen. Dies hätte zur Folge, dass der geplante Umsatz noch stärker unter den des Jahres 2023/24 abfallen könnte. Ebenso würde das EBIT stärker sinken als erwartet. Eine weitere drastische Zunahme der geopolitischen Spannungen birgt das Risiko einer Weltwirtschaftskrise, die auch für die OEG ein erhebliches wirtschaftliches Risiko darstellen würde. Weitere Risiken bestehen in einer möglichen ansteigenden Inflation und Kostensteigerung sowie in der Gewinnung neuer Mitarbeiter. Aufgrund der soliden finanziellen Basis der Gesellschaft sind existenzielle Risiken derzeit nicht absehbar. Chancenbericht Um der Stagnation in Europa entgegenzuwirken und die Dekarbonisierung voranzutreiben, planen einzelne EU-Länder in 2024 neue Förderprogramme. Oft werden Investitionen gefördert, die die Energieeffizienz in der Fertigung erhöhen (z.B. in Italien das Förderprogramm "Transizione 5.0"). Da Okuma Maschinen mit innovativen Features zur Energieeinsparung konzipiert sind, erfüllen sie in der Regel die Kriterien für die entsprechenden Fördermaßnahmen. Dies könnte die Nachfrage in den betreffenden Regionen spürbar beleben. Aufgrund des Fachkräftemangels sowie daraus steigenden Personalkosten werden die Fertigungsanlagen verstärkt automatisiert und digitalisiert. Sowohl im Bereich Automatisierung und als auch im Bereich Softwarelösungen wurden in den letzten Jahren von Okuma bereits neue innovative Produkte auf den Markt gebracht. Dies könnte die Nachfrage unseren Maschinen auch künftig spürbar beleben.
Krefeld, 17. Juni 2024 Die Geschäftsführung gez. Norbert Teeuwen gez. Takeshi Yamamoto Quellen:
1) International Monetary Fund Jan 2024
2) Veröffentlichung Verein deutscher
Werkzeugmaschinen vom 27.2.2024
3) EU Commission, Economical Forecast Feb. 2024
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Okuma Europe GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Okuma Europe GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Okuma Europe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Krefeld, 8. Juli 2024 BPG
Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH
gez. S. Venkitasseril, Wirtschaftsprüfer gez. B. Krantz, Wirtschaftsprüfer |
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