Zimmerei
Lindemann GmbH
Heidmühlen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.184,00 |
10.121,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.184,00 |
2.121,00 |
| II.
Finanzanlagen |
8.000,00 |
8.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
227.455,80 |
274.031,79 |
| I.
Vorräte |
94.850,00 |
126.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
114.793,44 |
117.838,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.812,36 |
30.193,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.578,18 |
3.553,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
261.217,98 |
287.706,44 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
104.937,61 |
95.354,03 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
70.354,03 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.583,58 |
70.354,03 |
| B.
Rückstellungen |
31.487,44 |
40.657,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
124.792,93 |
151.694,97 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
124.792,93 |
151.694,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
261.217,98 |
287.706,44 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Zimmerei Lindemann GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsrechts
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Kiel unter der
Registernummer HRB 12585 geführt.
Sitz der Gesellschaft ist Heidmühlen.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
Gebrauch gemacht.
2. Erläuterungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten und -soweit abnutzbar- vermindert
um die planmäßigen Abschreibungen entsprechend
der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert
bewertet.
Die Vorräte wurden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren
Tageswerten bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer oder geminderter
Verwendbarkeit ergaben, wurden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennwert angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden Ausfallrisiken durch Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde nach den
Bestimmungen des § 250 Abs.1 HGB ausgewiesen.
Die Eigenkapitalpositionen wurden zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung für alle weiteren
ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war am 31.12.2012 der Zimmermann
Sönke Lindemann.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Gegenüber dem Gesellschafter bestanden zum
Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von 1.135,62
€.
Heidmühlen, den
26.10.2013
gez. Sönke Lindemann, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.10.2013 festgestellt.
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