Heinrich
Graeff Management GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| B.
Bilanzsumme, Summe Aktiva |
0,00 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
26.000,00 |
-17.763,45 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-43.763,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
0,00 |
0,00 |
Anhang
zum
31.12.2013
der Firma
Heinrich
Graeff Management GmbH
Ruhrorter Straße 2 - 4,
68219 Mannheim
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der Firma Heinrich Graeff
Management GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB.
Die Gesellschaft ist nach den in §§ 267 und
267a HGB angegebenen Größenklassen eine kleine
Kapitalgesellschaft. Prüfungspflicht gem. §§
316 ff. HGB besteht nicht. Offenlegungspflicht gem.
§§ 325 ff. HGB besteht.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss-bilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
C. SONSTIGE ANGABEN
Name der Geschäftsführerin
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Untermehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
| • |
Nachlassinsolvenzverwalter des
am 26.04.2011 verstorbenen Herrn Heinrich Graeff
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Mannheim,
Michael Pluta
Rechtsanwalt
Nachlassinsolvenzverwalter
sonstige Berichtsbestandteile
19.05.2015, gez. Rainer Bachert für den
Insolvenzverwalter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde vor der Feststellung
offengelegt.
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