Sorek Consulting GmbHLiquidiert
25336 Klein Nordende, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andrea Sorek seit 12.10.2022 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sorek Consulting GmbHMeißenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Es fanden die Gliederungsgrundsätze für große Kapitalgesellschaften ihre Anwendung. Bilanzierungsmethoden Soweit nach Drittem Buch HGB gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen fanden gesetzeskonform keine Berücksichtigung. Gleiches gilt für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare Positionen) gemäß § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB kamen in Ermangelung derartiger Geschäftsvorfälle nicht zum Ansatz. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Soweit nach Drittem Buch HGB nichts anderes bestimmt, wurden die Vermögensgegenstände und Schulden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Posten des Anlagevermögens Immaterielle Vermögensgegenstände, Betriebs- und Geschäftsausstattung und andere Anlagen sind ausgehend von ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungsmethoden bewertet worden. Der Zugang an geringwertigen Wirtschaftsgütern bis EUR 410,00 je Wirtschaftsgut wurde in Höhe von EUR 1.232,09 nach § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Posten des Umlaufvermögens Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermö-gensgegenständen ist aus dem Forderungenspiegel ersichtlich. Forderungenspiegel
Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Versicherungsprämien sowie Zinsen für laufende Finanzierungen und sonstige Aufwendungen, die wirtschaftlich als Aufwand den folgenden Geschäftsjahren zuzurechnen sind. Geschäftsvorfälle, die zu einem passiven Rechnungsabgrenzungsposten geführt hätten, waren nicht zu verzeichnen. Eigenkapital Unter dem Posten Gezeichnetes Kapital wird das Stammkapital ausgewiesen, wie es im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Aufgliederung, die Angaben über Auflösung, Verbrauch und Neubildung, Auf- und Abzinsung der Rückstellungen ist aus dem Rückstellungenspiegel ersichtlich. Rückstellungenspiegel
Verbindlichkeiten Genau bestimmbare Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Verbindlichkeitenspiegel
C. Zusatzangaben zur Bilanz Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB im Rahmen der Offenlegung sind nicht erforderlich, da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB handelt. D. Haftungsverhältnisse Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. E. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind keine außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten. F. Angaben im Zusammenhang mit den Anhangsvorschriften gemäß §§ 284 ff. HGB Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt. 1. Bezüge der Organmitglieder gemäß § 285 Nr. 9 HGB Im Geschäftsjahr 2014 betrugen die Gesamtbezüge EUR 0,00. 2. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gemäß § 285 Nr. 10 HGB Die Geschäftsführung besteht aus einem Mitglied. Im Berichtsjahr war Herr Rechtsanwalt Christoph Sorek als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer tätig. Meißen, den 14. September 2015 Andrea Sorek - Geschäftsführerin -
Meißen, den 14. September 2015 Andrea Sorek Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.09.2015 |
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