Autohaus Sendel GmbH
Graf-Stauffenberg-Straße 4, 95030 Hof, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Sendel seit 28.12.2018 | Geschäftsführer |
Mehmet Ahmet seit 3.6.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Mehmet Ahmed | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Sendel GmbHHofJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023AUTOHAUS SENDEL GMBH, HOF1. ANWENDUNG DES HANDELSGESETZBUCHES Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand wurde zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. 3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 3.1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist im Anlagespiegel dargestellt. 3.2. Rechnungsabgrenzungsposten Die ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im wesentlichen zeitanteilig abgegrenzte Zahlungen für Kraftfahrzeugsteuer, Darlehenszinsen sowie Miete für Gewerberäume. 3.4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist gemäß Gesellschaftsvertrag auf EURO 25.000,00 festgesetzt. 3.5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses. 4. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 4.1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse enthalten Umsätze aus dem Betrieb eines Autohauses mit Werkstatt samt allen damit zusammenhängenden Geschäften. 4.2. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die übrigen betrieblichen Aufwendungen sind solche für Mieten, Kraftfahrzeugkosten, Versicherungen, Werbekosten, Telefon- und Portokosten, Büromaterial und sonstige Geschäftsausgaben. 4.3. Abschreibungen Die Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens beinhalten planmäßige Abschreibungen sowie Abschreibungen nach § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (GWG) bzw. § 6 Abs. 2a Einkommensteuergesetz (GWG-Sammelposten). 5. ERGÄNZENDE ANGABEN Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 waren: Herr Mehmet Ahmet, Oberkotzau Herr Marco Sendel, Hof / Saale
Hof, den 04. Oktober 2024 gez. M. Ahmet Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. Oktober 2024 |
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