Energieausweis48 GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Schaack seit 4.3.2009 | Prokura |
Thorsten Olbrich seit 4.3.2009 | Prokura |
Lars Johannes Grosenick seit 10.10.2001 | Vorstandsmitglied |
Klaus Kappert seit 10.10.2001 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FlowFact AGKölnJahresabschluss zum 31. Dezember 2012BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2012FLOWFACT AG, KÖLNAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2012FlowFact AG, KölnI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gliederungen sind bis auf den Ausweis der passiven latenten Steuern unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den ihnen zuzurechnenden Entwicklungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vermögensgegenstände werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze linear vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Im Berichtsjahr wurden geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 410,00 im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung passiver latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter Steuerrückstellungen; die Vorjahresgliederung wurde entsprechend angepasst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Finanzanlagen
Die FS FlowFact GmbH hält 3.400 Stückaktien der FlowFact AG mit einem Nennwert von EUR 17.000,00, die 7,73 % des Grundkapitals ausmachen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben bis auf sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 1.566,91 (Vj. EUR 1.566,91) Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Gezeichnetes Kapital Ausgegeben sind 44.000 Stückaktien. Mit Aktienkaufvertrag vom 27.04.2010 hat die Gesellschaft 606 Stückaktien als eigene Anteile zu einem Kaufpreis von EUR 105.680,44 erworben. Diese haben einen Nennwert von EUR 3.030,00 und repräsentieren 1,38 % des Grundkapitals. Hintergrund des Erwerbs war das Auscheiden eines Aktionärs. Verbindlichkeiten
III. ERGÄNZENDE ANGABEN Ausschüttungssperrbetrag Aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände ergibt sich ein Sperrbetrag gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von EUR 1.005.141,95. Wechselseitige Beteiligung Es besteht eine wechselseitige Beteiligung mit der FS FlowFact GmbH. Vorstand Dem Vorstand gehörten im Berichtsjahr an: Herr Dipl.-Inf. Klaus Kappert, Wesseling Herr Dipl.-Kfm. Lars Grosenick, Köln Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Berichtsjahr: Herr Dipl.-Kfm. Klaus Murges, Unternehmensberater, Köln, Vorsitzender Herr Dipl.-Ing. Frank Zweigner, Immobilienökonom, Köln Frau Birgit Ströbel, Unternehmensberaterin, Berlin
Köln, im Mai 2013 FlowFact AG Vorstand Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2013 vom Aufsichtsrat festgestellt. |
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