Beteiligungsgesellschaften
ISiGO GmbHLiquidiert
18190 Sanitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Hans Schilling seit 21.5.2014 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ISiGO GmbHSanitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGA. ALLGEMEINE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUM ZWISCHENABSCHLUSS Bilanzierungs‑ und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz wurden unverändert übernommen. Für den Abschluss der Gesellschaft finden die Rechnungslegungsvorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften Anwendung. Die Änderungen des Handelsgesetzbuches durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden erstmals auf diesen Jahresabschluss angewendet. Betroffen ist Bilanzierung und Bewertung der Pensionsrückstellung und eine Rückdeckungsversicherung sowei die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Die Vorjahreszahlen wurden zulässigerweise nicht angepasst. Entsprechend der neuen HGB‑Regelungen werden in der Gewinn‑ und Verlustrechnung erstmalig die folgenden Angaben als sogenannte davon‑Vermerke ausgwiesen: · Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" · Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" Im Abschluss sind die Bilanzierungsmethoden der §§ 246 ‑ 251 HGB beachtet worden. Es sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen saldiert worden. Das Anlage‑ und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Soweit zulässig, wurden niedrigere Wertansätze aus steuerlichen Gründen beibehalten. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Abschluss berücksichtigt worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Abschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert worden sind. B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Allgemeines Die Bilanz ist gemäß § 266 (1) HGB in Kontenform aufgestellt, wobei die entsprechenden Gliederungsvorschriften beachtet wurden. Anlagevermögen Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Die Anlagegüter werden nach der linearen Methode "pro rata temporis" (nach tatsächlichen Monaten) abgeschrieben. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungspreis von EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 wird ein jährlicher Sammelposten gebildet, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Es werden nur Gegenstände ausgewiesen, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu dienen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert worden. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Erkennbare Einzelrisiken, die durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt werden müssten, lagen nicht vor. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach de Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Januar 2011 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 5,15 %. Bei der Ermittlung für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen wurden, jährliche Lohn‑ und Gehaltssteigerungen von 0% zugrunde gelegt. Rentensteigerungen wurden mit 0 % und eine Fluktuation wurde mit 0 % unterstellt. Die Verpflichtung aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen (EUR 44.682,00) werden mit den Vermögensgegenständen (EUR 53.206,05), die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs‑ und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Saldo wird als "aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" (EUR 8.524,05) ausgewiesen. Die Bewertung des zwecksgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögen erfolgte zum beizulegenden Zeitwert. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen (EUR 1.824,34) wurden mit den Zinszuführungen (EUR 2.188,00) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo von EUR 363,66 ist im Finanzergebnis unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren und voraussichtliche Preis‑ bzw. Kostensteigerungen von 1,13 % p.a. zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft ist mehrjährige Verpflichtungen aus Mietverträgen eingegangen, die im üblichen Rahmen liegen. Verpflichtungen aus bestehenden Mietverträgen EUR 28.351,56 C. SONSTIGE ANGABEN Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Helmut Unützer. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sanitz, den 20. Dezember 2011 Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.12.2011 |
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