primaid
GmbH
Wachtberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
66.106,00 |
68.798,00 |
| I.
Sachanlagen |
66.106,00 |
68.798,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
615.489,84 |
498.261,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
582.111,24 |
490.946,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.378,60 |
7.314,37 |
| Aktiva |
681.595,84 |
567.059,35 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
162.087,83 |
165.188,19 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
140.188,19 |
243.401,20 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.100,36 |
103.213,01 |
| B.
Rückstellungen |
11.410,24 |
19.950,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
508.097,77 |
381.920,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
508.097,77 |
381.920,58 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
250.056,90 |
167.383,47 |
| Passiva |
681.595,84 |
567.059,35 |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2022
festgestellt.
Unterzeichner des Jahresabschlusses:
Brühl 30.12.2022, Ansgar Stich und Stefan
Jachemich
Anhang
der prima.id GmbH
Angaben zum Jahresabschluss, zur Bilanzierung und
Bewertung
1. Anzuwendende Rechtsvorschriften
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresdurchschnitt sind sämtliche
Vermögengengegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs- posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst, wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist dem Anlageverzeichnis zu
entnehmen.
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wird gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB i.V.m.
§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten
angesetzt und gem. § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB
auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 3 HGB).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden gem. § 255 Abs.
2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden
Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den
Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG
im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%,
abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1HGB).
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a
Abs. 2 HGB bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz 2 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2021 wurden durchschnittlich
fünfundzwanzig Mitarbeiter beschäftigt.
Die Gesellschafterdarlehen werden mit einem Zinssatz,
der 2%-Punkte über dem Basiszinssatz nach BGB liegt,
verzinst. Die Verrechnungskonten der Gesellschafter werden
mit einem Zinssatz, der 1%-Punkt über dem
Basiszinssatz nach BGB liegt, verzinst.
Organe der Gesellschaft
Während des Geschäftsjahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch die folgenden
Geschäftsführer geführt:
Herr Ansgar Stich Herr Stefan Jachemich.
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