Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 101612
Eingetragen
20.5.1987
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialReparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Die Vornahme von Elektroarbeiten aller Art sowie der Handel mit Elektrogeräten und der Handel mit, Fertigung und Verleih von technischen Geräten, welche dem Reitsport dienen, Tunierservice, Organisation und Abwicklung von Pferdesportveranstaltungen und damit verbundene Dienstleistungen inclusive Broschürenerstellung.

Historie

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Management

NameRolle
Siegfried Grabmayer
seit 7.6.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Siegfried Grabmayer
Weichering
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Grabmayer GmbH

Weichering

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2010 bis zum 31.10.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

14.510,00

25.309,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

14.009,32

42.686,03

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

36.714,97

115.102,84

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

71.207,30

124.308,89

C. Rechnungsabgrenzungsposten

992,00

2.305,70

Summe Aktiva

137.433,59

309.712,46



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Bilanzgewinn

36.985,99

110.665,17

B. Sonderposten mit Rücklageanteil

0,00

2.241,00

C. Rückstellungen

60.983,30

149.343,00

D. Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 13.899,71 (EUR 21.898,70)

13.899,71

21.898,70

Summe Passiva

137.433,59

309.712,46

ANHANG


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter der Fortführungsprämisse aufgestellt.

Soweit nachstehend nichts anderes erwähnt, wendet die Gesellschaft folgende Bewertungsmethoden an:

Ansatz der Vermögensgegenstände zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wobei letztere auf Vollkostenbasis ermittelt werden.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Wirtschaftsgüter im Zugangswert bis 410 € werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die Waren sind grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse und die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden mit den Herstellungskosten je nach Fertigungszustand bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Verwaltungsgemeinkosten. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Risiken in den Beständen, die sich aus eingeschränkter Verwertbarkeit, langer Lagerdauer, Preisänderungen am Beschaffungsmarkt oder sonstigen Wertminderungen ergeben, werden, falls vorhanden, durch Abwertung berücksichtigt.

Im Bereich des Umlaufvermögens trägt die Gesellschaft den erkennbaren wertmindernden Faktoren durch Abschreibungen gem. § 253 III HGB Rechnung.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % Rechnung getragen.

Unter den Forderungen uns sonstigen Vermögensgegenständen wird eine Forderung gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 9 ausgewiesen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Absatz 1 HGB Ausgaben vor dem Stichtag der Schlussbilanz, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt. Sie sind zum Nominalwert angesetzt.

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn, in den ein Gewinnvortrag von
T€ 110 einbezogen ist, auf neue Rechnung vorzutragen.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Hierfür lag uns ein Gutachten der Bayern-Versicherung vor, indem folgende Annahmen für die Berechnung berückstichtigt wurden (§ 285 Nr. 24 HGB):

- durchschnittlicher Marktzins von 5,13 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde

- kein Rententrend

- Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck 2005G

Die Pensionszusage ist rückgedeckt durch eine Lebensversicherung, deren Marktwert zum 31.10.2011 bei T€ 112, also unter dem Rückstellungsbetrag. In der Bilanz werden die beiden Positionen daher saldiert mit einem Passivüberhang ausgewiesen.

Die Steuern und die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Sonstige Angaben zum Jahresabschluss

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Siegfried Grabmayer. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die jederzeit fälligen, mit 4 % p. a. verzinsten Forderungen an Gesellschafter, zugleich Geschäftsführer, belaufen sich auf T€ 9. Weitere Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse zugunsten des vorgenannten Personenkreises im Sinne des § 285 Nr. 9 c HGB waren nicht zu verzeichnen.

Der Vorjahresabschluss wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 07.11.2011 festgestellt.

Der Bilanzgewinn beträgt T€ 37. In diesen ist ein vorgetragener Bilanzgewinn von
T€ 110 einbezogen.

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Siegfried Grabmayer

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