GMP Software Verwaltungs GmbH
Heinrich-Lanz-Straße 22, 67259 Beindersheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Dollenbacher seit 28.12.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GMP Software Verwaltungs GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben Form und Darstellung Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften. Von den Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB n. F. HGB wurde Gebrauch gemacht. Sämtliche Wahlrechte bei Vermerken und Angaben wurden zugunsten des Anhangs ausgeübt. 2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 HGB n.F. Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung der steuerlichen Vorschriften. Immaterielle Vermögensgegenständ, soweit entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ist anhand der steuerlichen AfA-Tabellen festgelegt, wobei jeweils möglichst kurze zulässige Nutzungsdauern gewählt wurden. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungskosten, sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Auf das gesamte Anlagevermögen wurden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Wegen der kontinuierlichen Wiederbeschaffung werden gewogene Durchschnittspreise zugrunde gelegt; das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten, sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Flüssige Mittel sind zum Nennbetrag ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB n.F.) Personalaufwand des Geschäftsjahres (§ 285 Nr. 8b HGB) a) Löhne und Gehälter = 49965,83 € b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung = 1528,36 € c) Gesamt = 51494,19 € Gewährte Vorschüsse und Kredite (§285 Nr. 9c HGB) - kein Ansatz Mitglieder des Geschäftsführungsorgans ( § 285 Nr. 10 HGB ) Die Geschäftsführung oblag im Jahre 2014 Herrn Peter Dollenbacher. Beteiligung an anderen Unternehmen (§285 Nr. 11 HGB) - kein Ansatz Unbeschränkt haftender Gesellschafter (§285 Nr. 11a HGB) - kein Ansatz Geschäfts- oder Firmenwert (§285 Nr. 13 HGB) - kein Ansatz Mutterunternehmen der Kapitalgesellschaft (§285 Nr. 14 HGB) - kein Ansatz Angaben zur Personenhandelsgesellschaft (§285 Nr. 15 HGB) - kein Ansatz Erklärung nach §161 Aktiengesetz (§285 Nr. 16 HGB) - kein Ansatz Finanzinstrumente der Finanzanlagen (§285 Nr. 18 HGB) - kein Ansatz Bewertung von Finanzanlagen (§285 Nr. 20 HGB) - kein Ansatz Risikobewertung (§285 Nr. 23 HGB) - kein Ansatz Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24 HGB) - kein Ansatz Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden (§285 Nr. 25 HGB) - kein Ansatz Inländisches Investmentvermögen (§285 Nr. 26 HGB) - kein Ansatz Haftungsverhältnisse ( § 285 Nr. 27 HGB ) Am 31. Dezember 2014 bestanden folgende Haftungsverhältnisse: 1. Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln bestanden nicht. 0,00 € 2. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel, und Scheckbürgschaften bestanden nicht. 0,00 € 3. Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen bestanden nicht. 0,00 € 4. Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestanden nicht. 0,00 € Gesamt 0,00 € Selbstgeschaffene Immaterielle Vermögensgegenstände (§285 Nr. 28 HGB) - kein Ansatz
Mannheim, den 22. Dezember 2015 gez. Peter Dollenbacher Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.12.2015 |
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