Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 65628
Vorher
peter dollenbacher edv-systeme & beratung GmbHGMP Software GmbH
Eingetragen
21.6.2004
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Übernahme der Funktion der persönlich haftenden Gesellschafterin der GMP Software GmbH & Co KG, Mannheim

Historie

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Management

NameRolle
Peter Dollenbacher
seit 28.12.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Heinrich-Lanz-Straße 22, 67259 Beindersheim
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GMP Software Verwaltungs GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

1

II. Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung

0,00

0,00

58

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0,00

30

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

0,00

16

2. Sonstige Vermögensgegenstände

58125,81

58125,81

8

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

4100,50

59

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

3

Summe Aktiva

62226,31

174



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

24814,99

5

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-5329,70

19485,29

20

B. Rückstellungen

4800,00

8

C. Verbindlichkeiten

12941,02

90

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

26

Summe Passiva

62226,31

174

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Form und Darstellung

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften.

Von den Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB n. F. HGB wurde Gebrauch gemacht.

Sämtliche Wahlrechte bei Vermerken und Angaben wurden zugunsten des Anhangs ausgeübt.

2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 HGB n.F.

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung der steuerlichen Vorschriften.

Immaterielle Vermögensgegenständ, soweit entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden.

Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ist anhand der steuerlichen AfA-Tabellen festgelegt, wobei jeweils möglichst kurze zulässige Nutzungsdauern gewählt wurden.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen.

In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungskosten, sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Auf das gesamte Anlagevermögen wurden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Wegen der kontinuierlichen Wiederbeschaffung werden gewogene Durchschnittspreise zugrunde gelegt; das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet.

Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten, sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.

Flüssige Mittel sind zum Nennbetrag ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3.

Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB n. F.)

3.1. Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr. 1a+b HGB)

mit einer Restlaufzeit von

Verbindlichkeiten

Gesamt-

bis zu

bis

betrag

1 Jahr

5 Jahren

T€

T€

T€

Verbindlichkeiten

gegenüber

Kreditinstituten

0

0

0

Verbindlichkeiten

aus Lieferungen

und Leistungen

0

0

0

Sonstige

Verbindlichkeiten

13

13

0

3.

mit einer Restlaufzeit von

mehr als

gesicherte

Art der

5 Jahren

Beträge

Sicherheit

T€

T€

0

0

-

0

0

-

0

0

-

3. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB n.F.)

Personalaufwand des Geschäftsjahres (§ 285 Nr. 8b HGB)

a) Löhne und Gehälter = 49965,83 €

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung = 1528,36 €

c) Gesamt = 51494,19 €

Gewährte Vorschüsse und Kredite (§285 Nr. 9c HGB)

- kein Ansatz

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans ( § 285 Nr. 10 HGB )

Die Geschäftsführung oblag im Jahre 2014 Herrn Peter Dollenbacher.

Beteiligung an anderen Unternehmen (§285 Nr. 11 HGB)

- kein Ansatz

Unbeschränkt haftender Gesellschafter (§285 Nr. 11a HGB)

- kein Ansatz

Geschäfts- oder Firmenwert (§285 Nr. 13 HGB)

- kein Ansatz

Mutterunternehmen der Kapitalgesellschaft (§285 Nr. 14 HGB)

- kein Ansatz

Angaben zur Personenhandelsgesellschaft (§285 Nr. 15 HGB)

- kein Ansatz

Erklärung nach §161 Aktiengesetz (§285 Nr. 16 HGB)

- kein Ansatz

Finanzinstrumente der Finanzanlagen (§285 Nr. 18 HGB)

- kein Ansatz

Bewertung von Finanzanlagen (§285 Nr. 20 HGB)

- kein Ansatz

Risikobewertung (§285 Nr. 23 HGB)

- kein Ansatz

Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24 HGB)

- kein Ansatz

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden (§285 Nr. 25 HGB)

- kein Ansatz

Inländisches Investmentvermögen (§285 Nr. 26 HGB)

- kein Ansatz

Haftungsverhältnisse ( § 285 Nr. 27 HGB )

Am 31. Dezember 2014 bestanden folgende Haftungsverhältnisse:

1. Verbindlichkeiten aus der Begebung und

Übertragung von Wechseln bestanden nicht. 0,00 €

2. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel,

und Scheckbürgschaften bestanden nicht. 0,00 €

3. Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

bestanden nicht. 0,00 €

4. Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von

Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

bestanden nicht. 0,00 €

Gesamt 0,00 €

Selbstgeschaffene Immaterielle Vermögensgegenstände (§285 Nr. 28 HGB)

- kein Ansatz

4.

Gesellschafterliste ( § 40 GmbHG )

Name

Vorname

Beruf

Geb.Datum

Wohnsitz/Ort

Dollenbacher

Peter

Geschäftsführer

24.12.1964

Mannheim

4.

Stammeinlage

25.000,00

 

Mannheim, den 22. Dezember 2015

gez. Peter Dollenbacher

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.12.2015

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