A.R.T.Systemtechnik Verwaltungs GmbH

Rosengasse, 03238 Sallgast, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 1337
Eingetragen
26.7.2005
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.
Gegenstand
Die Geschäftsführung sowie Beteiligung an Unternehmen, die sich mit der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Bauelementen aller Art befassen.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Palm
seit 26.7.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

A.R.T. Systemtechnik Verwaltungs GmbH

Göllnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 12.782,30
B. Umlaufvermögen 46.927,51 43.786,59
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 42.241,30 37.666,23
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.686,21 6.120,36
Bilanzsumme, Summe Aktiva 46.927,51 56.568,89

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 45.854,67 55.604,86
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.782,29 25.564,59
II. Gewinnvortrag 30.040,27 27.218,53
III. Jahresüberschuss 3.032,11 2.821,74
B. Rückstellungen 720,68 750,00
C. Verbindlichkeiten 352,16 214,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 46.927,51 56.568,89

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.


Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.


Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.


Nach dem in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.


Zum 01.01.2010 ergaben sich beim Übergang auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG keine Änderungen.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.


Der Ansatz des Kassenbestandes und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.


Die Vorschriften zur Rechnungsabgrenzung wurden beachtet.


Die Rückstellungen sind mit dem zu erwartenden Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tage der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt.


Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.


Ergänzende Angaben

Geschäftsführer


Frank Palm



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