Samen-Wagner GmbHLiquidiert

Poststraße 24, 71032 Böblingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 240994
Eingetragen
20.1.1978
Branche
Erzeugung von BlumensamenGroßhandel mit Blumen und PflanzenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Sämereien aller Art, sowie von Gartenbedarfs- und Zooartikeln.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Samen-Wagner GmbH i.L.

Böblingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 19.09.2012

Bilanz zum 19. September 2012

Samen-Wagner GmbH i. L., Böblingen

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen 11,00   11,00
II. Finanzanlagen 3.200,00 3.211,00 3.200,00
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte 5.093,44   16.310,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.348,20   1.750,41
III. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.117,68 11.559,32 6.815,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten   309,70 309,70
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   9.435,11 0,00
    24.515,13 28.397,00

PASSIVA

     
    Geschäftsjahr Vorjahr
    EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   25.564,59 25.564,59
II. Jahresfehlbetrag   -16.064,55 -6.236,43
III. Vortrag auf neue Rechnung   -18.935,15 -12.698,72
nicht gedeckter Fehlbetrag   9.435,11 0,00
buchmäßiges Eigenkapital   0,00 6.629,44
B. Rückstellungen   5.520,00 3.520,00
C. Verbindlichkeiten   18.995,13 18.247,56
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 18.995,13 (EUR 18.247,56)      
    24.515,13 28.397,00

I. Allgemeine Angaben

Die Liquidation des Unternehmens wurde 2012 eröffnet. Das Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Die Bilanz wurde gem. § 266 HGB aufgestellt. Hierbei wurde von der Erleichterungsmöglichkeit des § 266 Abs. 1 S. 3 HGB Gebrauch gemacht.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Die Bilanz ist vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses wurde insbesondere von folgenden Erleichterungen, soweit einschlägig, Gebrauch gemacht:

§ 274a HGB

§ 288 S.1 HGB

§ 326 S.1 und 2 HGB

II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Gem. § 5 Abs. 1 EStG letzter Satz wurden steuerliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz ausgeübt. Soweit steuerrechtlich zwingende Vorschriften anzuwenden waren, die handelsrechtlich zwingenden Vorschriften entgegenstehen, wurden die handelsrechtlichen Vorschriften angewendet und die steuerlich nötigen Korrekturen außerhalb des Jahresabschlusses vorgenommen.

Im Jahresabschluss sind die Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten vollständig enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Gleiches gilt analog für die Aufwendungen und Erträge.

Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet worden. Gleiches gilt analog für die Aufwendungen und Erträge.

Sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen, dem am Bilanzstichtag auch tatsächlich und rechtlich nichts entgegenstand.

Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Die Rückstellungen entsprechen den Angaben der Geschäftsleitung. Die obligatorischen Rückstellungen gem. § 249 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HGB wurden gebildet. Aufwandsrückstellungen waren nicht zu bilden. Die gebildeten Rückstellungen wurden in der Höhe angesetzt, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren und nur aufgelöst, soweit der Grund ihrer Bildung entfallen war.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Zum Ausweis von Ausleihungen/Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern s. nachstehend unter IV. 2. "Angaben zu § 42 Abs. 3 GmbHG"

Weitere Angaben zur Mitzugehörigkeit einzelner Posten zu anderen Bilanzposten sind nicht zu machen.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt TEuro 0.

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

Sicherungsübereignung

Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen und Waren.

IV. Erläuterungen gem. § 285 Nr. 10 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans: Herr Günter Wagner, alleiniger Geschäftsführer

(alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit)

VI. Sonstige Angaben

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
Ausleihungen 0,00 Euro
Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 3.443,67 Euro

Die Angaben sind identisch mit denjenigen Beträgen, die den Geschäftsführern und Gesellschaftern zuzurechnen sind.

Die aus der Tätigkeit von oben genanntem Geschäftsführer der Samen Wagner GmbH resultierenden Gehaltsverbindlichkeiten der Berichtsfirma sind in der Bilanz im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" enthalten.

Weitere Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Kreditvergaben an Geschäftsführer

vgl. Angaben zu § 42 Abs. 3 GmbHG

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB; Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten) bestehen nicht.

 

Böblingen, den 11.06.2014

Gez. Günter Wagner, Kaufmann, Liquidator

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