Share
Logistics Bremen GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.523,00 |
4.212,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.523,00 |
4.212,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.536,88 |
47.999,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
127,70 |
1.395,56 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.409,18 |
46.603,95 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
190.440,12 |
173.133,91 |
| Summe
Aktiva |
226.500,00 |
225.345,42 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
198.133,91 |
161.546,62 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.306,21 |
36.587,29 |
| IV.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
-190.440,12 |
-173.133,91 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
225.000,00 |
223.745,42 |
| Summe
Passiva |
226.500,00 |
225.345,42 |
Anhang
Share Logistics Bremen GmbH
Bremen
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
I. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. und der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff.
Handelsgesetzbuch (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und nach den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten
die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Bremen unter dem Aktenzeichen HRB 26300 HB
eingetragen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246-251 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274a,
§§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a
HGB.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264c, 266 und § 275 HGB Anwendung.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet (§ 246 Abs. 2 HGB).
Zu den Posten in der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ist der Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens deren Werte 250 Euro aber nicht 800
Euro übersteigen wurden als geringwertige
Wirtschaftsgüter zunächst aktiviert und im Jahr
des Zugangs voll abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände
bis zu einem Wert von 250 Euro wurden in voller Höhe
aufwandswirksam berücksichtigt.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert
angesetzt.
Eigenkapital
Zum Bilanzstichtag weist die Gesellschaft einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 190.440,12 Euro
aus.
Rückstellungen
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht
veranlagte Gewerbesteuer, die mit dem Rückzahlungs-
bzw. Erfüllungsbetrag bewertet wurde.
Die
sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrages bewertet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr waren zum Bilanzstichtag nicht zu bilden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 225.000,00
Euro (Vorjahr: 223.745,42). Die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 Euro
(Vorjahr: 0,00 Euro).
Es bestanden zum Bilanzstichtag keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB.
V. Weitere Angaben
Anzahl der Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr keine Mitarbeiter.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen Verpflichtungen aus Mietverträgen
bzw. Leasingverträgen für unbewegliches und
bewegliches Anlagevermögen.
Mitglieder der Geschäftsführung
Herr Johannes Crezee, Rhoon/Niederlande
Frau Christiane Schmitz-von Salzen, Bremen
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 19.07.2021
Bremen, den 19.07.2021
gez. Christiane Schmitz-von Salzen
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 19.7.2021.
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