Neue Energie Pasewalk Verwaltung GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rüdiger Behrendt seit 25.11.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Pasewalk | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 12.50% | |
local energy gmbhAufgelöst | 1.62% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Pasewalk GmbHPasewalkJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023Grundlagen des Unternehmens Die Gesellschaft firmiert seit dem 10. Juli 1991 unter der Bezeichnung "Stadtwerke Pasewalk GmbH". Die Gesellschaft ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Neubrandenburg unter der Registernummer HRB 3196 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Stadt Pasewalk mit Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und der Betrieb von Datennetzen. Die Gesellschaft hielt zum 31. Dezember 2023 folgende Anteile: - 12,5 % der Anteile der "Energieeinkaufs- und -handelsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH", - 12,5 % des Stammkapitals der "Landwerke M-V GmbH" - 20 % des Stammkapitals der "Landwerke M-V Breitband GmbH". Die Organe der Gesellschaft sind: - der Geschäftsführer, - der Aufsichtsrat, - die Gesellschafterversammlung. Geschäftsführer ist Herr Rüdiger Behrendt. Organigramm der Stadtwerke Pasewalk GmbH
Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Stadtwerke Pasewalk agierten im Berichtszeitraum in einem Marktumfeld, das stark durch die Auswirkungen multipler Krisen geprägt wurde. Insbesondere spielten die Folge des Ukrainekrieges und gesellschaftliche Anpassungen an den Klimawandel eine große Rolle. Das Risiko des Eintritts einer Gasmangellage, eventuell sogar bei gleichzeitigem Strom-Black-Out, war im Berichtszeitraum nach wie vor nicht zu vernachlässigen, auch wenn sich Netzbetreiber und Bevölkerung darauf eingestellt haben. Die eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten von Firmen in Ballungsräumen aufgrund von Platz- und Arbeitskräftemangel, scheint expandierende Firmen auf die strukturschwachen Gebiete vermehrt aufmerksam zu machen. Konkret wird die Erschließung des Industrieparks "Berlin-Szczecin" in der Gemarkung Pasewalk in den nächsten Jahren einen enormen Einfluss auf die Entwicklung der Stadtwerke Pasewalk haben. Allerdings bedeutet dies natürlich ein sich verschärfender Fachkräfte- und Arbeitskräftewettbewerb im südlichen Vorpommern, von dem auch die Stadtwerke betroffen sein werden. Die wieder signifikante Inflation verursachte erhebliche Preisanstiege und erfordert hinsichtlich des Umgangs mit Eigen- und Fremdkapital ein Überdenken des Handelns. Die Wetterentwicklung der vergangenen Jahre lässt auf einen Wandel des Klimas schließen, wie er von vielen Wissenschaftlern vorausgesagt wurde. Das Frühjahr und der Sommer waren in Pasewalk, so wie in den Vorjahren, sonnig, heiß und sehr trocken. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 weisen die Stadtwerke Pasewalk einen Jahresüberschuss in Höhe von T€ 917 aus. Im Vorjahr wurde ein Jahresüberschuss von T€ 1.328 erwirtschaftet. Das Jahresergebnis wurde durch die Bildung von Rückstellungen für Drohverluste des Strom- und Gasbezuges beeinflusst, die sich direkt aus der hohen Volatilität des Energiemarktes infolge politischer Rahmensetzungen ergeben. Darüber hinaus wurden in der Sparte Telekommunikation Drohverlustrückstellungen gebildet. Die Stadtwerke Pasewalk konnten im Jahre 2023 die Versorgungssicherheit zuverlässig sicherstellen, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleisten und ihre Netze auf Stand halten bzw. modernisieren. Angesichts der im oberen Teil bereits beschriebenen Gemengelage, war dies im Berichtszeitraum keine Selbstverständlichkeit. Die Umsatzerlöse 2023 sind gegenüber 2022 signifikant gestiegen. Ursächlich ist der erhebliche Anstieg von Risiken, die von allen Marktteilnehmern eingepreist wurden, aber sich rückblickend nicht realisiert haben. Die andere Seite dieser Medaille ist jedoch, dass in kommenden Geschäftsjahren sich dieser Effekt umdrehen könnte. Der traditionell risikoarme, längerfristige Energieeinkauf der Stadtwerke wurde in der Energiekrise belohnt, könnte jedoch in kommenden Perioden als Wettbewerbsnachteil wirken. Besonders erwähnenswert ist im Geschäftsjahr 2023 das vom Staat beschlossene Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG). Ziel der Bundesregierung war die Dämpfung der durch die Energiekrise stark gestiegenen Energiekosten im Jahr 2023. Bis zu 80 % der Jahresverbrauchsprognose haben die Kunden zu gedeckelten Preisen bezogen. Die Umsetzung erforderte enormen personellen und finanziellen Aufwand, da die Abwicklung über die Energieversorger lief. Die IT-Dienstleister der Energieversorgungsunternehmen (EVU) waren überlastet. Die kurzen Umsetzungsfristen und die Ungenauigkeit der eilig beschlossenen Gesetze waren enorme Herausforderungen. In einem gesonderten Nachprüfungsverfahren, die bis zum Sommer 2025 abgeschlossen sein müssen, werden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nun die Handlungen der EVU prüfen und bestätigen. Darüber hinaus wurde zur weiteren Entlastung der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz sowie Erdwärmelieferungen befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 % auf 7 % beschlossen. Innerhalb unseres Querverbundunternehmens gehörten in 2023 die Gewerke Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Telekommunikation zu den Tätigkeitsbereichen der Stadtwerke Pasewalk. Der Anlagenbau unterstützt als Hilfsgewerk den Aufbau der Telekommunikationssparte und darüber hinaus die anderen Bereiche des Stadtwerks. Somit ist die Sicherstellung der Versorgungssicherheit auch außerhalb der Geschäftszeiten aus eigenen Kräften möglich und wirkt in Zeiten starker Nachfrage nach Tiefbauleistungen kostenstabilisierend. Das Versorgungsnetz erstreckt sich in der Strom-, Gas-, Wasser und Breitbandversorgung primär auf die Gemarkung Pasewalk. Darüber hinaus bezieht der Trink- und Abwasserzweckverband Uecker-Randow, Süd-Ost, für Teile seines Versorgungsgebietes Wasser aus den Erzeugungsanlagen der Stadtwerke Pasewalk. Durch Fernwärme versorgen die Stadtwerke Pasewalk im Wesentlichen die Pasewalker Oststadt und einen Teil der Innenstadt. Das Glasfasernetz befindet sich nach wie vor im Aufbau. Der Zuspruch der Kunden ist über den ursprünglichen Erwartungen. Jedoch ist die erwartete Ausbaugeschwindigkeit nicht erreichbar, aufgrund der Komplexität der Abläufe und fehlender freier Kapazitäten von Dienstleistern. Daher wurden für die kommenden Jahre angemessene Ausbauverzögerungsrückstellungen gebildet. Ziel der kommenden Jahre ist die Verdichtung des Angebotes im erweiterten Innenstadtbereich, um ein positives Spartenergebnis dauerhaft zu erreichen. Ertragslage In den Umsatzerlösen verzeichneten wir insgesamt einen Anstieg von T€ 16.424 auf T€ 22.439 aufgrund von krisenbedingten Preisanstiegen im Strom- und Gasbereich. Insofern ist diese Umsatzsteigerung nicht als nachhaltig anzusehen. Die wesentlichen Kennzahlen stellen sich wie folgt dar: Betriebsdaten Stromversorgung:
Betriebsdaten Gasversorgung:
Betriebsdaten Fernwärmeversorgung:
Betriebsdaten Wasserversorgung:
Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen insgesamt T€ 315 (Vorjahr T€ 132). Im Jahr 2022 waren Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 10 enthalten. Diese betragen im Berichtsjahr T€ 23. Personalaufwendungen werden in 2023 insgesamt T€ 4.180 ausgewiesen. Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 2023 66 Mitarbeiter beschäftigt. Die Personalstärke ist gegenüber dem Vorjahr (64 Mitarbeiter) leicht gestiegen. In den kommenden Jahren sollen Fachkräfte durch Berufsausbildung und duale Studiengänge entwickelt werden. Auf diese Weise soll dem Mitarbeiter- und Fachkräftemangel entgegengewirkt werden und auch die Anpassung an den Wandel durch den Einsatz von neuen Technologien, wie z.B. Künstliche Intelligenz, sichergestellt werden. Im Geschäftsjahr 2023 befanden sich im Unternehmen 6 Auszubildende und 2 Studenten. An Konzessionsabgaben wurden in 2023 insgesamt T€ 325 (2022 = T€ 351) steuerlich und preisrechtlich erwirtschaftet. Die Konzessionsabgaben betragen für die Sparten "Strom" T€ 208 (2022 = T€ 226), "Gas" T€ 19 (2022 = T€ 24), "Fernwärme" T€ 27 (2022 = T€ 26) und "Wasser" T€ 71 (2022 = T€ 75). Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme erhöhte sich im Berichtsjahr um T€ 3.316 auf T€ 33.519. Die Ursachen liegen im Wesentlichen in den Investitionen für den Netzausbau. Das Eigenkapital beträgt T€ 16.878 und die daraus resultierende Eigenkapitalquote 50,4 %. Im Vorjahr betrug die Eigenkapitalquote noch 53,8 %. Der Rückgang resultiert aufgrund des Anstiegs der Bilanzsumme. Es wirken sich ein Anstieg der Forderungen und Verbindlichkeiten aus. Die Investitionen betrugen insgesamt T€ 2.779. Sie betreffen im Wesentlichen Investitionen für den weiteren Aufbau einer Breitbandversorgung (T€ 970) sowie den Ausbau des Stromnetzes (T€ 1.108) in der Stadt Pasewalk. Auch im Geschäftsjahr 2023 war die Liquidität der Gesellschaft jederzeit sichergestellt. Die Liquidität 2. Grades beläuft sich auf 185 %. Im Berichtsjahr erfolgten Darlehenstilgungen über insgesamt T€ 559. Zum Bilanzstichtag werden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 6.779 ausgewiesen. Angaben nach § 6b Abs. 7 Satz 4 EnWG Elektrizitätsverteilung Planmäßige Maßnahmen an den Betriebsmitteln 2023 In der Tätigkeitsrolle als örtlicher Verteilnetzbetreiber erfolgten im Geschäftsjahr 2023 verstärkt Maßnahmen zur Ertüchtigung vorhandener Mittelspannungs- und Niederspannungsanlagen, sowie die Errichtung dreier Transformatorenstationen. Es wurden 1.893 m Mittelspannungs- sowie 1.860 m Niederspannungskabel verlegt bzw. erneuert. Bei den Netzanschlüssen wurden 54 Anschlüsse mit einer Gesamtlänge von rund 135 m errichtet, davon 49 erneuert. Des Weiteren wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 823 Stromzähler durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber gewechselt. Entwicklung der Netzentgelte Die Erlösobergrenzen des Stromnetzes blieben in der dritten Regulierungsperiode (2019 - 2023) stabil. Erlösobergrenzenmindernde Effekte, wie der Kapitalkostenabschlag, konnten durch gleichbleibende Investitionen im Rahmen der beantragten Kapitalkostenaufschläge ausgeglichen werden. Mit der im Jahr 2022 eingereichten "Kostenprüfung Strom 2021" beginnt nun mehr ab dem Jahr 2024 die vierte Regulierungsperiode (2024 - 2028). In Ermangelung eines Anhörungsstandes oder Festlegungen seitens der Landesregulierungsbehörde Mecklenburg-Vorpommern für die Kostenprüfung 2021 sind Schwankungen der Erlösobergrenzen (EOG) für das Stromnetz im Bereich +/- 5 % denkbar. Präzisierende Prognosen können aufgrund fehlender Bescheide nicht gegeben werden. Aufgrund der fehlenden Festlegungen und auf Basis eines sachgerecht geschätzten Ausgangsniveaus konnten vorausblickend die Erlösobergrenzen der Jahre 2024 - 2028 ermittelt werden. Aufgrund des gesamtheitlich gestiegenen Kostenniveaus im gesamten Bundesgebiet ist eine Steigerung der Erlösobergrenzen im Vergleich zur dritten Regulierungsperiode absehbar. Ebenso ist mit der Neueinführung eines Referenzbandes für Netzverlustkonten mit volatilen Einflüssen zu rechnen. Für das Jahr 2025 wird unabhängig von den genannten Unwägbarkeiten ein leichter Anstieg der Erlösobergrenze 2025 erwartet. Dies bedeutet einen Anstieg der Erlösobergrenze von bis zu 6 %. Stand zur Erlösobergrenze und deren Genehmigung Die Versorgungswirtschaft unterliegt seit dem 1. Januar 2016 der Netzentgeltkontrolle durch die Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern (LRegB). Die Kostenbasis für die vierte Regulierungsperiode ist bei den Stromnetzentgelten das Jahr 2021. Die Daten für die vierte Regulierungsperiode wurden im Sommer 2022 eingereicht. Der aktuelle Stand zum Kostenprüfungsverfahren 2021 ist ungewiss, da sich die LRegB bisher dazu nicht positioniert hat. Das Kostenprüfungsverfahren dient als Grundlage zur Ermittlung der Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode für die Jahre 2024 - 2028 und damit für die Netzentgelte in den jeweiligen Jahren. Eine zeitnahe Bearbeitung durch die LRegB der Kostenprüfung Strom für die vierte Regulierungsperiode ist nicht zu erwarten, da zahlreiche andere Bescheide (Regulierungskonto/Kapitalkostenaufschläge) noch ausstehen. Somit ist bereits jetzt eine fehlende Planungssicherheit für die begonnene vierte Regulierungsperiode vorhanden. Gasverteilung Planmäßige Maßnahmen an den Betriebsmitteln 2023 In der Tätigkeitsrolle als örtlicher Verteilnetzbetreiber erfolgten im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen Netzerneuerungen der Niederdruckleitungen von rund 200 m sowie die Begleitung der Entwicklung des Industriestandortes Berlin-Szczecin mit Hochdrucknetz mit rund 770 m. Bei den Hausanschlüssen kamen über alle Druckstufen hinweg 1 Hausanschluss neu dazu und es wurden 20 Hausanschlüsse erneuert, sowie 10 Hausanschlüsse getrennt. Bei der jährlichen Überprüfung des Gasnetzes auf Leckagen wurden im Geschäftsjahr rund 25 km Trasse auf Undichtigkeiten bzw. unkontrollierten Gasaustritt fachgerecht überprüft. Des Weiteren wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr rund 304 Gaszähler durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber gewechselt bzw. neu eingebaut. Entwicklung der Netzentgelte Die Landesregulierungsbehörde Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2021 ein Verfahren zur Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen nach § 29 Abs. 1, § 21a Abs. 1 und Abs. 6 EnWG i.V.m. 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV für die vierte Regulierungsperiode Gas (Beginn am 01.01.2023) eingeleitet. Die Kostenbasis für die vierte Regulierungsperiode und damit der Erlösobergrenzen 2023 - 2027 stellt das Jahr 2020 dar. Die Daten zur Kostenprüfung für die vierte Regulierungsperiode wurden im Herbst 2021 bei der LRegB eingereicht. Die LRegB hat diesbezüglich ebenso keine Stellung bezogen. Aufgrund der noch fehlenden Festlegung können die Netzentgelte für die betreffenden Jahre nur auf der Basis eines sachgerecht geschätzten Ausgangsniveaus ermittelt werden, was zu einer geringen Planungssicherheit führt. Mit der Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen ("KANU") der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 8. November 2022 wurde allen Erdgasverteilnetzbetreibern im Bundesgebiet die Möglichkeit geschaffen, entsprechende Neuinvestitionen bis zum Jahr 2045 (Stichwort "Dekarbonisierung") vollständig abzuschreiben. In Verbindung mit einem auf ein absolut notwendig reduziertes Maß an Neuinvestitionen ist der Einfluss auf die Netzentgelte derzeit noch schwer abschätzbar. Stand zur Erlösobergrenze und deren Genehmigung Die Versorgungswirtschaft unterliegt seit dem 1. Januar 2016 der Netzentgeltkontrolle durch die Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern (LRegB). Wie zuvor benannt steht eine genehmigte Kostenbasis von Seiten der LRegB noch aus. Eine Entwicklung der Erlösobergrenzen ab dem Jahr 2023 ist somit wiederrum nur auf Basis eines sachgerechten Ausgangsniveaus möglich. Hinzu kommen weitere Planungsunsicherheiten aus noch offenen Genehmigungsverfahren zum Regulierungskonto und den Kapitalkostenaufschlägen. Sonstige Angaben Die Gesellschaft betrieb Ende 2023 vier eigene BHKW, fünf Nahwärmestationen und mehrere Photovoltaikanlagen - darunter eine Freiflächenanlage mit einer Leistung von 948 kWp. Sie besitzt drei eigene Wärmeerzeugungsanlagen sowie zwei Wasserwerke. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Rekonstruktion und Stabilisierung der Netze und Anlagen weiter fortgesetzt. Investitionen im Bereich "Forschung und Entwicklung" im Sinne von § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB wurden nicht getätigt. Zweigniederlassungen, auf die nach § 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB einzugehen sind, bestehen nicht. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtChancen- und Risikobericht Der immer sichtbar werdende Klimawandel betrifft die Geschäftsmodelle der Daseinsvorsorge einerseits durch Vorgaben zur Dekarbonisierung aller Geschäftsbereiche und andererseits durch die Anpassungen an geänderte Umweltbedingungen. Die Folgen des Ukrainekrieges zerreißt die in den letzten Jahrzehnten gelebten Strategien hinsichtlich der Energieversorgung und zwingt zu einem neuen Denken der technischen Lösungsansätze und betriebswirtschaftlichen Konsequenzen. Im Bereich der Energiebeschaffung und des -vertriebs ist festzustellen, dass die langfristige Energiebeschaffung, die sich während der Energiekrise als äußerst vorteilhaft erwiesen hat, von der Politik nicht ausreichend anerkannt wird. Wettbewerber mit kurzfristigen Beschaffungsstrategien genießen nach wie vor Wettbewerbsvorteile und die Politik versäumt es, den Verbraucher vor instabilen Angeboten zu schützen, die in Zeiten von Energieknappheit viele Kunden ohne Versorger zurückließen. Daher ist es unerlässlich, die Beschaffungszeiträume strategisch zu überdenken und anzupassen sowie sich auf rückläufige Mengen und Margen im Energievertrieb einzustellen. Alle wesentlichen Kostenpositionen eines Stadtwerks sind Preissteigerungen unterworfen, die Gesetzeslage ändert sich kontinuierlich und in hoher Frequenz, teilweise sogar rückwirkend. Der Strom- und Gaseinkauf ist unsicherer als in der Vergangenheit, und der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt wird intensiver. Daher ist die Konzentration auf das Kerngeschäft der Daseinsvorsorge von höchster Priorität. Zusätzliche Verpflichtungen müssen einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Bezüglich des Forderungsausfallrisikos schätzt die Geschäftsführung ein, dass die Risiken bestehen, jedoch als gering anzusehen sind. Die Hauptzielgruppe der Stadtwerke ist der normale Haushaltskunde. Die Geschäftsumfänge der Stadtwerke mit größeren Kunden sind überschaubar, der Zahlungsausfall Einzelner führt nicht zur Schieflage des Stadtwerks. Und bei einer abzusehenden Zahlungsunfähigkeit vieler Haushalte handelt die Politik in Deutschland und hilft aus, wie im Jahre 2022 und 2023 an der politischen Diskussion zur Energiepreisbremse exemplarisch zu sehen war. Insofern geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls vieler Haushaltskunden gering ist. Die zunehmende Sichtbarkeit des Klimawandels erhöht den Handlungsdruck auf die Gesellschaft. Die Politik scheint keine klaren Lösungen zu haben, weshalb Versorger bei der Lösungsfindung zunächst auf sich gestellt sind. Die Zukunft der Fernwärme-, Gas- und Stromsparten muss langfristig geplant werden, wobei eine enge Beobachtung der Entwicklungen und eine Abstimmung mit anderen Stadtwerken von größter Bedeutung sind. Die Verbandsarbeit gewinnt an strategischer Bedeutung. Investitionen in Solar-, Geothermie-, Windenergie- und Biogasanlagen, die für das Stadtwerk bedeutende Sprunginvestitionen darstellen, müssen finanziert werden. Da derzeit keine attraktiven Finanzierungsangebote vorliegen, ist eine aktive Suche und Verhandlung mit vielen Akteuren erforderlich. Dieser Prozess hat höchste Priorität. Der Klimawandel beeinflusst auch das Wassernetz erheblich. Die Region Pasewalk verzeichnet seit einigen Jahren sehr trockene Frühlinge und Sommer. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, muss die Trinkwasserversorgung angepasst werden, was möglicherweise Investitionen in Regenwasserversickerungsflächen, zusätzliche Trinkwasserquellen oder ein weiteres Wasserwerk erforderlich macht. Auch diese Investitionen wären im Verhältnis zur Bilanzsumme der Stadtwerke Pasewalk signifikant. Die Entwicklung des Breitbandnetzes, das seit 2018 stetig ausgebaut wird, ist als positiv einzuschätzen. Die Anschlusszahlen in den Ausbaugebieten übertreffen im Durchschnitt die ursprünglichen Erwartungen, auch wenn die zeitlichen Prognosen nicht gehalten werden konnten. Risiken sind im Geschäftsjahr 2023 durch die Bildung von Ausbauverzögerungsrückstellungen berücksichtigt. Der Bedarf nach Glasfaser-Internet wird von den Kunden zunehmend erkannt. Diese positiven Trends müssen verstetigt werden, um mittelfristig den FTTH-Ausbau in Pasewalk für Wettbewerber unattraktiv zu machen, was die Öffnung des FTTH-Netzes für Mitbewerberprodukte umfassen könnte. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Auswirkungen des Industrieparks Berlin-Szczecin überwiegend positiv für die Stadtwerke sein werden. Zusätzliche Umsätze durch steigende Absatzmengen für Energie und Wasser, erforderliche Datenbandbreiten, Synergien, Fachkräftezuzug und die allgemeine Bedeutungszunahme Pasewalks überwiegen die Risiken, wie erhöhte Forderungsausfälle oder verschärfter Wettbewerb um Fachkräfte. Die Beteiligung an der Landwerke M-V Breitband GmbH ist strategisch bedeutsam, da sie im Pasewalker Umland einen Großteil des geförderten Breitbandausbaus gewonnen hat. Die Gesellschafter haben sich zu einem Darlehen verpflichtet, um das Eigenkapital für die Projektfinanzierung zu erhöhen. Ein Risiko der Nicht-Rückzahlung dieser Darlehen ist derzeit nicht erkennbar. Die Anlaufverluste der Gesellschaft der Landwerke Breitband-Gesellschaft sollen durch Fördermittelzuschüsse kompensiert werden. Im Rahmen des Risiko- und Beteiligungsmanagement wird dieser Umstand beachtet, um einer technische Überschuldung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Prognosebericht Das Geschäftsmodell der Stadtwerke unterliegt einem grundsätzlichen Wandel, weshalb Prognosen mit erheblicher Unsicherheit behaftet sind. Dennoch ist die Stadtwerke Pasewalk GmbH aufgrund ihres breiten Aufgabenportfolios, ihres qualifizierten Mitarbeiterstamms, ihrer stabilen Kundenstruktur, soliden Kapitalausstattung und des alleinigen kommunalen Gesellschafters robust aufgestellt, um auch zukünftig erfolgreich zu agieren. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Daseinsvorsorge an Bedeutung verlieren wird. Selbst der Wegfall einer Sparte, wie des Erdgas-Netzes, würde zu einer erhöhten Nachfrage in anderen Netzen führen. Der allgemeine Arbeits- und Fachkräftemangel führt dazu, dass unzufriedene Mitarbeiter vermehrt den Arbeitgeber wechseln. Die Besetzung offener Stellen mit qualifizierten Fachkräften wird zunehmend schwieriger. Attraktive Arbeitsbedingungen und sinnstiftende Tätigkeiten sind entscheidend, um das Arbeitgeberbranding der Stadtwerke Pasewalk zu stärken. Die Herausforderungen im Strom- und Gasvertrieb sind enorm, können aber bewältigt werden. Hier zahlt sich die lokale Präsenz und das Vertrauen der Bürger in die Stadtwerke aus, was in unsicheren Zeiten Orientierung bietet. Der Ausbau des Strom- und Fernwärmenetzes sowie die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung werden mittel- und langfristig erhebliche Investitionen erfordern. Es gilt, Finanzierungsmöglichkeiten, sei es durch Fördermittel, Marktpartner oder Verbünde, frühzeitig zu identifizieren und zu nutzen. Der Ausbau des Glasfaser-FTTH-Netzes wird auch in den kommenden Jahren Ressourcen binden, die bereitgestellt werden müssen, um eine Rentabilität des Netzes dauerhaft zu erreichen. Die Geschäftsführung ist jedoch zuversichtlich, dass diese Sparte in absehbarer Zeit zum Geschäftserfolg der Stadtwerke positiv beiträgt. Die langfristige Prognose für das Gasnetz bleibt unsicher und könnte zu erheblichen Abschreibungen führen. Dieses Risiko muss langfristig berücksichtigt werden. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden auf Basis des beschlossenen Wirtschaftsplanes 2024 bei Umsatzerlösen von T€ 17.858 ein Jahresergebnis von T€ -19 und Investitionen von T€ 4.322 geplant. Die zur Realisierung der investiven Maßnahmen benötigten finanziellen Mittel werden aus Eigenmitteln in Höhe von T€ 3.851 und aus aktivierten Eigenleistungen finanziert. Insgesamt schätzt die Geschäftsführung, dass sich die wirtschaftliche Lage der Stadtwerke Pasewalk GmbH trotz erheblicher Herausforderungen und allgemeinen Unsicherheiten positiv entwickeln wird.
Pasewalk, 8. August 2024 gez. Rüdiger Behrendt, Geschäftsführer der Stadtwerke Pasewalk GmbH Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang 2023Angaben gemäß § 264 Abs. 1a HGB:
I. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB. Die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB ist auf der Passivseite um die Positionen "Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse" ergänzt worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Jahresabschluss und Lagebericht sind jedoch gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages in entsprechender Anwendung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt worden, so dass größenabhängige Erleichterungen nicht in Anspruch genommen wurden. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip) ausgegangen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Der Grundsatz der Vorsicht sowie das Realisations- und das Imparitätsprinzip wurden beachtet. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet worden. Die Abschreibungen erfolgten sowohl linear als auch degressiv für ältere Anlagen. Die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde liegenden Nutzungsdauern sind in Anlehnung an die in den steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen Nutzungsdauern festgesetzt worden. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte sind gemäß § 253 HGB mit den Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrige Vermögensgegenstände (Forderungen gegen Gesellschafter, sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Rechnungsabgrenzungsposten) werden zum Nennwert ausgewiesen. Latente Risiken sind durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Erkennbare Risiken sind durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Aufgrund der Differenzen zwischen den steuerlichen und handelsrechtlichen Ansätzen (§ 274 HGB, § 285 Nr. 29 HGB) entstehen aktive latente Steuern bei dem Posten "Sonstige Rückstellungen" sowie aus Nachaktivierungen durch Betriebsprüfungen. Aufgrund dieser Differenzen, die mit einem Steuersatz von 29,825 % bewertet werden, ergeben sich aktivische Steuerlatenzen von T€ 555. Entsprechend dem Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgte in der Bilanz kein Ausweis. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt. Es entspricht dem Gesellschaftsvertrag und der Eintragung in das Handelsregister. Die empfangenen Zuschüsse (Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse) werden passiviert und entsprechend der steuerlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter aufgelöst. Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle ungewissen Verbindlichkeiten und sonstigen erkennbaren Risiken mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag berücksichtigt. Soweit in den sonstigen Rückstellungen enthaltene Beträge eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, sind diese unter Berücksichtigung zu erwartender Kosten- und Preissteigerungen bewertet und unter Heranziehung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre gemäß § 253 Abs. 2 HGB auf den Bilanzstichtag abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Aktiva Anlagevermögen Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Abschreibungen für das Geschäftsjahr sind im Anlagenspiegel dargestellt. Die wesentlichen Beteiligungen der Gesellschaft stellen sich wie folgt dar: Energieeinkaufs- und -handelsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Teterow
Landwerke M-V GmbH, Neustrelitz
Landwerke M-V Breitband GmbH, Neustrelitz
Umlaufvermögen Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Passiva Verbindlichkeiten Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
V. Sonstige Angaben Angaben zum Jahresergebnis Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 beträgt € 917.311,18. Die Geschäftsführung empfiehlt ausdrücklich, den Jahresüberschuss im Unternehmen zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen. Um ihrem öffentlichen Zweck nachzukommen und die Energie- und Wasserversorgung in Pasewalk im Hinblick auf die Herausforderungen des kommenden Jahrzehnts sicherzustellen, ist es absehbar, dass ganz erhebliche Investitionen notwendig sein werden, die wiederum ganz erhebliche Anteile an Eigenkapital benötigen werden. Die Geschäftsführung weist daher ausdrücklich darauf hin, dass aus ihrer Sicht die Daseinsvorsorge in Pasewalk nur erhalten werden kann, wenn die Geschäftsergebnisse der zurückliegenden Jahre prioritär für infrastrukturelle Maßnahmen in der Energie- und Wasserversorgung verwendet werden. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen langfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 und Nr. 3a HGB) aus Energiebezugsverträgen. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Im Jahresdurchschnitt waren 66 Mitarbeiter beschäftigt. Angaben zu den Organen der Gesellschaft und Gesamtbezüge Organe sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung. Alleiniger Geschäftsführer war im Berichtsjahr Herr Rüdiger Behrendt. Die Gesamtbezüge betrugen T€ 137. Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr aus folgenden Personen zusammen: Herr Wilfried Sieber, Vorsitzender, (Abteilungsleiter i. R.), Herr Günter Buse, stellv. Vorsitzender, (Unternehmer), Herr Ralf Schwarz (Schuldirektor), Herr Michael Ammon (Rechtsanwalt), Herr René Staatz (Geschäftsführer), Herr Kristian Belz (Industriekaufmann), Frau Anne-Regina Gerhardt (Rentnerin). Nicht stimmberechtigtes Ehrenmitglied ist Herr Wilfried Ehrhardt (Geschäftsführer i. R.). Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2023 Bezüge in Höhe von insgesamt T€ 6 von der Gesellschaft. Es wurden keine Vorschüsse und Kredite gegenüber der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat gewährt, ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen. Geschäfte mit nahestehenden Personen (§ 285 Nr.21 HGB) Die Geschäfte mit nahestehenden Personen (Stadt Pasewalk) betreffen:
Zum 31. Dezember 2023 bestehen gegen die Landwerke M-V Breitband GmbH verzinsliche Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt T€ 2.940. Die Rückzahlung der Darlehen erfolgt erst in dem Zeitpunkt, zu welchem die Landwerke M-V Breitband GmbH die ihrerseits aufgenommenen Fremddarlehen getilgt hat. Die erste Tilgungsrate ist somit spätestens im Jahr 2037 fällig. Die Rückzahlung der Darlehen soll bis Ende 2039 abgeschlossen sein. Spezielle Sicherheiten sind nicht vereinbart worden. Für drei Darlehen mit einem Gesamtvolumen von T€ 687 wurde jeweils mit Datum vom 12. März 2021 ein qualifizierter Rangrücktritt vereinbart. Sonstiges Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne von § 285 Nr. 33 HGB nach Schluss des Geschäftsjahres sind darüber hinaus nicht eingetreten. Mit Ausnahme der für Versorgungsunternehmen üblichen Verpflichtungen für die Erweiterung und Erhaltung der Gewinnungs-, Bezugs- und Verteilungsanlagen bestehen keine weiteren finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.
Pasewalk, 8. August 2024 gez. Rüdiger Behrendt, Geschäftsführer der Stadtwerke Pasewalk GmbH Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023
BestätigungsvermerkVorstehender Jahresabschluss ist nach § 327 HGB verkürzt. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Pasewalk GmbH, Pasewalk Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Pasewalk GmbH, Pasewalk, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Pasewalk GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Potsdam, 8. August 2024 GPP
Treuhandgesellschaft Ost mbH
gez. Held, Wirtschaftsprüfer gez. Dumke, Wirtschaftsprüferin Bericht des AufsichtsratesIm Geschäftsjahr 2023 wurde der Aufsichtsrat von der Geschäftsleitung regelmäßig und umfassend über die Geschäftsentwicklung und Lage der Gesellschaft sowie wichtige Geschäftsvorfälle unterrichtet. Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat die Tätigkeit der Geschäftsführung hinsichtlich der Situation der Finanz- und Investitionsplanung und aller Maßnahmen, die die Zustimmung des Aufsichtsrates erfordern, überwacht und die ihm übertragenen Entscheidungen getroffen. Es wurden insgesamt drei Aufsichtsratssitzungen durchgeführt. Für Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für das Unternehmen wurden entsprechende Beschlüsse gefasst. Die Beschlussfähigkeit war in allen Sitzungen gegeben. Die Geschäftsleitung der Stadtwerke Pasewalk GmbH wurde im Geschäftsjahr 2023 von Herrn Rüdiger Behrendt wahrgenommen. Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht sind von der als Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH, die gemäß den Bestimmungen des kommunalen Prüfungsgesetzes auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen hatte, vom 22. April bis 8. August 2024 (mit Unterbrechungen) geprüft worden. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Dem aufgestellten Jahresabschluss, einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlages stimmt der Aufsichtsrat zu und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form festzustellen. Der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spricht der Aufsichtsrat seinen Dank für die geleistete und erfolgreiche Arbeit aus.
Pasewalk, im Oktober 2024 Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Pasewalk GmbH gez. Martin Kühl, Aufsichtsratsvorsitzender Feststellungs- und ErgebnisverwendungsbeschlussGesellschafterversammlung der Stadtwerke Pasewalk GmbH Beschluss Nr. 52 Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers der Stadtwerke Pasewalk GmbH sowie zur Verwendung des Jahresgewinn Geschäftsjahr 2023 Sachdarstellung: Gem. § 9 (8) des Gesellschaftervertrages bedarf die Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers sowie die Verwendung des Ergebnisses der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung nimmt den Beschluss des Aufsichtsrates Nr. 353 vom 15.10.2024 mit folgendem Wortlaut zur Kenntnis: Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen, den im Geschäftsbericht ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 917.311,18 € auf neue Rechnung vorzutragen. Es wird ferner vorgeschlagen, dem Geschäftsführer für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen. Beschluss der Gesellschafterversammlung: Der Geschäftsbericht und das Jahresergebnis 2023 in Höhe von 917.311,18 € wurden festgestellt. Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. Der im Geschäftsbericht ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 917.311,18 € ist wie folgt zu verteilen. An den Gesellschafter sind 220.000 € brutto am 4. März 2025 auszuschütten und der Restgewinn von 697.311,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Abstimmungsergebnis: Für die Stadt Pasewalk: Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Pasewalk, den 16.12.2024 gez. Rodewald Verantwortlich für die Niederschrift Erläuterungen zu den Tätigkeiten der Unbundling-Abschlüsse 2023 gemäß § 6b Abs. 3 EnWG1. Allgemeine Angaben Die Stadtwerke Pasewalk GmbH hat für das Geschäftsjahr 2023 im Jahresabschluss eine Unterteilung ihrer Tätigkeiten nach den Vorschriften des § 6b EnWG vorgenommen. Dabei werden die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung dargestellt. 2. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Grundlage der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG ist der nach den gesetzlichen Vorschriften und denen des Gesellschaftsvertrages aufgestellte Jahresabschluss zum31. Dezember 2023. Für die Bilanzierung, Gliederung und Bewertung der Tätigkeitsabschlüsse wurden grundsätzlich die gleichen Grundsätze wie für den Gesamtabschluss angewendet. Die Aufstellung der einzelnen Bilanzen erfolgte nach § 6b Abs. 3 Satz 6 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 EnWG nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich war oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden gewesen wäre, wurde die Zuordnung durch sachgerechte Schlüsselung vorgenommen. Als Verteilungsschlüssel dienten insbesondere Umsatz- und Restbuchwertschlüssel sowie die Anschaffungs- und Herstellungskosten. 3. Tätigkeitsabschlüsse Die Tätigkeitsabschlüsse beinhalten die Elektrizitätsverteilung sowie die Gasverteilung. Daneben werden noch Sonstige Tätigkeiten durch die Stadtwerke Pasewalk GmbH ausgeübt. Die Sonstigen Tätigkeiten setzen sich aus den Bereichen Andere Tätigkeiten im Stromsektor, den Messstellenbetrieb, Andere Tätigkeiten im Gassektor sowie Übrige Tätigkeiten außerhalb der Sektoren Strom und Gas zusammen. Die Zuordnung wurde überwiegend in zwei Schritten vorgenommen. Zunächst erfolgte generell eine Zuordnung bzw. Schlüsselung zu den Sparten Strom, Gas und Übrige Aktivitäten (Wasser, Wärme, Telekommunikation). Anschließend erfolgte eine Umverteilung durch Schlüsselung innerhalb der Sparten Strom und Gas auf die jeweiligen Tätigkeiten "Verteilung" und "Sonstige Aktivitäten", soweit diese nicht schon vorab direkt zugeordnet waren. Das Anlagevermögen wurde überwiegend direkt den einzelnen Sparten zugeordnet. Die nicht direkt zugeordneten Vermögensgegenstände (immaterielle Werte und Sachanlagen) wurden per Anlagenschlüssel den einzelnen Sparten zugewiesen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte eine Verteilung auf die Sparten direkt oder mit Hilfe des Umsatzschlüssels. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden, soweit nicht direkt zuordenbar, überwiegend unter Anwendung des Umsatzschlüssels auf die Sparten verteilt. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände aus den Sparten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Das Jahresergebnis der einzelnen Sparten ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Tätigkeiten und wurde direkt zugeordnet. Der Ausweis des Sonderpostens für erhaltene Investitionszuschüsse erfolgt ausschließlich durch direkte Zuordnung. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurde die Zuordnung direkt vorgenommen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden überwiegend direkt verteilt. Die Verbindlichkeiten der Elektrizitätsverteilung gliedern sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
Die Verbindlichkeiten der Gasverteilung gliedern sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
Die Spartenaufteilung in der Gewinn- und Verlustrechnung wurde in folgenden Schritten vorgenommen. Zunächst erfolgte eine direkte Zuordnung aus der Kostenstellenrechnung. Die im gemeinsamen Bereich angefallenen Erträge und Aufwendungen wurden zunächst nach verschiedenen Verteilungsschlüsseln (Umsatz, Restbuchwerte, etc.) aufgeteilt. Anschließend erfolgte eine Umverteilung der Erträge und Aufwendungen im gemeinsamen Bereich durch Schlüsselung innerhalb der Sparten Strom und Gas auf die jeweiligen Tätigkeiten "Verteilung" und "Sonstige Aktivitäten". Die Erträge und Aufwendungen im Messstellenbetrieb wurden separat im Stromsektor dargestellt.
Pasewalk, 8. August 2024 gez. Rüdiger Behrendt, Geschäftsführer der Stadtwerke Pasewalk GmbH Bilanz zum 31. Dezember 2023 - Strom-NetzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 - Strom-Netz
Bilanz zum 31. Dezember 2023 - Gas-NetzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 - Gas-Netz
Bilanz zum 31. Dezember 2023 - Strom-MessstellenbetriebAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 - Strom-Messstellenbetrieb
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