Dentia-Zahnklinik GmbH
Arnsberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9,00 |
9,00 |
| I.
Sachanlagen |
9,00 |
9,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.075,82 |
30.318,01 |
| I.
Vorräte |
1.876,55 |
3.791,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.102,97 |
26.378,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
96,30 |
147,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
29.084,82 |
30.327,01 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.253,11 |
20.086,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.913,86 |
4.875,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.833,03 |
1.038,34 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.331,71 |
9.740,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.331,71 |
9.740,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
29.084,82 |
30.327,01 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Firma der Gesellschaft lautet Dentia-Zahnklinik
GmbH. Sie hat ihren Sitz in Arnsberg und ist eingetragen
beim Amtsgericht Arnsberg unter HR B 1391.
Der Jahresabschluss der Dentia-Zahnklinik GmbH,
Arnsberg, zum 31.12.2016 wird nach den Vorschriften des HGB
in der Fassung (BilRuG vom 23.07.2015) aufgestellt. Die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt
nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB.
Mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs.
7 HGB bei der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung werden nicht in Anspruch genommen.
Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse 2016
und 2015 wird dadurch gewährleistet, dass bereits der
Ausweis im Vorjahresabschluss gemäß BilRuG
erfolgt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und die
Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens werden
mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert
um planmäßige und
außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Der Abschreibungsplan orientiert sich an der
geschätzten Nutzungsdauer der Anlagegüter.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden,
soweit notwendig, vorgenommen. Die Abschreibung erfolgt in
linearer Verteilung.
Bei sämtlichen Anlagegegenständen
wird grundsätzlich auf die Zugänge eines
Geschäftsjahrs die Abschreibung pro rata temporis
gerechnet. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 150,00 werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben. Für die Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von € 150,00
bis € 1.000,00 wird gemäß § 6
Abs. 2 a EStG ein Sammelposten gebildet, der mit 20 % p. a.
linear auf fünf Jahre abgeschrieben wird.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden
zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den
Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den
anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.
Die Herstellungskosten der
fertigen und fertigen Erzeugnisse werden nach der
retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom
Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die
Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt. Den Risiken im Debitorenbestand wird durch eine
aktivisch abgesetzte angemessene
Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Die flüssigen Mittel
sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur
Bilanzerstellung bekannt gewordenen Risiken und ungewissen
Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr
betreffen. Sie sind in Höhe des voraussichtlichen
Verbrauchs gebildet und zu Vollkosten bewertet worden.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Abweichungen von den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahrs haben sich nicht ergeben.
3.
Finanzielle Verpflichtungen
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren € 0,00
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind € 0,00
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen bestehen
geschäftsübliche Eigentumsvorbehalte der
Lieferanten.
4.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
5.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Das Jahresergebnis 2016 stammt ausschließlich
aus dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit. Die Werte der
Überleitung zur Steuerbilanz wurden
berücksichtigt.
Die als Aufwand ausgewiesene Gewerbesteuer,
Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag
belasten daher nur das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
sonstige Berichtsbestandteile
Arnsberg, den 12.12.2017
gez. Dr. Andrea Piorreck-Teiser,
Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2017 festgestellt.
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