YDC Group
Europe Textilhandels- GmbH
Lahr
(vormals:
Bretten)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.341,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.341,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
442.981,55 |
| I.
Vorräte |
204.808,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
195.083,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
43.090,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.340,68 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
468.144,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
920.807,44 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
29.125,37 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
464.018,84 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
468.144,21 |
| B.
Rückstellungen |
4.265,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
916.541,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
707.128,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
920.807,44 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Gliederung von Bilanz und G.u.V.
(Gesamtkostenverfahren) wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes
vorgenommen.
Änderungen der Bewertungsmethoden gegenüber
den Vorjahren wurden nicht vorgenommen.
Im Anlagenspiegel wurden die historischen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten durchgängig nach
den tatsächlichen Verhältnissen ermittelt.
Wertaufholungen oder Nachpassivierungen waren nicht
vorzunehmen, da die Wertansätze nach dem Grundsatz
Handelsbilanz = Steuerbilanz vorgenommen wurden.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine
Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen.
Zusatzangaben wurden nur gemacht, soweit sie für
kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht
an anderer Stelle gemacht werden können.
Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die
alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. G.u.V. zu
machen sind, erfolgt die Angabe im Anhang.
Der Anlagenspiegel einschl. der Angaben zu den
Abschreibungen des Geschäftsjahres und die
Ergebnisverwendung wird im Anhang dargestellt.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.
Aufstellung des Jahresabschlusses als Einheitsbilanz
Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz
und Bewertung als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz
Handelsbilanz = Steuerbilanz. Zwingende oder freiwillige
Abweichungen haben sich nicht ergeben.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagenvermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer der
einzelnen Wirtschaftsgüter.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis
€ 150,00 sind gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgesetzt. Aus Vereinfachungsgründen wird im
Anlagenspiegel im Zugangsjahr gleichzeitig der Abgang im
selben Jahr unterstellt.
Für Wirtschaftsgüter im Einzelwert zwischen
€ 150,00 und € 1.000,00 wird gem. § 6 Abs. 2
a ein Sammelposten gebildet, der ab Anschaffungsjahr
jährlich mit 1/5 Gewinnmindernd aufgelöst wird.
Die Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten
bewertet.
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Umlaufvermögen
Vorräte:
Die Position umfasst: Werkstoffe, sowie Bestände
an Hilfs- und Betriebsstoffe. Diese werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige
Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten
angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich
aktivierungspflichtigen Materialien und
Fertigungsgemeinkosten.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
allgemeinen Vorschriften gebildet.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung und entsprechend der
steuerlichen Rechtsprechung bewertet. Verluste aus
schwebenden Geschäften, Aufwendungen für
innerhalb von drei Monaten nachzuholende Instandhaltung und
Aufwendungen für Gewährleistungen ohne rechtliche
Verpflichtungen waren am 31.12.2010 nicht zu erwarten. Nur
handelsrechtlich zulässige Aufwandsrückstellungen
und Rückstellung für innerhalb von drei bis
zwölf Monaten nachzuholende unterlassene
Instandhaltung wurden nicht gebildet.
Rückstellung für latente Steuern waren
nicht zu bilden, da sich keine Unterschiede zwischen
Handelsbilanz und Steuerbilanz ergeben haben.
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag passiviert.
C. Angaben zur Bilanz
I.
Bilanz
1. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich aus dem
nachstehenden Anlagenspiegel.
2. Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommene (Mehr)-Ab-
schreibungen im Anlagen- oder Umlaufvermögen
sowie aus steuerlichen Gründen unterlassene
Zuschreibungen sind im Geschäftsjahr nicht zu
verzeichnen.
D. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB
Es bestehen keine Bürgschaftsverpflichtungen.
2. Mitglieder der Geschäftsführung waren in
2010
Ab 02.12.2010 Herr Shuhua Song, Bannstöckestr.
18, 77933 Lahr
Bis 02.12.2010 Herr Michael Brunnert, Friedenstr. 62,
75173 Pforzheim
3. In 2010 wurden den Geschäftsführern
weder Vorschüsse noch Kredite gewährt.
E. Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde durch
Gesellschafterbeschluss vom 23. Dezember 2011
genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer
wurde Entlastung erteilt.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 209.413,90 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
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