STEUERBERATUNG KUBICA GmbH
Selbe AdressePraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Darius Marius Kubica seit 13.12.2023 | Geschäftsführer |
Kathrin Maierhofer seit 10.7.2018 | Geschäftsführer |
Peter Bünger seit 18.9.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Darius KubicaSTEUERBERATUNG KUBICA HOLDING GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TAXATION Steuerberatungsgesellschaft mbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2022Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der TAXATION GmbH ist nach den Rechnungs-legungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 800,00 liegt, wird als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt. Die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 werden entsprechend § 6 Abs.2 und 2a EStG bilanziert. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Vorräte werden mit den individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten wird retrograd bewertet. Fertige Leistungen werden mit dem zu fakturierenden Betrag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 400,00 übersteigt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die übrigen in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen mit einer Restaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend ihrer Laufzeiten mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten antizipative Abgrenzungsposten in Form von Umsatz- und Vorsteuererstattungsansprüchen in Höhe von € 0,00 Von den sonstigen Rückstellungen entfällt der wesentliche Anteil auf Personal für Urlaubsansprüche, Überstunden und Prämien. Diese machen zusammen mehr als die Hälfte des Postens aus. Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben € 0,00 eine Rest-laufzeit von mehr als einem Jahr. Von den sonstigen Verbindlichkeiten haben € 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. II. Haftungsverhältnisse Gemäß § 251 S. 1 HGB bestehen keine Haftungsverhältnisse zugunsten verbundener Unternehmen und Beteiligungen . III. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende periodenfremde Erträge größeren Umfangs enthalten:
Sonstige Angaben Es bestehen folgende, nach § 285 Nr 3a HGB anzugebende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichem Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind nach dem Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Vorschlag für die Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, rund 2/3 des Jahresüberschusses als Dividende auszuschütten
Düsseldorf, den 24.08.2023 Peter Bünger Susann Kniep Kathrin Maierhofer
Düsseldorf, den 24. August 2023 gez. Peter Bünger, Susann Kniep, Kathrin Maierhofer
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