Breitling
GmbH
Obing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
562.232,17 |
590.942,59 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
45.430,00 |
44.119,00 |
| III.
Finanzanlagen |
516.802,17 |
546.822,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
954.469,12 |
1.255.126,67 |
| I.
Vorräte |
200.693,75 |
195.705,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
256.389,18 |
278.752,54 |
| davon
gegen Gesellschafter |
12.647,36 |
5.209,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
497.386,19 |
780.668,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.878,10 |
6.300,08 |
| Aktiva |
1.524.579,39 |
1.852.369,34 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.037.989,56 |
1.349.266,46 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,18 |
51.129,18 |
| II.
Gewinnvortrag |
718.137,87 |
1.036.774,42 |
| III.
Jahresüberschuss |
268.722,51 |
261.362,86 |
| B.
Rückstellungen |
413.909,34 |
420.443,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
72.680,49 |
82.659,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
72.680,49 |
82.659,72 |
| Passiva |
1.524.579,39 |
1.852.369,34 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Breitling GmbH, mit Sitz in Obing, ist beim
Handelsregister in Traunstein unter der HRB 8790
eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Absatz 1 HGB Anwendung.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 Abs. 1 sowie des § 326
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268 - 274a HGB, §§ 276 - 277
HGB und unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB
aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt.
Sachanlagen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Die handelsrechtlichen Abschreibungen wurden
in Anlehnung an die steuerrechtlichen Abschreibungen
durchgeführt, soweit dies nicht zu einem
offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt. Die
Abschreibung erfolgt im Wirtschaftsjahr pro-rata-temporis.
Bis zu Anschaffungskosten von EUR 800,00 netto wurde
die steuerliche Bewertungsfreiheit i.S.d. § 6 Abs. 2
EStG in Anspruch genommen. Handelsrechtlich wurden diese
geringwertigen Wirtschaftsgüter ebenfalls im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3
HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Sofern in Folgejahren die Gründe für die
Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen
gemäß Wertaufholungsgebot i. S. d. § 253
Abs. 5 HGB.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen
Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen werden
entsprechend ihres Fertigungsgrades mit anteiligen
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB
bewertet.
Fertige Erzeugnisse und Waren
Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet.
Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der
Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt.
Waren werden mit den durchschnittlichen
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlichen Einzelwertberichtigungen
bewertet.
Wertpapiere
Die Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Wertpapiere werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung gemäß § 253 Abs. 4 HGB auf
den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in
Folgejahren die Gründe für die Wertminderung
entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß
Wertaufholungsgebot i. S. d. § 253 Abs. 5 HGB.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten entsprechen den
zeitanteilig vorgeleisteten Beträgen.
Eigenkapital
Das
gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 51.129,18 und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr. Im Handelsregister ist noch der Betrag von
100.000,00 DEM ausgewiesen. Dieser wurde rechnerisch mit
dem Faktor EUR 1,00 = DEM 1,95583 umgerechnet.
Rückstellungen
Die
Pensionsrückstellungen werden gemäß
den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
und den des Gesetzes zur Änderung handelsrechtlicher
Vorschriften bewertet.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
IV. Angaben zur Bilanz
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 12.647,36 (Vorjahr:EUR
5.209,35).
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Es besteht zum Bilanzstichtag eine Forderung gegen
die Geschäftsleitung, die sich wie folgt entwickelt
hat:
|
2023
|
2022
|
|
EUR
|
EUR
|
Stand 01.01.
|
5.209,35
|
4.042,82
|
./. Tilgung
Geschäftsjahr
|
-5.209,35
|
-4.042,82
|
zzgl. Zugang
Geschäftsjahr
|
12.647,36
|
5.209,35
|
Stand 31.12.
|
12.647,36
|
5.209,35
|
Die Forderung ist unbesichert und kurzfristig
kündbar und wurde mit einem Zinssatz von 0,00 %
verzinst.
Andere Vorschüsse oder Haftungsverhältnisse
sind der Geschäftsleitung nicht gewährt worden.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen und der
Ausweis der Erträge (Verluste) aus der Abzinsung
erfolgte nach den Vorschriften des § 253 (1) bis (6)
HGB. Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wurde
die "projected unit credit method" angewandt.
Grundsätzlich müssen zu erwartende Renten- und
Gehaltssteigerungen sowie eventuelle
Fluktuationswahrscheinlichkeiten berücksichtigt
werden. Bei der Bewertung zum 31.12.2023 wurde ein
Rententrend von 0% zugrunde gelegt. Der angewandte
Rechnungszins von 1,82% beruht auf den von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen.
Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus
den "Richttafeln von 2018 G" (© RICHTTAFELN von Prof.
Dr. Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH,
Köln). Bei den Pensionszusagen, die unter den
Anwendungsbereich des IDW Rechnungslegungshinweises IDW RH
FAB 1.021 "Handelsrechtliche Bewertung von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten
Direktzusagen" fallen, erfolgt die Bewertung mit einem
faktorbasierten Bewertungsverfahren aus dem Ergebnisbericht
der DAV "Aktuarielle Umsetzung des IDW
Rechnungslegungshinweises IDW RH FAB 1.021 zur
handelsrechtlichen Bewertung von Rückstellungen
für Altersversorgungsverpflichtungen aus
rückgedeckten Direktzusagen" vom 26. April 2022.
Es sind Angaben zu § 285 Nr. 25 HGB zu machen,
weil Vermögensgegenstände, die
ausschließlich der Deckung der
Pensionsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller
Gläubiger entzogen sind, mit der
Pensionsrückstellung saldiert wurden. Der
Erfüllungsbetrag der Pensionszusage zum Bilanztermin
beträgt laut Gutachten 834.086,00 EUR. Der
beizulegende Wert der verpfändeten
Rückdeckungsversicherungen beträgt 512.220,94 EUR
und der des verpfändeten Depots 25.723,87 EUR. Der
Ansatz der Rückdeckungsversicherungen erfolgte laut
dem Deckungskapitalverfahren für die Pensionszusagen
mit Vorgabe Passivprimat entsprechend IDW RH FAB 1.021 in
Höhe von 486.007,00 EUR, das verpfändete Depot
mit dem beizulegenden Wert. Aus der Aufzinsung von
Pensionsrückstellungen in Höhe von 14.662,00 EUR,
den Erträgen aus dem Deckungsvermögen in
Höhe von 10.716,12 EUR und dem Aufwand aus dem
Deckungsvermögen in Höhe von 0,00 EUR ergeben
sich Aufwendungen in Höhe von 3.945,88 EUR, welche
ebenfalls saldiert wurden.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
(6) HGB beträgt EUR 7.408,00 (Vorjahr: EUR 32.926,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 72.680,49
(Vorjahr: EUR 82.659,72).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR
0,00).
V. Sonstige Angaben
Beschäftigte Personen
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 10 Mitarbeiter.
Geschäftsführer
Die Geschäftsführung wurde von Herrn Heinz
Breitling (bis zum 08.07.2024) sowie Frau Daniela
Sieber-Breitling (ab 08.07.2024) und Herrn Alexander
Breitling (ab 08.07.2024) wahrgenommen.
Unterschrift der Geschäftsführung
Obing, den 25.10.2024
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gez.
Daniela Sieber-Breitling/Alexander Breitling
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2024
festgestellt.
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