Argenta
Elektronik Gesellschaft mbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
810.624,45 |
843.116,45 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
810.621,45 |
843.109,45 |
| B.
Umlaufvermögen |
996.821,44 |
787.762,03 |
| I.
Vorräte |
677.397,54 |
598.502,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
310.421,01 |
187.835,58 |
| davon
gegen Gesellschafter |
2.335,43 |
1.785,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.002,89 |
1.423,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.345,37 |
| Aktiva |
1.807.445,89 |
1.633.223,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
831.682,81 |
694.805,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
76.200,00 |
76.200,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.417,90 |
1.417,90 |
| III.
Gewinnvortrag |
617.187,69 |
560.450,33 |
| IV.
Jahresüberschuss |
136.877,22 |
56.737,36 |
| B.
Rückstellungen |
28.081,84 |
58.288,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
947.681,24 |
880.129,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
947.681,24 |
680.129,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
200.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
400.000,00 |
400.000,00 |
| Summe
Passiva |
1.807.445,89 |
1.633.223,85 |
Anhang
(1) Allgemeine Angaben
Die Argenta ElektronikGmbH wurde mit
Gesellschaftsvertrag vom 24. Oktober 1990 gegründet.
Sitz der Gesellschaft ist Solingen. Die Eintragung der
Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal
erfolgte unter der Nummer HRB 15532.
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die
Fertigung und Handel mit elektronischen,
elektromechanischen und mechanischen Bauteilen und
Elementen.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und
Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des
Geschäftszweckes unmittelbar oder mittelbar notwendig
oder nützlich erscheinen.
(2) Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2023 eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2
HGB. Sie hat von den Erleichterungsvorschriften des §
276 sowie § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Ein
Lagebericht wurde gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
nicht erstellt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten vermindert
um planmäßige Abschreibungen bilanziert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet, abnutzbare Gegenstände
werden planmäßig abgeschrieben. Soweit notwendig
erfolgen außerplanmäßige
Abschreibungen.
Die planmäßigen Abschreibungen werden,
soweit steuerlich zulässig, über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der linearen
Methode berechnet.
Bei Zugängen von beweglichen
Anlagegegenständen werden die
Abschreibungsbeträge zeitanteilig ermittelt.
Geringwertige Anlagegüter, das sind Gegenstände
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
einschließlich EUR 800,00, werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Die Bestände der bezogenen Waren werden zu
Einstandspreisen bewertet. Soweit erforderlich, werden
Abschläge für Mängel in der Beschaffenheit
sowie für fehlende Gängigkeit vorgenommen.
Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken
durch Wertberichtigungen berücksichtigt; dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen entsprochen und die sonstigen Forderungen werden
grundsätzlich zu ihrem jeweiligen Nennwert angesetzt.
Forderungen in fremder Währung werden mit dem
Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bewertet. Falls
der Umrechnungskurs am Bilanzstichtag niedriger ist, wird
dieser der Bewertung zugrunde gelegt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen Verpflichtungen
und wurden in Höhe der voraussichtlichen
Inanspruchnahme gebildet.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie sonstige Verbindlichkeiten werden grundsätzlich
mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit
dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bzw. mit dem
höheren Umrechnungskurs am Bilanzstichtag bewertet.
(3) Eigenkapital
Das Stammkapital der Argenta Elektronik GmbH
beträgt EUR 76.200,00. Die Einlagen auf das
gezeichnete Kapital sind in vollem Umfang erbracht.
(4) Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2023 bestand die
Geschäftsführung aus folgenden Mitgliedern:
Herr Maurice Nion, Kaufmann, Solingen
Herr Jan Thomas, Kaufmann, Solingen
sonstige Berichtsbestandteile
Solingen, den 09. Mai 2025 - gez. Maurice Nion
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.05.2025
festgestellt.
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