Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 204533
Eingetragen
10.11.1983
Branche
Großhandel mit Karton, Papier, Pappe, Schreibwaren und BürobedarfGroßhandel mit AnstrichmittelnHerstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe
Gegenstand
Fabrikation von Papierwaren und Großhandel mit Papierwaren.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Wolf & Appenzeller GbR
Germany
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wolf & Appenzeller GmbH

Markgröningen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 277.949,00 205.362,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 145.371,00 108.523,50
II. Sachanlagen 132.281,00 96.542,00
III. Finanzanlagen 297,00 297,00
B. Umlaufvermögen 1.705.816,16 1.934.058,41
I. Vorräte 834.663,22 841.133,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 356.300,55 366.861,79
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 514.852,39 726.063,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 27.960,58 15.376,32
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 877.050,73
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.011.725,74 3.031.847,96

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 264.909,06 0,00
I. gezeichnetes Kapital 360.000,00 360.000,00
II. Verlustvortrag 1.237.050,73 945.462,34
III. Jahresüberschuss 1.141.959,79 -291.588,39
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 877.050,73
B. Rückstellungen 1.600.538,51 2.793.333,68
C. Verbindlichkeiten 146.278,17 238.514,28
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.011.725,74 3.031.847,96

Anhang

A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 204533 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Wolf & Appenzeller GmbH für das Geschäftsjahr 2018 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften.

Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen der §§ 266 ff. HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Gegenüber dem Vorjahr haben die Bewertungsgrundsätze keine wesentlichen Änderungen erfahren.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung und Bewertung wurden folgende Grundsätze beachtet:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 3 bzw. 15 Jahren abgeschrieben.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Anlagegegenstände wurden teils linear, teils degressiv abgeschrieben. Soweit sich höhere Abschreibungsbeträge ergaben, wurde von der degressiven zu der linearen Abschreibung gewechselt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Anschaffungspreis in Höhe von € 800,00 werden - mangels Wesentlichkeit - entsprechend den steuerlichen Vorschriften sofort abgeschrieben. Die den technischen Anlagen und Maschinen sowie anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zu Grunde gelegten Nutzungszeiten betragen 3 bis 10 Jahre.

Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet .

Die in den Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind auf Basis von Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Das Material für den Werkzeugbau, das Elektro- und Büromaterial wurde jeweils mit einem Festwert angesetzt. Sofern die Herstellungskosten durch die erzielbaren Verkaufspreise abzüglich noch anfallender Kosten sowie eines angemessenen Gewinnabschlags nachhaltig nicht gedeckt waren, sind entsprechend niedrigere Werte angesetzt worden. Nicht mehr verwertbare Rohstoffmaterialien und Handelswaren wurden abgewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nennwerten bilanziert. Das in den Forderungen liegende Ausfallwagnis wurde durch Absetzung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Allen erkennbaren Ausfallrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten werden gebildet, soweit Zahlungen vor dem Stichtag Aufwand oder Ertrag nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bewertet. Dabei erfolgte die Bewertung nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G (Vj. 2005 G) von Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinssatz von 3,21 % (Vj. 3,68%), einem Rententrend von 2% und einem Gehaltstrend von 2%. Ein Abschlag für Fluktuation wurde nicht berücksichtigt. Dabei wurde anstelle des Rechnungszinssatzes in Höhe von 2,32 % auf Basis einer durchschnittlichen Laufzeit von 7 Jahren den sich auf Basis einer durchschnittlichen Laufzeit von 10 Jahren ergebenden Zinssatz von 3,21 % verwendet. Im Rahmen der Umstellung der Bewertung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde der sich zum 01. Januar 2010 ergebende Bewertungsunterschied wahlrechtsgemäß nur zu 1/15 rückstellungserhöhend berücksichtigt. Der nach den Vorschriften des BilMoG berechnete Wert der Verpflichtung zum 31. Dezember 2018 beträgt (ohne Berücksichtigung von Deckungsvermögen) T€ 4.259 (Vj. T€ 5.525). Entsprechend besteht zum 31. Dezember 2018 durch den Übergang auf das BilMoG ein nicht bilanzierter Fehlbetrag in Höhe von T€ 431 (Vj. T€ 503). Unter Zugrundelegung des Zinssatzes von 2,80% auf Basis einer durchschnittlichen Laufzeit von 7 Jahren ergäbe sich ein Verpflichtungsbetrag in Höhe von T€ 4.795, entsprechend besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von T€ 535. Das den Pensionsverpflichtungen zugeordnete Deckungsvermögen beträgt T€ 2.415 (Vj. 2.313) und wurde entsprechend den Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs im Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst und zum Bilanzstichtag mit einem gegebenenfalls höheren Kurs bewertet.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind binnen einen Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aus.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in voller Höhe gegenüber Gesellschaftern.

Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren in Höhe von T€ 22 (Vj. T€ 29) aus Steuern und bestehen in Höhe von T€ 1 (Vj. T€ 1) im Rahmen der sozialen Sicherheit.

D . Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in der Anmietung des Betriebsgebäudes in Höhe von T€ 204 p.a. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen im Rahmen der unkündbaren Restlaufzeit der Verträge in Höhe von T€ 341, wovon T€ 72 innerhalb eines Jahres fällig sind.

Aus Bestellungen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 42).

Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigt im Berichtsjahr im Jahresdurchschnitt 44 (Vj. 40) Mitarbeiter, davon 2 (Vj. 2) Geschäftsführer.

Geschäftsführung

Geschäftsführer waren im Berichtsjahr:

Frau Dagmar Keiser, Diplom-Betriebswirtin, Stuttgart (bis 30. Juni 2018; Eintragung im Handelsregister am 19. Dezember 2018)
Frau Petra Sayer, Korntal-Münchingen
Herr Christoph Keiser, Diplom-Ökonom, Schwieberdingen (ab 01. Juli 2018; Eintragung im Handelsregister am 19. Dezember 2018)

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt folgende Ergebnisverwendung vor:

Das Jahresergebnis wird zusammen mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

Markgröningen, den 28. Juni 2019

sonstige Berichtsbestandteile

gez. Christoph Keiser
gez. Petra Sayer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.07.2019 festgestellt.

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