Wolf &
Appenzeller GmbH
Markgröningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
277.949,00 |
205.362,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
145.371,00 |
108.523,50 |
| II.
Sachanlagen |
132.281,00 |
96.542,00 |
| III.
Finanzanlagen |
297,00 |
297,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.705.816,16 |
1.934.058,41 |
| I.
Vorräte |
834.663,22 |
841.133,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
356.300,55 |
366.861,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
514.852,39 |
726.063,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.960,58 |
15.376,32 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
877.050,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.011.725,74 |
3.031.847,96 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
264.909,06 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
360.000,00 |
360.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.237.050,73 |
945.462,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.141.959,79 |
-291.588,39 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
877.050,73 |
| B.
Rückstellungen |
1.600.538,51 |
2.793.333,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
146.278,17 |
238.514,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.011.725,74 |
3.031.847,96 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 204533 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Wolf & Appenzeller GmbH
für das Geschäftsjahr 2018 wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes unter
Beachtung der einschlägigen Vorschriften des GmbHG und
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die
Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften.
Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen der
§§ 266 ff. HGB gegliedert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften
wurden beachtet. Gegenüber dem Vorjahr haben die
Bewertungsgrundsätze keine wesentlichen
Änderungen erfahren.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung wurden folgende
Grundsätze beachtet:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
mit den Anschaffungskosten angesetzt und
planmäßig unter Zugrundelegung einer
Nutzungsdauer von 3 bzw. 15 Jahren abgeschrieben.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Die Anlagegegenstände wurden teils linear, teils
degressiv abgeschrieben. Soweit sich höhere
Abschreibungsbeträge ergaben, wurde von der
degressiven zu der linearen Abschreibung gewechselt.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Anschaffungspreis in Höhe von € 800,00 werden -
mangels Wesentlichkeit - entsprechend den steuerlichen
Vorschriften sofort abgeschrieben. Die den technischen
Anlagen und Maschinen sowie anderen Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung zu Grunde gelegten Nutzungszeiten
betragen 3 bis 10 Jahre.
Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten bewertet
.
Die in den
Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und Waren sind auf Basis von
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet. Das Material für den Werkzeugbau, das
Elektro- und Büromaterial wurde jeweils mit einem
Festwert angesetzt. Sofern die Herstellungskosten durch die
erzielbaren Verkaufspreise abzüglich noch anfallender
Kosten sowie eines angemessenen Gewinnabschlags nachhaltig
nicht gedeckt waren, sind entsprechend niedrigere Werte
angesetzt worden. Nicht mehr verwertbare
Rohstoffmaterialien und Handelswaren wurden abgewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zu Nennwerten bilanziert. Das in den Forderungen liegende
Ausfallwagnis wurde durch Absetzung von Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Allen
erkennbaren Ausfallrisiken wird durch
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die
Flüssigen Mittel werden zum Nennwert
bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten werden gebildet, soweit
Zahlungen vor dem Stichtag Aufwand oder Ertrag nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Das
Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die
Pensionsrückstellungen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bewertet. Dabei
erfolgte die Bewertung nach dem Teilwertverfahren unter
Verwendung der Richttafeln 2018 G (Vj. 2005 G) von Dr.
Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinssatz von 3,21 %
(Vj. 3,68%), einem Rententrend von 2% und einem
Gehaltstrend von 2%. Ein Abschlag für Fluktuation
wurde nicht berücksichtigt. Dabei wurde anstelle des
Rechnungszinssatzes in Höhe von 2,32 % auf Basis einer
durchschnittlichen Laufzeit von 7 Jahren den sich auf Basis
einer durchschnittlichen Laufzeit von 10 Jahren ergebenden
Zinssatz von 3,21 % verwendet. Im Rahmen der Umstellung der
Bewertung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde
der sich zum 01. Januar 2010 ergebende
Bewertungsunterschied wahlrechtsgemäß nur zu
1/15 rückstellungserhöhend berücksichtigt.
Der nach den Vorschriften des BilMoG berechnete Wert der
Verpflichtung zum 31. Dezember 2018 beträgt (ohne
Berücksichtigung von Deckungsvermögen) T€
4.259 (Vj. T€ 5.525). Entsprechend besteht zum
31. Dezember 2018 durch den Übergang auf das BilMoG
ein nicht bilanzierter Fehlbetrag in Höhe von T€
431 (Vj. T€ 503). Unter Zugrundelegung des
Zinssatzes von 2,80% auf Basis einer durchschnittlichen
Laufzeit von 7 Jahren ergäbe sich ein
Verpflichtungsbetrag in Höhe von T€ 4.795,
entsprechend besteht eine Ausschüttungssperre
gemäß § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von
T€ 535. Das den Pensionsverpflichtungen zugeordnete
Deckungsvermögen beträgt T€ 2.415 (Vj.
2.313) und wurde entsprechend den Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes mit den
Pensionsverpflichtungen verrechnet.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in
fremder Währung werden mit dem Kurs im Zeitpunkt der
Erstverbuchung erfasst und zum Bilanzstichtag mit einem
gegebenenfalls höheren Kurs bewertet.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind binnen einen Jahres
fällig.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen sämtlich eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aus.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen in voller Höhe gegenüber
Gesellschaftern.
Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren in
Höhe von T€ 22 (Vj. T€ 29) aus Steuern und
bestehen in Höhe von T€ 1 (Vj. T€ 1) im
Rahmen der sozialen Sicherheit.
D
. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in der
Anmietung des Betriebsgebäudes in Höhe von
T€ 204 p.a. Darüber hinaus bestehen
Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und
Wartungsverträgen im Rahmen der unkündbaren
Restlaufzeit der Verträge in Höhe von
T€ 341, wovon T€ 72 innerhalb eines Jahres
fällig sind.
Aus Bestellungen bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von T€ 0 (Vj. T€
42).
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigt im Berichtsjahr im
Jahresdurchschnitt 44 (Vj. 40) Mitarbeiter, davon 2 (Vj. 2)
Geschäftsführer.
Geschäftsführung
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr:
Frau Dagmar Keiser, Diplom-Betriebswirtin, Stuttgart
(bis 30. Juni 2018; Eintragung im Handelsregister am
19. Dezember 2018)
Frau Petra Sayer, Korntal-Münchingen
Herr Christoph Keiser, Diplom-Ökonom,
Schwieberdingen (ab 01. Juli 2018; Eintragung im
Handelsregister am 19. Dezember 2018)
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt folgende
Ergebnisverwendung vor:
Das Jahresergebnis wird zusammen mit dem
Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
Markgröningen, den 28. Juni 2019
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Christoph Keiser
gez. Petra Sayer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.07.2019 festgestellt.
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