Schuh - Braun GmbHLiquidiert

86609 Donauwörth, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 550
Eingetragen
27.7.1979
Branche
Einzelhandel mit SchuhenGroßhandel mit SchuhenHerstellung von Schuhen
Gegenstand
Die Fortführung des bislang unter der Firma Schuh-Braun K.G. betriebenen Schuh-Einzelhandelsgeschäftes.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Musaeus
seit 20.10.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Schmuzerring 8, 86609 Donauwörth
44.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schuh - Braun GmbH

Donauwörth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände


1,00


1,00

II. Sachanlagen


41.965,00

36.238,00

III. Finanzanlagen


7.200,00


7.200,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte


179.297,31


198.289,38

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


48.878,89


170.206,49

III. Wertpapiere


0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


633,84


1.484,63

C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag


59.475,38

131.172,65

Summe Aktiva


337.451,42


544.592,15



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital


43.971,10


43.971,10

II. Kapitalrücklage


0,00

0,00

III. Gewinnrücklagen


0,00

0,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-175.143,75

-165.548,60

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

VI. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

71.697,27

59.475,38

-9.595,15

131.172,65

B. Rückstellungen

64.002,43


150.474,10

C. Verbindlichkeiten


273.448,99


394.118,05

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

337.451,42


544.592,15

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pau­schalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände

48.878,89

44.000,00

170.206,49

166.145,81

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen stille Gesellschafter von € 44.000,00 ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 43.971,10 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden: Es liegt ein Rangrücktritt des Darlehens Thomas Musaeus vor.

Rüc kstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren bewertet.

Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Die Zuführungsbeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" erfasst. Zum Bilanzstichtag beträgt der noch nicht erfasste Zuführungsbetrag (Unterdeckung) € 36.816,00.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen und Verluste aus Lieferkontrakten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr

Verbindlichkeiten

273.448,99

85.996,11

394.118,05

95.060,70

Unter sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 166.147,56 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Thomas Musaeus.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen

 

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