Biowerk
Oberlausitz GmbH
Sohland a.d.Spree
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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143,00
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287,00
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II. Sachanlagen
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1.535.210,00
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1.814.696,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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210.031,99
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235.449,16
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II. Kassenbestand, Guthaben bei
Kreditinstituten
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14.028,44
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128.660,22
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C. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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2.282.811,47
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1.868.175,94
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Summe Aktiva
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4.042.224,90
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4.047.268,32
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.300,00
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25.300,00
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II. Verlustvortrag
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-1.893.475,94
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-1.449.028,72
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III. Jahresfehlbetrag
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-414.635,53
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-444.447,22
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IV. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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2.282.811,47
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1.868.175,94
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B. Rückstellungen
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12.460,00
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10.060,00
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C. Verbindlichkeiten
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4.029.764,90
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4.037.208,32
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Summe Passiva
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4.042.224,90
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4.047.268,32
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ANHANG
Biowerk Oberlausitz GmbH
Sohland a. d. Spree
ANHANG
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010
bis 31. Dezember 2010
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1. Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs unter erstmaliger
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes über
die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Soweit
sich durch das BilMoG Änderungen bei Ansatz und
Bewertung von Bilanzpositionen ergeben haben, wurden die
Vorjahreswerte nicht an die geänderten Ansatz und
Bewertungsmethoden angepasst. Änderungen im Ausweis
der Vorjahresbeträge in der Gewinn und Verlustrechnung
wurden ebenfalls nicht vorgenommen.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268 274a, 276 278 HGB, und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 256
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
§§ 279 283 HGB, erstellt.
2. Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der Bilanz, wurde entsprechend dem Vorjahresabschluss zum
31. Dezember 2009 beibehalten.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
Die Bilanzierungs und Bewertungsmethoden haben sich
auf der Grundlage der erstmaligen Anwendung des BilMoG
verändert.
1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1 Bilanzierungsmethoden
Es wurden keine Ansatzwahlrechte ausgeübt.
1.2 Bewertungsmethoden
Die Bewertungsmethoden wurden unter
Berücksichtigung der Bilanzierungs und
Bewertungsmethoden nach BilMoG gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet.
Sachanlagen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti bzw. mit den
Herstellungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den
zulässigen Höchstsätzen. Die
Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und
im Anlagenspiegel als Abgang gezeigt. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,01 bis
EUR 1.000,00 werden in einem Sammelposten erfasst, der
gleichmäßig über einen Zeitraum von
fünf Jahren aufgelöst wird.
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert bewertet.
NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag
resultiert aus dem Überschuss der Schulden über
die Vermögensgegenstände.
RÜCKSTELLUNGEN
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Erfüllungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dotiert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 681.657,30 (Vorjahr:
EUR 643.030,11).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
enthalten:
31.12.2010 Vorjahr
EUR EUR
Verbindlichkeiten aus Steuern 0,00 4.246,55
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
642.081,16 613.042,99
D. SONSTIGE ANGABEN
1. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen
"Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in
Höhe von TEUR 2.283 aus. Ein Gläubiger hat
für seine Ansprüche Rangrücktritt
erklärt.
2. Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Berichtsjahr:
Herr Hagen Münzberg, Markersdorf
E. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB
Biowerk Oberlausitz GmbH,
Sohland a. d. Spree
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
Sohland a. d. Spree, 04. Juli 2011
Hagen Münzberg
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 04.07.2011
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